BBl 1874 I 541

Inserate.

(Tom 1. April 1874.) Für die Brandbeschädigten von Brienz (Graubünden) ist die übliche Portobefreiung bewilligt worden.

Wahl zum Telegraphisten in Glarus (an Stelle des ablehnenden Hrn. Fatzer, siehe lezte Nummer Bundesblatt) : Herr J. J. H a r d m e y e r , von "Winterthur.

Inserate.

Insectologische Ausstellung in Paris

Vom 15. September bis 11. Oktober 1874 soll auf Veranstaltung der Société centrale d'apiculture und unter Mitwirkung eines Comité für landwirthschaftliche Insectologie und Seidenzucht im Industriepalast in Paris eine insectologische Ausstellung und in Verbindung damit in der 2. Hälfte September ein insectologischer Congress stattfinden, wozu schweizerische Interessenten, wie überhaupt Ausländer, ebenfalls eingeladen sind. Ans den Programmsbestimmungen ist im Wesentlichen Folgendes hervorzuheben : 1) Die Ausstellung umfasst: nüzliche Insekten (wie: Seidenwürmer, Bienen, Cochenilles) und deren Produkte; Vorrichtungen und Instrumente, die zur Präparirung dieser Produkte verwendet werden; und schädliche Insekten, sowie die verschiedenen Arten ihrer Vertilgung. 2) Wer sieh an der Ausstellung zu betheiligen wünscht, hat vor dem. 1. S'e p t e m b e r 1874 beim Sekretariat : rue Songe, 59, in Paris, franco sich zu melden und die auszustellenden Gegenstände vor dem 12. September einzusenden.

3) Die Gesellschaft wird sich bei den französischen Eisenbahnen für eine Frachtermässigung von 50% verwenden. 4) Die allgemeinen Kosten trägt die Gesellschaft; die Kosten für spezielle Schaukosten jedoch fallen auf die Aussteller. 5) Die Gesellschaft wird für gute Ueberwachung der Gegenstände sorgen, entschlägt sich jedoch aller Haftbarkeit für Schädigungen. 6) Es werden goldene, silberne und bronzene Medaillen, sowie Ehrenerwähnungen ertheilt werden. Die Spezialjuries worden zur einen Hälfte von der Gesellschaft, zur andern Hälfte von den am Tag der Ausstellungseröffnung anwesenden Ausstellern ernannt. 7) Das Organisationscomité behält sich vor, über alles nicht bereits festgesezte mit Stimmenmehrheit Beschluss zu fassen. Indem das unterzeichnete Departement das Unternehmen der Beachtung der schweizerischen Fachmänner empfiehlt, erklärt es sich zu detaillirteren. Aufschlüssen durch Abgabe von Programmen, so weit der Vorrath reicht,, bereit. B e r n , den 1. April 1874. Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von H e ris a u im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz .ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. April nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern francoeinzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Herisau, deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 31. März 1874. : Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von L u z i e n s t e i g im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. April nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Chur deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 31. März 1874. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und 0 c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von T h u n im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Concurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. April nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kriegskommissariat in Thun deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 31. März 1874. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung betreffend Uebermittlung von Civilstandsakten an die Bürgermeister, statt an die Pfarrämter des Grossherzogthums Baden.

Unterm 15. Dezember 1873 ist von der Unterzeichneten ein Kreissehreiben an die kantonalen Staatskanzleien erlassen worden, dessen Inhalt wegen mehrfacher Nichtbeachtung wiederholt in Erinnerung gebracht wird. Das Kreisschreiben lautet: „Durch das Sekretariat des Grossherz. Badischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten werden wir aufmerksam gemacht, dass Auszüge, welche über Geburt, Heirat, oder Tod grossherz. Badischer Staatsangehöriger in der Schweiz ausgestellt werden, immer hoch vielfach nicht den Bürgermeistern, als den jezigen Beamten des bürgerlichen Standes, sondern wie vor dem Jahre 1869 den Pfarrämtern zugesendet werden und daher oft gar nicht oder doch nur unter Aufschub zur Kenntniss und geschäftlichen Behandlung der zuständigen Beamten gelangen. Nach dem badischen Geseze nemlich vom 21. Dezember 1869 sei die Beurkundung des bürgerlichen Standes im Grossherzogthum Baden dem Bürgermeister übertragen, weshalb die Geburts-, Heirats- und Todes-Urkunden welche zur Uebertragung in die badischen Standesbücher mitgetheilt werden an die Bürgermeister und nicht mehr an die Pfarrämter zu senden seien. Wir laden Sie ein, die diesseitigen Civilstandsbeamten hienach verständigen und dieselben anweisen zu wollen, in vorkommenden Fällen nach Inhalt des Gegenwärtigen zu verfahren." B e r n , den 21. März 1874. Die schweiz, Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Heimathörgkeit nachstehender Person, für welche ein Todschein eingesandt wurde, ist zn ermitteln, nemlich : Für Uosa Scheir (Schär?), ledig, angeblich geboren in Bern, gestorben in Philippeville (Algier) den 3. März 1873, Tochter des Jakob und der Magdalena Schuri (Schori?), alt 23 Jahre. Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zweites dio gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, sowie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen. Bern, den 24. März 1874. Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

In Anwendung von Art. 8 des Regulativs für die Diplomprüfungen der eidg. polytechnischen Schule wird hiemit bekannt gemacht, dass in Würdider hei den Repetitorien und Uebungsarbeiten an den Tag gelegtun eistungen, sowie des Ergebnisses der bestandenen Prüfungen, der schweizerische Schulrath auf Antrag der Lehrerkonferenz nachfolgenden Schülern des Polytechnikums das Diplom als Ingenieur ertheilt hat: 1) Herrn Caratheodory, Telemach, von Konstantinopel. 2) „ C u r t h s , Karl, von Schaffhausen. 3) „ C z a r n o m s k i , Alfred, von Perigna (Russland). 4) „ D o l j a c k , Josef, von Salkano (Oesterreich). 5) „ J u r i n i c , Josef, von Petrowina (Kroatien). 6) „ K r a j c s o v i t s , Ludwig, von Pest. 7) „ L ó c z y , Ludwig, von Paulas (Urgarn). 8) ' „ Maléter, Zoltan, von Leutschau (Ungarn). 9) „ M i k s c h , Adolf, von Jelesnia (Galizien), 10) „ Mikwitz, August, von Dorpat (Russland). 11) „ M i s e s , Arthur, von Lemberg (Galizien). 12) „ Q u a r e n a , Giovanni, von Cavardo (Italien). 13) „ Smreker, Oskar, von Cilli (Steiermark). 14) „ S t i r n i m a n n , Vinzenz, von Pfaffnau (Luzern). 15) „ S z e t s , Franz, von Agram (Kroatien). 16) „ V a l a t , Amede, von Soultz-la-Ville (Frankreich). 17) „ Vis i n, Guido, von Triest (Oesterreich), 18) „ Weber, Julius, von Wollishofen (Zürich). Z ü r i c h , den 19. März 1874. Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeler.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertlieilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.