BBl 1865 III 745
Schweizerische Bundesversammlung.
Saweizerifdhe Pundesverfammlung.
Die am 22. Juli dD J. vertagte ordentliche Geffion der ehweiz. Bundesverfammlung ijt am 23. Oftober 1865 wieder fortgefezt worden.
Der Präfident des Mationatrathes, Herr U. N. Planta, hielt folgende Eröffnungsrede :
„Meine Herren Nationalräthe!
„ALS wir vor einem Jahre in ausserordentlicher Sizung den franz söfifehen HandelBvertrag gyrehinigten, glaubten wohl die Wenigften, dass wit dadurch veranlasst jein werden, fejon binnen Yahresjrift in einer neuen auferordentlichen Befammlung die fonftitutionetlen Grundlagen unferes een aut nach allen Richtungen einer einlässlichen Prüfung zu unters werfen.
„53 it fehr natürlich, dass aud) die Gefauuntheit des Bolted vou diefer unerwarteten Verfaffungsvevifion eher überrafcht ijt, und daher berfelben gegenüber bi8 jegt eine mehr abwartende al mafigebende Stellung enmimınt.
„Die Bundesverfafjung von 1848 hat der Schweiz fo manche jehöne Früchte eingebracht, und cB enthält diejelbe fo viele gefunde Grundlagen zu einer gebeihlichen Fortentwiflung unfered Bundeslebens, dab gar Viele nur ehe ungern an diefer noch jungen, frei von allem auswärtigen Eins fluffe aus rein hijtorijchem Schweizerboden Herau8gewadfenen Schöpfung bei Anlass cined blossen HandelBvertrages wieder rütteln und ändern fehen. .
„Während die Ginen überdies die Zeit zur gänglichen oder theil= weifen Befeitigung ber föderativen Clemente noch nicht gekommen glauben und. bei der jegt vorwaltenden Strömung eher Nüffehritte in der Richtung deS Rantonalismus befürchten, beforgen die Andern vielmehr, dass alle weitern, von den Zentralbehörren ausgehenden Veränderungen den Iofaten und fantonalen Leben nur neuen Gintrag bringen werden, und dass bei der vorwaltenden Tendenz nad gleichmässiger Neglementirung aller Berhaltniffe und aller Theile unferes fo mannigfaftig geftalteten Baterlandes — ohne dadurd der Schweiz weder nach Gnnen noch nach Aupen irgend welche grössere Starfe und Kräftigung zu bringen, mithin ohne wefentfichen Nuzen für da8 Ganze, — dennoch) dem srtlichen und individuellen Wohlbefinden nur Abbruch gethan und für manche Landed theile weniger behagliche Buftande gefigaffen werden dürften.
Bunbesblatt. Jahrg. XVI. Bd. lil 56
„Meine Herren! Sie werden tiefe verfehtedenen Befiirdtungen dure) unfere Berathungen und Befdhliffe gweifelSohne zu zerftrenen und unferer £onftitutionellen Gefeggebung den vein jehweizerifehen Charakter gu erhalten wiffen.
„Wir werden diefeS Biel um fo firherer und vollitändiger erreichen, went wir an dem bewährten Gaze alter Staatsweisheit felthalten, rap Werth und Dauer der Verfaffung eines Freiftaates und ber durd fie geichaffenen Ynftitutionen fich weniger nad den materiellen Wohtthaten bemeffen, welche fie dem Lande verschaffen, al8 nad dem moralifchen Einfluss, den fie auf den Volkscharakter ausüben, und nad) den werfs thitigen Gefinnungen, die fie dem einzelnen Staatsbürger einflössen.
„Bon diefem Gefichtspunfte ausgehend, (aft e3 fich faum leugnen, dass da3 reine fogenannte Nepräfentativfyften, wie e3 auss den Rantonal= verfaffungen der Dreifigerjahre in die Bundesverfaffung von 1848 über: gegangen ift, die Maffe des Volkes allzuleicht Daran gewöhnt, die Ges fchife des Landes der Sorge Weniger zu überlaffen, und allzu ausfchliesslich felber den Aufgaben de3 Privatlebens nachzugehen. Die blosse maz tevielle Blithe Hat aber noch fein Bolf, namentlich feine Republik, vor dem Untergange gerettet; wohl aber hat eine vorwiegend merfantile Gne tereffenpolitié oft hoje Parteiungen gejdhaffer und dem Verfall eines Landes wefentlichen Borfehub geleiftet.
„Um Belege Hiefür brauchen wir nicht 68 ind graue Wlterthum Hinaufzufteigen. Vor wenigen Dezennien ift eine früher mit der Schweiz vielfach verbundene, weithin gebietende, reiche HandelBrepublif, die Dogens ftadt Venedig, beim erften fräftigen Stoss von Aussen vafıh in fic) jerbft zufammengefallen.
