BBl 1867 I 149
Inserate.
inferate
StelenausfHreibung.
In Folge nachträgliche Eingabe werben noc folgende Stellen von eibgenöflt- Shen Beamten, ald Ergänzung der auf Seite 30, 59 und 119 Gievor erjchtenenen, zur freien Bewerbung aussgefchrieben :
Qu der Militärberwaltung. Verwaltung des Materiellen. Ein Direktor des Laboratoriams in Thun. Defien Gebilfe. Ein Direktor ber Konftruftiondwerfftätte in Thun. Deffen Gebilfe.. Ein Verwalter be8 KriegSbepots in Thun. . : + Die Anmeldungen Haben bis zum Ar. dlefeS Monats beim eidg. Militärs departement zu gefchegen.-
Die gegenwärtigen Inhaber obiger Steffen werben ald angemeldet Getraditet, .
Bern, den 1. Februar 1867. . Die fchweiz, Bundeskanzlei.
Prekanntmadung.
Die Heimathörigfeit nadhjtehender Perfonen, für welche Todfdjeine eingefandt wurden, it zu ermitteln, nämlich : “A) Für eine Carolina Mutti, geboren in Saloniti, Schweizerbürgerin, odter von Luigi Mutti und der Unna Hant?, beide” verftorben , geiwefene Witwe bes Emanuele Uppelt, welcher in Der Schweiz gewohnt haben fol. Carolina Mutti farb zu Floreng tn ihrer Wohnung, via ghibellina, Ne 24, in einem Alter von 65 Jahren.
~ 2) Für einen Nicolas Monnaz?, geboren in Sombloug? in der Sehweig, gewefener Witwer ber Marte Catherine Grete, geftorben zu Parts am 15. April 1866, passage Moulinet, N° 23, im Alter von 80 Jahren,
G8 wird daher zur Erreichung de8 oben angegebenen Fweles bie gefallige Mitwirfung der Staatsfanzleien der Kantone, fo wie der Polizei: und Gemeindss behörben Hlemit höflichit angefprochen.
Bern, ben 31. Januar 1867. Die fehweiz. Bundeskanzlei.
- Befanntmachung zur Hidtidnur für fremde, durd) Grofbritannien paffirende Auswanderer.
4 Alle Fremben, welche von grossbritannifchen Häfen auszumandern beabfehtigen , follen dafür Sorge tragen, baf ihre Ronteatte fowohl in ihrer eigenen, a8 aud) in englifcher Sprache ausgefertigt werden, und bass bie Orte ihrer Bes fimmung, forte Die Art und Welfe der Beförderung, ob vermittelft Danıpfboot oder Segelfhiff, deutlich darin angegeben feten, fo wie ob fie während ihres Aufenthalts auf dem Kontinent und im englifden Hafen mit Obdach und Beköftigung verjegen werben müffen; ferner welches der Betrag des Pafjagiergeldes fei, und wie dev Name. und die Adreffe bes Agenten bes Kontrahenten in jedem Plaze, durch welchen fle pafficen, Heissen, :
IH. Die Auswanderer follen ebenfalls fehr davanf adjten, dass fie nur mit gefezlich angeftellten Agenten zu thun haben, weil nach englifchem Gefey Paffagen von England nur durch gefeglich dazu berechtigte Perjonen abgefchloffen werben
nnen.
Ill. Ulle Bagage muss mit dem vollen Namen de? Cigenthimers, dem amerifanifohen oder fonjtigen Beftimmungshafen, jowie, ob via Liverpool ober via London, in beutlichen lateinifeen Buchitaben verfehen fein.
IV. Grosse Vorficht wird empfohlen beim Ankauf in England oder an Bord vom Schiffe von inländischen, für Canada oder die Vereinigten Staaten angebltdy geltenden Neifebifleten, da folhe in Umerifa für wertblod befunden werben möchten.
