BBl 1875 II 119

Inserate.

als Telegraphist in Zürich :Hr. Heinrich Deppeier, Telegraphenaspirant, von Degerfelden (Aargau), in Thalweil (Zürich); „ Telegraphistin in Zürich: Jgfr. Hedwig Kündig, Telegraphenaspirantin, v. Wangen (Zürich), in Luzern ;

(am 16. April 1875) als Postkommis in Vivis: Hr. Eduard Bronner, von Basel, Postkommis daselbst.

Inserate Die mit * bezeichneten Bekanntmachungen sind nur für die deutsche Ausgabe des Bundesblattes bestimmt. Man bemerke solches auf dem Manuskripte der Inserate deutlich.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die G e s e l l s c h a f t der E mme t h a l b ahn in Solothurn wünscht für ein 5 Anleihen von Fr. 1,050,000, welches ihr die Eidg. Bank und die Kantonalbank von Bern als vereinigtes Banksyndikat gemäss Vertrag vom 27. Oktober 1873 zum Zwek des Ausbaues der Eisenbahnlinie Solothurn-Burgdorf und Anschaffung des nothwendigun Betriebsmaterials gemacht haben, in erstem Hange zu verpfänden: 1) die Eisenbahn B u r g d o r f - S o l o t h u r n , von dem im Norden des jezigen Bahnhofes Burgdorf von der Emmenthalbahn zu bauenden Bestandtheil dieses Bahnhofes an bis zum Anschluss an die Centralbahn zwischen Biberist und Solothurn, 17,676 Meter lang, sowie das Recht der Benuzuug des Unterbaues für eine Spur der Solothurn-Schönbühl-Bahn von dorn bezeichneten Endpunkt der Emmenthalbahn zwischen Solothurn und Biberist

an bis in dea neuen Central- und Gäubahnhof in Solothurn, und den auf diesem Unterbau von 3er Emmenthalbahn zu erstellenden und ihr eigenthümlich gehörenden Oberbau bis und mit Anschlussweiche im Bahnhof Solothurn; 2) die Zweigbahn B i b e r i s t - D e r e n d i n g e n , von der Anschlussweiche an das Nebengeleise der Hauptbahn auf der Station Biberist bis zum Punkt des Anschlusses an den Bahnkörper der Station Derendingen, 3122 Meter lang. Gemäss Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 11. Mai n ä c h s t k ü n f t i g ablaufende Frist angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen au erheben. B e r n , den 13. April 1875.[»]. Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um die auf der Linie des Jura Industriel haftende erste Hypothek von Fr. 1,800,000 zurükzuzahlen, wünscht die Gesellschaft der b e r n i s c h e n J u r a b a h n e n in Bern ein 5 % - Anleihen von Fr. 1,500,000 aufzunehmen und dafür ein Pfandrecht zu bestellen auf folgende Linien und je einen verhältnissmässigen Theil des für den Betrieb und Unterhalt des ganzen Nezes der Lernischen Jurabahnen dienenden Materials : a. im ersten Range auf die Eisenbahn des J u r a I n d u s t r i e l , von dem südwestlichen Ende des Bahnhofes in Locle bis zum Punkt des Anschlusses an die Eisenbahn des Franco-Suisse, resp. der Suisse Occidentale im Westen der Stadt, Neuenburg b. im d r i t t e n Rang, nachgehend zwei Forderungen von 22 und l '/2 Millionen Franken, auf folgende Linien: 1) P r u n t r u t - D e l l e (jedoch ohne Betriebsmaterial, so lange die Gesellschaft der bernischen Jurabahnen nicht selbst diese Linie betreibt), 2) D a c h s f e l d e n - M ü n s t e r - D e l s b e r g , 3) D e l s b e r g - B a s e l , 4) Delsberg-Glovelier-St. U r s i t z - P r u n t r u t , 5) Z o l l i k o f e n - B i e l - N e u e n s t a d t ; c. im v i e r t e n Rang, nachgehend drei Forderungen von 3 1/2 22 und l '/ Millionen Franken, auf die Linien B i e l - S ' o n c e b o z - D a c h s - felden und S o n c e b o z - C o n v e r s .