„Dagegen wirken diejenigen Freiftaaten, welche ihre Bürger zur Ber fpredung der öffentlichen Angelegenheiten auf dem Maréte befammelten, heute nach Zahrtaufenden noch fort al8 Lehrer ber Staat3kunft und ded MechtBiwefens, und die Denkmäler ihrer Arbeit und Staatskunft ftehen Heute noch al8 Mufterbilder da.
„Dafür fag aber in dem VBewusstfein eines Civis Momanus aud ein ganz anderer Sporn zur Thatfraft und zur Vaterfandsiebe verborgen,
al8 in dem papierenen Stimmzettel enthalten fein fann, mit dem in den "
neuern Zeiten mancher Orten der Schweizerbürger periodifeh einmal wies der al8 (ciehtwiegende Zahl in die Wahlurne fällt, um mit diefem kurzen Aft dann weiterer VBürgerpflichten wieder ziemlich enthoben zu erjeheinen,
7 lus diefem Grunde, meine Herren! verdienen gewiss alle jene Gin. richtungen unfereS Bundesftaates Fhre volle Beachtung, Schonung und Pflege, durch welche Feder aus dem Volke zur Theilnahme an ben öffentlichen Gefigäften berufen wird, und womit bei Allen der Sinn und die Liebe gum Gemeimvefen wach erhalten und ftet3 von Neuem wigber angefacht wird.
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„Eine Nepubtif, die mur auf ben fteifen Füssen der Büreanfratie und
dex Advofatur mit ihren formaliftiiihen Krüfen und ihrem fofifpieligen Ins ftanzenzug einherfehreitet, darf fic) wohl kaum in Allem ebenbürtig neben eine woblgeorduete Monarıhie ftellen, und inSbefondere würde bie aud ben verfchiedeniten Wölkerfehaften und Sprachidiomen zufammengefezte Schweiz auf diefem Wege faum ihre Hiftorifche Miffton in der Völker familie Guropa’s zu erfülen im Falle fein. - nGQitten wir und daher, der blossen gleichförmigen Godififation wegen, folhe Ummälzungen in den GerichtSorganifationen und in ten Nechtsan: tchauungen zu fhaffen, durch welde die Wahl unferer Richter ans ber Mitte der Beuöfferung mehr erfefwert oder ganz unthunlich gemacht würde. Wo noch jeder Bürger zum Nehtsfprecher berufen werden Fann, bleibt das RedtBbewuftfein lebendiger, und e3 wurgelt mit ihm die Nechtlichkeit tiefer im Volke. Diefe bringt einem Lande aber ungleich mehe Vertrauen und a Faufmännifchen Gredit, al8 noch fo gut abgefabte Gefezesparagraphen.
„Die zweite Pflanzfehufe naturwüchfigen Birgerfinnes, bie Gemeinde, a3 Kern und gewiffermagen Abbild des Gemeinwefens im Kleinen, möchte ih ferner vor Allem ZHrer Fürforge empfehlen. Und zwar ift nicht die anatomifeh entzwei geteilte Gemeinde, wovon der eine Theil wohl nach im Befize der materiellen Kraft, aber ohme eigene politische Seele fortlebt, der andere Himwieder afle öffentlichen Aufgaben umfasst, aber nicht die Mittel Hat, um fie zu erfüllen, e8 fet denn, dass Seder fich biefelssen unmittelbar aus der eigenen Tajıhe Holt, — nicht diefes unerquikliche Doppetwejen, fondern die ungetheilte, ganze und vollfraftige Gemeinde, wie fie die Schweiz früher fannte, ift de8 Wiederaufoaued würdig.
„Wenn, erlauben Sie mir diefe individuelle Meinungsäusserung, ber Begriff der formlidhen Nieverlaffung nicht fo breitfchichtig, fondern etwa8 enger gefasst würde, fo dass nicht alle nomabifirenden Grwerbselemente jchon nach zwei Jahren dem Geineindsverband aufgedrungen werden, und gwar ehe und bevor fie fich irgendwie innerlich mit demfelben affimilirt und am neuen MWohnorte bleibende Wurzeln gefchlagen Haben; wenn man andererfeitd den an und für fich eher fchädlichen Grundjag der obligatorifchen Armenunterftügung buch bie Gemeinden aufgeben und diefe Obforge naturgemässer der Famille, der Kicchgenoffenfchaft, und den freis willigen Unterftügungen u. f. w. anheimftellen wide, jo dürfte e8 am Ende doch nicht fo fehwer fein, den Dualismus zu befeitigen und die fich widerftrebenden Momente mit einander auszuföhnen und damit unferm bürgerlichen und öffentlichen Leben wieder eine gefunde, breite und durch grössere Selbjtverwaltung und Selbftbeftimmung, mithin aud) Durd) grössere TIheilnahine und Mitwirkung Aller gefräftigte Grundlage zu ver Ichaffen.
