BBl 1866 I 785

Inserate.

guferate.

Behauntmadung.

Das fehweiz. Konfulat in Gavre hat Fürzlich dem BunbdeSrathe die Mitthething gemacht, dass e3 im Sntereffe der jehwetzertichen Auswanderung Liegen bürfte, mit den Auswanderungsexpedlenten in Havre bireft Reifevertrage abzufchltessen, ftatt fi) Diesfalls der Vermittlung von Agenten und Unteragenten in der Schweiz, von denen jeder wieder feine Provtfion beziehen will, zu Bedienen.

Das obgedadjte Konfulat hat für direkten Abjchlug von Neifeverträgen zum Mugen von jehweizerifhen Auswanderern beretts mehrere Berfuche gemacht, indem dasfelbe Blanco-Verträge mit ber Unterfchrift des Haufes Wood & Bielefeldt an jchweizerifche Behörden und Privaten, Die das Konfulat um Rath angegangen waren, eingefchikt Hatte,

Bermage diefer Verträge und bet gehöriger Beobachtung der denfelben beige: gebenen Anleitungen erfreuten fic) die Inhaber der gleichen Beginjtiguug auf den franzöfifchen Eifenbassnen, wie fie ben Auswanderungsagenten bewilligt werben.

. Der Bunbedrath, welcher diefe Anregung be3 Konfulats in Havre für bie auswandernden Schweizer als nüglich anerkennt, Hat deren Veröffentlichung verfügt.

Für nähere Auffhläffe über Paffoge- und Eifenbahnpreife xc. Hat man fi an den Oru. Konful Wanner in Havre in franfirten Briefen zu wenden.

Bern, den 7. Mai 1866. Die fehweiz, Bundeskanzlei.

Dekanntmadhung.

Der fchtweizerifche Konful in Rotterdam hat dem Bundesrath mit Depeche vom 7. died zur Kenntnif gebracht, dass dafelbit die Cholera ausgebrochen jet, und dass daher feine Auswanderer, bie von ober über Holland nad Liverpool beförbert würden, in Iezterer Stadt angenommen werben; wad fowohl ber englifde Konfut in Rotterdam, nl8 der fhweizerifäge Konful in Liverpool befannt ges macht hat.

Durd Auswanderer, die von Holland hergefommen, jet nämlich vie Cholera nach legterer Stadt gebradjt und dort verbreitet worden.

G8 werben daher Solche, welche nach. Amerika auszuwandern gebenfen, hiemit

gewarnt, ihren Weg nicht über Holland zu nehmen. Bern, den 9. Mai 1866.

Die fhweiz, Bundesfanzlei,

Bekanntmadung.

Unter Bezugnahme auf die tm Bundesblatt v. J. 1865, Band Ill, Seite 452, unterm 25. Auguft erjihienene Befarntmadung bes fchweiz. Handels und Boll:

Departements werden folgende feither und bis Ende März d. J. eingetretene Tarifenticheide hiemit zur öffentlichen Kenntnip gebracht : Einfuhr. Zollanfaz. Sr. Rp. Dachziegel, Baffteine u. f. w. . ©. I. 2. 3gthr. | —. 60 Gteher auch: Bodenplattdjen von Gementtompofiz tion, felbft mit farbigen Beichnungen. Statuen und Monumente, Kichenorgeln u. |. w. . |, y 3. » 3. — Hieher aud): Harmonien für Öffentliche Kirchen. Flads, Hanf und Werg u. f. wv. „U. 2. Btnr, | —. 30 Hicher auch: Sotgfaternfoff zur Bapierfabrifation, ferner dergleichen Stoff aus Stroh bereitet. Nöhren, eiferne, gezogene u. f. wv. PR —. 30 Hieher auch: Schmiebeiferne Rohrer , zu "Gas: ober Wafferleitungen, fowie deren Verbins dungsftüte, fofern leztere iweder verzinkt, noch fonft von anderer Befdaffenheit find, als bie Nöhren. Dele, fette, aller Art, nicht mebizinifche . on on —. 50 Hieher auch: Petroleum, Seegras und Waldhaare B . . slant on — 5 Hieher andy: Seegras, gefäxhtes, Rhonerde, fehwefelfaure und effigfaure num —. 15 Hieher aud: Soda, effigiaure. Strike, Anfertaue und gemeine Schnüre u. few. | 9 8 4. 50 Hieher: Bindfaden jeder Art, gewöhnlicher, unge ziotenter, nicht farbiger. Seilerarbeiten, ald Schnüre u. f. w. a: 8 — Hteher: Bindfaden, gezwirnter, gebleichter, ober Fleiich, gefalgen oder gerducert, Sp u. fm Ivo un te oo 2. — Gieher: Spel, o6 frifch gefchlachtet, gefalzen oder geräuchert.