Datei ist verstanden, dass zur Verpfändung der Linie Pruntrut-Delle die statutengemässe Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre dieser Bahn nöthig ist. Gemäss Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation, der Eisenbahnen wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dein 11. Mai n ä c h s t k ü n f t i g ablaufende Frist angesezt, um beim Bundesrath allfällig Einsprache dagegen, zu erheben. B e r n , den 16. April 1875. ["]. Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bandeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um gemäss Vertrag vom 6. Februar und 13. März 1875 die Obligationen zweiter Hypothek auf den Jura Industriel gegen 6000 eigene von je Fr. 300, verzinslich zu 4°/o vom1.Januarr 1875 an, einzutauschen und die bedungene Sicherheit zu bestellen, wünscht die G e s e l l s c h a f t der b e r n i s c h e n Jurabahnen in Bern für die genannte Schuldsumme von Fr. 1,800,000 ein Pfandrecht zu errichten auf folgende Linien und je einen verhältnismässigen Theil des für den Betrieb und Unterhalt des ganzen Nezes der bernischen Jurabahnen dienenden Materials: a. im z w e i t e n Range, nachgehend einer Forderung von l'/ 2 Million Franken, auf die Eisenbahn des Jura I n d u s t r i e l , voa dem südwestlichen Ende des Bahnhofes in Locle bis zum Punkt des Anschlusses an die Eisenbahn des Franco-Suisse, resp. der Suisse Occidentale im Westen der Stadt Neuenburg; b. im vierten Range, nachgehend drei Forderungen von 22, 11/2und^ noch einmal l '/2 Millionen Franken, auf folgende Linien : 1) Pruntrut-Delle (jedoch ohne Betriebsmaterial, so lange die Gesellschaft der bernischen Jurabahnen nicht selbst diese Linie betreibt)., 2) Dachsfelden-Münster-Delsberg, 3) Delsberg-Basel, 4) D e l s b e r g - G l o v e l i e r - S t . U r s i t z - P r u n t r u t , 5) Z o l l i k o f e n - B i e l - N e u e n s t a d t ; c. im f ü n f t e n Range, nachgehend vier Forderungen von 3 '/4, 221/2 1 1/2 und wieder11/2ä Millionen Franken,auff die Linie B i e l - S o n c e b o z - D a c h s f e l d e n und Sonceboz-Convers.

Dabei ist verstanden, dass zur Verpfändung der Linie Pruntrut-Delle die statutengemässe Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre dieser Bahn nöthig ist. Gemäss Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 11. Mai n ä c h s t k ü n f t i g ablaufende Frist angesezt, um beim Bundesrath allfällig Einsprache dagegen zu erheben. B e r n , den 16. April 1875.["]. Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

Ediktalladung.

Der unbekannt abwesende Wilhelm Unternährer von Mosbach (Luzern), gegen welchen von seiner Ehefrau Anna Magdalena, geb. Meyer, zur Zeit wohnhaft in Aussersihl (Zürich), beim Bundesgericht Monaten vonheutee an die Klageschrift seiner Ehefrau auf der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne in Empfang zu nehmen und zu beantworten, und sodann Donnerstag den 1. Juli dieses Jahres Vormittags 9 Uhr vor den Schranken des Bundesgerichts imBundesgerichtshausee in Lausanne zur mündlichen Hauptverhandlung zu erscheinen, unter der Androhung, dass sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkannt würde, was Rechtens. L a u s a n n e , den 10. April 1875. [ 2 ]. Im Auftrag des Bundesgerichtes, Der Bundesgerichtsschreiber Hafner.

Ediktalladung.

Der unbekannt abwesende Albert Bieber, Victors sei. von Stüsslingen (Solothurn), gegen welchen von seiner Ehefrau Anna Maria geb. Häberli beim Bundesgericht Ehescheidungsklage erhoben worden ist, wird hiemit aufgefordert, binnen der Frist von zwei Monater, von heute an die Klageschrift seiner Ehefrau auf der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne in Empfang

zu nehmen und zu beantworten, und sodana Donnerstag den 1. Juli dieses Jahres Vormittags 9 Uhr vor den Sehranken des Bundesgerichtes im Bundesgerichtshause in Lausanne zur mündlichen Hauptverhandlung zu erscheinen, unter der Androhung, dass sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkannt würde, was Rechtens. L a u s a n n e , den 10. April 1875.[2]. Im Auftrage des Bundesgerichtes, Der Bundesgerichtsschreiber: Hafner.

Jura-Bern-Bahn.

Abonnements.

