BBl 1878 I 29

Inserate.

Inserate.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten auf dem Bureau des Waffenchefs der Kavallerie wird hiemit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 22. dies dem Schweiz. Militärdepartemente ein zureichen. Der bisherige Inhaber der Stelle wird als angemeldet betrachtet. B e r n , den 8. Januar 1878. Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Das administrative Inspektorat der Schweiz. Eisenbahnen ist im Falle, einen provisorischen Gehülfen mit einem Jahresgehalte von Fr. 2500 anzustellen. Bewerber, welche beider Sprachen und des Eisenbahntarifwesens kundig sein müssen, wollen sich bis zum 25. dies beim genannten Inspektorate zu Händen des unterzeichneten Departements s c h r i f t l i c h anmelden. B e r n , den 9. Januar 1878. Das schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Zürichsee- Gotthardbahn.

Aktien-Einzahlung.

Nachdem die Tendenzen zwischen der Schweiz. Baugesellschaft und der Zürichsee-Gotthardbahngesellschaft eine gütliche Beilegung gefunden haben, wonach die Bauarbeiten nächstens are Fortsetzung finden sollen, sieht sich der Verwaltungrath der Zürichsee-Gotthardbahngesellschaft veranlasst, eine Zahlungsaufforderung an alle diejenigen Aktionärs ergehen zu lassen, welche mit ihren Einzahlungen im Rückstand geblieben sind. Ebenso hat derselbe beschlossen, auf Grundlage von § 7 der revidirten Statuten eine weitere Einzahlung von 10% beziehungsweise 20% auf diejenigen Aktien einzufordern, für welche eine weitergehende Einzahlungspflicht über den Betrag von 50% zugesichert worden ist. Die früher öffentlich bekannt gemachten Zahlungseinforderungen der Zürichsee - Gotthardbahn reichen bis auf 50% des Nominalbetrages der Aktien In Vollziehung des oben erwähnten Beschlusses erlauben wir uns, gestützt auf § 9 der Gesellschaftsstatuten, alle diejenigen Aktionärs aufzufordern, welche mit ihren Einzahlungen im Rückstande sind, ihren resp. Verpflichtungen nachzukommen und. ihre noch rückständigen Beträge bis 21. Januar 1. J. bei der Leihbank Rapperswil einbezahlen zu wollen, indem wir auf § 10 der Gesellschaftsstatuten und dessen Konsequenzen aufmerksam machen. Diejenigen Aktionärs, welche sich verpflichtet haben, mehr als 50 °/o des Nominalbetrages der Aktien einbezahleu zu wollen, werden hiemit eingeladen, eine weitere Einzahlung von 10% resp. 20°/o ebenfalls bis zum 21. Januar leisten zu wollen. Die Einzahlungen haben bei der Leihbank Rapperswil gegen Vorweisung der Interimsscheine stattzufinden. R a p p e r s w i l , den 5. Januar 1878. [2] . Für den Verwaltungsrath der Zürichsee-Gotthardbahn, Der Präsident: J. H. Bühler-Honegger. Der Sekretär: H v. Tobel.

Zürichsee- Gotthardbahn.

Prioritäts-Anleihe von Fr. 6OO,OOO.

Der Verwaltungsrath der Zürichsee-Gotthardbahn hat beschlossen, es sei die V. oder letzte Rata Einzahlung von 20% der Prioritäts-Anleihe auf spätestens den 21. Januar a. c. einzuverlangen. Es ergeht in Folge dessen hiemit an alle diejenigen Obligationärs, die ihre subscribirten Obligationsbeträge noch nicht voll liberirt haben, die Aufforderung, die letzte Eata von 20°/o, sowie allfällig noch ausstehende, aber früher eingeforderte Katen bis spätestens den 21. Januar nächsthin bei der Leihbank Rapperswil unter Vorweisung der Interimsscheine einbezahlen zu wollen. R a p p e r s w i l , den 5. Januar 1878. [2] . Im Namen des Verwaltungsrathes der Zürichsee-Gotthardbahn, Der P r ä s i d e n t : J. II. Bühler-Honegger. Der Sekretär: II. v. Tobel.

Schweizerische Nordostbahn.

Wir bringen zur Kenntniss, dass die Taxen etc. ab Basel S. C. B., Basel Bad. Bahn und ab Waldshut nach den Stationen der Appenzeller-Bahn im XYI.I1. Nachtrag zum Gütertarif Basel C. B.-Ostschweiz und im XVIII. Nachtrag zum Gütertarif Basel und Waldshut-Ostschweiz vom 15. beziehungsweise 1. September 1871 bis auf Weiteres noch nicht angewendet werden können; bezügliche Transporte werden nach Winkeln abgefertigt. Z ü r i c h , den 3. Januar 1878. Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Der Spezialtarif Nr. 54 für den Getreidetrausport von Granges-Marnand nach Neuchâtel und Romont wird gleichfalls für den Getreidetransport von Corcelles-transversale nach denselben Bestimmungsstationen und vice-versa angewandt. L a u s a n n e, den 4. Januar 1878. Die Direction der Westtschweizerischen Bahnen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung des Bedarfs an geschmiedeten Stahlreifen für Postwagenräder, für das Jahr 1878. Der ganze Bedarf wird circa 10,000 Kilo betragen, welche in geraden flachen Stäben successive auf jeweilige besondere Bestellung franco nach den zu bestimmenden Eisenbahnstationen zu lieferâ sind. Formulare zu Angeboten können bei der Traininspektion in Bern, Yverden und St. Galleu bezogen werden, woselbst auf Verlangen auch jede weitere Auskunft ertheilt wird. Die Angebote sind bis zum 15. dies verschlossen, mit der Aufschrift „Eingabe für Lieferung von Fuhrwesen-Material" frankirt dem Postdepartement einzusenden. B e r n , den 3. Januar 1878. Das Postdepartement: Welti.

Bundesbeschlüsse und Bundesgeseze mit Referendumsvorbehalt.

Datum. Bundeslblatt. Auslanf- Gesez- Inkrafttreten. Termin. Sammlung.