V. Die gedruften Kontraftbillete, welche Uudwanderer in England für die Reife nach Umerifa oder andern Rändern gültig erhalten, follen unter feinen Umflänz den aus den Händen gegeben werben, e8 fet denn, bass der Auswanderungsbeamte der Megierung fie verlangt. Auch follen Auswanderer Niemandem, ber nicht in ihrem Kontraft erwähnt ift, trauen, wenn Hilfe oder Veiftand angeboten wird. Im Falle von Betrug, Schwinbelei oder fonftigen entftehenden Schwierigkeiten: fol man fich fogleih an feinen Ronful wenden, oder aud} an den Auswanberungd» Regierungäbenmten, infofern die Sache bie Poffage betrifft.
Capitain Prior R.N., Stanley Buildings , iff ber Auswanberungsbeamte in Liverpool, und Capitain Lean R.N., 65, Fenchurch Street, ift der Wuswanbdes tungsbeamte in London. os . .
VI. Auswanderer, welche fidy nach New-York begeben, follen bet ihrer Ans funft bafelbft fich mit ben Answanderungs-Rommiffarien, Castle Garden, in Ber: bindung fezen, welde ihnen Rath und Wustunft ertheilen werben fiber die befte Art, ihren Bejtimmungsplag zu erreichen.
Die £. grossbritannifche Gefandtfchaft Hat mit Schreiben vom 26. b. Mes. die vorftehende Bekanntmachung dem Bunbesrathe übermant, weicher thre Bers Öffentlichung verfügte. : .
Bern, den 28. Januar 1867.
Die fehweis. Bundeskanzlei.
Ausfhreibung von Artilleriematerial.
Zu freier Goncurrenz tvird Hiemit aussgejchrieben :
Die Anfertigung von 98 eifenbledernen Laffetentdrpern zu gezogenen 8H Ranonen, wozu dle Blechtafeln und bas Winfeleifen, fo mie bie fertigen Achjen und die Nichtfchrauben nebft Getriebe von der eidg. Verwaltung geliefert werben.
Das Modell und die Zeichnungen ftehen in ber eidg. Gonftruktionswerffätte zu Thun zur Vefichtigung bereit. -
Der Termin zur Lieferung ber erften Hälfte geht mit 30. April, zur Liefe= tung ber zweiten Hälfte mit 31. Dtai gu Enve.
Die Ungebote find ber unterzeichneten Verwaltung bis 16. Februar franfo einzufenden.
Bern, den 31. Januar 1867. Verwaltung des eidg. Sriegsmateriels.
Poftamtliche Anzeige,
Verbot der Poftverfendung von Petroleum. (Bom 28. Januar 1867.)
Durch das Poftregalgefe, vom 2. Juni 1849, Art. 9, find vom Pofttrandport folde Gegenftänbe ausgejchloffen, die während der Fahrt leicht in Gährung ober Fäulnig übergehen, oder fich leicht entzünden, ober Explofionen verurfadhen Tonnen, wie z.B Schiepulver, Zünbhölzchen und andere gefährliche Gegenftände.
Bermöge ber Leichtigkeit‘, mit welther Petroleum. fic) entzündet, muss. biefes Produtt unter die Ktafje-der vom Pofttransport auögefchloffenen Gegenftände fallen. G8 wird bemnad) den Poftbüreaug.die Weifung ertheilt, Sendungen ‘von Petroleum zur Poftverfendung nicht anzunehmen. . . .
Die Perfonen , welche unter Nidjtangabe des Ynhaltd einer Sendung ober unter unrichtigec Inhaltsbeflaration Petroleum zur Poftbeförberung aufgeben, Bleiben für alle Folgen verantwortlich, und Haben überbiess dle gefeglidye Beftrafung zu gemwärtigen. 7 ° nn
Die cidgendffifde Poftverwaltung bedarf circa 1000 Eilen Stoff zu Sommers Beinkleivern für Bebienftete; derfelbe fol in blau und weiss geftreiftem oder melirtem Baumwollen- oder Leinen Zwillid, beitehen.
Der Lieferungdtermin it auf Ende März d. I. feftgeicht.
Offerten gu Uebernahme biefer Lieferung find unter Einfendung von Mufter- Coupons von mindeftend gwet Ellen, verfiegelt und mit ber Aufjchrijt: „Cingabe für Lteferung von Sommerftoff“ bi® 20. diefes Monat? an das unterzeichnete Departement eingufenden. . :
Bern, im Februar 1867. : Das eidg. Poftdepartement.