Vom 1. Mai 1875 an werden auf allen Stationen der Jura-Born-Bahn Abonnements zu folgenden Bedingungen ausgegeben: Für 12 Fahrten hin und her mit 5 Eabatt auf den Träger lautend, n „ » 10 °/o „ persönliche. Die beiden Sorten haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Abonnements auf 3 Monate mit 50"/o Rabatt. „ 6 „ „ 60°,o „ Die Preise dieser letztern drei Categorien sind für eine tägliche Hin- und Rückfahrt berechnet; die Karten sind für den persönlichen (Gebrauch. Alle obbezeichneten Abonnements werden für Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen ausgestellt. B e r n , den 9. April 1875 [ 3 ]. (H. 1502 Y.) Die Direktion.

*Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 20. April 1875 tritt für den Transport von R o h e i s e n und M a s s e l n in Wagenladungen von 200 Zentnern ab L u d w i g s h a f e n via Weissenburg-Basel-Oltennach nach einostschweizerischenschen Stationen ein Spezialtarif in Kraft. Derselbe kann bei den betreffenden Güterexpeditionen eingesehen, resp. unentgeltlich bezogen werden. Der entsprechende Spezialtarif ab Mannheim und Ludwigshafen via Waldshut vom 1. September 1874 hat für den Transport von gusseisernen Röhren noch bis 15. Juli 1875 Gültigkeit. Z ü r i c h , den 10. April 1875. Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Bro und Ochsenfleisch für die auf dem Waffenplatz von H er i s au im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber Wofür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 1. Mai nächtshin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Herisau deponir und können dort eingesehen werden. B e r B , den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

* Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplatz von Liestal im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiet'ür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 1. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Liestal deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

*Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Ochsenfleisch für die auf dem Waffenplaz von C h u r im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot für Brod- oder Fleischlieferung versehen bis Samstag den 1. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Chur deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 16. April 1875. . Das eidg. Oberkriegskommissariat.

*Ausschreibnng.

Die Lieferungen von Brod und 0 c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplatz von L u z i e n s t e i g im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung versehen bis Samstag den 1. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Chur deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplatz von W i n te r t hur im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 1. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind ceim Kantonskommissariat in Zürich deponirt und können dort eingesehen werden. B e r n , den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n fleisch für die auf dem "Waffenplatz von S o l o t h u r n im Jahre 1870 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Augebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 1. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Solothurn deponirt und können dort eingesehen werde a. Bern, den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat

"Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Ochsen fleisch für die auf dem "Waffenplatz von S c h a a f f h a u s e n im Jahre 1875 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot für Brod- oder Fleischlieferung versehen bis Samstag den 1. Mai nachsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden. Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Schaffhausen deponirt und können dort eingesehen werden B e r n , den 16. April 1875.. Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Internationale Ausstellung in Philadelphia.

Laut Publikation im Bundesblatt vom verflossenen Jahre, Bd. II, Seite 806 und 857, war der Anfang der internationalen Ausstellung von Philadephia auf den 19. April 1876 und der Schluss derselben auf den 19. Oktober gl. J. festgestellt. Laut Mittheilung der nordamerikanischen Gesandtschaft in Bern hat nun die mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Kommission di» Abänderung beschlossen, dass der Anfang am 10. Mai 1876, der Schluss am 10. November gleichen Jahres stattfinden soll. B e r n , den 5. April 1875... C ' '

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement,

Periodischer internationaler Kongress der medizinischen Wissenschaften. •

4. Session. — Brüssel 1875.

Programm

Erste Sektion. Medizin (Pathologie, pathologische Anatomie, Therapie). Erste Frage: Prophylaxie der Cholera. Berichterstatter: Herr Dr. Lefebvre Professor an der Universität von Löwen. Zweite Frage: Vom Alkohol in der Therapie. Berichterstatter: Hr. Dr. Desguin, von Antwerpen. Dritte Frage: Von der Einimpfbarkeit der Tuberkel. 'Berichterstattern Hr. Dr. Crocq, Professor an der Universität von Brüssel. Zweite Sektion. Chirurgie (mit Inbegriff de* Chirurgie der Schlachtfelder und der Syphilographie Erste Frage: Von der chirurgischen Anästhesie. Berichterstatter: Hr. Dr. De Neffe, Professor an der Universität von Gent. Zweite Frage: Vom Wundenverbande nach den Operationen. Berichterstatter: Hr. Dr. De Baisieux, Dozent an der Universität in Löwen. Dritte Sektion. Geburtshilfe (mit Inbegriff der Frauen- und Kinder-Krankheiten). Frage: Die Entbindungsanstalten. Berichterstatter: Hr. Dr. E. Hubert Professor an der Universität in Löwen.

