BBl 1869 II 121

Inserate.

(am 28. Mai 1869)

al3 Telegraphift in Seon (Margau): Hen. Gottlieb Berner, Uhrens macher, von und in dort;

” " m Dber-Entfelben.:. ,, Heinrich Vik fder, Gee meindfijretber, von und in

dort; + . ” ” „ Rollifen (Aargau): , Karl Zehnder, Gemeind- . oo fchreiber, yon und in dort; " ” „ Safenwyl , + » GY. Rudolf Hüssi, Fabrif=

hefiger, von und in dort.

Guferate

Beka nntma dung.

Die unterzeichnete Kanzlei bringt hiemit zur öffentlichen Kenntnif, dass der in Ft. 223, 40 beftehende Nachlass einer in Bueno8-Ayres im vorigen Jahre verftorbenen Catherine Lien *), troz unferer dreimaligen Aufforderung im Bundesblatt v. J. 1868 **), nod nicht angefprochen worben ift.

Wenn daher die erwähnte Hinterlaffenfrhaft inner drei Monaten von vechtmässigen, Gxhen; der, Catherine Lien nicht follte angefproden werden, fo wirb Diejelbe: bem eidg. Inpalidenfonde einverleibt,

Bern, den 28. Mat 1869. Die fepweiz, Bundeskanzlei,

*) Vielleicht Lieu oder Vier. **) IL, Band, Seite 992, Ill. Band, Geite-60 und 99.

Internationale Ausftellung betreffend häusliche Bekonomie, in Anfterdam.

Verein zur Förderung bon Fabrifs und Gewerb-Induftric in den Niederlanden.

Unter Protektion Feiner Majeflät des Könige.

Der Verein wird am 15. Juli 1869 in Amfterdam eine internationale Austellung betreffend Häusliche Dekonomte eröffnen.

Der Hauptfählichfte Zivef der Ausftellung von Amfterbam geht dahin, ben Arbeiter mit den Artikeln der Haushaltung, der Möbltvung, der Alimentation, der Arbeit und deS Unterricht? befannt zu machen, welche die verjchiedenen Länder aufmweifen, — Artifel, die mit möglichfter Wohlfeiteit Zwelmässigkeit und Sol Dität verbinden — ; wobdurd) dem Arbeiter die Mittel verfhafft werden follen, feine Stellung durd) Erjparnifje zu verbeffern, -

Demzufolge find Cugusartifel und Gegenftände, bet denen e8 auf eigentliche, Eleganz anfommt, von der Ausftellung audgejchloffen.

Bon dlefem Gelidtspuntte aus wird die Ausftellung nur gewinnen fönnen Bi Deitwirkung £ooperativer Gonfumvereine Hinfichtlich Der im Programm erwähnten

+ Kaffe.

Der Verein hegt die Hoffnung, e8 werbe eine zu biefem Zivefe organificte Ausftellung den Vortheil haben, die Ausfteller, fowohl in ihrem eigenen Intereffe al in demjenigen der arbeitenden Klaffe, anzuziehen. &8 ift nicht zu verfennen, Dass die Frage. der Mohlfeilgeit mehr als je die Aufmerkfamkeit des Publikums in Anfpruch nimmt und dass die Gefäfte, zu welchen die von allen Volköklafjen fonfumirten Erzeugnifje Veranlassung geben, von grosser Bedeutung find.

Die Sendungen vom Auslande her werden entgegengenommen burd) Bermittlung von Spezialfommiffionen, die in den Hauptftäbten aufzuftellen urd mit dem Auftrage zu befleiden find, die VBethelligungserflärungen der Ynduftriellen jeder Nationalität zu empfangen.

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Internationale Ausftelung von Gegenftiinden für häusliche Ockoz nomie und von gewerblichen Arbeitsgeräthen, abzuhalten in Unfterdam, im Induftriehalaft, vom 15. Juli bis 4. Oftober .1869.

Erfte Klaffe. Behaujung. a. Entwürfe von Wohnungen für verhetrathete und unverhelvathete Arbeiter. b. Entwürfe von Schlafftellen, Garküchen, Kofhäufern,, Wafd- und Lefe-Gine richtungen und Vergnügungsfofalen. c. Unterabtheilungen diefer Gebäude. d. Hiezu erforberliches Material.

Zweite Klaffe. Hausrath.

Mobilien.

. Bett: und Tifchzeug. .