Die jchweizerifche Poftverwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über dic Anfertiz gung von 700 Bloufen, wozu der Stoff (Leinwand und Scharlah) und tie inöpfe von ber Verwaltung geliefert werben.
Mufter biefes Stleidungsftüdes können auf jämmtlichen Kreispoftbireftionen , jowie auf dem Rursbireau der Generalpofdireftion eingefehen werben.
. Angebote für Uebernahme diefer Arbeit find verfiegelt und mit der Auffcprift: „Eingabe für Bloufen-Anfertigung* bis zum 20. diefes Monats an bas unter zeichnete Departement eingufenden.
Bern, im Februar 1867. soe 5 Das fhweiz. Pokdepartement.
AVIS:
Tout étranger se rendant 3 Sb. Pétersbourg avec un pase-port diment légalisé, visé par nos légations ou nos consulats, est tenu, lors de son arrivé dans la capitale, de le faire inscrire
au bureau local de police, d’ov im--
mediatement le passe-port doit étre présenté au burcau des étrangers de ja chancellerie du grand mattre de police, pour l’apposition du visa, ainsi cougu: „Tel étranger est autorisé & séjourner en Russie jusqu’ä telle date (pas plus de six mois); s'il desire prolonger son séjour, il est tenu de se munir d’un permis de séjour établi pour les étrangers en Russie.*
La non-observation de cet ordre expose l'étranger & l'amende fixde par la loi pour omissiou des formalités susdites.
Note.
Anzeige.
Seder Ausländer, welder nad St. Peterburg veifet, mit einem gefeglichen Paffe vtfirt in unferen Gefandtichaften ober Gonfulaten, ift nad) feiner Ankunft in ber Refideng verpflichtet, unablässig in der Lokal: Polizei - Behörde fid) eins ichreiben zu lafjen, und fogleid ind Wudländifche Büreau der Ranzli ©. Er. des Herrn St. PeterSburgifdjen Ober» Poligetmeifters den Pak zum Auffchreis ben des Bifa vorzuftellen, welches fols gendermassen lautet: „Dem Fremben NN. aft Hier der Aufenthalt In der Nefidenz tefp. im Neihe Bid. .... (nicht länger wie ein halbes Jahr) ges ftottet.” Mer feinen Aufenthalt verlängern will, muss fih ein Billet zum meitern Aufenthalt beforgen. :
Nur die ftrengite Beobachtung diefer Regeln with ben Ausländer her gefeylichen Strafe entziehen.
Die vorfehende Anzeige, in beuticher und franzöfifcher Sprache, tft
der Bundeskanzlei von der faif. ruffiichen Gejandtfhaft mit Schreiben vom 25.
Sanuar 1867 übermacht worden.
Poftamtlihe Anzeigen.
Bom 1. Februar 1867 an fonnen Chargébriefe nah Grofbritans nien und Irland, auf Berlangen ber Aufgeber, aud) im ftüdfweifen Tranfit über Belgien verfandt werden, und awar zu folgenden Bedingungen :
2 Bwangsfranfatur BiB an den Beltimmungsort, zu 80 Rappen für je 10
Oramme,
Verpadung und Verfepluss wie für die Chargébriefe nach Belgien felöft.
Die Garantie für die richtige Beförberung biefer Chargdbriefe erftreeft fig nicht über das belgifche Gebiet hinaus, indem die britifchen Pojten in Verluftfällen teinen Erfag leiften. Die Berfender folder Briefe find aut Diefe Beftimmungen ausbrüdfich aufmerffam zu machen. .
Ansfchreibung.
Die Stefle eines Setretärs de eidg. pofitifchen Departements, verbunden mit einem Sahresgehalte von Fr. 3600 bis Fr. 4000, wird Htemit zur freien Betwer= bung ausgefeyrieben.
Schweizerbürger , welche fic) dafür zu bewerben gebenfen, miiffen bie bret Mationalfpraden der Schweiz fennen und, wenn möglich, in wenigitens ziveien bere felben zu redigiven und fic) leicht ausszudrüfen verfiehen, ferner die Gedichte und Politi unferd Vaterlandes, das fehweizerifche Stantsreht und die völferrechtlichen Berhältnifje Hinlänglich kennen, fowie auc) in Verwaltungsgefchäften einige Erfahs zung haben.