  1. BG. betr. Volksabstimmung über Bundesgeseze u. Bundesbeschlüsse 17. Juni 1874 20. Juni 1874 17. Sept. 1874 I. 116 18. Sept. 1874 2i Organisation der Bundesrechtspflepe 27.' ,,D T) 9 Tuli 7 Okt 1. Wtt.1. y, I 136 8 Okt 9. v, V, I 121 10

  2. BB. „ Zollvergünstigungen für Eisenbahnmaterialien . . . . 10. Okt- „ 24. Okt. „22. Jan. 1875 I. 239 22. Jan. 1875 5) BG. ,. eidgenössische Militärorganisation 13. Nov. „ 21 Nov 18. Febr. „ I 257 19 Febr 6} Militärpensionen und Entschädigungen D "n 28 T) T) 25. ,, Ul I 378 26 ""• T) Ï)

7) BB. „ Verzollung von Eisenbahnmaterial 24. Dez;. ,, 31. Dez 30. März ,, I. 457 30 März 9) BB. „ Taggelder der Nationalräthe 22. 6. « „ I. 496 10) BG. ,, politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger . . 24- „ „ 7- „ fl 6- „ B Bundesbl. 1875, Verworfen. (Volksabstimmung vom 23. Mai 1875.) L 8. 11) BB. „ Errichtun0' eines eidg. Forstinspektorats 24. _ ,, 7. T)v, T) 6. _ ' _ I 494 8. April 187 5 12) BG. „ Feststellung und Beurkundung des Civilstandes u. die Ehe 24. „ „ 30. „ „ 29- n fl I. 506 1. Jan. 1876 (Volksabstimmung vom 23. Mai 1875.) 1 3) .. .. eidgenössische Geldskala . 9. März 187 5 13. März „ 10. Juni _ I 503 14. Juli 1875 14) n fl den Transport auf Eisenbahnen 20. ,, v, 1. Mai _ 30. Juli „ I 682 1 . Sept. _ 15) „ „ Pfleg- und Beerdigungskosten 22. Juni _ 3. Juli „ 1. Okt. ,. I 743 l.Nov. _ 16) „ „ Mass und Gewicht . . . • 3. Juli „ 24. _ _ 22- „ „ 1. Jan. 1877 I 752 17) „ „ Haftbarkeit von Eisenbahnen etc. bei Verlezungen etc. . 1- « -n 7. Aug. „ 5. Nov. „ 10. Nov. 1875 I. 787 18) BB. „ Civilstandstatistik 17. Sept. „ 25. Sept. _ 24. Dez. _ 1. Jan. 1876 I 819 19) BG. „ Banknoten 1-8. « « 23. Okt. _ 21. Jan. 1876 Bundesbl. 1875. Verworfen. (Volksabstimmung vom 23. April 1876.) IV, 481. 20) „ fl Jagd und Vogelschuz 17 23. .. „ 21. „ II 39 14. Febr. 1876 21) „ .. Fischerei • lö. » «. 20. Nov. _ 18. Febr. _ II 90 I.März ,, 22) Militärpflichtersazsteuer 23. Dez. ,. 31. Dez. _ 30. März _ Bundesbl. 1875 Verworfen. 1 (Volksabstimmung vom 9. Juli 1876.) IV. 1263. 23) Posttaxen . 23 März 1876 15. April 1876 14. Juli _ II 339 1. Sept. 1876 24) „ „ Forstpolizei . • . 24 '"• T) 71 25) „ „ Enthebung älterer Wehrpflichtiger 5 Juli 8. Juli _ 6. Okt. _ II 504 14. Okt. ,, 26) „ „ Schweizerbllrgerrecht . Q °- Ï) T) 27) BB. „ Lazarethtrain-Organisation . 20 März 1877 31. März 1877 29. Juni 1877 III 128 10. Juli ,, 28) BG. „ Franco-Couverts, Verkaufspreis 16 -1". n 11 7. April „ 6. Juli „ III 131 1. Aug. fl J-U. y) f, 30) n „ Arbeit in den Fabriken 23 (Volksabstimmung vom 21. Oktober 1877.) 31) „ „ Militärpflichtersaz 27 •"• T) T) 2. Mai ,, 31. _ _ Bundesbl. 1877. Verworfen. (Volksabstimmung vom 21. Oktober 1877.) II, 655. 32) B „ Politische Rechte der Schweizerbürger 28. ,, 2. Juni „ 31. Aug. „ Bundesbl. 1877, Verworfen. (Volksabstimmung vom 21. Oktober 1877.) II, 894.

33) BB. „ Pferderationen 8. Juni 23- „ n 21. Sept. „ III. 157 1. Jan. 1878 34) BG. „ Telegraphentaxen 22.• T) T) ' r. r, IU. 161 1. Okt. 1877 "' D fl 36) „ fl Wasserbaupolizei 22. _, 7

  • n « 5

  • -n „ m. 193 6. Okt. 1877 37) ,, ,, Freizügigkeit des Medizinaloersonals 19. Dez. . 29. Dez. _ 29. März 1878

Referendums-Tafel.

Alphabetische Uebersicht : Banknotengesez . . . . . . Nr. 11) Bundesrechtspflege 11 2 Civilstand u n d E h e . . . . . n 12 Ciyilstandstatistik . . . . . . •n 18. E h e u n d Civilstand . . . . . T) 12 Eisenbahnwesen : Haftbarkeit bei Tödtungcn n 17 Pfandrechte . . . . . . D 3 Transportgesez . . . . . 11 14 Verbindungsgeleise . . . . . 11 8 " Eisenbahnmaterialien : Zollvergünstigungen . . . . •n 4 Verzollung . . . . . . n 7 Fabrikgesez . . . . . . 11 30 Fischerei . . . . .• . V) 21 Forstgesez •n 24 Forstinspektorat . . . . . . •n 11 Francocouverts . . . . . . n 28 Geldskala . . . . . . . VI 13 Jagd und Vogelschuz 11 20 Mass und Gewicht V> 16 Medizinalpersonal, Freizügigkeit 11 37 Militärwesen : Lazarethtrain-Organisation n 27 Militärbesoldungen . . . . . 11 35 Militärorganisation . . . . . n 5 Militärpensionen . . . . . n 6 Militärpflichtersazsteuer . . . . 11 22 „ zweites Gesez 11 3:1 Pferderationen . . . . . n 33 Wehrpflichtige, Enthebung aiterei' 11 25 Pfleg- u n d Beerdigungskosten . . . . "n 15 Politische Rechte n 32 Posttaxen . . . . . . . 11 23 Referendumsgesez . . . . •n 1 Schweizerbürgerrecht . . . . . •n 26 Staatsgelderanlage . . . . . •n 29 Stimmberechtigung . . . . . . •n 10 n zweites Gesez n 32 Taggelder d e r Nationalräthe . . . . VI 9 Telegraphentaxen . . . . . . VI 34 Wasserbaupolizei . . . . . . •n 36

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Ausschreibung.