Yierte Sektion. Biologische "Wissenschaften (Anatomie, Physiologie, vergleichende Medizin). Erste Frage : Von den vasomotorischen Nerven und ihrer Wirkungsweise. Berichterstatter: HH. Doktoren Masius und Van Lair, Professoren an der Universität in Lüttich. Zweite Frage: Vom Werthe lder Experimente über künstliche Cirkulationen. Berichterstatter? Hïi fiëgfeï,* Professor an der Universität von Brüssel. Fünfte Sektion. Oeflentliche Medizin (Hygienie, gerichtliche Medizin, ärztliche Statistik). Mrste Frage: /.Ton ïen .Mitteln gegen die (3 esundheitscbädlichkeit der Dr. Crocq, Professor an. dçr Universität von Brüssel. .Zweite Frage: von/der"Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Berichterstatter : Hr. Dr. L. Martin, Präsident der medizinischen , • jEanüsiasiotr von Brüssel, ;-• '-- •'*•' : '••'•"• Woressor' an" xlet'1 Universitätîii Brüssel. -.s/:"'--: - - : . ,- •• • 9phthalwologie. . -. - ;: den ^tängcla.4er Sehkraft in militärischer Beziehung. Be- Tic1iterst:ätter: Hr. Dr. Duwez,, voa'Brüssel. ; ì-tó arìtf. ï.-;sh:".i ì^ •r;H,K M°£ p,, : • - "•' " 3%?&&JlPrageì VöA'-'den'Mitteln;-'dîfr'HérSÌift izu messen und sie in einer für alle Länder gleichmässigen'^éisè sst vëïzéichiien. Berichterstatter: Zweite Frage: Von den Mängeln des Höröfganfr 'in militärdienstlicher . ; B^ezie^^Bg. Berisshtersta.tter.i: Hr. ,Dr. Delstanche, Sohn, Dozent an Erste Frage: Soll man den medizinischen Gebrauch der chemisch definirten Immediatprinzicien, .ausdehnen un-i deren Präparate in den /'"EKàAaeofeeï^meffal,^^ Van Bastelaer, •"' «itflieci- &?%édizìtìsohottj îcontmîssion des; Hènnégau, Apotheker in :::

Charleroi. •JSaeiteiiStigg&ii-xWiftL ' •de*i'Se*'stellattg;''Jei.aerv universellen Pharinacopöe. ; ;.' HB^Óiìlop Professo* aii-4er Thierarzncischule von : CuT-êgliam.a'î -•'••--• — • ' - , ,-v -

12»

Reglement.

Artikel 1. Der internationale medizinische Kongress von 1875 wird am 19. September Mittags, unter den Auspizien der Regierung in Brüssel, im grossen Saale der Akademie, im Museum, eröffnet werden. Art. 2. Dieser ausschliesslich wissenschaftliche Kongress wird eine Woche andauern. Art. 3. Der Kongress besteht aus den, fremden und nationalen, Mitgliedern des medizinischen Korps, welche dem Komite ihren Beitritt angezeigt haben werden. Sie allein haben das Recht, an den Diskussionen Theil zu nehmen. Die Mitglieder des Kongresses sind zu keiner Vergütung gehalten. Sie haben nur einen Betrag von Fr. 12. 50 zu entrichten, gegen welchen sie ein Exemplar des Sitzungsprotokolls (Compte rendu des travaux de la session) erhalten werden. Dieser Betrag ist einzuzahlen : von den Beitritterklärenden gleichzeitig bei Anzeige ihres Beitritts, von den Theilnehmern im Momente, wo sie ihre Karte beziehen. Die Beitrittserklärungen werden vom 1. Juli nächsthin entgegengenommen. Die Einschreibungen und die Vertheilung der Karten finden statt am 18. September, von Mittags bis 5 Uhr, und am 19., von 9 Uhr Morgens bis Mittags, in den Räumlichkeiten der Akademic im Museum. Art. 4. Die Arbeiten des Kongresses werden in acht Sektionen eingeteilt. (Siehe das Programm Art. 5. Im Momente, wo sie ihre Karte beziehen, werden die Herren Mitglieder sich in die Sektion, welcher sie anzugehören wünschen, einschreiben lassen. Ein und dasselbe Mitglied kann sich in mehrere Sektionen einschreiben lassen. Das Komite wird die provisorischen Bureaux der Sektionen bestellen (ein Präsident und zwei Sekretäre). Die Sektionen werden ihre definitiven Bureaux wählen (ein Präsident, zwei Vize-Präsidenten und zwei Sekretäre). Art. 6. Der Kongress versammelt sich täglich zwei Mal: Morgens, für die Arbeiten der Sektionen, und Nachmittags, für die Arbeiten der Generalversammlung. Art. 7. Vom Komite zum Voraus bezeichnete Berichterstatter werden über die ihnen zugeschiedenen Fragen den Sektionen Vortrag halten. Dieser Vortrag schliesst mit vorläufigen Konklusionen, welche die Sektionen in der von den Berichten angenommenen Reihenfolge prüfen werden. Nach dieser Arbeit werden sie über ihre Zeit verfügen, um Mittheilungen entgegenzunehmen, welche als Spezialität die einzelnen Sektionen angehen und dem Programme fremd sind. Bnndesblatt. Jahrg.XXVII. Bd.II. 9