Tafel: und Küchengeräth nebjt Glnsmwaaren. Geigung.

Beleuchtung.

Reinigung.

. Kramwaaren, Flechtwerf und Blechwanre.

itte Rlafle. Kleidung. « Sndiennen und baumtvollene Zeuge, . Geinene Zeuge. Wollene Zeuge. . Gemifchte Zeuge. . LVingerierÜrtikel, Fertige Reider. . Rleidungsftüfe von Gutta Vera. . Geftritte, gehäfelte Gegenftände und Tapifferte, Ropfbedefung. . Fussbekleidung. 1. Kleinere Gegenftande betreffend Kleidung und Toilette. Vierte Hoffe. Nahrungsmittel. a, Getreideforten, Sämereien, Grüze, Erbfen, Mehl, u. f. vw. b. Gingemadhte Nahrungsmittel, e. Getränfe. d. Yngrebiengen zur Speifebereitung. Zünfte Slafle. Geräthfchaften für Handwerker, influfive Gärtner, Sehöte Kaffe, Mittel zur fittligen, geiftigen und förperliden Entwitlung. a. Bücher (eylufive Schulbücher). b. Mufit und Mufifinftrumente, ©. Zimmergymnaftit. d. Gegenftände zur Erholung, Spiele, u. |. w. Siebente Mlafie. Statuten, Reglemente und Berichte von Vereinen, ben Handwerker betreffend.

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Nähere Details.

Alle Gegenflände haben der dreifachen Anforberung der Wohlfeilheit, Braudbarteit und Solidität für beide Gefdlechter und fix jedes Alter zu entfprechen, . °

Eine ungefähre Aufzählung einzelner Gegenflände, bie in bie. fieben Wysftellunggffaffen eingereifjt werben finnen, enthält. die nadjfolgende Lifte, ohne Dass Dadurch andere Gegenftände ausgefdloffen würden.

I. Rlaffe. Behaufung.

Die Wohnung im Allgemeinen. — Einrichtungen für den Arbeiter. — Pläne von Wohnungen für verheirathete und unverheivathete Arbeiter und Landbauer. — Pläne von Schlafftätten, Garküchen, Koftgäufern, Wafche und Leje-Einrichtungen und Erbolungslofalen. — Untertheile biefer Gebäutichkeiten — Dazu benöthigte Materialien. — Untertheile vom oben Angeführten, bie feine Möbel find; Modelle, Modelwohnungen. — Materialien zum Bau de Obenbezeichneten; Proben mit wohlfeilen Materialien, mit Beton, Eifen, Bife u. f. m. Dachbedefung, Yunbir zungsarten, Mittel gegen Feuchtigkeit. — Schriften, die fic) auf die Behaufung des Arbeiters im Allgemeinen beziehen u. |. w. u. |. w.

IL Rlaffe, GSausrath.

Möbel, — Innere Einrichtung der Wohnungsraume. — Stühle, Tide, Kaften, Lampen, Sicderheitölampen,, Oefen, Kochhecrde, Wafch- und Krofens mafchinen, Tafelgefchirr (Löffel, Gabeln, Meffer); Bodenteppiche, Tapeten, Late werk, eingerassmte Kupferfiche, Uhren, Spiegel, Strohmatten, Flechtwerf, Körbe, eiferne Bettgeitelle, Wiegen, hölzerne Gefässe, Fabbinderarbeit. — Bett: und Tifdye zeug, Federn, Diatrazzen, mit Seegras, Tang, Kapok, Waldwolle gefüllt. — Ger genftände zum Liegen und Defen, Häfels und Mafdwerf. — Glas: und ZTöpfers waaren, jorwohl zum täglichen Gebrauch als zur Bierrath; Ornamente zur Wetung beS Schönheitäfianes, Gypsfiguren, Kannen, Schüffeln, Töpfe und Pfannen. — Rohftoffe zur Erwärmung: Turbe, Pressturbe, Turbenfohle, Steinfohlen, Cokes, Vergleichung bes Wärmevermögens. —- Robhftoffe zur Beleuchtung: Del, Petro- Teum (in Muftern von Höchjftens einem Liter), Gas, Bergleidhung des Erhellungsvermögend. Nohftoffe zur Beförberung der Netnlichkeit des Leibe? und des Haufe : wohlfeile Seifen, Bleidjmittel (mit populärer Gebrauchsanweifung), wie Bleihwafjer,. Bleihfalk und Antichlor, MWeissfalk, Desinfizieungsmittel, Schuzmitiel gegen Ungeziefer. — Kramwaaren: Eleine Korhmacherarbeit, Bledwaaren, Klempner: und Spenglerarbeit, Kämme, Bürften, verglaste Eifenwanren, Kupfergefchirr u. f. w.

