BBl 1875 IV 1016
Inserate.
I n s e r a t e
Bekanntmachung.
Es wird Lierait zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1875 bloss Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Znsendung im ganzen Umfange der Schweiz. Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle wichtigem Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft; gewisse Beschlüsse derselben, und Schlussnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind *) ; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte, so weit solche für das Publikum von Interesse sind: die monatlichen Uebersichten der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Innern der Schweiz sowohl als mit Frankreich, Italien, Deutschland, Grossbritannien, den Niederlanden, mit Belgien, den Vereinigten Staaten von Nordamerika ; mit Oesterreich und Ungarn ; die Uebersicht der Einzugsmandate; ferner die monatlichen Uebersichten der Zoll- und Posteinnahmen, sowie des Verkehrs der Telegraphenverwaltung; Uebersichten des Standes der Viehseuchen in der Schweiz; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, von Direktionen schweizerischer Eisenbahnen, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten. Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgeseze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Ausande abgeschlossenen Verträge ; die Voranschläge der Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben, aie jährliche eidg. Staatsrechnnng, der eidg. Staatskalender, und die in den drei Landessprachen verfasste Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren. Bestellungen auf das Bundesblatt können das g a n z e J a h r h i n d u r c h , und nicht bloss t r i m e s t e r - oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen Schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abon-
*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seite 890.
I nemente anzunehmen, zu w e l c h e r Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten i m m e r und b e f ö r d e r l i c h nachgeliefert. Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden. Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden P o s t b u r e a u x , in zweiter Linie bei der E x p e d i t i o n des B n n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen s p ä t e s t e n s i n n e r ( I r e i M o n a t e n , vom Erscheinen der betreifenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. B e r n , den 10. Dezember 1875. Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Ausschreibung.
Infolge Resignation wird die Stelle des eidg. Oberfeldarztes mit Amtsantritt auf 1. Februar 1870 zur Wiederbesezung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis spätestens den 25. dies dem unterzeichneten Departement einzureichen. B e r n", den 8. Dezember 1875. Eidg. Militärdepartement.
Schweizerisches Polytechnikumm in Zürich.
In Folge Todesfalles ist die Professur für technische Chemie, verbunden mit der Leitung des technischen Laboratoriums am schweizerischen Polytechnikum neu zu besezen. Aspiranten auf dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und allfälligen schriftstellerischen Arbeiten, sowie eines curri-
culum vit» bis 10. Januar 1876 an den Unterzeichneten einsenden, der auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird. Z ü r i c h , den 4. Dezember 1875. [ 2 ]. Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : C. Eappeler.
Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.
Die Stelle eines Assistenten in höherer Mathematik am eidg. Polytechnikum ist in Folge Beförderung des bisherigen Inhabers erledigt und wird hiemit zur Wiederbesezung ausgeschrieben. Anmeldungen auf dieselbe, unter Beilegung von Zeugnissen und eines curriculum vita, sind bis 10. Januar 1876 an den Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen über die Anstellungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird. Z ü r i c h , den 4. Dezember 1875. [ 2 ]. Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeier.
*Schweizerische Nordostbahn.
Der mit 1. September 1. J. in Kraft getretene Spezialtarif für die Beförderung von Holz ab der badischen Station T h i e n g e n nach einigen Stationen der Nordostbahn findet nunmehr auch für den Transport von rohen B a u - und B r u c h s t e i n e n Anwendung. Z ü r i c h , den 8. Dezember 1875. Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
*Schweizerische Nordostbahn.
Vom 1. Januar 1876 an wird täglich und während des ganzen Jahres folgendes Rundfahrtbillet mit Gültigkeit für 2 Tage ausgegeben: A a r a u - Brugg-S t e i n- B a s e 1-0 11 e n - A a r a u oder in umgekehrter Richtung. Die Taxen betragen für I. Klasse Fr. 9. 75 Cts.; für II. Klasse Fr. 6. 85 Cts.; für III. Klasse Fr. 4. 90 Cts. Das gleiche Billet wird auch in B a s e l nach A a r a u , und zwar ebenfalls via Stein-Brugg und retour via Ölten oder umgekehrt, ausgegeben. Z ü r i c h , den 8. Dezember 1875. Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
*Schweizerische Centralbahn.
Zum Gütertarif Ludwigshafen-Ostschweiz vom 15. Oktober 1875 via Weissenburg-Basel tritt am 1. Januar 1876 ein erster Nachtrag in Kraft, enthaltend direkte Frachtsäze Ludwigshafen nach und von Stationen der aargauischen Südbahn via Weissenburg-Basel-Olten. Exemplare dieses Tarifnachtrages sind bei den Verbandstationen einzusehen und zu beziehen. B a s e l , den 6. Dezember 1875. (H.3941 Q.) Directorium der Schweiz. Centralbahn.
*Emmenthalbahn.
Mit dem 15. Dezember tritt für den direkten Personenverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und solchen der schweizerischen Centralbahn, der schweizerischen Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits ein Tarit in Kraft. S o l o t h u r n , den 7. Dezember 1875. Die Direktion der Emmenthalbahn.
Ausschreibung.
Es wird hiemit die erledigte Stelle eines Direktors der eidgenössischen Eichstätte in Bern zur Bewerbung ausgeschrieben. Bewerber haben sich bis zum 20. dies beim unterzeichneten Departement anzumelden, welches über die nähern Bedingungen genannter Stelle Auskunft ertheilt. B e r n , den 29. November 1875. Eidg. Departement des Innern.
Bauausschreibung.