Die Postverwaltung bedarf für das künftige Jahr folgender neuer Postwagen, deren Lieferung hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben wird : 5 einspännige Cabriolets ; 6 vierpläzige Berlines ; 2 sechspläzige Coupé-Wagen; 3 achtpläzige „ 3 ein- und zweispännige Fourgons ; 4 vierpläzige Omnibus; l seehspläziger Omnibus; 3 achtpläzige „ Die Bauvorschriften und Zeichnungen können auf den Bureaux der Traininspektionen in Bern, St. Gallen oder Yverdon eingesehen werden. Ebendaselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt, und sind die Formulare zu Angeboten zu beziehen. Eingaben für bloss theilweise Uebernahme, wie z. B. der Schmied-, Wagner- oder Sattler-Arbeit, werden nicht berüksichtigt. Die Angebote sind bis zum 15. Januar nächstkünftig verschlossen, mit der Aufschrift „Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdepartement einzusenden.

B e r n , den 26. Dezember 1877.

Das Schweiz. Postdepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Publication.

Mit 15. Januar tritt für den directen Güterverkehr zwischen sämmtlichen Stationen der Jura-Bern-Lnzern-Bahn einerseits nnd der Schweiz. Nordosthahn, sowie den Vereinigten Schweizerhahnen anderseits ein neuer provisorischer Tarif in Kraft, durch welchen sämmtliche für die genannten Verkehre bisher bestandenen Gütertaxen aufgehoben und ersetzt werden. Exemplare des neuen Tarifs können, soweit Vorrath reicht, durch Vermittlung der Stationen zum Kostenpreis bezogen werden. B e r n , den 10. Januar 1878. Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Zufolge einer Mittheilung der britischen Gesandtschaft in B e r n hat die i n d i s c h e Regiernng einen Preis von 50,000 Rupien für die beste Maschine oder sonstige Vorrichtung für die Zubereitung von Chinagras (Böhmeria nivea) ausgesezt. Für weitere Informationen beliebe man sich an das eidg. Departement des Innern zu wenden. B e r n , den 20. Dezember 1877. [3] . . Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten auf dem Bureau des Waffenchefs der Artillerie wird hiemit zur definitiven Besezung ausgeschrieben Der bisherige Inhaber der Stelle wird als angemeldet betrachtet. Anmeldungen für diese mit Fr. 1800 besoldete Stelle sind bis zum 15. dies dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen. B e r n , den 3. Januar 1878. Schweiz. Militärdeparteuient.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.) Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei * der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle. 1) Einnehmer der Nebenzollstätte im Bahnhof Meyrin (Genf). Jahresbesoldung bis auf Fr. 1600. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Genf. 2) Einnehmer der Nebenzollstätte im Bahnhof Satigny (Genf). Jahresbesoldung bis auf Fr. 1500. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Genf. 3) Landbriefträger in Lausanne. 4) Festkommas in Montreux. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion 5) Briefträger in Mnrten. in Lausanne. 6) .Posthalter in Brassus (Waadt).

7) Posthalter und Briefträger in Lau- Anmeldung bis zum 25. Januar pen (Bern). » 1878 bei der Kreispostdirektion 8) Briefträger in Burgdorf. in Bern. 9) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg. 10) Postverwalter in Zofingen. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Aarau. 11) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich. 12) Briefträger in Wald (Appenzell A./Rh.). Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen. 13) Telegraphist in Saxon (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Januar 1878 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Madris (Graubünden). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst W/o Bezugsproyision von der Koheinnahme. Anmeldung bis zum 26. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Chur. 2) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 18. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Bern. 3) Postkommis in Tramelan. Anmeldung bis zum 18. Januar 1878 bei • der Kreispostdirektion in Neuenburg. 4) Postkommis in Basel. j Anmeldung bis zum 18. Januar 5) Postablagehalter, Briefträger und 1878 bei der Kreispostdirektion Bote in Lampenberg (Baselland). in Basel. 6) Postpaketträger in Luzern. Anmeldung bis zum 18. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Luzern. 7) Briefträger in Davos-Plaz (Graubünden). Anmeldung bis zum 18. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Chur. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst 8) Telegraphist in St. Margarethen Depeschenprovision. Anmeldung (St. Gallen). bis zum 16. Januar 1878 bei der 9) Telegrapist in Matt (Glarus). Telegraphen - Inspektion in St. Gallen.

Uebersicht der Verhandlungen der

schweizerischen Bundesversammlung,

Ordentliche Wintersession vom Montag den 3. bis Samstag den 22. Dezember 1877.

Sizungen des Nationalraths : Dezember 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 17., 18., 19., 20. (II), 21., 22. — (19 Sizungen.) Sizungen des Ständeraths: Dezember 3., 4., 5., 6., 7., 8., 11., 12., 13., 14., 15., 17., 18., 19., 20. (II), 21., 22. — (18 Sizungen.) II Sizungen der Vereinigten Bundesversammlung (dritte und vierte) : 13., 21. Dezember (für Traktanden Nr. 2, 28 a, b, c, d, e, f, g).

Inhaltsverzeichniss.

Seite I. Traktandenliste für Dezember 1877. ihrer Erledigung, und beziehungsweise der betreffenden Vorberathungs-Kommissionen . . . . . . . . 3 II. Allgemeine Kommissionen 25 III. RésUmé des Erledigten und der Pendenzen 27 A. Erledigtes 27 B. Pendenzen, von der Session Dezember 1877 her . . . 28 C. Verzeichniss älterer u n d neuerer Pendenzen . . . . 29 IV. Alphabetische Uebersicht der Traktanden vom Dezember 1877 . . 31

I. Traktandenliste für Dezember 1877, ihrer Erledigung, und beziehungsweise der betreifenden Vorberathungs-Komrnissionen.

  1. Wahlaktenpriifung. Prüfung der Wahlakten neu eintretender Mitglieder der Bundesversammlung. Neue Ständeräthe: HH. Michel von Bern (statt Hofer), Hess von Zug (statt Dossenbach), Tschudi von St. Gallen (statt Keal). (Bundesblatt 1877, Bd. IV, S. 629.)

