BBl 1873 IV 724
Inserate.
I E D s e r a t e.
Bekanntmachung.
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass der Abonnementspveis für das Schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1874 bloss Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Znsendung im ganzen Umfange der Schweiz. Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezebenden Räthe der Eidgenossenschaft ; gewisse Beschlüsse derselben, und Schlussnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind*); Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte, so weit solche für das Publikum von Interesse sind; die monatlichen Uebersichten der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Innern der Schweiz sowohl als mit Frankreich, Italien, Deutschland, Grossbritannien, den Niederlanden, mit Belgien nnd den Vereinigten Staaten von Nordamerika; ferner die monatlichen Uebersiehten der Posteinnahmen, sowie des] Verkehrs der TelegraphenVerwaltung ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten. Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgeseze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge: die Voranschläge der Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben, die jährl. eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender, und die in den drei Landessprachen verfasste Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz em-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren. Bestellungen auf das Bundesblatt können das ganze J a h r hindurch, und nicht bloss t r i m e s t e r - oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen Schweiz. Postämtern gemacht werden, nnd es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzunehmen, zu w e l c h e r Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten i m m e r und b e f ö r d e r l i c h nachgeliefert.
*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seite 890.
Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, so wie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sieh für geschlossene G r e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden. Alle Keklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden P o s t b u r e a u x , in zweiter Linie bei der E x p e d i t i o n des B u n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Keklamationen s p ä t e s t e n s i n n e r d r e i M o n a t e n , vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Bern, den 5. Dezember 1873. Die Schweiz. Buudeskauzlei.
Ausschreibung.
Infolge Erkrankung des Herrn Büreauchef wird ein technisch gebildeter Artillerie-Offizier gesucht, welcher diese Stelle ad interini versehen würde. Weitere Auskunft über Requisiten, Gehalt u. s. w. ertheilt auf Anfrage das eidg. Artillerie-Bureau in Aarau. A a r a u, den 22. Dezember 1873. Der Oberst Artillerie-Inspektor: Hans Herzog1.
Bekanntmachung.
Die K. K. österreichische Gesandtschaft in der Schweiz liât vermittelst Depesche vom 2. dieses Monats dem Bundesrath angezeigt, dass von den nachstehenden, auf den Namen lautenden 20 Stük Temeswaarer-Grundentlastungsobligationen die Zinscoupons pro 1. N o v e m b e r 1873, 1. Mai und 1. N o v e m b e r 1874 entweder auf der Postroute von London nach Pest verloren oder entwendet worden seien uud daher anf gerichtlichem Wege amortisirt werden sollen.
Auf den Wunsch der K. E. österreichischen Gesandtschaft werden hiermit Bankinstitute und Anstalten der Schweiz, welche sich mit der Einlösung von Wertpapieren befassen, auf den signalisirten Verlust aufmerksam gemacht und zugleich eingeladen, im Entdekungsfalle der oberwähnten Gesandtschaft sofort davon Kenntniss zu geben. B e r n , den 19. Dezember 1873. Eidg. Finanz- und Zolldepartement: Naeff.
V e r z e i c h n i ss.
Zahl der Obligationsnummer der in Lautend auf den Namen des : Verlust gerathenen Coupons.
24 Graf Samuel Gyulay. 106 „ Nicolaus Szécten. 189 „ Guido Karàcsonyl. 283 David Gyertyànffy jun. 357 Johann Mayer. 604 Mocsonyi Peter, Andreas, Anton Georg D. Katharein. 906 Graf Samuel Gyulay. 936 „ Guido Karàcsonyi. 2529 Szàbât Franz.
Ediktalladung.
Sophie geborne Amrhyn, Ehefrau des Ludwig Pfyffer, von Littau, Kts. Luzern, gegenwärtig in Amerika, Wohnort unbekannt, wird hiemit amtlich benachrichtigt, dass ihr Ehemann Ludwig Pfyffer, wohnhaft in Payerne, heim Bundesgerichte eine Ehescheidungsklage gegen sie eingebracht hat, welche beim Aktuariate des Civilgerichts des Bezirks Payerne deponirt ist, zu ihrer Verfügung. Es wird der Genannten eine 50tägige Erist vom Datum des Gegenwärtigen an eingeräumt, um die Kompetenz des Bundesgerichts zu bestreiten und um über dieses Begehren dem Rechte gemäss zu verfahren, durch Anbringung der geeigneten Rechtsmittel und Erklärung über die behaupteten Thatsachen. Stillschweigendenfalls wird die Untersuchung ihren Fortgang nehmen, gemäss dem Bundesgesez vom 13. Juli 1855 über den Civilprozess. Y v e r d o n, den 10. Dezember 1873. Der delegirte Bundesrichter: Jules Roguin. Der Gerichtsschreiher : Ed. Baatard.
Ausschreibung.
Die Stelle eines Unterinstruktors der Cavallerie und diejenige eines Trompeter - Instruktors dieser Waffe, mit einer Jahresbesoldung von je Fr. 2100, werden hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Eür die leztere Stelle ist die Eigenschaft eines Schweizerbürgers nicht erforderlich. Anmeldungen für diese beiden Stellen. sind in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung und bisherige Dienstleistungen bis längstens den 31. Januar 1874 dem unterzeichneten Departement einzureichen. B e r n , den 26. Dezember 1873. Das eidg. Militärdepartement.
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Ausschreibung von erledigten Stellen.
(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i 1 zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle •sein; ferner wird von ihnen 'gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.) .Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.