BBl 1864 II 474

Inserate.

Juferate.

Drekanntmadhung.

Von Seite bei Generalfonfulats in St. Petersburg wird dem Hanbelds und Bolldepartement mitgetheilt, dass unterm 18/30. Mai b. J. folgender Utaje erlaffen worden fei:

„In Mebrreinftimmung mit dem Miniferium der Finanzen und nad Prüfung besfelben durd) den faiferlichen Nath befehlen Wir:

vl, Die Ausfuhrgebühren auf allen aus dem Kaiferreid) und dem Königreich) Polen nad) Europa auszuführenden Waaren find und bleiben aufgehoben, mit Aus: nahme ber Bauhölzer, Potafde, Porlafche. Drufenafche, Matten, gemeine und feine, Blutegel, Hadern, Sinorhen aller Art, ausgenommen die Faleinirten und ges mahlenen, und Ceidenwurmeter, .

„2. Alle Hiemit won den Ausfuhrgebühren Gefreiten Waaren find gleichzeitig aud) von den Spezialgebühren befreit, welche zu Guniten gewiffer Seeitäbte und des Lyceums von Ddefja durch § 31 der Vollziehungsperordnung gum Bollgefeh für die europäifchen Staaten eingeführt wurden.

n3- Die Erhebung ber in den obigen zwei Artikeln angeführten Ausfuhrzölle und Speziatgebühren wird vom Tag dbeS Gmpfangd diefes Ufafe in ben Rolle ämtern aufhören.“

Bern, den 8, Augufi 1864.

Das eidg. Handeld: und Zolldepartement. N

Eidgendffifhye Militärlicferung.

Die eidgendffifche Mititärverwaltung bebarf 250 Stick neue wollene Bette defen, nad) vem bei unterzeichneter Stelle zur Einfigyt aufgelegten Mujter. Angebote für diefe Lieferung find mit ber Auffchrift „Angebot für Betthefen”

Bis fpätejtens den 3L. diefes Monats, Mittags 12 Uhr, nebjt allfälligen Mufteen an bad Unterzeichnete einzureichen.

Bern, ben 8. Xuguft 1864. Das eidg. OberEriegstommiffariat.

Dekanntmadhung.

Die Heimathörigkeit nadftehender Perjon, für welche ber Todfchein eingefandt wurde, ift zu ermitteln, nämlich:

für Heinrid Gausheer, gebürtig von Rothenwiller? in der Schweiz, lebis gen Standes, gewefener Grenadier im ziveiten Bataillon bes I. Frembenregiments für Meyiko, Sohn des Jakob Hausherr und der Anna Maria Upte, geitorben in Rio-Secco (Mexiko), am 23. November 1863.

- E85 wird daher zur Erreichung bes oben angegebenen Bwefes die gefällige Mitwirkung der Staatöfanzleien der Kantone, fo wie ber Polizei: und Gemeindse behörben hiemit höflichjt angefprodjen.

Bern, den 5. Auguft 1864. „Die fchweiz. Sundestanglet.

Aunsfchreibung.

Die ehweizerifche Poftverwaltung eröffnet hiermit feste Konkurrenz für den Bau neuer Fuhrwerke von nachbezeichneter Form und. Grösse :

L Bagen.

Splägige, Coupe zu 2, Interieur zu 4 Plässen, hinten eine Banquette zu 2 Plägen, mit tiefhangendem Kajten.

Cabriolet zu 2, Interieur zu 4 Pläben,

" Berline zu 4 Plagen, mit Cabriolet vornen für ben Kondukteur . und Poftillon.

" Berline zu 4 Plägen, mit Banquette hinten fir ben Sondukteur.

” Berline,

” Gabriolets neuerer Fagon.

2: und 3plagige Chars de cote.

Gplagige Wagenkaften, Cabriolet zu 2 und Interieur zu 4 Plagen.

