BBl 1877 I 562
Inserate.
.562
.»,
Inserate.
Schweizerische Centralbahn.
Zum Gütertarif Basel S. C. B. nach und von Stationen der Grossh. Bad, Staatsbahn, d, d. 1. August 1875. tritt vom I.April 1877 an ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Vermehrung der Güter de Spezialtarifs. Exemplare desselben können auf unserer Station Basel gratis bezogen werden. Basel, 19. März 1877. Directorium der Schweiz. Centralbahn.
Schweizerische Nordostbahn.
Mit 1. April tritt ein VII, Nachtrag zum sächsisch - schweizerischen Gütertarif vom 1. November 1866, enthaltend einen Spezialtarif .für den Transport von Spiritus in Fässern in Ladungen von 10,000 Kilogramm pro "Wagen oder dafür zahlend ab Leipzig nach Genf transit (für Sendungen nach Lyon oder weiter und Marseille) in Kraft. Exemplare .dièses .Tarifes tonnen bei unsern grossem Stationen unentgeltlich bezogen werden". Z ü r i c h , den 15. März 1877. . Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.
56? Schweizerische Nordostbahn.
Für den Transport von B r u c h - und Q u a d e r s t e i n e n etc. ab Thayngen nach Winterthur via Schaffhausen kommt bei Aufgabe in kompleten Wagenladungen von jetât an eine Taxe von Fr. 33. 10 Ct. pro 10,000 Kilogramm zur Erhebung. Z ü r i c h , den 20. März 1877. Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.
Ausschreibung über Lieferung von Artillerie-Geschossen.
Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Artillerie-Geschosse : 2,000 Stük 8cm einfache Granaten 15,000 8™ Doppelwandgranaten 8,000 „ 10™ Granaten mit fertig bearbeitetem Mundloch, 4,400 „ 10™ Shrapnels abgedreht, ohne Bleimantel. 500 „ 12™ Shrapnels ohne Bleimantel. 10,300 „ 12cm Granaten mit fertig bearbeitetem Mundloch, ohne Bleimantel. 1,000 n 15™ Granaten mit fertig bearbeitetem Mundloch, abgedreht, ohne Bleimantel. -Die 12 und 15cm Geschosse -müssen mit Geschossträgerlöchern nnd die 15cm Geschosse überdies noch mit bearbeiteten Löchern für die Bodenschraube versehen sein. Modelle nnd Zeichnungen können auf dem Bureau des eidg. Laboratoriums in Thun eingesehen werden. Lieferungsangebote sind portofrei bis zum 1. April nächsthin an, unterzeichnete Stelle einzugeben. Thun, den 16. März 1877. Eidg. Laboratorium,
Bekanntmachung.
Eidgenössische Forstgebietsgrenze,
In der Beschreibung der Grenze des eidgenössischen Forstgebietes im laufenden Jahrgang des Bundesblattes, Seite 180, sind folgende Berichtigungen vorzunehmen: 1. Am Ende des 4. und im 5. Alinea soll es heissen : „. . . deren Stromrichtung sie dann abwärts bis zur Einmündung des Serbaehes folgt, alsdann lezterm entlang aufwärts steigt, bis wo er von der kantonalen Strasse durchschnitten wird. „Von dieser Stelle zieht sich die Grenze auf der Landstrasse in nordöstlicher Richtung bis au Mouret und von da durch den Nesslernbach in die Gerine. « 2. Auf Seite 181, Zeile 19 von oben ist „E e n g g b a c h" statt „Krienlach" zu sezen, da lezterer in seinem untersten Lauf, welcher die eidgenössische Forstgebietsgrenze bildet, diese berichtigte Benennung trägt. B e r n , den 7. März 1877. Das eidg, Departement des Innern»
Aufforderung.
Bei der eidg. Zollstätte in Fahy befindet sich seit längerer Zeit ein Quantum "Weingeist in Verwahrung, dessen Eigenthümer unbekannt ist. Wer Eigenthumsanspruche an diese Waare zu begründen im Fälle ist, wird hiemit aufgefordert, sich darüber bis Ende dieses Monate in l schriftlicher Eingabe an die Zolldirektion in Basel auszuweisen. ' Nach Verfluss dieser Frist wird darüber, im Einverständnis zwischen der eidg. Zollverwaltung und der Ohmgeldverwaltung des Kantons Bern, verfügt. Die Schweiz. Oberzolldirektion.
Bekanntmachung.
Das schweizerische Konsulat in W a r s c h a u hat mit Schreiben vom 3. d. Mts. darauf aufmerksam gemacht, dass es für das Reisen nach K u ss - l a n d unerlässlich sei, den Reisepass bei der kaiserlich russischen Gesandtschaft in Bern visiren zu lassen, ohne welches man sich grossen Unannehmlichkeiten anssezen wurde, wovon dem obgedachten Konsulate im Laufe dieses Jahres schon drei Falle vorgekommen seien. B e r n , den 15. Februar 1877. Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Das Zolldepartement hat in Nr. 6 des Bundesblattes eine Uebersicht der in Gemässheit des Bundcsgesezes über Mass und Gewicht (vom 3. Heumonat 1875) umgewandelten Tarife der in einzelnen Kantonen auf Wein und geistigen Getränken erhobenen Verbrauchsteuern veröffentlicht. Separatabzüge dieser Uebersicht können auf frankirte Einsendung von 20 Kp. bei der Schweiz, Oberzolldirektion in Bern bezogen werden. B e r n , den 15. Februar 1877. Schweiz. Zolldepartement.
Ausschreibung von erledigten Stellen,
(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fall* sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen, und aussser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.) "Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.