BBl 1872 I 176

Inserate.

Inferate.

Bekanntmachung.

»

G8 wird hiemit angezeigt, dass das in Nr. 51, Seite 1106—1125, des Bundesblattes vom Yar 1871 erjchienene Reglement für bie internationale Ins duftrienuöftellung in Lyon, fammt Klaffififatton der auszuftellenden Produtte, in deutfchen und franzöfifhen Egtraahgigen beim eidg. Departement bed Innern un= entgeldlich bezogen werben fann.

G8 wird aud in Erinnerung gebracht, dass die gedachte Ausftellung am.

1. Mat d. J. eröffnet und am 31. Ottober gl. J. gefdjlofjen wird.

Schliesslich muss bemerft werden, dass alle Gefuche, welche Die Ausftellung ber treffen, an Herın U. Tharel, Direktor ber Lyoner Ausftellung, place de Lyon, 44, zu richten find.

Bern, ben 25. Januar 1872.

Die fehpweiz. Bundeskanzlei.

Eonkurrenz-Ausfchreibung für

ein Handbud für Kanonier -Unteroffiziere und Kanoniere der fchweizerifhen Artillerie,

Das eidgenöffiiche Militärbepartement beabfichtigt, behujs Exftellung eines Hanbbuches für Unteroffiziere und Kanontere, den Weg der öffentlichen Gonturreng= Ausfgreibung zu wählen.

* Diefed Handbuch, foll in möglichft gebrängter Form und Sprache einen Wusgug aus den derzeit beftehenden Neglementen, VBorfehriften und Ordonnangen bieten, und in folgende Gapitel zerfallen :

  1. Grundzüge der Organifation ber fehmeizerifchen Armee, fpeztell ber Artillerie. Beftand der taftiichen Einheiten an Offizieren, Mannfdaft und Pferben. Zwel und Organifation der Barks, -

  2. Innerer Dienft. Pflichten der serfehieenen Grabe. Sriegsartifel.

  3. Wadhtdienft.

  4. Soldatenfchule.

d. Compagniefdule.

6. Kenntnif der Feuerwaffen und blanten Waffen. Zerlegen und gujammenfegen

derfelben und deren Unterhaltung. Bejorgung des Leberzeugs.

. Kenntnig der Gefhüssrohre, Laffeten und übrigen KriegSfubrwerke, ded Pulvers , der Gefchosse und übrigen Munitionägegenftände.

8 Suseiftung der Laffeten und RrlegSfubrwerfe, Pacung der Munition aller tt.

  1. Schieftheorie. Behandlung her Gefdike wor, während und nad) dem Seuern. Schusstafeln und Wndeutungen über deren Gebraud. Daten über ntung der Gefüge und Gefosse. Notiz über das Schähen ver Die

  2. Bedienung der verfehiedenen Gefdjiige, inclufive Laftenbewegungen und Hers ftellungsarbetten. Parkvienft.

  3. Bugdfdule und DBatteriefehule. .

  1. Felbdienft der Artillerie. Verhalten bei her Mobilmadung, auf dem Marche, im Quartier und im Bivouaf. Berhalten bei Eifenbahntrang: porten. Kurze Notiz über Gefdjigplacicung und das Verhalten ber Artillerie im Gefecht, namentlich Hinfictlic; ded Benehmens ver Gejchüschefs.

  2. Kurzer Abrif des Batteriebaues, der Aufftellung und Bebienung her Ger {hike tn Verfchanzungen.

  3. Mahe und Gewichte. Metrifches Syftem. Reduction des fchmweizerifchen Maes und Gewichtes in metrtfdjed.

Die Arbeiten find nicht mit ber Unterfehrift des Verfafjers zu verfehen, fons dern mit einem Motto.

Gleichzettig wird der Name de8 Autors, welder dem Motto entfpridt, in einem verfiegelten Briefe angegeben, ber exfi eröffnet with, wenn die Artilleries GCommiffion die Arbeiten geprüft und fi geeinigt hat, weldje derfelben prämirt werden foll.