4, Berfinefaften.

om

ven

U Omnibus. 12plagige, Fagon Notonbe. 8 „ " ” 6, ” D M. Sälitten. Aplägige gebedtte Schlitten. Die Bauvorjchriften und Plane liegen auf dem Kursbürenu, jo wie aud bet den Train: Infpeftoren zur Einficht, von welchen auch die Formulare für Angebote - bezogen werben fünnen. °

Die Angebote fünnen für vollfidndige Erftellung fowohl eines ald mehrerer obiger Zuhrwerfe gemacht werden. Eingaben für bioss theilweife Uebernahme der Arbeiten; wie z.B. dev Wagner:, Schmiebs. oder Sattler-Arbett werden hingegen nicht berhdfichtigt ,

. Die Angebote find 618 zum 3. Muguit 6 9. werfdleffen und unter ber Auffgrift: „Eingabe für ‚Erbauung von nenen Poftwagen” dem Schweiz. Poftdepartement einzureichen.

Bern, den 2. juli 1864.

Das Schweiz. Poftdepartement.

Ansfchreibung.

.

Bon der unterzeichneten Vertvaltung wird zu freier Konfurveng ausgejchrieben :

Die Lieferung von circa 800 Ellen ftarkem grünem Tuch und circa 600 Glen grauem filzartig gearbeitetem Tuch zu Pferdedecten,

beide in ber Wolle gefärbt, in Breite von 35 Holl innert ven Leijten, nabel: fertig, die Ele des grünen Tudjs wenigftens 24 oth, diejenige ded grauen Decenitoffs wenigftend 32 Loth wagend.

Ferner die Lieferung von circa 100 Ellen carmvifinvothem Duc), im Stick ges färbt, in dev Breite von 40 Zoll zwifchen den Leijten, die Elle wenigftens 20 Loth wägend. ‘

Mufter für Qualität und Gewicht liegen hier zur Einficht.

Angebote find bis zum %. Auguit d. J, verfiegelt einzuveichen und find bis zum 31. gleichen Monat bindend.

Bern, den 2. Fult 1864.

Der Verwalter bes eidg. Kviegsmaterials : Wurftemberger, Oberft.

Ausfchreibung.

BHuf8 Uniformivung der fGweigerifden Voftbebienfteten für 1865 wird hie: mitt über bie Lieferung nachftehender Tücher freie Konkurrenz eröffnet: I. Zücder für Uniformen. (26 Loth per Elle.) . Bedarf. Approg. Preis. YieferungStermin, Ellen. 800 Slau melirted Tuh . Fr. 7. — bis Fr. 7. 25 . 4. März 1865, „ 4300 4 ” no og 8 60 yy 5 u. ”

AIT

LM. Enirs für Mäntel und Hofen. (23 Loth per Efe.)

Elfen 1000 blau melirtes Cuir . Gr. 5. 25 bi8 Fr. 5. 50 1. Januar 1865. ” 400 , » woe ow Bm oe 0 1. Juli Pi

Ellen 6500 in Breite von 130 Centimetern innert ben Seiften.

Garbmufter fönnen bei den Rreispoftdtreftionen Genf, Bafel, Aarau, Zürich, ‚St. Gallen und Chur, fowie auch bei dem Kursbiirean der Generalpoftbireition In Bern eingejehen werben.

Alle Eingaben find in Begleit von Mufter-Goupond von wentgftend 2 Gillen, verfiegelt und mit der Auffhrift „Eingabe für Tudlieferung* bis 10. Sep= tember ndchfthin an das unterzeichnete Departement einzufenden.

Die Preife find bis Ende Dftober bindend.

Ausländiiche Fabrifanten haben ihre Eingaben durch Vermittlung fehtweizerifcher Handelsfirmen zu maden.

Bern, im Juli 1864.

Das eidg. Poftdepartement: Naeff.

Internationale Ausfiellung zu Dublin im Fahr 1865. (Auszug.)

Anordnungen des internationalen Wusftellungstomites gegenüber den Ansitelfern.

Eröffnung ber Ausftellung am Dienftag den 9. Mai 1865.

