BBl 1868 I 621
Inserate.
n s e r a t e
f a b r i c a t i o n d o n Rpetiergewehre
Konkurrenzschreibung.
Das eidg. Militärdepartement eröffnet hiemlt eine öffentliche Konkurrenz für Angebote. betreffend die Anfertigung von Repetirgewehren. 1. Die Modelle des Repetirgewehres befinden sich auf dem Bureau der Verwaltung des eidg. .Kriegsmaterials und konnen dort von heute an eingesehen werden. 2. Die Zahl der anzufertigenden Gewehre wird vorläufig auf 80 Tausend festgesetzt. 3. Es werden je nach dem Ergebniss der Konkurrenz .Verträge über Erstellung fertiger Gewehre oder einzelner Theile abgeschlossen ., die Eingaben konnen für einzelne oder mehrere der nachstehenden Abgeltungen gemacht werden . a. Fertig Gewehre mit Zugehörde. b. Vorgearbeilele und beschossene Läufe (abgedreht, gebohrt mit Gewind und Abscheneinschnitt versehen). e. Anfertigung aller übrigen Theile (Schaff Garnitur, Ziehen und fertigmachen des Laufs^ Anbringen von Absehen und Korn). Zusammenpassen und Ferlig.. machen des ganzen Gewehrs. d. Basonnel und Putzstock. 4. .Konkurrenten , welche ihre Kreisforderung von dem Umfang und dem . Lieferungstermin der Bestellung abhängig machen, haben die Forderungen für verschiedene Quantitäten und Lieserungszeiten genau zu spezifiziren. 5. Für das hinschieben der fertigen Gewehre ist von den Uebernehmern ein geeigneter Platz zur Verfügung zu stellen. 6. Die Lieferungen haben franko auf den nachstgelegenen Bahnhof zu geschehen. 7. Die Angebote find versiegelt bis zum 1. Mai d. ... dem eidg. Militärdepartement einzugeben. Bern, den 19. März 1868. Eidgenössisches Militärdepartement
.^chmeizerische^ ^ot^techniknm.
Das Sommersemester 18.^8 beginnt den 14. .^Ipril. Anmeldungen find bis spätestens den 10. .^lpril einzureichen. Programm und .^egulall^e für die .^uf.. nahmsbedingungen konnen bel Unterzeichnetem (Polytechnikum ^r. .^ e) bezogen werden. Zürlch, den 27. März 18^8. ^m Auftrage des schweiz. Schulrathes , Der Direktor des Polytechnikums . ^l.^n..^.
Bekanntmachung.
.^orre^oll^enzelt nach ^elt ..^erenl^en ^taatelt don ^...^meri^.
Das Publikum wird hieml^ in .^enntnlss gese^, dass ^ o m t. .^prll nachst^ hin an direkt ^riefpostsendungen zwiseben der Schweiz und den bereinigten Staaten ^on Nordamerika durch ..^ermi^lung der Au^wechslungsbüreau- B a s e l einerseil^ und ^ e w ^ ^ o r k anderseits ausgewechselt werden. Die Sendungen gehen von Basel ab . ^eden S o n n t a g , D i e n s t a g , M i t t w o c h und ^ r e l t .. g um ^ Uhr .^5 Minuten Morgens, ^eden S o n n t a g , M o n t a g , M i t t w o c h und D o n n e r s t a g um .^ Ul^r 5 Minuten Abends. Sie werden über .^oln, Ostende und Do.^er geleite^ und den ^on den ...^..sen .^i^erpool, Soutl^ampton und Ouenstown abgebenden Post^Packelboo^en überliefert Die Ueberfahri^ dauert 10^.^ bis 11^ Tage. Die in den direkten Sendungen ^on der Schweiz nach den bereinigten S^aa.^en enthaltenen .^orrespondrnzen unterliegen folgenden Bedingungen .
^elniibnli.l.e Briefe. Die ^rankirung derselben ist freistehend und beträgt 80 W a p p e n für fe 1^ Grammes oder Bruchtheil dieses Gewichts.
Die nnfrankirten Briefe unterliegen ..iner Zuschlagta^e von ^0 bis 25 .Wappen, so dass ein nicht ^ankirter Brief von der Schweig nach den Bereinigten Staaten auf 20 amerikanische Cents und ein von den Bereinigten Staaten nach der Schweiz bestimmter unfrankirter Brief auf 1 ^ranken für ^e 15 Grammes oder einen Brueh^ theil dieses Gewicht zu stehen kommt.
.^^.n..t.mdi...te Bri^e. .^in Brief von der Schweiz nach den ..^erelnigten Staaten kann rekommandirt werden, sofern der Versender denselben mit 80 ^p. für se 15 Grammes frankirt und überdiess eine fi^e .^ekommandationsgebül.,r von 50 .^p. bezahlt. Diese Briefe müfsen (am Schalter^ in die .^ände der Postbeamten übergebe und nicht etwa in den Briefeinwurf gelegt werden. ^as Publikum wird besonders darauf aufmerksam gemacht . dass für einen rekom^nandirten Brief von der Schweiz nach den bereinigten Saaten keine .^ni^ schadigung geleistet wird, wenn der Verlust ausserhalb des schweizerischen Gebietes stattgefunden hat.
