BBl 1873 I 317
Inserate.
Inserate.
Ausschreibung von Postmateriallieferung.
Die Lieferung nachbezeichneter Gegenstände wird hiemit zn freier Bewerbung ausgeschrieben : 250 Briefeinwürfe, von Eichenholz, 50 Comptoirwaagen von 30 ff Tragkraft, mit Gewichtsaz, geeicht, 1000 Briefsäke von Zwilch, Nr. 2, 200 „ Nr. 3, 100 Sammelsäke von Zwilch, mit Lederbesaz, Nr. 4, 1000 Fahrpostsäke von Zwilch, Nr. 2, 150 Briefträgertaschen Nr. 2, 75 „ Nr. 3, 50 Kondukteurtaschen von schwarzem Kindsleder, 50 „ „ Glanzleder, 20 Kopierpressen, mit Kopierfläche von 25 auf 37cm, Die Kopierpressen sind vom Unternehmer zu magaziniren, bis die Postverwaltung darüber verfügt. Die übrigen Gegenstände sind f r a n c o M a g a z i n des Materialbüreau der Generalpostdirektion zu liefern, welches Bureau auf frankirte Anfragen die wünschbaren Aufschlüsse ertheilt. Die Eingaben werden bis zum 24. Februar 1873 angenommen; dieselben sind frankirt, mit der Ueberschrift „Eingabe für Postmaterial" an das Schweiz. Postdepartement zu adressiren.
Bern, den 5. Februar 1873.
Das Schweiz. Postdepartement.
Bekanntmachung.
In genauer Vollziehung des seit dem 1. Juli 1065 gültigen Zolltarifs verbleibt der gemahlene hydraulische Kalk (Seite 58 der neuen -Ausgabe des Zolltarifs) nnd der Cément (Seite 56) zu 15 Kappen vom Zentner verzollbar, was hiemit zu öffentlicher Kenntniss gebracht wird. B e r n , den 1. Februar 1873. Das Schweiz. Handels- nnd Zolldepartement.
Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.
Infolge Beförderung sind an der Ingenieurabtheilung des eidg. Polytech; nikums die Stellen eines ersten und zweiten Assistenten zur Mitwirkung bei den Konstruktion- und Feldmessübungen, sowie im Planzeichnen und bei den Repetitorien in den Ingenieurfächern neu zu besezen. Bewerber wollen ihre schriftlichen Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen bis Ende Februar d. J. an den Unterzeichneten einsenden, welcher nebst dem Direktor der Anstalt über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird. Z ü r i c h , den 3. Februar 1873. Der Präsident des schweiz. Schulrathes : C. Kappeier.
Ediktalauffördernng.
Se g gerichte Ehescheidungsklage erhoben. — Dem Hrd hiemit die gesetzlichFristst-von .30 Tagen, vom Tage der Publikation dieser Aufforderung an, angesetzt, um dem Unterzeichneten seinen gegenwärtigen Wohnort zur Kenntniss zu bringen, damit ihm ein Doppel der Klageschrift mitgetheilt und er seiner Zeit zur Hauptverhandlung vorgeladen werden
kann, widrigenfalls in Sachen so vorgegangen würde, wie wenn jene Mittheilung erfolgt wäre und das Hauptverfahren ohne weitere Mittheilung oder Vorladung au ihn, Grob, durchgeführt würde. Z ü r i c h , den 3. Februar 1873. Der Instruktionsrichter: Dr. Honegger, Bundesrichter.
Bekanntmachung.