Die Ausftellung findet ftatt in den Gejellfchaftsgebäuben, Earlsfort-terrace, Dublin,

Die Abtheilung „Schöne Künfte* Eommt in dad fleinerne Hauptgebäude, bie Mafdinen in einen befondern Gofraum, und die allgemeine Ausftellung in die ane bern Theile ber Gebäude. \

Den Ausftellern wird fein Micthzins bevechnet. Erzeugniffe aller Nationen werben zugelafjen. Die Gegenftande werben ähnlich eingetheilt wie bei der Aussftellung von 1851, namlich: A. Nobftoffe. 1. Erze, Steine, metallurgifche Gegenflände und Mineralien. 2. Chemische und pharmacentifche Nräparate und Produfte überhaupt,

3. 4.

7.

10.

11. 12. 13. 14. 15.

16.

17. 18.

49. W

21. 22. 23.

24, 25.

28. 29.

Nahrungsftoffe. B . Pflanzen und thierifhe Stoffe, die vorgugsweife In Fabriten af8 Zubehör cSmplement) ober zur Verzierung verwendet werben.

BR. Dafchinen. Mafginen zum unmittelbaren Gebrauch, einschliesslich der Wagene und Eifens bahn» ober Marine-Mechanismen. - Fabrif-Mafdhinen und Werkzeuge. Givilingenieurwefen, bauliche Erfindungen. Marine:-Baukunft und Militdringenieurwejen, Gefchüze, Ausckftung. Landiweirtäfchaftliche und Garten-Mafdjinen und Geräthe, Wifjenfehnftliche, mufikalifche, Uhren und chirurgifche Inftrumente.

C. Gewebe.

Baumwollene.

Wollenzeuge und Garne.

Seide und Sammet.

Fabrifate aus Flaghs und Hanf.

Vermifchte Fabrifate, einjchliehlih von Shawls, jedoch mit Ausjchluss der Garne (12. Kaffe).

Leber, einfehlieflid) von Sattlevarbeiten und Pferdegefdhire, Pelze, Federn und Haar. Bapier- und Schreibmaterialien, Druk- und Buchbinderarbeiten.

Gewohene, gejponnene, gefilste und gefdltete Fabrifate, als Drufs oder Färber Broben,

Tapeten, Teppiche und Bodentücher, Spizen und Stifereien, Modeartifel, Kleiberartifel zum perfönlichen ober Häuslihen Gebrauch).

D. Metall:, Glas: und ceramifche Fabri€ate,

Mefferfdymiedwaaren und Schnetdwerkzeuge. Kurzwaanren von Eifen und überhaupt.

Arbeiten in Edelmetallen und Nadahmungen; Juwelen und alle, nicht in andern Klajfen inbegriffenen Luzusartikel.

Glas. Seramifche Fabrifate, Porzellan, ivdene Waaren,

E. BVerfchiedene Fabritate.

Dekorationen, Möbel, Zimmergeräthe, Papiertapeten, Bapier-mache und japanefifche Arbeiten.

« Fabrifate aus Mineralien für Baus ober Dekorationszwele, in Marmor,

Schierer, Porphyr; Cement, fünftliche Steine 2,

Fabrifate aus thierifchen oder Pflangenftoffen, die nicht gewoben ober gefilzt und nicht in andern Abtheifungen inbegriffen find.

Verijiedene Fabrifate und furge Waaren.

F Schöne Künfte.

30. Gemalde in Del: und Wafferfarben, Beicnungen und Photographien, Baus funjt, Bildhauerei, Modelle und plaftijde Kunft, Intagltos, KRunftftiche, Wege geldynungen, Emails und Freseomalereien. .

Für rohe Ausftelltifche und Wandraum forgt die Ausftellung. Alle AUusftellungsgegenftände müffen foftenfret und auf Gefahr ded Ausftellers ind Ausftellungagebäube geliefert werben.

x Der Empfang folcher beginnt mit dem 1. März und endigt mit dem 15. pril. .

