BBl 1874 II 581

Inserate.

581 Am 12. Juni 1874 hat der Bundesrath die Errichtung eines schweizerischen Konsulates in B e s a n ç o n beschlossen und gleichzeitig zum dortigen Konsul ernannt: Hrn. Alphonse J e a n n o t - D r o z , von Neuenburg, Handelsmann in Besançon.

Berichtigung.

Auf Seite 538, Zeile 12 von unten, soll es heissen: Nr. 5 statt 15.

Inserate

Ediktalladung.

Josef W i r z , Jos. Ludwigs, von Solothurn, Metzger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiemit nach § 58 des Bandesgesetzes über das Verfahren beim Bundesgericht aufgefordert, Montag den 31. August 1874, Morgens 10 Uhr, auf der Gerichtskanzlei Solothurn-Lebern in Solothurn vor dem Unterzeichneten zu erscheinen, um gegen die Ehescheidungsklage der Frau Maria Anna Wirz, geb. Moser, Antwort zu ertheilen und die Einleitung des Prozesses zu vollenden. Sollte der Beklagte nicht erscheinen, so wird im Prozesse fürgefahren werden. S o l o t h u r n , den 18. Juli 1874. Der Instruktionsrichter: Wilh. Visier, Bundesrichter.

Jura-Bern-Bahn.

Publikation.

Wir bringen hiermit dem Tit. Handelsstande zur Kenntniss, dass der seit dem 10. März dieses Jahres in Kraft bestehende Steinkohlentarif aus den Saargruben nach der Schweiz, vom 1. August nächstkünftig an. folgende Taxerhöhung erleidet : Ab Carlingen bis Basel Fr. 1. 64 „ Forbach „ „ «1-60 per Tonne oder „ Saargemünd loco „ „ „ 1. 42 1000 Kilogramm. „ „ transit „ „ „ 1. 97 „ Stieringen " „ 1. 62 B e r n , den 8. Juli 1874.["] Die Direktion.

Jura-Bern-Bahn.

Publikation.

Heber die Tage des eidgenössischen Schützenfestes in St. Gallen, beziehungsweise vom 18. bis und mit dem 26. dieses Monats werden ab unsern Stationen Chauxdefonds, St. Immer, Lyss und Langnau Retourbillets II. u. III. Klasse nach St. Gallen, gültig bis und mit dem 27. ausgegeben. Die Taxen sind folgende: ab II. Classe. III. Classe. Chauxdefonds Fr. 27. 90 Fr. 19. 90 St. Immer „ 25. 70 „ 18. 30 Lyss „ 23. 75 „ 16. 95 Langnau „ 26. 90 „ 19. 20 Dagegen wird die Ausgabe von Schul- und Gesellschaftsbillets während der Dauer des eidg. Schützenfestes nach sämmtlichen Stationen der Central-, Nordost- und den vereinigten Schweizerbahnen suspendirt. B e r n , den 14. Juli 1874.[2] Die Direktion der Jura-Bern-Bahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Laut Mittheilung der Direktionen der Badischen Staatsbahnen nud der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen tritt vom 1. A u g u s t nächsthin an für den T r a n s p o r t von S t e i n k o h l e n aus den Saargruben eine P r a c h t e r h ö h u n g in dem Sinne ein, dass per Zentner und .Meile ein Markpfennig und per 100 Zentner ein Thaler Expeditionsgebühr erhoben wird. Der Taxzuschlag für die über Saargemünd-Basel gehenden Saarkohlen gegenüber Fr. 1.97 dem d i r e k t e n Tarif vom 10. März d. J. beträgt per Tonne r. 1. 97 oder Fr. 19 per "Wagen von 200 Zentner. Bis zum Erscheinen neuer direkter Tarife werden obige Taxzuschläge auf dem Frachtbriefe gesondert berechnet und erhoben. Die Generaldirektion.

Schweizerische Nordostbahn,

Mit dem 1. August tritt ein VIII. Nachtrag zum Gütertarif ab Basel- Badische Bahn und "Waldshut nach Stationen der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen vom 1. September 1871 in Kraft. Derselbe enthält Frachtsätze ab W a l d s h u t nach den Stationen der Aargauischen Südbahn. Z ü r i c h, den 14. Juli 1874. Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.