II. Klaffe. Befleidung.

Kattunftoffe. — Leinwand, Wolle, gemischte. Stoffe; alles ftüfweife. — Schon verarbeitete Kleidungsftüfe aller Art, aud) geftrifte und gehäfelte, für Unter: und Dberkleider; Negenkleiver, Arheit3kleider, 3. B. für Erdarbeiter, Lootfen, Bricher u. f. w. — Sehurgfelle, Handfduhe, Däumlinge., — Ropfbedefungen: Hüte, Müzen, Gauben, Stross- und Lathite, Paptermigen. — Sdjuhwerk von. Holz, Leder, Filz, Stroh, Wolle, Caoutfdout. — Sleinere Saden, die auf die Betleibung im Allgemeinen Bezug haben: Bierrathen, Knöpfe, Garne, Bänder, Nadeln,

Stefnabeln, Tabatsrofen, Brieftafden, Geldbeutel, Scheeven, Ringe, Ohrringe, Armbänder. und andere. wohlfeile Schmuffachen. — Bal€trachten, aud) bie der Kolonien, u. f. w.

IV. Slaffe Ernährung.

Landwirthfdaftltche und Induftrte-Erzeugniffe von: Nahrungsmitteln. Gemahe Lene. Getreideforten, Griige, Crbfen, Bohnen, Reis, Kartoffeln, Kaftanien,, Mehls forten (Mais:, Meis- und SKartoffelmehi); Gpegereten:: Bufecr, Syrup, Chile, Eiffgforten, Kaffee, Thee, Gichorie, gebrannter Syrup und alferlei gemifdjte Surrogate, Die aber unverfäljcht und unjchädlich fein miffen; Raudjys, Sdynupfe und Kautabat: — Getrofnete und irgendwie dauerhaft gemachte LebenSmittel :. einges falzenes Fleisch, Fische, Bleifchegtrakt, Milchpulver, eingemachte Gemüfe und. Früchte, — Getränke: Bierforten, Frudhtweine (Molt), Deftilittes u. f..w.

V. Klajfe. Urbeitögeräthe.

Werkzeug aller Art, worunter Gauptfächlich. Gerdthe, Die: geeignet find, bie Ausübung eines: Berufes zu erleichtern und auch für die Gaushaltung Zeit zu evfparen. — Geräthe für Gemiifegarineret, für Felb- und Erdarbeiten, für die

Gilherei (grosse. und defhalb foftbare Laudbauinfrumente ausgenommen), Säer majcinen, Drainirwerkzeuge, Nähmaschinen u. f. m. ’

VI. Klaffe Mittel zur fittliden, zur Verftandes- und Körper

. Erziehung, Entwillung und Erholung. Bücher für die technifche Ausbildung der arbeitenden Klafjen: Bolfäfehriften für die Einbildungdfraft (wopuläre Moe mane); Volfsfchriften für bie Entwillung: populäre Wifjenfhaft, Geichichte und Xebensbefchreibungen; Bilder: (Kupferftiche re.) tn die zweite Nubrif gehörend. — Gymnaftif, Egerziren ,. Volkswehrbarfeit. — Mufit und Mufitinftrumente, Volk: lieder, Gingmethoden. — Spiele, VolfSbelufigungen und Bolfäfefle, Ktnderjpiels zeug, Schriften Darüber. Verwendung der freien Zeit, zweiter Beruf; die Arbeit der Frauen und Mäbchen; Dinge in Musseftunben verfertigt u. f. w.

VI RKlafje Statuten, Reglemente und Jahresberichte von Urbettervereinen. . Schriften über Einrichtungen und Vereine: a. für Wrbeiter verfasst; b. von

Urheitern Jelbft gefehrieben, über Sparkaffen, Spar» und Leihbanfen,. Maufse und Berkaufsafjoetationen, Arbeitervereine, Krankenkajjen, Penfionstaffen u. f. w.