Die Anmeldung Hat beim Vorfteher des polittfchen Departement3 big zum 47. Februar b. J. zu gefchehen.
‚Bern, den 24. Januar 1867. Die fehweiz. Bundestanzlei.,
Pekanntmadhung.
Nacidem fortwährend Ausitelungskorvefpondengen mit der Brivatadreffe ves Unterzeichneten einlaufen und deBwegen auf bas unrichtige Bürcau gelangen, fo wird ausdrücklich aufmerffam gemacht, dass alle Mitteilungen, die Austellung ber treffend, an ben Generalfommiffar abdreffict fein müffen, wenn fie geitige Beriidfidhtigung finden follen. Briefe mit biefer Nuffehrift geniefien Portofreigert.
Waran, ben 24. Januar 1867.
Dev Tchweizerifche General-Kommiffar für bie Musftellung von 1867: Feer-Herzog.
Ausfhreibung von Artilleriematerial.
G8 wird hiemit zu freier Konkurrenz die Lieferung folgender Ausrüftungse
gegenftande ausgefihrieben:
Fir gezogene Adtpfiinder-Canonen,
100 Stic vader mit Miemen,
200 , Sebchiume, 100, GSdhlepptaue mit Befdlag, 100 ,, Kübleimer, 100, Seymierbidfen mit Spateln, 100, BVerfchlugüberzüge, 400, Richtfchraubenfutter, 133, Deichfeltrager, 100 ,, Bielethauen zu Gefhügprossen, 100, Stechfdaufeln zu Wefdhiige 100 Warembeile u® fj
” agenbeile zu Gefdhiigprogen, 396, Kampierpfähle, 8 99 , Kampierfeite mit Befchläg, 44, Eifenfchlägel,
22 Stic Wagenwinden,
55, «= Borrathswaagfdeite, 33 „ Laternen, . 11,248 ,, Gefohoftrdger mit Retlen, 397, Batronenfäde von Segel: tud), 2333 „ «= Ratronentafehen, 397 „ Schlagröhrenichadteln, 00 ,„ Abzugjchnüre, 4 „ Lochfägen, 22, Beihlagfäde, 100 „ .Käftchen mit Borvathse platten und Ringe, 200 ,„ «= Borlegefeh Laffer.
Für gezogene Zwolfpfiinder-Panonen,
118 Stüf Lader mit Niemen, 118 „ BVerichlussüberzüge, 118 „ Rerfchlussrahmenkappen,
118 Stheé Schlagrögrenfchachteln, 118 „ Zündfchraubenfchachteln.
Ferner für gezogene Adjtpfiinder- und Zwölfpfinder-Sanonen.
310 Stic Auffapfutterale,
218 „ SKrangfetle,
28 „ Setfbachfen mit Spateln, 280 „ Bindfchraubentafcdjen, 218 „ Stüd geilen,
229 Stick Beisszangen,
240 „ englifche Schlüffel, 2351 „ Delflaihen mit Pinfel, 185, «= Bindfiride,
wovon bie eine Hälfte Li Ende März, bie andere LS Ende Mai diefes Fahreds, fammtiide Gegenftände verpackt auf den ndchftgelegenen Bahnhof zu liefern find.
Mufter fammelider Gegenftände fonnen in der eldg. Konftruftionswerkftatte in
Chun eingefehen werben.
Die Angebote für die theilmeife ober ganze Uebcrnagme find bi8 2, Februar ffinftig an die unterzeichnete Verwaltung franfo einzureichen.
Bern, den 22. Januar 1867.
Der Verwalter des eidg. KriegSmaterielé :
Wurftemberger, Oberft.
Ausihreibung von erledigten Stellen.
(Die Bewerber miffen ihren Anmelbungen, welde fchriftlich und port os frei zu gefdehen haben, gute Leumundszeugnifie beigulegen im Halle fein; ferner wird bon ihnen geforbert, dass fie ihren Namen, und ausser dem Mohnorte auc) ben Heimatort beutficd, angeben.)