BBl 1871 III 122

Inserate.

(am 16. Auguft 1871) als Poftfommis in Zürich: Hr. Wilhelm Goldfdmid, von RichterBweil (Zürich), Derzeit Gehilfe auf der Oberpoftkonteole in Bern;

a Boithalterin in Sewion : Safe. Julie Bafdhe, von Dron, in Gervion (Waadt), Tochter des an fezterm SOrte verftorbenen

. Pofthalters ;

„ Velegraphiftin in Worb: wn = Mofette Nenenfhwander,

Krämerin, von Trub, in Worb

(Bern).

inferate

Publikation betreffend Tonverfion von Kaffafdheinen und Einzahlung auf das eidg. Anleihen.

Den Inhabern von 4'/,= und 6 Yotigen eibgenöffiichen Kaffafcheinen wird hierz mit in Grinnerung gebradjt, daf bie f. 3. zur Converfion angemeldeten Scheine vom 34. d. Mt8. an bet der Bundeskaffe gegen Obligationen de neuen eibg. Anleihend ausgetaufcht werden Fonnen.

Die auf den Namen lautenben Scheine find quittirt einzufenden,

Für die früher al8 am 31. Auguft verfallenden Kafjafcheine wird gemäss dem Bunbesräthlichen Befdjluffe vom 3. Februar 1871 ber Zins marhzählig zu 4'/, Yo nadhvergittet.

Defgletdjen findet eine Zinsnadhvergitung von 14/, %/, auf benjenigen Safjac fcheinen ftatt, von denen ber Zins bet der Gmiffion nur gu 41, 9%, ausgerichtet worden ift.

Bei bem nämlichen Anlafe wirb won denjenigen Gonverfions- und Subferiptionsfummen won hunbderttanfend Franken und barüber bie Provifion von 372%], vergütet werben, weldje bei ben frühen Einzahlungen auf bas Anleihen nicht — Ichon in Abzug gebradt worden tf.

Für convertirte, erft nad) dem 31. Auguft verfallende Kaffafcheine with ben Inhabern der Zin’ mardzählig zu 4/, %, in Abzug gebracht.

Schliesslich wird ben Subferibenten, welde ihre Einzahlung auf da8 Anleihen nod) nicht voll geleiftet Haben, wiederholt angezeigt, baf blefelbe hei ben früher bezeichneten Banken am 31. Auguft nachfthin flattfinden fann, bet weldjen von diefem Zeitpunkte hinweg gegen Rüfgabe bes Interimsfchelnes bie definitiven Titel erhoben werben Fönnen.

Für verfpätete Einzahlungen wird der Zins marchzählig zu 4'/, %/, beredjnet.

Bern, den 15. Auguft 1871.

Eidg. Finanzdepartement,

Ansfchreibung.

Behufs Uniformirung ber fehweizerifchen Moftbedienfteten für 1872 wird Hiemit über Die Lieferung nachbezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet.

I, Tuch für Uniformröde. _ Bedarf. Approgimativer Preis per Elle. Lieferungstermin, 7600 Ellen blaumeltrtes Th . . . Fre 5. 70. . . . 4. Marg 1872,

D. Taher für Mäntel und Beinkleider.

500 Ellen grauer Satin . . . .. 9.7.50... 4. Mary 1872. 9000 „ laumelit8 Tu . .. 540... 1.

Ill. Leinwand. som Ellen rohe Leinwand für Bloufen, Breite 106 Centimeter, 1. März 1872.

nn a „ Butterfioff, „ 120 , 4. Zult n 500 „ ” ” ” ” ” 75 ” 4. Februar, IV. Hüte, 550 fdjwarge Filghiite, ohne Dienftgeihen, . oc... 4. April 1872.

Die Breite des Satin if— 135 Gentimeter, diejenige ber übrigen Sorten 130 Gentimeter innert ben Leiften.

Bunbeshlatt. Jahrg. XXII. Bd, II. 11

Die Farben und Dualität3:-Mufter für fammelidhe Artikel find vom Bofte Departement fefigeftellt und Fönnen bei dem Materialbürenu der Generalpofidtrettton in Bern, foiwie bet den Kreispoftdiveftionen in Genf, Bafel, Aarau, Zurid und St. Gallen eingefehen werden; e3 find fomit den bezitglichen Gingaben tcinerlet Muster beizufegen.

Das Poftvepartement behält fic) vor, die Lieferung der oben bezeichneten Quantität jeder Waare ungetheilt ober thetlwelfe zu übertragen und will Bezüge lichen Pretdeingaben entgegenfeber.

Sämmtliche Eingaben find verfiegelt und mit der Aufihrift: , Gingadse für Belleidungs-Material? bis 11. September nadjthin an das unterzeichnete Departement einzufenden.

Bern, ben 15. Auguft 1871. ‚ Das fchwweizerifche Pofidepartement.

Dekanntmadhung.

In Anwendung von Art. 8 de8 Reglements für die Diplomprüfungen ber eidg. polytednifdjen Schule wird Hiemit befannt gemadt, dab in Würdigung ber bei ben Mepetitorien an ben Tag gelegten Letftungen, fowle ber Ergebniffe ber beftandenen Prüfungen, ber jowveigenifine Sdutrath auf Antrag ber refp. Lehrer: fonferengen nachfolgenden Schülern des Polytedinttums Diplome ertheilt hat:

1. Diplom für den Beruf eines Arditeften.