Leitungen, ^rn.tsa.l.en und paaren. Die Drucksachen seder Art Einbegriffen die ^eitungen^ , sowie . die Waaren^ muster von der Schweiz nach den bereinigten Staaten unterliegen der o b l i g a ^ t o r i s c h e n F r a n k a t u r . weche auf 20 .^p. für se .^0 Grammes oder einen Bruchtheil dieses Gewicht berechnet wird. Sie müfsen unter Band gelegt , oder derart verpackt sein, dass über ihren ..Anhalt kein ^weifel obwalten kann. Die Drucksachen dürfen ausser der Adresse des .^mpfangers, derjenigen des Versenders und dem Datum keine handschriftlichen Zusage enthalten. Bei den Waarenmustersendungen ist es ausserdem gesta^et, die preise und Hummern handschriftlich beizufügen. U n f r a n k i r t e D r u c k s a c h e n o d e r W a a r e n m u s t e r . w e r d e n nicht b e f o r d e r t , s o n d e r n a l s .^ebü...^ b e h a n d e l t
ungeniigend franste ..^endnn.^eu. Ungenügend srankirte gewohnliche Briefe , Drucksachen und Waarenmuster werden^ ausser mit dem fehlenden ^ranka^urbe^rag, noch mit e^ner ^uschlag^ax^e von 20 .^p. in der Schweiz und von 5 .^enls in den bereinigten Staaten belastet, an ihren Bestimmungsort beforder^
ne^er ^.......l.^ich, .^ents^land nder Belgien zn leitende .^..rxesp.^denzen. Die Korrespondenzen aus der Schweiz nach den bereinigten Staaten , welche der Versender entweder über Frankreich, Deutschland oder Belgien stü^weise zu den in den betreffenden Spezialtarifen enthaltenen Bedingungen zu leiten wünscht, müssen auf der Adrefse folgende Anmerkungen tragen . .^-^ .^ .^^^,^^. ^i.^ Frankreich, ^^^ ^ ^^^, via Bellen, oder .^.^^ .^^^^^.^^.^^ via Deutschland.^ Alle Korrespondenzen aus der Schweiz nach den Bereinigten Staaten , welche nicht eine derartige Bemerkung tragen , werden in d^e direkten Pakete ^on BaseI nach ^ew.^ork aufgenommen, welche Bersendungsweise übrigens im Allgemeinen die vorteilhafteste ist. .^)
t ^s. .
Was die Behandlung der mit den direkten Sendungen zwischen der Schweiz und den bereinigten Si^aa^en ausgewechselten Korrespondenzen beirisf^, verweisen wir im Uebrigen aus den hiesür aufgestellten Spezialrarif, welcher nächstens den schwel zerischen ^ostbüreaux^ zugestellt werden wird. Bern, de.. 12. ..^ärz 18.^8. Das schwelz. ^ostdeparlement . .^ ....^lle.^enell.
Bekanntmachung.
Die landwirtschaftliche .Gesellschaft von Brabant ^Belgien) wird am 20. und 21. Juni d. J. in Brüssel, unter dem Schuze der Regierung, eine ^rovinzial^. und ^alionalausstellung von .^austhieren und eine allgemeine Ausstellung von landwirtschaftlichen Gerätschaften veranstalten. Die landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften werden, wol^er sie auch kommen mogen, ^ei der Ausstellung angenommen. Den Ausstellern werden Preise und Belohnungen in dem ^asse geboten , d...^ sie als eine billige Entschädigung für die Opfer dienen konnen , welche die Aus.. steller im Jnteresse der Landwirtschaft sich auferlegen. Die Gesellschaft übernimmt die kosten des Transports der Geräthschaften auf den Staatseisenbal^nen und den Bahnen der konzessionirten belgischen Gesellschaften. Die Geräthschaften. welche vo^n Auslande her kommen und wieder nach dem.^ selben ausgeführt werden, sind zollfrei. ^.in ^egle^nenl wird die Organisation einer grossen Loterie festsezen , deren ganzer ^rlrag zu^n Ankauf .^on Geräthschaflen verwende^ werden soll, die an der Ausstellung erscheinen. Die .^erosfenllichung dieser von der k. belgischen Gesandlschaft gemachten ^..illheilung ist vom Bundesrathe angeordnet worden. Bern, den 21. Februar 18li8. Die schweiz. Bnndesl..an^ei.
^^ Die Frankatur eines gewohnlichen Briefes von der Schweiz nach den .bereinigten Staaten beträgt , w e n n er s p e d i r t w i r d . 80 Wappen per 15 Grammes in den direkten Sendungen Basel^ew^ork. 110 ,, ,, 7^ ,, über Frankreich. 170 od. 180 ,, ,, 15 ^ ,, mit den Sendungen von .^oln nach ^ew.^ork. 95 ., ,, 15 ,, mi. den Sendungen von Bremen oder .Hamburg nach ^ew.^ork.
Bekanntmachung.