Die Ausladung findet im Gebäude ftatt.

In Abwefenheit der Aussitelfer ober ihrer Agenten gefhieht dic Auspak ng durch die GefelffchaftSangeftellten, welche die Gegenftände mit dev grösstmöglichen Sorgfalt, jedoch auf Gefahr bed Austtellers, vertgeilen.

Jedem Ausfteller, Agenten oder Bedienfteten werden Billets verabfolgt, welde zum Ginteitt ing Gebiude, bis zum 8. Mai, zu gewiffen Stunden, behufs Anords nung der Ausftellungsgegenflände berechtigen. Diefe Billets find beim Gintritt vorzuweifen und auf Verlangen abzugeben.

Die wirfjanften polizeitichen Vorkefrungen werden zur Sicherung gegen Feuer und zum Scuje des Cigenthums getroffen werben, ohne dass jedod) die Direktoren vetantwortlic) wären für Berlujte Durch Feuer, Diebjtahl, Unfall oder Befhäbigung irgend weldyer Art.

Die Direktoren behalten fich das Recht vor, Artikel, melde fie für die Aus: ftellung ungeeignet halten, auszufchliessen.

Unzufässig find: : :

Dem Verderbniss ausgefeste Pflanzen: und thierifehe Stoffe.

Lebende Thiere.

Detonirende oder gefährliche Stoffe dürfen, mit MWeglafjung bes detonirenden Pulvers, ausgeftellt werden; ebenfo Zündhölzchen.

Gyiritus oder Alkohol, Dele, Sarven, äzende Salze und Ietcht entzünbliche Stoffe werden nur auf befondere fihriftlice Erlaubniss und in fihern Glafern zu, gelajjen. .

Ausgefchloffen find PRoosphor, Knallpulver und alle felbjtentgindliden oder felbftexylodirenden Etoffe. «

_ Wie äyenden Säuren ober fonftigen Stoffe, fo wie Altohol, Wether, Chtovoform und andere entzündliche Flüffigfeiten find in flarfe Glasflafden zu verfchlichen, drei Viertel voll und forgfältig Iutirt, nicht mehr haltend ald je eine halbe Gme perialpinte, und in Gefässe von Blei oder Guttapercha zu ftellen, Die gross genug find, um den Inhalt der Flafdjen bet allfalligem Zerbrechen bevfelden zu faffen.

Urbelriechende Stoffe find in luftdichten Gefässen zu verfchliegen, ebenjo bie teicht fchmelzbaren.

Ausitellern, deren Waaren pafjenb zufammergeftellt werden fönnen, fieht eB fret, dies felbit zu thun, Soweit ihre Anordnungen mit dem allgemeinen Plan dev Auss Rellung und der Nüfficht auf andere Wusfteller vereinbar tft.

In allen Abtheilungen, ausser bet ben fhönen Künften, Fönnen ben Artifein Preife beigefügt werden.

Ohne Erlaubnif des Komites dürfen die Ausfteller, fo lange die Wusftellung offen bleibt, ihre Waaren nicht zurüfzichen oder Durch andere erjegen.

Die Ausfteller mögen, unter Beadjtung der Vorfehriften des Komites, Gehilfen halten, um die ausgeftellten Gegenflände zu beauffichtigen und in Orbnung zu Balz ten, ober um fie ben Befuchern zu erflären,

. Innerhalb gewiffer Gringen wird den Auöftelleen oder ihren Agenten freier Zutritt eingeräumt,

Dampf: und Wafjertraft, weldhe zu Ausftellungszwelen erforderlich ijt, wird unentgeldlic) befchafft.

Ausser den Vorkehrungen zur Schauftellung von Mafchinen in ihrer Bewegung und Beranfchaulicung derjelben durd) Anwendung, wird das Komite, falls frühe zeitige Anmeldung erfolgt, Raum vorbehalten für bad Beigen de8 Fabrifations: verfahrens in gewiffen Gewerben, foweit Dasfelbe ohne Gefahr im Gebäude ftatt: finden fann.