Oe

Gegenwärtiges Formular wird Ihnen zugefandt durch das Spegialfomite in { eilt mit dem Gejuch, daffelbe vor dem 1. Suni

1869 zuricdzufenden, ausgefüllt, geftegelt und franfirt, an die Adrefie des Hrn. Charles Boijjenain, Bondelftraat , Amfterdam, Sekretär der Lofalen Inftallationstommijfion. Findet die Riidjendung Sis zu jenem Datum nicht fintt, fo tinnen Ihte Ausftelungsgegenftände, gemäss Art. 4 des Reglements, zurüfgewiejen werden. .

Derein zur Förderung der Fabrik- und Gewerbinduftrie in den Rirderlanden. Internationale Ausftellung von Gegenftinden, die häusliche und gewerbliche Defonomie des Handwerkers betreffend, ‘ . zu Amfterdam, im Smdufriepalaft, vom 15. Quilt bis 4. Oftober 1869.

Einfendung Des Herve eee eee BM ee Be , ber vom Reglement Einficht genommen Hat und fid) bemjelben unterzieht. (Unterfejrift de3 Ginfenders.) A ; B c D E F Gq. H Raum, ven Ihre " j Merth Ihrer ganzen Merkzeihen und a es Art ber auger . Cagfenuna, wofür a any uni it re “ ie jolde gegen une — Pi Detaillirte Rednung ‘und Rifico., & anfaeı Feuerfhaben Suey ers Anzugeben, = 58 Befhreibun —_ Belofnung Neem mtn det, 5 ob Boven, oder Til, PS 5 e ung Berfaufepreie] „. . elohnung lofne Roften für Sie, Mug dem | oder Wand, und im |B.ES 8 en detail, a | Die Art der Zurük- tontudvicen? Merfyetden anf] fegtern Galle, wie |5 S| er . eontant. fentuag Sekirnmt iven ? — der Adrefie dicht oder tief der 2 6 FR die Injtallations- Wenn biefe Nubrit gleihlautendfein.| Ausftellungsgegen- (3 egenftände. fommiffion, wenn nit ausgefüllt it, fe is a erjiherum;

Reglement.

Artikel 1.

Die internationale Ausftelfung von Gegenftänden für häusliche Defonomie und. von getverblichen Arbeitsgeräthen wird in Aunfterdam , im Guduftviepalaft, vom 15. zu bes 4. Oftober ftattfinden, weiche Frift Hodjftens um 14 Tage verlängert were en darf.

Artitel 2.

Die Ansftelung findet ftatt unter Bevantwortlidjfeit des Vereins fir Förde» vung von Fabrik und Gewerb- Induftvie in den Niederlanden, deffen — im Haag aufgeftelltes — Gentraltomite alle erforderlichen Massnahmen in Bezug auf Ber öffentlihung und Inftallation trifft. °

Spezialfommiffionen, fowol in den Miederfanden als im Ausland, find beforgt, das Unternehmen zu fördern dur) UAnvegung zum Getheiliguug und did Ueberwadung dev Intereffen dev Wuefieller.

Die Speziallommilfionen und die lofale Snftallationsformiffion in Umfterdam übernehmen Alles was die Inftallation und die Organijation dev Ausftellung betrifft, jowie and) die Korvefpondeng mit den Wusftellern. -

Artikel 3.

a. Die Suduftriellen, welche an diefe Ansftellung Erzeugniffe jenden wollen, haben dics in frankivten Briefen dev Tofalen Inftallationstommijfton in Amfterdam, vor dem 1. Suni, anzuzeigen. .

b. Der Ausfteller mmf zu diefem Behufe das Admijfions-Gormudar anéfiilen und unterzeichnen, deffen Deufter gegenmwärtigem Reglement beigefügt ift, und welches durch frantirtes, an die Speztalfommiifionen oder das Gentralfomite gerichtetes Begehren gratis bezogen werden fan.

c. Go weit die Natur der Erzengniffe es geftattet, ift der Preis im Detail und gegen Baar in dev Kolonne E de8 Formulars Tejerlid) anzugeben.

d. Die Erzengniffe müffen portofrei, im”"Indnftvicpafaft, - vom 15. Suni bis 1. Suli, empfangen werden.

e. Zedes Collo muss mit einer Adreffe verfehen fein, nach einem beftimmten Mufter, weiches die Ausfteller fich gratis verfchaffen former dich feanfirtes Gefuch an die Spezialfommiffionen oder das Centvalfomite. Die Marke anf der Adreffe muss mit dem im Formular angegebenen übereinfiimmen, und e8 müffen Adveffe und Marke auf jedes Collo getfebt werden.

