BBl 1863 III 796

Inserate.

Inferate

Der Dru von 6000 beutjchen und 3000 franzöiifchen Syemplaren (circa 3 Bogen) „Zufammenfieflung ber Obliegengeiten der einzelnen Grade’, ala Anz hang zum Reglement über den innern Dienjt, wird hiemit zur öffentlichen Konkurs ven; ausgefchrieben,

Die Bewerber für Uebernahme haben auch den Einband (Kartonirung mit Umfchfag) zu übernehmen. Fermat — wie bir Geftehenden Neglemente — 16°.

Angebote find verfiegelt und mit der Auffehrift: „Angebot für Lieferung von Drudarbeiten" bi8 zum 12. November d. J. der ridg. Militärfanzlei einzureichen.

Bern, den 30. Oktober 1863,

Ausfchreibung.

Die Stelle eines Sefretird des Oberinftruftors der Wrtillerie mit einer Jahres: befoldung von Fr. 1600 wird Hiemit zur Wiederbefehung auggefchrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldung biS 15. November I. I. dem cidg. Milttärs Departement fehriftlich einzureichen und Zeugniffe ihrer Befähigung beizulegen. Die Kenntniss ver deutfchen und frangofifdjen Sprade ift unerlässfid), aud) werben militärifche Kenntnijfe vorausgefekt. Bern, den 30. Oftober 1863.

Das cidg. Militärdepartement.

Publikation.

Aus offiziellen, vom Finanghepartement angeorbneten Erhebungen geht hervor, dass namentlid in einigen Kantonen der Oftichtveiz Fehon feit einiger Zeit deutfches Guldengeld zirkufirt, und dass vorzäglid, die fündeutfcheöfterreihifchen Gulden in grosser Menge vorkommen und zum urs vor Fr. 2. 50 angenommen werben.

Da zu befürchten fteht, die Birkulatien dicjer Gelbftüte möchte je länger je mehr überhand nehmen, und dicfelben übrigend den obenangeführten Werth von Gr. 2. 50 nicht Gaben, fo fieht fic) dad Finangdepartement, in Anbetracht, dab

"bernalen in ber Schweiz fein Mangel an gefezlichen Münzen herrfcht, und tak cs Laut Befichenden Gefezen Pflicht ber Behörde ijt, dem Auflommen von Abufivs Kurfen nad) Kräften entgegenzuiwirken, veranlasst, fänmtliche eidg. Nreis:, Zoll und Pofttalfer, fo wie die Bezirf3bermten der Pulververivaltung anjureifen, feine der genannten Geldforten anzunehmen, jondern beven Abnahıre vortommenden Falls unnachfichtlich zu verweigern.

Indem bas Departement die beireffenden Raffabeamten erjucht, gegenwärtige Beijung fireng zu befolgen, Spricht 3 gegen die zuftindigen Rantonsbehirden dic Erwartung aus, auch fie werden im Ynterejje der Aufrechthaltung der Ordnung in unferm Münzwefen die nöthigen Anordnungen treffen, um der überhandneh: menden Zirkulation bes Gulbengeldes rechtzeitig Ginhalt zu thun.

Bern, den %. September 1863. Für dos fehweiz. Finangrepartement : . J. M, Knüfel,

Ausfhreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müffen ihren Anmeldungen, welche Fchriftlich und portes frei zu gejchehen Haben, gute Leumundszeugniffe beizul.gen im Galle fein; ferner wird von ihnen gefordert, dass fie ihren Tauframen, und ausser bem Wohnorte aud) ben Heimath ort deutlich angeben.)