131) Die von den Sektionen beschlossenen Konklusionen werden der Generalversammlung durch Berichterstatter, welche sie bezeichnen, mitgetheilt. Art. 8. Die Sitzungen der Generalversammlung werden gewidmet: 1) Konferenzen über Prägen von allgemein medizinischem Interesse' welche im Programm nicht figuriren; 2) der Verlesung der Sektionsberichte und allf'ällig ihrer Diskussion. Art. 9. Die Mitglieder, welche über einen den Fragen des Programms fremden Gegenstand eine Mittheilung zu macheu wünschen, haben das Komite davon, mindestens einen Monat vor Eröffnung des Kongresses, in Kenntniss zu setzen. Das Komite wird über die Dienlichkeit der Mittheilungen und über die Reihenfolge ihrer Anbringung entscheiden. Die jedem Redner eingeräumte Zeit beträgt höchstens 20 Minuten. Diese Bestimmung findet jedoch auf die Berichterstatter nicht Anwendung. Art. 10. In der ersten Sitzung wird der Kongress sein definitives Bureau ernennen, bestehend aus einem Präsidenten, zwei Amts-Vizepräsidenten, einer unbestimmten Anzahl Honorar-Vizepräsidenten, einem Generalsekretär und zwei Sekretären der Sitzungen. Art. 11. Alle auf dem Kongresse, sei es in den Sektionen, sei es vor der Generalversammlung, vorgelesenen Arbeiten werden auf dem Bureau niedergelegt. Das Organisationskomite, welches nach der Session seine Funktionen wieder aufnimmt, um die Veröffentlichung der Kongressverhandlungen zu besorgen, wird entscheiden, welche derselben in den Compte rendu thcilweise oder ganz, oder nicht, aufzunehmen sind. Art. 12. Wiewohl dio Sitzungen in französischer Sprache geführt werden, so können die Mitglieder doch auch sich anderer Sprachen bedienen. In diesem Falle wird, auf ausgesprochenen Wunsch, der Sinn solcher Vorträge durch ein in der Sitzung anwesendes Mitglied summarisch übersetzt. Art. 13. Der Präsident leitet die Sitzungen und die Debatten, nach einem für berathendo Versammlungen allgemein angenommenen Modus. Er setzt die Tagesordnungen fest, im Einvernehmen mit dem Bureau. Art. 14. Die, Medizin-Zöglinge erhalten Eintrittskarten, dürfen jedoch nicht das Wort ergreifen. Das Komite ersucht die Herren Direktoren der medizinischen Zeitschriften aller Länder, gegenwärtiger Mittheilung eine möglichst beförderliche Publizität er weilen zu wollen. B r ü s s e l , den 15. Februar 1875. Das Komite, Präsident: Hr. Vlemmekx, Präsident der medizinscheu Akademie.

Mitglieder : „ Deroulatx, Vize-Präsident „ „ „ „ Bellefroid, ehem. Vize-Pr. „ „ „ „ M.'0roeq," „ „ „ „ Generalsekretär: Hr. Wartotnontt Titularmitglied der medezinischen Akademie. Alle Mittheilungen betreffend den Kongress sind zu richten an das Generalsekretariat (Dr. Warlommit, in Brüssel).

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser lein Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei 1er Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.