£. Die Erzeugniffe miiffer in geniigender Duantität eingefandt werden, um, dent . Preisgericht zu geftatten, deren Werth gu würdigen. _

g. Ausgeichloffen find Iebende Thiere und alle Exzeugniffe, welche einer vafdjen Berberbiig ausgefest find oder aus erplobivenden oder entzündlichen Stoffen befteen.

Artikel. 4.

Die Iofate Infiallationstommiffion behält fid) das Nedht vor, Gegenftände zurüfe zuweilen, welche dem in Art. 1 angegebetten Ziwefe iicht entiprechen, oder von Aus- _ ellen ene, welche den Borjdyrifter gegenwärtigen Regtements nicht nadyges ommen find.

Bon diejer Ablehnung wird dem Ausfteller fofort Anzeige gemacht. Antitel 5.

‘Die Ausftelfer Eönmen ihre -Erzenguiffe, ourd) Vermittlung der Inftallationgae on, verkaufen Taffen, welde eine Gebühr von 5%, vom Berkanfspveife erhebt. .

Artikel 6.

Die nad) Schluss der Arsftellung Heimgefandten Erzengniffe aus dem Auslande finiterliegen fetnem Cingangszoll in den Niederlanden, freft Defrets ‘des Finanzminifers vom 10. November 1868, Nr. 1.

_ Has Centratfomite wird fid, mit den Spegialfommiffioner verftdndigen, am in Bezug auf die Transportoften per Land oder Waffer eine Verminderung oder Bee _ fieung zu erwitten,

vated 7. Die Erzeugniffe können vor Beendigung dev Ausftellung nicht weggenommen

werden, anger in Folge einer befondern Erlanbniss, welche die lofale Sujtallationsfommijfion in Ausnahmefällen eviheilen Tann.

“Wtf 8.

Die Ausftelungsgegenftände werden gegen Feuerjdjaden, und zwar foftenfrei für die Ausfteller, nur damm verfichert, wenn diefelben die Kolonne H des Formulars gehörig ausgefiillt haben. :

Die Komimijfion wird “die erforderlichen Massnahmen zum Schuze gegen Bee

äbigung oder Verluft dev Ausftelungsgegenftände treffen, ‘ohne jedoch gegenüber den Musftellern ixgend welche diesfällige Berantwortlichkeit zu übernehmen,

Artikel 9.

+ Nad dem Schluss der Austellung werden alle Gegenftände den Ausftelfern zucüfgeiandt, ausser foweit der .Wunjd) dev Nichtrükjendung ansgejprotjen werden Töllte; in welden Falle die betreffenden Gegenftinde Eigenthum des Vereins Auevden (init Vorbehalt “der Beftimnumgen dis Art. 14).

Kitikel 10.

‚Die Vorpatung der Gegenftände wird durd) die Lofale Inftallationsfonmiffion gratis, jedoch anf Gefahr dev Ausftellev, bejorgt, 88 fet denn, dass biefe erklärt hätten, jelbft und auf eigene Koften bie Verpatung übernehmen zu wollen, welthe in jedem "Falle hi “per Frift won drei Woden nad) dem Schuss dev Ausftellung beendigt fein ng. :

5 - ” 129

Wenn dev Riitfendungsmodus nicht in der’ Kolonne F des Formulars angegeben ift, jo wird die Inftallationstommiffion über diefen Punkt verfügen.

j „Artikel 11. Die ausgöftellten Exzeugniffe werden on - einem iriterntationalen Preisgericht -beurtheilt, welches über eine Ungahl Diedaitlen and Ehrenerwähnungen -verfitgen fat, Diefe Jury wird von Seiner Maffftät dem König geroäflt. Die Entfeheidngeit-der Bury werden in den Zeitungen veröffentliäit.

"Artikel 12. .

Die Gury ift berechtigt, „wer Fe eB für die «Erfüllung ihres Mandate nötig erachtet, zu dem vont Ausfteller angegebenen Preije ähnliche Erzeugriffe wie -die-ausgeftellten zu ‘beftelfen. .

Ein Ausfteller, welcher fic) dev Anwendung “diéfer-Veltimmminng richt unterzicht, bat feinen Unjpend auf Belohnungen, .