  2. Bundesrath, Präsidiumbestellung. Wahl des Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft und des Vizepräsidenten des Bundesrathes für das Jahr 1878. Wahl vom 13. Dezember 1877 : Bundespräsident: Hr. Schenk. Vizepräsident des Bundesrathes: Hr. Hammer. (Bundesblatt 1877, IV, 728.)

  3. Wahl der Geschäftsprlifungskommissionen des Nationalraths und des Ständeraths. (Geschäftsbericht für 1877, Priorität beim Nationalrath.) (Siehe Rubrik II, Seite 25.)

  4. Volksabstimmung vom 21. Oktober 1877. Botschaft vom 5. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 645), betreffend Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 21. Oktober 1877 (Geseze über Fabrikarbeit, Militärpflichtersaz, und politische Rechte). (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Ständeraths : H.H. Weber, Bodenheimer, Zen Ruffinen. Im Nationalrath wurde am 8. Dezember (ohne Kommissionalvorberathung) und im Ständerathe am 14. Dezember durch formulirten Beschluss (siehe Gesezsammlung) vom Abstimmungsergebnisse Akt genommen.

  5. Referendumsbegehren betreffend Militärbesoldungsgesez. Bericht des Bundesraths vom 20. November 1877. (Bundesblatt IV, 449), betreffend die eingegangenen Referendums begehren zum Bundesgesez über Besoldungen der Militärbeamten. (Priorität u. s. w. wie bei Nr. 4.) Die Räthe haben vom Berichte Vormerkung am Protokoll genommen: 8. und 14. Dezember 1877.

  6. Schweizerische diplomatische Vertretung im Auslande. Botschaft vom 28. September 1877 (Bundesblatt IV, 31) über Postulat Nr. 88, betreffend die Frage gesezlieher Normirung des Gesandtschaftswesens. (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Escher. Kappeier. Challet-Venel. Blumer. Kaiser (Solothurn). Schaller, v. Planta. Vigier. v. Werdt. Dufernex.

Anträge der Kommission des Nationalraths. 18. Dezember 1877. I. M e h r h e i t s a n t r a g : Zustimmung zu dem Antrage des Bundesrathes, welcher dahin geht, es sai dem fraglichen Postulate keine weitere Folge zu geben.

II. M i n d e r h e i t s a n t r a g : Bimdesbeschluss über die diplomatischen Agentschaften. Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 28. September 1877 ; in Ausführung eines Postulates vom 5. Juli 1876, beschliesst: Art. 1. Die Errichtung ständiger Gesandtschaften, sowie die Feststellung von deren Besoldung geschieht auf dem Wege der Bundesgesezgebung. Art. 2. Die Wahl der Gesandten geschieht durch den Bundesrath. Sowohl die Wahlen dieser Gesandten als auch die Wahlen anderer ständiger Agentschaften (Konsulate) in den Ortschaften, welche der Siz einer Landesregierung sind, unterliegen der Bestätigung der Bundesversammlung (Artikel 85, Ziffer 4 der Bundesverfassung). Art. 3. Sowohl dem Bundesrath als auch der Bundesversammlung steht das Recht zu, diplomatische Gesandte abzuberufen. Art. 4. Vollziehungsformel.

7. Vereinbarung mit Grossbritannien zum Schuze der Fabrik- und Handelsmarken. Botschaft vom 2. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 11) zur Vereinbarung vom 25. Juli zwischen der Schweiz und Grossbritannien über gegenseitigen Schuz der Fabrik- und Handelsmarken. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Vautier (Genf). Stehlin. BalTy. Keller. Kaiser (Bern). Kappeier. Freuler. v. Hettlingen. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 13. D e z e m b e r 1877: Es wird auf den Beschlussentwurf, betreffend Genehmigung der Erklärung zwischen der Schweiz und Grossbritannien zum Zweke des gegenseitigen Schuzes der Fabrik- und Handelsmarken, zur Zeit nicht eingetreten.

Die ständeräthliche Kommission hatte anfänglich (gedrukter Antrag vom 11. Dezember) nur eine Modifikation der Genehmigungsform beantragt, indem Artikel l des bundesräthlichen Beschlussentwnrfs wie folgt ersezt werden sollte : Art. 1. Der Bundesrath wird ermächtigt, der zwischen der Schweiz und Grossbritannien unterm 25. Juli 1877 in Bern abgeschlossenen Erklärung zum

Zweke des gegenseitigen Schuzes der Fabrik- und Handelsmarken die der Bundesversammlung vorbehaltene .Ratifikation zu ertheilen, nachdem von Seiten Grossbritanniens die Zusicherung gegeben sein wird, dass der in § 3 des Deklarationsformulars D vorkommende Ausdruk „lawfully" im Sinne von „rightfully" (rechtmässig) und nicht im Sinne von „legally" (gesezmässig) verstanden und genommen wird.

  1. Freizügigkeit des Medizinalpersonals. Botschaft und Gesezentwurf vom 18. Mai 1877 (Bundesblatt II, 869), betreffend Freizügigkeit des Medizinalpersonals, in Ausführung von Art. 33, 2. Absaz, der Bundesverfassung, und entsprechend einem Postulate vom 1. Juli 1875 (Nr. 35.) (Priorität beim Ständerath.) Kommissionen nebst Kommissionalbericht sind angemerkt bei Traktandum Nr. 8 der Session Juni 1877; nur ist der ausgetretene Hr. Real durch Hrn. Birmann ersezt worden. Lezte Vereinbarung: Nationalrath 18., Ständerath 19. Dezember. Bundesgesez vom 19. Dezember 1877: Bundesblatt IV, 819.

  2. Veröffentlichung der Verhandlungen der Räthe. Berichtdes Bundesrathes (24.Novemberl876 : Bundesblatt IV, S. 703) infolge Postulats vom 5. Juli 1876, veranlasst durch die Motion Frei und Mitunterzeichner. (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Frei. Gengel. Challet-Venel. Cornaz. Karrer. Franzoni. Pedrazzini. Hoffmann. Thoma. Freuler. Siehe nationalräthliche Kommissionalanträge vom 20. Juni 1877, bei Traktandum Nr. 6 der Session Juni 1877.