Die Arbeiten follen In'möglichft Teferliher Schrift gefehrieben fein und Alles vermieden werden, woran ber Berfafjer erfannt werben Tönnte. .

Beichnungen in Heinem Mafftabe finnen zur Verdeutlidhung bed Texted bets gefiigt werden.

Für die von ber Artillerie-Gommiffton alB preiswürbig erfannte Arbeit wird eine Prämie von Franken eintaufend und gweihunbdert ausgefekt, ober nad) Gute finden der Urtillerte-Sommiffion biefe Summe eventuell auf dte zwei beften ber eingelieferien Arbeiten angemefjen vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, welehe an die Ranglei des eidg. Militärbepartement8 zu richten find, wird in ber Artilleriegeitung bekannt gemacht, ebenfo feiner Beit die Entjcheivung der Wrtillerie:Commiflion in Betreff der Prämirung ber verfehiedenen Arbeiten.

AS Iegter Gingabetermin für diefe Arbeiten gilt der 30. November 1872. Bern, ben 22. Zanuar 1872.

Das eidg. Militardepartement : Gerefole.

Ausfdjreibung für Ausriiftungsgegenftande für Artilleriematerial.

Üntterzeichnete Verwaltung ninmt Augebote auf nachbezeichnete Ausrüftungdgegenftände entgegen: Stüd. Eirca 43,440 Geichossträger für Gronaten beftehen der Hauptfohe nad aus » 2,160 Gejhossträger für Büchfenkartätichen Gurten von Hanfgewebe. Pi 150 Patvontajden vow fchtwarzer Leinwand mit Lederriemen. ” 240 Leberdemel von ‚blauer Leinwand. ” 240 Berjhlugüberzüge von wafferdichter eimwand niit Lederviemen. Pi 390 Seillodjbitrften. * 100 Ranonenwijder, gleich den bisherigen 4%. at 44 Bejaplaghide von jdwargemt Beng-Ledev mit Seiblagwesteng; 28 werden auch Angebote auf die Säde wand die Berfgeugausräjtung gerennt ante toe genommen, ” 30 Wagemvinden. ” 36 Waagiceite. ” 50 Kühleimer von Eijenbled). n 240 Oefflaidjen von Weissblech, mit Zapfen und Pinjel. » -240 Lader von Holz mit Meftingzroinge, . « + 800 Werghacen von Cijendvaht. Pr 900 Spattel von Holz.

Mufter diejer Gegenftände können auf unjern Bürean eingefehe werden.

Die Lieferungen Haben im Laufe des Gahres zu geihehen und mit 15. März zu beginnen.

Angebote find jhriftlich franco dev unterzeichneten Berwaltung bis zum 10. Februar dv 3. einzureichen.

. Wir maden darauf aufmerkjam, dass bdiefe Ausichreibung nur einen Theil un« jexes ganzen Bedarfes ausmacht, und diejenigen Lieferanten, rocldje fid) bei diefen Lieferungen auf befriedigende Weife betheiligt haben, and) jpäterhin auf Beichäftigung in diefen Artikeln rechnen können.

Bern, den 26. Ianuar 1872.

Die Verwaltung des eidg. Kriegsmateriels.

Stelleausfchreibung.

G8 wird ein tüchliger Militdr-Rranfenwarter gefudt; vorgugsweife ein foldjer, der beider Sprachen mächtig ift. Derfelbe würbe während der Dauer der eidg. Militärfhulen in Biere, von, Mitte Mai. 58 Mitte Oftober, Bere wendung finden. ue

eit nähere Auskunft fich zu wenden en den unterzeichneten eibg. Oberfelbargt tin Bern. Bern, den 9. Januar 1872. Der eidg. Oberfeldarzt: Dr. Lehmann.

Ausfdreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber maffen ihren Anmeldungen, welche [hriftlih und portos frei zu gefdehen Haben, gute Leumundäzeugriffe beizulegen im Falke fein; ferner wird von ihnen gefordert, dass fie ihren Namen, und ausser bem Wohnorte aud ben Heimatort deutlid) angeben.)