Endlich wollen Sie, meine Herren! mir Ihre Nachficht nicht verfagen, wenn ich die Krönung diefer republifanifchen Richtung darin ers
" Gfife, dah wir jelbft af8 oberjte gefeznebende Behörden unfere Gefezesafte und Befehliiffe gerne dem Verdifte Fünmtlicher Bürger unterbreiten und fo die Souveränität ded Volke nicht oof dem Geundfaze nad) proflaz intven, jondern Durch die That gue Wahrheit machen.
„Das Büdget, alS zweitss Haupttvaktandum diefer Sizung, wird dieSinal Yhre MufmerEfamécit mehr in Anfpruch nehmen, da in Folge der Handeldverträge die Bolleinnahnen ehwelhen Ausfall ausweilen. Wir theiten indeffen die zuverfichtfiche Hoffnung, bak nach kurzer Feit diefe Ausfälle durch den vermehrten Berfehe wieder ausgeglichen fein werben. Diefe Ausficht erfiheint um fo gerechtfertigter, als nun felhft der einzige unferer Nachbarftaaten, der am Prohibitivfyftem fefthielt, eine neue freiere HandelSpoliti€ einzufchfagen im Begriffe ftcht.
„Diejelbe dürfte vielleicht feinem Lande gegenüber flch fruchtbarer ex: zeigen, al8 gerade bezüglich bed Berfehrs Defterreich® mit ber Schweiz.
Sn der That, wenn wir aus den fürzlich vow unferm ftatiftifchen Bürenu veröffentlichten Bufammenftellungen be3 Verkehr der Schiveiz mit den Nachbarjtaaten evfehen, dap der jährliche Gefammtverfeht dev Schweiz mit Frankreich 533,8 Millionen beträgt, mit dem Bollverein 452,6, mit Stalien 273,8 Millionen, bagegen unfer ganze Verkehr init ber grossen, fo produftreichen öfterrceichifehen Monarchie im Ganzen nur 9,2 Millionen (fage neun und zwei Zehntel Millionen) ausmacht, fo werden Sie gewiss mit mir einig gehen, bass nach dicfer Seite hin unfer Verkehr in Bälde fich zum allerwenigften um vas Behn, ja bad Zwanzigfache fteigern könnte.
nDiefes Mifwerhaltnif (aft fh aus dem blossen Prohibitivfyftem mit feinem verborgenen Schmuggel allein nicht erklären, Das nod) grössere Hinderniss Liegt wohl darin, dass auf dev 40 Stunden fangen Srenzftrefe vom VBodenfee zum Stilfferjoch fein einziges geniigendes Kom munifationSinittel, weder eine ftehende Brite, noch (ausser dev feitwarts führenden Luzienfteig) irgend ein pra€tifabler Strafengug und Strafen= anjchtuss nad) Oefterreid) hin führt, und ein grosser Theil ded Verkehrs von Dejterreich Her nicht auf direktem Wege zu uns gelangen fann.
„Breuen wir ung daher um fo mehr, dass nod in diefer Sizung -
der Staatövertrag zur Erftellung eines doppelten Schienenanfchluffes nach Feldlivd und Bregenz-Eindau Hin zur Genehmigung ung vorgefegt werden wird, zumal dieje Gifenhahn und nicht nur mit Defterreich in engere Verbindung bringt, fondern wefentlich auch dem Tranfit vow Ftalien nach Süddeutfchland alB Vehifel dienen wird, namentlich fo lange dev divef= tere Weg von Rorichad; nach Konjtanz auf Schweizerufer nicht alB fon: furvirente Linie ebenfalls ind Leben tritt.
„Hoffentlich wird auch noch Diefes Gahr der vereinbarte Strafenz anfhlup bei Finftermünz und bald darauf derjenige bei Tauferd audger führt werden, fo dass zwei im Geren Europas gelegene Nuchbarfänder,
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wie Tyrol und die Schweiz, nicht länger ohne alle und jede Art von nennendwerthen VBerbindungsmitteln verbleiben
„Die Alpenbahnfrnge, die mit aller LebHaftigkeit ausser bem Rathfaat befprodjen wird, fteht zwar nicht auf unfern Traftanden; dod) diirfte fie bei Wnlah der Teffinerbahnen oder in fonftiger Weife wohl auch Hier gue Sprage fommen.
„Smdeffen zweifeln wir feinen WugenGlié daran, dab das gute alte Schweizerrecht auch hierin wieder allein den Entjeheid fallen wird.