  3. Massnahmen gegen die Phylloxéra (Reblaus). Botschaft und Gresezentwurf vom 7. Dezember 1876 (Bundesblatt IV, 775), betreffend Massnahmen gegen die Verbreitung der Reblaus. (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Desor. » Sulzer. Baud. Estoppey. Hub er. Reali. Schmid. Sohoeh. N a t i o n a l r a t h s b e s c h l n ss vom 22. D e z e m b e r 1877. Vergi. Notizen zu Traktandum Nr. 7 der Session Juni 1877.

  4. Civilrechtliche Verhältnisse. Botschaft vom 25. Oktober 1876 (Bundesblatt IV, 39) zum Gesezentwurf betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter. (Priorität beim Nationalrath.) Siehe die Notizen bei Traktandum Nr. 13 der Session Juni 1877. Die weitere Behandlung dieses Gegenstandes wurde von den gesezgeben- •den Käthen (Nationalrath 11. Dezember) auf unbestimmte Zeit verschoben. Das dreispaltige Differenzentableau (Entwürfe des Bundesrathes, des Nationalrathes und des Ständerathes) wurde mit dem Bundesblatte Nr. 57 vom Jahr 1877 als Beilage ausgegeben.

  1. Nidwaiden, Verfassungsgewährleistung. Botschaft vom 6. November 1877 (Bundesblatt IV, 378), betreffend eidgenössische Gewährleistung der neuen Kantonsverfassung des Kantons Nidwaiden. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Stoffel. • Erosi. Amberg. Morel. Morel. Kusch. Beschluss des Ständeraths vom 11. und des Nationalrathes vom 17. Dezember 1877, übereinstimmend mit dem bundesräthlichen sseschlussentwurfe.

  2. Frage der Ergänzung des Abstimmungsgesezes und des Referendumsgesezes. Botschaft vom 27. November 1877 (Bundesblatt IV, 413), betreffend Ergänzung des Bundesgesezes vom 19. Juli 1872 über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen, und des Bundesgesezes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse; in Berüksichtigung der Postulate Nr. 31 und 59, sowie der Genfer Petitionen für Stimmabgabe am Wohnsize, und der Petition für proportionales Wahlverfahren. (Priorität beim Nationalrath.} Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Saxer. Morel. Kaiser (Soloth.) • Sulzer. Migy. Kopp. Philippin. Vessaz. Segesser. Keller. Menoud. Hold.

Anträge der Kommission des Naüonalraths. 18. Dezember 1877. I. A n t r a g S a x e r u n d S. K a i s e r : Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht, der aus dem Kanton Genf eingegangenen Petitionen, betreffend Ermöglichnng der Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen in möglichster Nähe des Wohnortes, nebst der Berichterstattung des Staatsraths von Genf; sowie der Botschaft des Bundesrathes vom 27. November 1877, betreffend Ergänzung des Bnndesgesezes vom 19. Juli 1872 über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen und des Bundesgesezes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bandesgeseze und Bundesbeschlüsse, besc-hliesst: 1. Der Bundesrath ist eingeladen, in Beachtung der Postulate der Bundesversammlung resp. des Nationalrathes vom 1. Juli und 8. Dezember 1875 und in Ausführung von Artikel 74 der Bundesverfassung die Revision der im Eingang bezeichneten zwei Bnndesgeseze vorzunehmen und hiebei auch Prüfung walten zu lassen : a. über die Petition der HH. Studer und Stehlin, betreffend Einführung der proportionalen Stellvertretung; b. über die Petition der freibnrgischen Kantonalsektion des schweizerischen Volksvereins und einiger anderer Vereine im Kanton Freiburg betreffend Festsezung der Abstimmungskreise und Abstimmungskon troie bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen durch die Bundesgesezgebung. 2. Der Bundesrath wird eingeladen, dahin zu wirken, dass inzwischen im Kanton Genf die nöthigen Anordnungen getroffen werden, damit die Stimmberechtigten bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen ihr Stimmrecht in möglichster Nähe ihres Wohnsizes ausüben können. II. A n t r a g M i g y u n d P h i l i p p i n : 1. Zustimmung zu obiger Ziffer l mit dem, Zusaze, dass das revidirte Bundesgesez in der ordentlichen Junisession des nächsten Jahres der Bundesversammlung vorgp.lpjt werden soll. 2. Umgangnahme von Ziffer 2 obigen Antrages. III. A n t r a g S e g e s s e r : Zustimmung zum Antrage des Bundesrathes.

14. Rekurs vom Gemeinderath Dlirnten, betreffend Stimmrecht. Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten (Zürich), gegen Bundesrathsbeschluss vom 31. Januar 1876 (Bundesblatt I, 437), betreffend Stimmrecht der Niedergelassenen. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Eggli (Mehrheitsbericht angekündigt). Stehlin (Bericht und Antrag, 12. De- Broger (Minderheitsbericht im Druk). zember 1877 : Bundesblatt IV, Chalumeau. S, 759). Schaller. Birmann. , Nagel (Bericht, 14. März 1876: Bnndesblatt I, 975). Hold. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss v o m 14. D e z e m b e r 1877. (Gleichlautend mit dem citirten Kommissionalantrag.) Résumé des Ganges dieser Angelegenheit. I. S t ä n d e r a t h , 14. März 1876: Die Entscheidung über den Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten wird bis zum Erlass des neuen Stimmrechtsgesezes verschoben. II. N a t i o n a l r a t h , 28. Juni 1876: Der Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten wird als unbegründet abgewiesen. III. S t ä n d e r a t h , 6 Dezember 1876: Beharrt auf dem Beschlüsse vom 14. März. IV. Nationalrath, 18. Dezember 1876: Beharrt auf dem Beschlüsse vom 28. Juni. V. S t ä n d e r a t h . Erster in Materie eintretender (den Rekurs mit Motivenangabe für beg r u n d e t erklärender) Beschluss vom 14. Dezember 1877 (siehe oben).

  1. Rekurs von Tessin betreffend Naturalisation von Ph. Grassi und J. M. Righi. Rekurs der Regierung des Kantons Tessin gegen Bundesrathsbeschluss vom 6. April 1877 (Bundesblatt IV, 459), betreffend Naturalisation und Stimmrecht von Philipp Grassi und Joh. Melchior Righi in Monteggio. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Teuscher. Michel. Graf (Baselland). Freuler. de Montheys. Muheim. Der Rekurs von Tessin wurde vom Ständerath am 11. und vom Nationalrath am 20. Dezember 1877 als unbegründet abgewiesen.