Die französische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft wünscht Auskunft zu erhalten über einen A n t o i n e T e m a n , genannt le Comtois, geboren zu G y (Haute Saône), welcher um das Jahr 1860 Frankreich verlassen, um sich in die Schweiz zu begeben, und von dem seither keine Nachricht mehr nach Hause gelangt ist. Es wird daher Jedermann, der den genannten Antoine Ternan sollte gekannt oder von ihm gehört haben, angelegentlich ersucht, über Leben oder Tod desselben b e f ö r d e r l i c h e Anzeige an die unterzeichnete Kanzlei, zuhanden der "französischen Gesandtschaft, machen zu wollen. .. Bern, den 29. Januar 1873. Die schweiz. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Es wird hiemit zur Kenntniss des Publikums gebracht, dass die eidgenössische Pulververwaltung das Sprengpulver, statt wie bisher zu 100 Fr., , vom 1. Januar 1873 an zu 80 Franken per Centner verkauft, und dass das neue Fabrikat erheblich mehr Salpetergehalt als das frühere hat. Der Preis des sogenannten Sprengsazes (ungekörntes Pulver) ist von obigem Datum an zu Fr. 40 per Centner festgesezt. B e r n , den 9. Januar 1873. Das schweizerische Finanzdepartement. '
Ausschreibung.
Das eidg. Departement des Innern, mit den Anordnungen zur Voüziehung des Eisenbahngesezes beauftragt, sucht geeignete Persönlichkeiten zur Uebernahme nachfolgender Funktionen: a. Bauinspektorat der Schweiz. Eisenbahnen. -Der Bauinspektor der Schweiz. Eisenbahnen ist der begutachtende, kontrolirende und vollziehende Beamte für alle das Bauwesen der Schweiz. Eisenbahnen betreffenden und in den Bereich der Bandesverwaltung fallenden Geschäfte. b. Betriebsinspektorat der Schweiz- Eisenbahnen. Der Betriebsinspektor der Schweiz. Eisenbahnen ist der begutachtende, kontrolirende und vollziehende Beamte für alle den Betrieb der Schweiz. Eisenbahnen betreffenden und in den Bereich der Bandesverwaltung fallenden Geschäfte. c. Kontrole der Taxen und Tarife. Der Kontroleur der Taxen und Tarife ist der begutachtende, kontrolirende und vollziehende Beamte für alle das Tarifwesen der schweizerischen Eisenbahnen betreffenden und in den Bereich der Bundesverwaltung fallenden Geschäfte. d. Sekretariat der Eisenbahnabtheilung. Zur Anmeldung sind nur solche eingeladen, welche über ihre Studien, ihre Sachkenntniss und ihre Erfahrung in den betreffenden Branchen ganz ausreichende Nachweise vorlegen können. Für das Sekretariat wird juristische Bildung vorausgesezt. Die Anmeldung geschieht bei dem eidg. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, welches über die Organisation der Verwaltung, die Aufgabe "der genannten Beamtungen und deren Besoldungsverhältnisse die nähern Aufschlüsse ertheilt. Anmeldungsfrist: 15. Februar 1873. Bern, den 31. Januar 1873. Die schweiz. Bundeskanzlei.
Verwendung der Korrespondenzkarten im Verkehr mit dem Auslande.
i Wir zeigen hiemit an, dass nunmehr auch im Verkehr mit den Ortschaften der T ü r k e i , wo österreichische P o s t b u r e a u x bes t e h e n , nämlich: Adrianopel, Antivari, Beirut, Burgas, Caiffa, Candia, Cavalla, Constantinopel, Czernawoda, Dardanellen, Durazzo, Gallipoli, Jaffa, Janina, Jerusalem, Ineboli, Kerassunde, Kustendje, Lagos, Larnaca, Metelino, Philippopel, Prevesa, Retimo, Rhodus, Rustschuck, Salonich, Samsun, Santi- Quaranta, Seres, Smyrna, Sophia, Sulina, Tenedos, Trapezunt, Tschesme (Chios), Tultscha, Valona, Varna, Volo, Widdin, sowie mit A l e x a n d r i e n in E g y p t e n , jedoch nur bei der Leitung über Oesterreich, Korrespondenzkarten verwendet werden können. < Die Frankatur ist obligatorisch und beträgt Rp. 15. Im Uebrigen gelten für diesen Verkehr die in unserer Bekanntmachung im Bundesblatte vom 20. Dezember 1872 festgesezten Bedingungen. B e r n , den 1. Februar 1873. Das Schweiz. Postdepartement.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sieihren N a in en, und ausser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.