_ Da 08 für das grössere Publifum von Interefie und beleheend fein muss, Ge: Tegeneit zu finden, die folgenden und ähnliche Verfahrungsarten mit anzufehen, fo wird das Romite für Hinlänglichen Raunt zum Beigen derfelben forgen.

Fabrikation von Stahlfedern, Nadeln und Stefnabeln, Knöpfen; Münzichlas gen; Goldfetten-Fabritation, Uprengetriebe, Ziegelbrennen, Handichuh- Fabrikation, Strumpfiweberei, Fabrifation von Leinwand, Wollenartifeln; Banbwebrrei, Glas: fabrifation im Sleinen, Schriitguss, Schriftdruf, von ‘Hand, Lithographiedruf, Kupferjtiche, irdene Porgellanwaaren, QTöpferfcheibe, Dred Slerarbeiten in Metall, Holz» und Elfenbein, Pofamentixarbeiten aller Art, Budbinderei, Tabinste und Papelin, Weberei, Strohflechterci, Pfeifen und Gigarrenfabrifation.

Leder Ausfteller hat fih über feine Gigenfchaft als Zeichner oder Erfinder, Fabrifant, Importeur oder Produzent der von ifm ausgeftellten Gegenftände zu

. erklären.

Bakfiften mitjjen auf Koften der Uusfielfer ober ihrer Wgenten entfernt und verforgt werben, fobald die Waaren ausgepatt und unterfucht find. Sollte died binnen drei Tagen nach erfolgter Anzeige nicht gefchehen, fo wird das Erforberlide burch die Angeftellten der Gefellfchaft beforgt, unter Belaftung bed Wusftellers mit den Koften der Abfuhr und Ayfsewahrung.

Re Vorftehende Borfdjrift findet Feine Anwendung auf die Abtheilung: Schöne ünfte.

gine allfallig gewwünfchte Verficherung der Waaren fällt den Ausftelleen felbft zur Laft.

Vorbehättlich der ndthigen allgemeinen Vorfchriften fteht c3 ben Aussftellern frei, gue Hervorhebung ihrer Waaren nad) eigenem Gefehmafe Vorrichtungen anzur dringen, wie Lifde, Stände, Glasrahmen, Geftelle, Zelte, Tapeten rc. 5

Anmeldungen find zu adreffiren wie folgt:

To the Committee for the International Exhibition of 1865, Exhibition Pallace, Dublin. From (auszufüllen den Namen des Ausftellerd und den Ort (Staat) der Herkunft).

Die Ausfteller Gaben ohne Verzug fic} an den Sekretär der Ausftellung um ein Formular zur Angabe bes Raums zu wenden, mit ber Bezeichnung, in welder Abteilung fie auszujtellen wünfchen. ö

&3 werden Medaillen und Verbienftzeugnijie ertbeilt.

Henry Parkinfon, Sekretär.

Ansıchreibung. von erledigten Stellen.

(Die Bewerder mäfjen ihren Anmeldungen, melde Schriftlich und portor frei zu gefchehen baben, gute Leumundäzeugniffe betgulegen im Falle fein; ferner wird von ihnen gefordert, dass fie ihren Taufnamen, und ausser dem Mohnnrte aud) ben HSeimathort deutlich angeben.)

» 4) Rontroleur der Sauptzollflätte Vivi s (Waadt). Yahresbefoldung ie FH Anmeldung bis zum 27. Auguft 1864 bei der Zolldireftion in aujanne.

- =) Kontroleur des BVoftkreifes Zürich. Yahresbefoldung Fr. 2800. Ane meldung bis zum 1. September 1864 bei ber Kreläpoftvireftion Zürich. 3) Chef der Fahrpoftdifteissutton auf dem Hauptpoftbüreau Bafel. YJahresbefoldung Fr. 2520. Anmeldung bis zum 25. Augult 1864 bei der Sreispoftdireftion Bafel. .