BBl 1874 I 754

Inserate.

.754

n s e r a t e.

Korrespondenzkarten im Verkehr mit dem Königreich Belgien.

Vom 1. Juni 1874 an können Korrespondenzkarten auch im Verkehr zwischen der Schweiz und dem Königreich B e l g i e n versandt werden. Die Taxe derselben beträgt bis auf Weiteres 15 R a p p e n, da die belgische Postverwaltung dermalen auf den Antrag der Reduktion derselben auf 10 Rappen noch nicht eingetreten ist. Für diesen Verkehr sind postamtliche Karten zu 5 oder 10 Kappen mit entsprechender Frankaturergänzung (durch eine Marke zu 10, resp. 5) zu verwenden. Korrespondenzkarten von der Schweiz nach Belgien können zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Briefpostgegenstände rekommandirt oder zur Expressbestellung angewiesen werden. (Fixe und in Marken zu verwendende Zuschlagtaxe: für die Rekommandation 20 Rappen, für die Expressbestellung 30 Kappen). Im Uebrigen finden die allgemein gültigen Vorschriften betreffend die Korrespondenzkarten auch auf den Verkehr mit Belgien Anwendung. B e r n , den 18. Mai 1874. Das eidg. Postdepartement : Eugène Borei.

Schweizerische Sabbat Nordostbahn.

Mit 1. Juni nächstkünftig tritt zum B a y e r i s c h - S c h w e i z e r i s c h e n Gütertarif vom 1. Februar 1873 ein V. N a c h t r a g in Kraft. Derselbe

enthält direkte Frachtsäze nach den bayerischen Stationen D a c h an und Fürther-Kreuzung, ferner einige theils neue, theils ermässigte Getreidef r a c h t e n ah bayerischen Stationen, sowie einen neuen erheblich ermässigten £ p e z i a l t a r i f für Steinkohlen. Einzelne Exemplare dieses Tarifnachtrages können hei unsern grössern Güterexpeditionen unentgeldlich bezogen. werden. Z ü r i c h , den 15. Mai 1874. Die Direktion der schweiz. Nordotsbahn

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Juni nächstkünftig tritt für die Beförderung von S t e i n - k o h l e n und C o a k s ah B a s e l , Badischer B a h n h o f , nach Stationen der Nordosthahn und der Vereinigten Schweizerhahnen ein Spezialtarif in .Kraft. Einzelne Exemplare dessselben können bei unsern Güterexpeditionen gratis bezogen werden. Z ü r i c h , den 20. Mai 1874. Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Aargauische SEÌpag| Südbahn.

Im Laufe des Monats Juni nächsthin findet die Eröffnung der aargauischen Südhahn statt und wird mit derselben der interne Verkehr für die Beförderung von Personen und Gepäk, Leichen, lebenden Thieren, Fahrzeugen und aussergewöhnlichen Gegenständen, sowie von Geld und Gütern in Kraft gesezt. Sämmtliche für diese einzelnen Verkehre gültigen Reglemente und Tarife können durch Vermittlung unserer Stationen bei der Druksachenverwaltung der Centralbahn zum Kostenpreise bezogen werden Die Inkraftsezung des direkten Verkehrs mit den übrigen Schweiz. Bahnverwaltungen wird ehestens erfolgen und besonders bekannt gemacht werden. B a s e l , den 18. Mai 1874. (H. V.) Das Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Bekanntmachung.

Laut Anzeige des Schweiz. Konsulatsverwesers in Batavia, vom 28. März d. J., ist am 19. November 1873 in Samarang (Java) Karl T h o m a s K r u t t y aus der Schweiz gestorben, dessen nähere Heimathörigkeit nicht ermittelt werden konnte. Es wird daher zur Ermittlung der Heimat des Genannten die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiermit höflichst angesprochen. B e r n , den 7. Mai 1874. Die Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.) "Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.