Artikel 13. | Die Criffriungftunden amd die Preife des Cintritts zur WAusftellung werden vom Eentralfomite, im Einverftändnifie mit der Tofafen Snftallationsfommiffion, feftgejezt und in den Zeitungen veröffentlicht.

Artikel 14.

Eine Karte für unentgeltliden Eintritt zur Ausftellung wird jedem Ausfteller oder feinem Bertveter zugeftellt.

Dieje Karte ift perfönlid.

Die lofale Inftallationstommiffton wird die Stunden feftfegen, zu welchen die Ausfteller oder ihre Angefteften im Ausftellungspalafte für die Reinigung und Are ordnung ihrer Produkte zugeläffen werden.

Den Ausftellern fteht frei, ihre Produkte durch einen eigenen Agenten heauffichtigen zu Laffen, welcher von dev Snftallationsfommijfion genehmigt werden muss. Die Rommiffion wird ben Ausftellern Waffer und Gas nad) einem Zarif liefen,

+ “weldjer päter “feftgejest werden wird, : “Artikel 15.

Die Viftallationsfommijfion wird, nachdem ‘fie’ Hiegu die -Berilligung erhalten shat, ‘die-von ‘ihr getauften Provutte verkofen, und gwar inner den 14 Pager, welde auf den Schluss der Wusjtelling folgen,

af den -gefauften Produkten ift "eine Karte anzubringen, mit der Infehrift : ngelauft für die Lotterie.”

Artikel 16.

“Die mit Rüfficht auf Konkurrenz in Maffe 7 eingejandten Berichte, Statuten, Reglentente 2c., bleiben Gigenthum der Gefelliaft für Förderung des Fabvitwefens und ber Arbeiter-Induftvie in den Niederlanden, ,

Artikel 17.

Alle an das’ Centralfomite, an die fofale Inftallationsfommilfion und die Spee ziolfomites gerichteten Briefe müffen frankirt werden, und zwar die Briefe für das Eentralfomite an den Sefvetär, Hrn. Dr. Th. Mouton, Spuiftrnat Nr. 28 im Haag; und diejenigen für die fofale Inftalationsfommiffion an den Sekretär, Herr Charles Boiffevain, Bondelftraat, in Amfterdam.

. 5 w Bas toner Rane Emile Die Hauptdirektion im Haag:

Mr. YW. ban der Bliet, Priifident. Mr. 9.3. Baron Maday, Präfident.

Charles Boiffevain, } Setretive M. W Hermans, Biceprafident. I. Gofidalf, . Dr. 3. Th. Mouton, Secretar, Gerard A. Heineken, Duäfter. 9 & Enthoven, Duäfter. RB. 3. € van den. Wall Bate, FW van der Putter. 8.9. €. Kiftemafer, W. J. van -Zeggelen. % 3. 3%. Verdoud. J. Wijdoogen Zar.

H. B. Beth.

J. ban den Wall Bate.

Mr. A, van Naamen van Eemnes,

Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kanzlei fieht fich neuerdingd verantaft, bas Publikum Darauf aufmerffam zu machen, dass für Sendungen an Behörden im Wuslande, namentlich aud) an dle fehmeizeritchen Diplomatifchen Agenten, ein feines, leichtes Poftpapter gebraucht und nicht, wie ed troz unferer Kreisfejretben

- vom 8. Februar 1864 und 31. Januar 1867, fowie unferer Befanntmadwig vom 28. März 1867 *) immer noch gefchieht, foweres Papier verwendet werbe, in welch” Legterm Galle bas Porto unnüzeriweife bedeutend erhöht wird.

Diefe Erinnerung ift duch Kreisfihreiben vom 15. dies aud) an alle Staatsfangleien ber Kantone gerichtet worden.

Bern, den 20. Mai 1869. : Die fhweiz. Bundeskanzlei.

*) Siehe Bunbesblatt v, J. 1867, Band I, Seite 448.

Amortifation,

Der Anterimsfhein Nr. 607 von Fr. 10,000 auf bie II. Serie ded eldgendffifden Anleihens von 1867 wird vermisst und hiermit auf Ver: langen ded betreffenden Gubferibenten al8 ungültig erklärt.

Bern, den 21. Mai 1869. Eidgenöffifehe Staatstaffe.

Dekanntmahnng,.

