BBl 1870 III 169
Inserate.
Iuferate
Bekanatmadung betreffend die internationale maritime Musftelung in Neapel.
Laut Mittheilung her Min. italienifchen Gefandtfdaft in Bern vom 5. hiess ift bie auf den 1. September angefegt gewefene Eröffnung ber obgenannten Aus» ftellung auf ben 1. Dezember verfchoben worden.
Bern, den 7: Auguft 1870. Die fehweiz. Bundeskanzlei.
Ausfhreibung.
. Fax dle Lieferung bes nachftehend verzeichneten Sormularbebarf8 der eles graphenverwaltung während der Jahre 1871 bi8 und mit 1874 wird frete Sone Zurrenz eröffnet, nämlich jäheli eixea : 5
3,000,000 Gyemplare Ar. 3 Depefchen-Ausfertigungsformulare. 7 4,600,000 » » 4 Depetdhen-Couverts (gummirt). 2,000,000 Pi n T Driginaldepefchen.
‚Diejenigen fehweizerifchen Druferelbefizer, welche geneigt find, dtefe ie ferungen gang ober theilmeife zu übernehmen, fünnen die Bedingungen, fowte die Mufterformulare bei der unterzeichneten Direktion, bei ben Lelegraphenin{petttonen Laufanne, Bern, Otten, Züri, St. Gallen und Bellenz und bei den Lelegraphenbiireauy Genf, Bafel, Chur, Luzern und Neuenburg einfehen, wo auc) das Pflichtenheft und Ungebotformulare bezogen werben fünnen.
Die Angebote find In franfirten Briefen mit der Ueberfehrift: ,Preiso fe ferten für Gormularlieferungen” bis zum 18. September nachfthin der Zelegraphendireftion in Bern einzureichen.
Bern, den 29. Juli 1870.
Die Tolegraphendirektion: Lendi.
Behufs Uniformirung dev fchweizerifchen Poltbedieniteten für 1871 wird hie: mit über Die Lieferung nachbegeichneten Material freie Konkurrenz eröffnet. 1. Zuch für Uniformrice. Bedarf. Magtmalpreis per Elle. Lieferungstermin,
- 7400 Ellen blaumelivtes ud . . . 8.5.70... . 4. März 1871,
U. Zücher für Mäntel und Beinkleider.
500 Elfen grauer Satin . . 2... 9.750... 1. Mär 1871. 8000 „ blaumelirtes ud . . . , 5 40 .. «© 4. Juli ”
Il. Leinwand. 4500 Ellen rohe Leinwand für Bloufen, Breite 106 Centimeter 1. März 1871, BI .
” ” nm Butterfloff, 420 1. Sult n 700 „ fi ” » ” ' : 75 ; 4. Febouar . . IV. Hüte,
550 fdwarge Gilghiite, ohne Dienftgeihen, . . . . - 1. April 1871.
Die Breite des Satin ift 135 Gentimeter, diejenige der übrigen Sorten 430 Gentimeter innert den Leiften.
“ Die Farben, und Dualitäts-Mufter für fammtlide Artikel find vom Poft- Departement fejtgefteflt und Tönnen bei bem Materialbürean ber Generalpofidirettion in Bern, fowie bei den Kreispoftdtreftionen in Genf, Bafel, Marau, Züri) und St. Gallen eingefehen werden; es find fomit den bezüglihen Eingaben feinerlei Mufter beigulegen, —
Sämmtliche Eingaben find verfiegelt und mit ber Auffchrift: „Eingabe für Bekleidungs-Matertal® Fis 27. Auguft nächfthin an das unterzeichnete Departement eingufenden.
Bern, den 16. Jult 1870.
Das fchweizerifcye Poftdrepartement,
Bekanntmachung , . betreffend Zeitungs = Ahonnemente.
Nah Art. 54, Litt. e der Transportordnung ber fihweizerifchen Poftverwaltung, vom 6. September 1869, übernehmen die Voftftellen zu jeder Beit Ubone nemente für Zeitungen, in dem Sinne jedoch, dass bad Abonnement mit 1. Januar, 1, Uprit, 1. Juli oder 1. Oftober beginne, wenigftend 3 Monate dauere und nicht von einem Jahr ins andere übergehe.
Um nun dem Publifum das Abonniren von internen Zeitungen durd) Vere mittlung der Poftftellen zu erleichtern, erlafen tiv hiermit folgende, fofort in Kraft tretende Weifungen:
1 Die fehweizerifchen Poftbireang und rehnungspflichtigen Ablagen find
ermächtigt, ausser den durd die Lransportordnung vorgejehenen Abonnementen, welche auch ferner die Negel bilden, Beftellungen auf inländifche Zeitungen mit beliebigem Beginn und beliehiger Dauer zu vermitteln.
2 Bür diefe ausnahméweifen Abonnemente wird jedoch der Abonnements»
preis von ber Voftftelle nicht eingeforbert, fondern e8 befchränkt fic) dtefe legtere darauf, die Beftellung dem Beitungspoftbürenu ihres Kretfes zuhanden des Bere Teger8 zu übermitteln, welder den betreffenden Abonnementspreis durch Nachnahme vom Ubonnenten erhebt.
3 Für diefe ausnahmaweifen Abonnemente, bei welchen die Voftitelle mit
Erhebung bes GeitungSpreifes fich nicht zu befaffen Gat, wird bie Durch Art, 53, , Litt. £ der TranBportordnung vorgefehene AbonnementSgebigr von 20 auf 10
Rappen per Exemplar herabgefegt. 1 4. Der in Litt. g beds Art. 54 der Cransportordnung enthaltene Bor- | Behalt, durd) welchen die Poftverwaltung die Berantwortlidhfeit für bie richtige N Ublteferung der Blatter Durch bie Verleger ablehnt, findet jelbfiwerftändlic, auch auf die ausnahmaweifen Abonnemente feine Anwendung. Im Weitern übernimmt die Voftverwaltung gegenüber ben Berlegern Feine Verpflichtung wegen allfällig refiificter Nachnahmen (Ziffer 2 hievor). i 5. Die durch gegenwärtige Verfügung zugeftandene Erleichterung in ber
‘ Abonnirung von Zeitungen durd) Die Poft befehränkt fich auf die im Inlande ers fcheinenden Blätter.
Bern, den 28. Zult 1870. Das fhweiz. Poftdepartement.
Ausfipreibung von erledigten Stellen.
(Die Bewerber müffen ihren Unmeldungen, welde f[hriftlic und portos frei gu gefchehen haben, gute Leummundszeugniffe betgulegen im Galle fein; ferner wird von ihnen gefordert, dass fie ihren Namen, und aufer bem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)
Einnehmer ber Nebenzollftätte Roder&dorf (Solotfurn). Yahresbefols bung Sr. 400, ned 4 9%, Bezugsprovifion ber Noheinnahme, Anmelbung 5i8 zum 26, Auguft 1870 bet der Zolldireftion in Bafel. .
Gehtlfe bei der Hauptzollftätte am Bahnhofe zu Genf. Yahresbefolbung Sr. 1800. Anmeldung 518 zum 30. Auguft 1870 bei der Holfbireftion tn Genf.
Einnehmer der Nebenzgollflätte Figino (Xeffin). Sahresbefoldung Fr. 650. Anmeldung, bis zum 30. Muguft 1870 bet dev Zollbireftion tm: Lugano.
Ay Gelegraphift in New St. Johann (St. Gallen). Yahresbefoldung Fr. 120, nebft Depefchenproviften, Anmeldung bis zum 31: Auguff 1870: bet: der Telegraphen-Infpeftion in St. Gallen.