  2. Rekurs Bertola und Svanascini in Wahlsachen. Rekurs von Angelo Bertola in Vacallo und Luigi Svanascini in Muggio (Tessin) gegen den Entscheid des Bundesrathes vom 14. September 1877 (Bundesblatt IV, 133), betreffend die Grossrathswahlen im tessinischen Kreise Caneggio. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Forrer (Bericht, 16. Dezember Michel. 1877: B.-B1. IV, 802). Freuler. Chaney. Muheim. Salis. ' Dieser Rekurs wurde vom Ständerath am 11. und vom Nationalrathe am 19. Dezember als unbegründet abgewiesen.

  1. Munition für Handfeuerwaffen. Botschaft vom 12. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 59), betreffend Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen. (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Zyro Militärkommission. Dénériaz. (Siehe Seite 26.) Frei. Techtermann. Vonmatt. A n t r ä g e der Kommission des Nationalraths. 17. Dezember 1877. I. Mehrheit. Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 12. Oktober 1877, in E r w ä g u n g ; 1) dass die sub Ziffern l, 2 und 3 des Bundesbeschlussentwurfs vom 12. Oktober 1877 beantragten Massnahmen a n g e s i c h t s der B e s t ä n d e an fertiger und vorgearbeiteter Munition für H a n d f e u e r - w a f f e n um so weniger dringlich erscheinen, als die Ausführung derselben der Hauptsache nach erst für das Jahr 1879 in Aussicht genommen wird und die Verwaltung stets in der Lage ist, bei Aufstellung des Budgets und nöthigenfalls auch in der Zwischenzeit den erforderlichen Kredit zu verlangen, um den Anforderungen der Artikel 170 und 172 der Militärorganisation Genüge zu leisten;

  2. dass es hingegen am Plaze ist, das Rohmaterial zur Vermehrung der Kriegsreserve v o l l s t ä n d i g zu beschaffen, beschliesst: 1. Behufs Vervollständigung des Rohmaterials zur Verfertigung von Munition für Handfeuerwaffen (Blei und Queksilber) wird dem Bundesrathe «in Kredit ertheilt von Fr. 91,000, welcher zur Hälfte im Jahre 1878 und zur Hälfte im Jahre 1879 zur Verwendung kommen soll. 2. Auf die weiter gehenden Anträge der Vorlage vom 12. Oktober 1877 wird zur Zeit nicht eingetreten. II. M i n d e r h e i t (Vonmatt) beantragt, die Behandlung des Gegenstandes zu verschieben.

  1. Budget fUr das Jahr 1878. Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben für 1878 vom 23. Oktober, nebst Botschaft des Bundesrathes vom 6. November 1877 (Bundesblatt iv, 175—354). (Priorität beim Nationalrath.) Kommissionen siehe unter Rubrik II, Seite 25. Lezte Vereinbarung: Nationalrath 22., Ständerath 22. Dezember 1877. Postulate. 1. Der Bundesrath wird eingeladen, die Organisation des Baubüreau's gesezlieh zu ordnen, und zu untersuchen und Bericht zu erstatten, ob nicht ein schweizerisches Baudepartement zu errichten sei, dem das zur Zeit der Direktion des Innern unterstellte Bauwesen und das Eisenbahnwesen zu überweisen wären. 2. Der Bundesrath wird eingeladen, Vorsehläge zu machen für Vereinfachung der militärischen Verwaltung in Thun. 3. Der Bundesrath wird eingeladen, allfällig frei werdende Stellen von Kontroi-Ingenieuren über die Zam von 5 hinaus bis zur Reorganisation der Eisenbahnabtheilung nicht wieder zu besezen. 4. Der Bundesrath ist eingeladen, alle Drnkkosten des Militärdepartements unter der allgemeinen Rubrik D r u k k o s t e n anweisen zu lassen. 5. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob die Kosten der Mittheilung der Zählkarten von Seite der Civilstandsbeamten an das statistische Bureau im Verhältniss zum gewünschten Erfolg für die Statistik stehen.

  2. Nachtragskredite fUr das Jahr 1877. Botschaft vom 7. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 661). (Priorität beim Ständerath.) Kommissionen, siehe unter Rubrik II, Seite 25, die Kommissionen fürs Budget von 1877. Vom Ständerathe wurde am 12. und vom Nationalrathe am 21. Dezember 1877 der bundesräthliche Entwurf unverändert angenommen.

20. Finanzielles Gleichgewicht Botschaft vom 2. Juni 1877 (Bundesblatt III, 349—439), betreffend Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes in der Bundesverwaltung. (Priorität, abgeändert, beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : (Büdgetkommission.) Bucher. (Bericht, 21. November Vigier. (Bericht, 25. November 1877: Bundesblatt IV, 493.) 1877: Bundesblatt IV, 564.) Holdener. Bodenheimer. Joos. Hold. Kaiser (Solothurn). Schaller. Studer. Estoppey. Weck-Reynold. Kopp. Zingg. Birmann. Am 20. Dezember kam es im Nationalrathe zur Schlussabstimmung über eine Reihe von gefassten Schlussnahmen, welche unter fünf Titel eingereiht wurden (Gesammt-Datum : 20. Dezember 1877) : I. Bundesbeschluss betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen. n. Postulate. III. Bundesbeschluss betreffend die Taggelder des Nationalrathes, der Kommissionen beider Käthe und des schweizerischen Schulrathes. IV. Bundesgesez betreffend Suspendirung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation. V. Bundesgesez betreffend die Transporttaxe für Zeitungen.

Unter gleichem Datum (20. Dezember) wurde der Kommission folgender Auftrag ertheilt : Die Kommission ist eingeladen, bis zur nächsten Session eine annähernd genaue Darstellung der finanziellen Ergebnisse vorzulegen, welche auf Grundlage der bezüglich der Herstellung des finanziellen Gleichgewichts gefassten Beschlüsse in Aussicht genommen werden dürfen.