Die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Abtrittthurms zum Mannschaftsgebäude der eidg. Kaserne in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Der Thurm erhält die gleichen Grundrissdimensionen wie der bestehende, dagegen werden die Umfassungsmauern ohne Verwendung von Holz aus Bartstein-Sockel, Sandstein-Unterbau und Bakstein-Mauerwerk und um ein. Stokwerk höher als der bestehende Thurm erbaut. Pläne, Bauvorschriften und Bedingungen sind auf dem eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und bei der eidg. Bauaufsicht in Thun aufgelegt, allwo zugleich jede gewünschte weitere Auskunft ertheilt wird. Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 14. Dezember nächsthin in verschlossenen Eingaben dem unterzeichneten Departement einzureichen. B e r n , den 30. November 1875. Eidg. Departement des Innern.
n Bekanntmachung.
Verschiedene dem schweizerischen Bundesrathe zugekommene Mittheilungen machen anlässlich der erneuerten Versuche der Regierung von Venezuela, die Auswanderung dorthin zu lenken, darauf aufmerksam, dass die Absicht genannter Regierung dahin gehe, alle diejenigen als Auswanderer nach Venezuela kommenden Individuen als Landeskiuder zu betrachten und zu behandeln, deren Reise von der Landesregierung bezahlt worden sei. Dieselben würden dadurch jeglichem Schuze seitens dortiger europäischer Agentschaften entzogen werden. Diese Mittheilungen werden hiemit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, um vor der Auswanderung nach Venezuela zu warnen. B e r n , den 3. Dezember 1875. Eidg. Departement des Innern.
Bekanntmachung.
Das Schweiz. Zolldepartement lässt eine Zusammenstellung der seit dem Bestehen der neuen Ausgabe des eidg. Zolltarifs, vom 1. Januar 1873 bis Ende November 1875 erlassenen Erläuterungen über die Tarifanwendung erscheinen, welche nächster Tage aus dem Druke hervorgehen wird. Exemplare dieser Zusammenstellung sind auf frankirtes Verlangen bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lausanne und Genf, sowie bei der Oberzolldirektion in Bern zu beziehen, worauf die Inhaber von. Tarifexemplaren besonders aufmerksam gemacht werden. B e r n , den 4. Dezember 1875. Das Schweiz. Zolldepartement.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Avis.
Die während der Dauer vom 1. Juli bis 30. September 1875 in dea Lokalien und Zügen der Jura-Bern-Luzern-Bahn gefundenen Gegenstände können von den Eigeuthümern bis Ende Februar 1876 gegen gehörige Legitimation zurükgezogen werden.
Verzeichnisse liegen auf sämmtlichen Stationen der Linien Langnau- Neuenstadt und Biel-Sonceboz-Tavanues-Chauxdefonds-Locle-Neuenburg, wie auf den Betriebs-Inspektionen in Bern, alte Post, 111. Stock und in Chauxdefonds zur Einsicht auf, woselbst allfällige Reklamationen angebracht werden können. B e r n, den 23. November 1875. ['].. (H. 4207 Y.) Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Wir bringen hiemit zur Kenntniss, dass mit dem 1. Dezember 1875 zwischen sämmtlichen Stationen der Linie Delsberg-Basel und einer Anzahl Sationen der S. C. B. ein direkter Personen- und Gepäckverkehr in's Leben tritt, und zwar zwischen: a. Delsberg-Basel einerseits und den Stationen Muttenz, Pratteln, Niederschönthal, Liestal, Lausen, Sissach, Sommerai], Läufelfingen und Ölten; b. von Bärschwyl und Mönchenstein nach Solothurn und vice-versa, und c. zwischen Delsberg, Laufen, Grellingen und Dornach-Arlesheim einerseits und den S. C. B. Stationen Langenthal, Herzogenbuchsee, Biel, Burgdorf, Bern, Aarau, Luzern und Thun anderseits. B e r n, den 25. November 1875. ['].. (H. 4251 Y.) Die Direktion der Jura-Bern-Lnzern-Bahn.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Mit dem 1. Dezember 1875 tritt der direkte Güterverkehr zwischen den Stationen der Linie Basel-Delsberg einerseits und denjenigen der aargauischen Südbahn anderseits in's Leben. Exemplare dieses Tarifes können von obiger Zeit an auf allen Stationen der Linie Basel-Delsberg bezogen werden. B e r n, den 22. November 1875. ["]. . (H. 4250 T.) Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Conferenz der schweizerischen Eisenbahnen.
Gemäss dem Beschluss der 57. Conferenz der schweizerischen Eisenbahnen, welche in B e r n am 22. O k t o b e r 1875 abgehalten worden, benachrichtigen wir die Betheiligten, dass vom 1. Dezember 1875 an Neolin in gut beschaffenen Fässern zum Transport zugelassen wird. Infolge dessen ist somit die Massregel, welche die Annahme dieser Waare nur in Metallgefässen gestattete, aufgehoben. B e r n , den 19. November 1875. [']... ' (H. 4194 Y-.) Die Präsidialverwaltung.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Mit dem 1. Dezember nächstkünftig tritt auch für Steinkohlen-Transporte ab Basel nach den Güterstationen der Linie Basel-Delsberg ein Spezialtarif in's Leben, von welchem Exemplare auf sämmtlichen betreffenden Stationen gratis bezogen werden können. B e r n , den 16. November 1875. [']... (H. 4205 T.) Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Mit dem 1. Dezember 1875 tritt für die Stationen der Sektion Basel- Delsberg mit den Stationen der schweizerischen Centralbahn, Emmenthalbahn, der Bödelibahn, den andern Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse Occidentale ein direkter Gütertarif in's Leben, und es können Exemplare desselben von jenem Tage an auf sämmtlichen Stationen bezogen werden. B e r n , den 23. November 1875. [']... (H. 4206 T.) Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlicb und p o r t o f r e i zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein: ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.