„Niemand wird den einen Kanton zu Gunften bes andern vom Vers Fehr auszufchliessen und feiner natürlichen Rechte zu berauben wagen, und eben fo wenig wird e8 angehen, dass die Einen mit dem Gelde der andern fih VortHeite erfaufen und fich auf Unfoften der Erftern bereichern. Die Sleichberechtigung Aller und die freie Konkurrenz auf allen Gebieten des Lebens find fo tief eingewurzelte fehweizevifche Grundfäze, dass ein übrigens faum denfbarer Verfuch eines Attentates auf diefelben gleich von vornherein jeheitern ober ganz fidherlich diefe alten Grundlagen unferes Staatöverbandes Hichften3 für einen taf vorübergehenden Augenbtit zu unterbeüfen in Stande wäre.
„Slüfticherweife ift aber die Gefahr einer derartigen Kollifion frhon desstvegen Äuferft gering, weil diefelbe nur von einer falfehen Prämiffe ausgehen und auf einer, wir möchten faft fagen abfichtlich engen Auffafs fungöweife beruhen fonnte, Die Annahwe nämlich, dass zwifchen Statien und der Schweiz die Alpen auf Jahrhunderte hinaus nur an einem Orte befehient werden fünnten und dass ba8 Zuftandefonmen mehrerer Linien auf lange Zeit hinaus faft undenfbar fei, diefe Behauptung feheint ung beim blossen Hinblié auf den Mont Geniss, wo zu gleicher Zeit und fogav auf einem und demfelben Paffe Schienenwege nach verfchiedenen Syftemen Eonkurrivend neben und über einander gebaut werben, Doch giem= Lich fchlagend widerlegt, Zudem wird die Schweiz gewiss zu aflerlezt den Fortjepritten dev Technif den Weg verfperren und fey etwa gar widerfegen wollen, wenn ihre Alpen an mehr alS einem Orte durchbrochen oder überfahren werben follten.
„Und wad endlich den Eimwand betrifft, dass da3 Hiezu erforderliche Kapital fich nicht finden werde, jo hat die Erfahrung gezeigt, dass die Grösse der Verfehräbebärfniffe ftets auch die nöthigen Mittel zu ihrer Bes friedigung zu finden weiss.
„Wenn Jemand in diefem Rathe vor zwölf Jahren geiussert Hätte, dass die Schweiz nicht nur die damals für fait unerfchwinglich angefehene Summe von 120 Millionen, fondern fogar das Vierfache davon auf ihr Eifenbahunez, und zwar frhon binnen eines Deyenniums, verwendet haben werde, fo hätten gar Manche ihn damals für einen Träumer und Schwärmer angefcehen. Heute ift dic’ aber eine Thatfache, und die Schweiz fteht num da al8 dad an Eifenbahnen vwerhältwissmässig reichfte Land des Kontineutes.
„So geht cB aber meiftend, wenn man allen Autereffen unbedingten Spielraum und der individuellen und fofaler Entwiklung volle und uns gebenunte Freiheit lässt.
„Möge daher der Geift dee Freiheit, dee unfer fehweizerifihes Vater Cand von jeher befehiigt und Gegliift Hat, auch diefes Mal nach allen Richtungen Hin in allen unfern Befchlüffen und Verhandlungen walten ! Dies der Wunfeh, mit dem ich die ausserordentliche Sizung vom Gahre 1865 Hiemit für eröffnet erkläre.”
Aus den Verhandlungen dea (dweis. Bundesrathes.
(Bom 20. Oftober 1865.)
Grinächtigt durd den Bundesbefchluss vom 20. Juli d. J. *) hat der Bundesrath mit dem Kirchenftaate eine mit bem 1. November nächitfünftig in Kraft tretende Webereinfunft in Betreff der Telegraphentagen abgefchloffen.
Nach diefer Uchereinfunft ift bie Tage für eine tefegraphifche Des peiche von 20 Worten für alle zwifchen der Schweiz und dem Rirdyen= ftaate gewerhfelten Korrefpondenzen, welches auch bas Wufgabee und Ber ftimmung8biireau fei, auf 4 Franken feftgejezt.
Diefe Taye fteigt um Die Hälfte für jede weitere Serie von 10 Worten, oder Bruchtheil derfelben.
> (Bom 25. Oftober 1865.)
Mit Schreiben vom 23. d. ME. Hat Hr. 2. Fr. Schmid von Bern, bisheriger Ronful in der Schweiz für die Königreiche Dänemark und
*) Siehe eidg. Gefezfammlung, Band VII, Seite 473.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schweizerische Bundesversammlung.
In Bundesblatt Dans Feuille federale In Foglio federale Jahr 1865
Année
Anno
Band 3
Volume
Volume
Heft 47
Cahier
Numero
Geschäftsnummer
Numero d'affaire
Numero dell'oggetto
Datum 28.10.1865 Date
Data
Selte 745-750
Pagina
Ref. No 10 004 919
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