A b g e l e h n t wurden vom Nationalrathe im Verlaufe der Finanzberathungen folgende individuellen Anträge : v. B u r e n : Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht und Antrag zu stellen : ob es nicht der Fall sei, die Armee in eine reduzirte Anzahl von Corps, wie in sechs Divisionen statt in acht, zu organisiren. v. P l a n t a : Der Bundesrath wird eingeladen, nochmals eine gründliche, umfassende und unbefangene Untersuchung walten und pflegen zu Sassen, ob nicht durch Sichtung und Reduzirung des eidgen. Beamtenpersonals, durch Vereinfachung der Verwaltung, durch bessere Normirung der Besoldungen, Taggelder und Reisespesen und andere Reorganisationsmassregeln

der I n n e r n Verwaltung ganz erhebliche Ersparnisse, von wenigstens einer Million Pranken, erzielt werden können, und darüber Bericht und Anträge zu bringen. K e 11 e r : Im Anschluss an die Verhandlungen des Nationalrathes betreffend Herstellung des finanziellen Gleichgewichts wird beantragt, ebenfalls einzutreten auf die Fragen a. einer Tabaksteuer, b. einer Spielkartensteuer, c. einer Branntweinsteuer, d. einer Banknotensteuer, welche an den Bundesrath zur Berichterstattung und Anträgste! hing zu überweisen wären.

21. Zolltarif. Botschaft vom 16. Juni 1877 (Bundesblatt III, 229) nebst Entwurf eines neuen Zolltarifs. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Kaiser (Soloth.) Stehlin. (Bericht, 1. Dezember Baud. 1877 : Bundesbl. IV, 608.) Born. Bodenheimer. Challet-Venel. Hohl. Keller. Cornaz. Klein. Weber. Künzli. Estoppey. Büsser. Gengel. Zweifel. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 13. Dezember 1877. Begleitendes Postulat: Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage der Zollrükvergütungen auf die Zeit des Inkrafttretens des neuen Zolltarifs durch rechtzeitige Vorlage an die eidgenössischen Räthe zum Entscheide zu bringen.

Am 21. Dezember verschob der Nationalrath die Angelegenheit auf die Session Juni 1878.

  1. Wald-Rüti, Betriebsvertrag. Botschaft vom 16. Juni 1877 (Bundesblatt III, 185, 643) betreffend den Betriebsvertrag der Eisenbahngesellschaft Wald-Rüti mit den Vereinigten Schweizerbahnen, vom 11. Mai 1876. (Priorität beim Ständerath.) Kommissionen, siehe Rubrik II, Seite 26, Eisenbahnkommissionen. Vom Ständerathe wurde am 4. und vom Nationalrathe am 21. Dezember 1877 der bundesräthliche Entwurf unverändert angenommen.

  2. Rekurs ZUrich betreffend Strassenbahnen. Rekurs der Regierung des Kantons Zürich vom 1. September 1877, betreifend Kompetenz für Konzessionirung von Strassenbahnen, einbegleitet vom Bundesrath mit Sehreiben vom 7. gl. Mts. (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Philippin. Eisenbalmkommission. Bavier. Feer-Herzog. Joly. Ritschard. Vom Nationalrath am 21. Dezember dem Bundesrathe zur Berichterstattung überwiesen.

  1. Genfer Strassenbahnen, Konzessionsabänderung. Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. September 1877 (Buodesblatt IV, 74), betreffend Abänderung der Konzession für die Genfer Strassenbahnen. (Priorität beim Ständerath.) Vom Ständerathe wurde am 5. und vom Nationalrathe am 21. Dezember 1877 der bundesräthliche Entwurf unverändert angenommen.

  2. Simplonbahn, Fristverlängerung. Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 108), betreffend Fristverlängerung für die Simplonbahnsektion Leuk-Visp. (Priorität beim Ständerath.) In gleicher Weise erledigt wie Nr. 24. 26. Motion von Nationalrath Schoch vom 19. Juni 1877, betreffend anzubahnende internationale Vereinbarung zur Mittheilung von Civilstandsakten. Der schon bei Nr. 45 der Session Juni 1877 gegebene Wortlaut dieser (noch nicht zur Behandlung gelangten) Motion wird hier reproduzirt : Motion : Der Bundesrath wird eingeladen, Unterhandlungen über den Abschluss einer möglichst allgemeinen internationalen Vereinbarung zur Mittheilung der Akten des Civilstandes einzuleiten, und über das Ergebniss derselben zn berichten.

  3. Petitionen für und gegen das Dreidezilitermass etc. Bericht des Bundesrathes vom 16. Juni 1877 (Bundesblatt III, 195 ; IV, 600) über eine Petition des Schweiz. Bierbrauervereins, betreffend Einführung von neuen Hohlmassen für den Detail verkauf ; — nebst Gegenpetitionen für sseibehal tung des jezigen Systems. (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Petitions-Kommission. Bodenheimer. Morel. Kopp. Lezte Vereinbarung (im Sinne der Zulassung der Litertheilmasse) : Nationalrath 18., Ständerath 21. Dezember 1877.

28 a. Bachmann, Begnadigungsgesuch. Botschaft des Bundesrathes vom 16. November 1877 (Bundesblatt IV, 596), betreffend das Begnadigungsgesuch von Johannes Bachmann von Altikon (Zürich), betreffend Eisenbahngefährdung. Für dieses und die andern in dermaliger Session vorliegenden Begnadiungsgesuche wurde folgende Kommission der Vereinigten Bundesversammlung festellt: Leuenberger. Scherb. Jaquet. Freuler. Moriaud. Dieses und alle folgenden Begnadigungsgesuche sind von der Bundesversammlung abgewiesen worden, und zwar a bis f am 13. Dezember und 28 g am 21. Dezember.

28 b. Bickel, Begnadigungsgesuch. Botschaft vom 12. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 81), betreffend das Begnadigungsgesuch von Jakob Bickel, Weichenwärter, von Birmenstorf (Zürich).

28 c. Nieserwitzky, Begnadigungsgesuch. Botschaft vom 12. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 78), über das Begnadigungsgesuch des wegen Diebstahls verurtheilten Militärbedienten Joh. Friedrich Gustav Nieserwitzky aus Blankensee (Preussen).

28 d. Udry, Begnadigungsgesuch. Botschaft vom 12. Oktober 1877 (Bundesblatt IV, 84) über das Begnadigungsgesuch des wegen Diebstahls verurtheilten Kavallerierekruten Josef Udry von Räschweil (Freiburg).

28e. Rigoni, Begnadigungsgesuch. Botschaft des Bundesrathe vom 23. November 1877 (Bundesblatt IV, 720), betreffend das Begnadigungsgesuch für Barthélémy Rigoni von Vira (Tessin), gewes. Korporal, verurtheilt wegen "o Diebstahls.

28 f. Vogt, Begnadigungsgesuch. Begnadigungsgesuch von Heinrich Vogt, Landwirth in Niederwyl (Aargau), verurtheilt wegen Gefährdung des Eisenbahnbetriebes*).