Laut einer Anzeige des fpantjehen Ronfuls in Genf müffen fowohl Urfprungs» zeugntfje al8 Brachtöriefe für die nad; Spanien und befjen überjeeifchen VBeftgungen beftimmten Schweizerwaaren, in Gemässhelt bes Art, 5 der beftehenden Zollvor- Ihriften, von dem genannten Konfulate legalifict fein.

Die fehwetzerifchen HandelSleute werden auf diefe Verfügung der fpanifchen Regterung mit dem Bemerken aufmertfam gemacht, dass im Falle einer Uuferadhtlaffung der vorgefdriebenen Gormalität eine Strafbusse ‘und nebftdem die Yeithaltung ihrer Waaren von Seite der fpanifchen Duanen erfolgen würbe,

Bern, ben 12. Mai 1869.

+ Das fohtweiz. Handels: und Zolldepartement,

@

Dekanntmahung.

Yn Bezug auf die jehömonatliche Tranfttfeift für die unter den Begriff von fog. Bartiegütern fallenden Waarengattungen fhelnt manchen Ortes die Voraus»

fegung gu beitehen, ed Habe biefe Frift ohne Weitered für jede Sendung Parties güter Anwendung zu finden.

Bunbeöblatt, Jahrg. XXI. Bd. II. 11

Das Handeld- und Zolldepartement fieht fid) im Falle, Fiemit aufmerffan zu machen, dass dem nicht alfo iff, fonbern dass die Ahfertigung von Partiegütern auf fechSmonatliche Tranfitfeift nur auf befonberes Verlangen bes Deklaranten flatte findet. Wo diefes Verlangen nicht geftellt wird, find bie Zolljtätten angewiejen, auch Partiegiter auf die gemdhntihe, für alle übrigen Waarengattungen jeftgefegte Tranfitfrift abzufertigen. .

Bern, den & Mat 1869. . Das fchweiz. Handels: und Zollvepartement,

©

Waarenfendungen wit Geldinhaft.

G3 fommt zuweilen vor, dass den in Kiften, Schadhteln, Paketen u. f. w. enthaltenen Warren: und Effeftenjendungen Baarfchaftsbeträge beigefügt werden.

Eine derartige Baarfrjafts.Verfendung ergeigt fih nun al8 unficher, indem bie Verpadung eine Bewegung ber Geloftüde während des Transportes meiff nicht verhindert und bei allfälliger Neibung oder Drud der Verpadung leicht Bride in derjelben entfliehen, welche dad Herausfallen der Geldftüde- ermöglichen.

Schon früher tft auf die Unzmwecmässigfeit diefer Verpadungsart hingetviejen und bemerkt worden, dass die Poftverwaltung in folden Verluftfällen fih einer Verantwortlichkeit entfchlage. .

Indem die Poftverwaltung eine Bezügliche Anzeige erneuert, Hat fie nod) zu erwähnen, dass Sendungen nach dem Auslande beim Eintritte der Bifitation unter worfen find, demnach in Folge der hiebei flattfindenden Eröffnung und Gile der Behandlung ein Herausfallen und Verluft von Geldftücen nahe gelegt ijt, und dass die Vorfchriften der ausländifchen Poflverwaltungen bas Zujammenpaden von Geldfthden mit Waaren in Schachteln, Paketen u. f. w. als unzulässig bezeichnen.

Die Poftverwaltung bringt nun In Erinnerung, dass fie für bezügliche etivaige Berlufte eine Verantwortlidfett ablehnt und eB daher angezeigt tft, Baarbeträge in bejonder8 verpadten und defflarirten Sendungen gum Pofttransporte aufzugeben.

Bern, den 14. Mai 1869. . Das fchweiz. Pofldepartement.

Aus[dreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müfjen ihren Anmeldungen, welde [hriftlich und portos frei zu geichehen Haben, gute Seumunbsgergnifie beizulegen tin Galle fein; ferner wird von ihnen gefordert, dass fie ihren Namen, und ausser dem Mohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

< 4) Boflommts in Nheinfelden. Yahresbefoldung nad den Belltinmuns gen de3 Bundesgefeged vom 30. Juli 1858. Anmeldung bis zum 9. Qunt 41869 bei der Kreiöpoftbireftion Aarau.

2) Brieftrager in Bern. Jahresbefoldung, wird bet ber Ernennung felt: gefegt. Anmeldung bis zum 9. Juni 1869 bet ber Kretspoftbirettion Bern.