Steingut u. |. w. : . . . . . Hteher: Kachelöfen, fog. Strassburgerdfen, fertig, mit oder ohne Zuthaten von Meffingbled. Nikel, ven u few. . . B . Hieher auch: Mikeldrath. Metallgewebe, von Eifen wu. |. w. B B . Hieher auch: Metallgewebe, bemalte, vom vorgenannten Metall. Tabak in Blättern u. |. w. . B B B B Gieher auch: Karotten, Bündhölgchen . B . B . B . Hieher: Gombuftibles Stofer; ferner cingedlte ober gebeizte Holzfpane in Schachteln, als Anfenerungsmaterial. Papier, mehrfarbiges, aller Art u. f. w. . . Hieher auch: Slang: oder Porzellanpapiter. Buchbinder- und Cartonagearbeit . : 5 Hieher: Karten für Photographien, zugejchnitten Caud) mit lithographirter Schrift oder Bige nette verfehen) ; ferner Hembfragen u. dgl., papierne, Kurze Wanren u. f. w. . . . . . Hicher: Brillen mit gewöhnlicher Cinfaffung , nämlich, mit Ausschluss von foldjen in goldener ober filberner Gintaffung; ferner PfeifentSpfe aus Thon, Meerfihaum u. dgl. ; ferner Halgbänder von Glasperlen, mit ober ohne Berfchluss von unedlem Metall; mez tallene Patronenhülfen zu Gewehren und Revolvern, Strumpfwirkerwaaren, Laumwollene u. f. w. . Hieher gehören: Alle gefiriften und auf dem Strumpfftuhl gewobenen Urtifel aus Baum: wolle, Leinen und Wolle; alle folchen Unter- Fleider, felbjt mit etwas Näharbeit, mit dev ohne Teobdeln, SKndpfen, Beja und Gutter aus den vorgenannten Stoffen, mit Burednung von dergleichen gemirkten oder geftriften Schärzen (Umfchlagtüchern) und gemeinen, groben, wollenen Handfihuhen, Jogenannten Ddumlingen. Arbeiten und Waaren, fertige u. f. we. . . Hieher a, Alle geftrikten und auf dem Steumpfftussl gemobenen, mit Näharbeit verfehenen Artikel aus Seide, Floret, Halbfeide und Halbfloret, mit oder ohne Troddeln, Knöpfen, Befaz und Futter; j b. alle gefiviften und auf dem Strumpjflufl gewobenen Artikel aus Baummolle,

Bunbesblatt Jahrg. XVII. Bd.1.

Bolaniaz.

Sr. Rp. ©. 1. 7. tn. 2. — und m 3. 50 non u 3. 50 fom ow ” 3. 50 onen 3. 50 nn Woy 8. — m onn 8% — oon on 8. — oe „ 15. —

Hicher : Knochen aller Art. Die

Leinen oder Wolle, mit Troddeln, Knöpfen, Befaz oder Futter aus Seide, Floret, Halbe feide oder Halbfloret;

. alle gejtiften, gewobenen, genähten Gandfayue aus Baumwolle, Leinen, fil > Bolle, Seide, ober Florct, mit einziger Ausnahme der fog. Däums linge (fj. Strumpfwirkerwaaren ©. IE q.); ferner: Gembencinfaze, genähte.

Ausfuhr.

zolffreie Ausfuhr nacbenannter Produkte

tritt evft Ar dem Abjchluffe neuer, gegenwärtig noch in Unterhandfung befindlichen Verträge in Kraft:

Zollanfaz.

Fr Ny.

Dbft, ae Rartoffeln u. |. w. ©. i 1. Bathe. | —. 15 Hicher: Alle nicht genannten Warren oder Gegenftände ~ Jy We 4. Zn | —. 10

Rall, Gyps, roh, gebcanat, obet gemapien . Fa oe —_ 15 Dünger . ve lan —, 5

Bern, den 24. April 1866.

Das eidg. Handels: und Bolldepartement.

Ausfchreibung.

Die durd) Todesfall erledigte Cehrftelle für barftellende Geometrie am eidgendfftfdhen Polytednifum wird hiemtt nach Vorfehrift bed Reglee ment3 zu freier Bewerbung ausgejchrieben.

Afpixanten wollen igre Anmeldungen unter Beglei'ung von Beugniffen , all fälligen Diplomen und fdjriftitellertfdjen Arbeiten, fowie eine’ curriculum vitae 518 Ende Juni b. J. an Hrn. 6. Kappeler, Präfidenten hes [djweigerifden Sehulvaths, in Zürich einfenden, dev auf Verlangen über Anftellungsbedingungen und Befoldungsverhättniffe Auskunft ertheilt.

Birtdh, den 5. Mat 1866. Im Auftrage bes fchweiz. Schulrathes, Der Sefretär: Prof. Stocker.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten der Reparaturwerfftätte in Thun, mit einer a uns von Fr. WOO, wird wieberholt zur MWieberbefegung ausge= vieben.

Schweizerbürger,, die fich Für diejelbe zu bewerben gedenken, Haben ihre Anz melbungen 5i8 zum 31. I. Mid. mit Befähigungszeugniffen der unterzeichneten Kanzlei einzureichen. Die Bewerber haben ft überdieg einer Prüfung zu unter:

stehen. Bern, den 1. Mat 1866,

Eidgenöffifche Militärkanzlei.

Anusfdreibung von erledigten Stellen,

(Die Bewerber miffen ihren Anmeldungen, welche fohriftlLicd) und port ofrei zu gefchegen Haben, gute Ceumundsgeugniffe beigulegen im Falle fein; ferner wird bon ihnen gefordert, dass fie ihren Taufnamen, und ausser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)