28r/. Baumgartner, Begnadigungsgesuch. Botschaft vom 13. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 755), betreffend das Begnadigungsgesuch von Jakob Laurenz Baumgartner von Altstädten, gewes. Offiziersbedienter, verurtheilt wegen Veruntreuung. Am 21. Dezember abgewiesen.

  1. Rekurs Tessin in Sachen Riboni betr. Trauungsverweigerung. Rekurs der Regierung von Tessin gegen Bundesrathsbeschluss vom 27. Juli 1877 (Bundesblatt IV, 373), Betreffend die dem Alessandro Riboni von Civitavecchia, aufhältlich in Castagnola (Tessin), ver weigerte Ermächtigung zur Trauung mit Marta Rezzonico, wegen Mangels eines Passes. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Haller. Michel. Carteret. Freuler. Messmer. Muheim. Der Rekurs der Tessiner Regierung wurde vom Ständerathe am 15. und vom Nationalrathe am 20. Dezember 1877 als unbegründet abgewiesen.

  2. Entschädigung für Rekrutenausrlistung 1878. Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. August 1877 (Bundesblatt III, 623), betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1878 zu leistende Entschädigung. (Priorität beim Nationalrath.) *) Sofort nach. Anlangen dieses Gesuchs wurde dasselbe zur Kommissionalbehandlung überwiesen, daher fehlte hier die Zeit zu einem bundesräthlichen Berichte.

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Rohr (Bern). Militärkommission. Hertenstein. v. Boten. Vom Nationalrathe wurde am 17. und vom Ständerathe am 20. Dezember der bundesräthliche Beschlussentwurf unverändert angenommen.

  1. Bern-Luzern-Bahn, Betriebsvertrag. Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. November 1877 (Bundesblatt IV, 696) zum Betriebsvertrag zwischen der bernischen Jurabahngesellschaft und dem Staate Bern, betreffend die Bern-Luzern-Bahn. (Priorität beim Ständerath.) Vom Ständerathe "wurde am 13. und vom Nationalrathe am 21. Dezember der bundesräthliche Beschlussentwurf unverändert angenommen.

  2. Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüke, Neuprägung.. Botschaft vom 23. November 1877 (Bundesblatt IV, 707), betreffend Prägung von Nickelmünzen. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Kaiser (Soloth.) Russenberger. Born. Stehlin. Keller. Evêquoz. Magatti. Rüsser. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 21. Dezember 1877 : (Gleichlautend dem Kommissionalantrag vom 19. gl. Mts.) Bundesbeschluss betreffend Umprägung von Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüken.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 23. November 1877, betreffend Umprägung von schweizerischen Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüken, beschliesst: Es wird diese Vorlage an den Bundesrath zurükgewiesen in dem Sinne, dass derselbe eingeladen wird, zu untersuchen : 1) ob sich der Silbergehalt der Billonscheidemünzen ohne unverhältnissmässige Kosten ausscheiden lasse, und

2) ob nicht, falls diese Ausscheidung thunlich erscheint, das Bundesgesez über das eidgen. Münzwesen vom 7. Mai 1850 nach der Richtung abzuändern sei, dass wenigstens die Zehn- und Fünfrappenstüke ohne Silbergehalt ausgeprägt werden.

N o t e . Es existiren folgende f r ü h e r e Berichte: 1) Bundesrath, 25. August 1875 (B.-B1. 1875, IV, 184). 2) Nationalräthliche Kommission, 10. Septbr. 1875 (B.-B1. 3875, IV, 284). 3) Bundesrath, 30. November 1875 (B.-Bl. 1875, IV, 987).

  1. Prägung von Silbermünzen. Botschaft vom 30. November 1877 (Bundesblatt IV, 713),. betreffend Vorlage eines Gesezentwurfes über die von 1878 an noch zu prägenden Silbermünzen und das Recht der Schweiz zur Silberprägung im Allgemeinen. (Priorität beim Ständerath.) Kommissionen wie für Nr. 32. Der Ständerath hat am 21. Dezember von der bundesräthlichen Botschaft in genehmigendem Sinne Vormerkung am Protokolle genommen.

  2. Kummer und Ernst, Petition betreffend Thuner Kasernenbau. Petition d. d. Biel, 27. November 1877, von Gottfried Kummer, gewes. Bauunternehmer von und in Aarwangen, und Jakob- Ernst, von Wiesendangen (Zürich), gewes. Zimmermeister,, nun Bauführer in Biel; betreffend gänzliche oder theilweise Vergütung ihres bei Bauarbeiten für die Thuner Kaserne erlittenen Ausfalls. (Priorität beim Nationalrath). Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Petitionskommission. Militärkommission. Siehe Allgemeine Kommissionen, Seite 26.

  3. Bahnpolizeigesez. Botschaft und Gesezentwurf des Bundesraths vom 3. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 677), betreffend Bahnpolizei. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Bavier. Freuler. Bühlmann. Hildenbrand. Contesse. Zen Ruffinen. Dietler. Schoch. • S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 18. Dezember 1877 (enthaltend einige Abänderungen am bundesräthlichen Gesezentwurfe).

  4. Rekurs des Gemeinderathes von Delémont, betreffend Vorkauf. Rekurs des Gemeinderathes von Delémont gegen Bundesrathsbeschluss vom 7. September 1877 (Bundesbl. IV, 723), betreffend Vorkauf von Lebensmitteln. (Angelegenheit der Schwestern Schacher.) (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nation al raths : Kommission des Ständeraths: Klein. Sulzer. Toussaint. Brosi. Scheuchzer. Dufernex. Vom Ständerathe am 19. Dezember zur Aktenvervollständigung an den Bundesrath zurükgewiesen.

37. Motion von Hrn. Ständerath Nagel und 9 Mitunterzeichnern vom 5. Dezember 1877, betreffend Vorlage eines dritten Gesezentvvurfs über Militärpflichtersaz, und betreffend Geldkontingente. W o r t l a u t der M o t i o n , nebst Amendement : Der Bundesrath wird eingeladen : 1) den eidgen. Räthen beförderlichst eine neue Gesezesvorlage über die Erhebung des Militärpflichtersazes zu machen unter wesentlicher Zugrundlegung des lezten Entwurfes ; 2) gleichzeitig Bericht und Antrag über den einstweiligen Bezug des Geldcontingentes bis zum definitiven Abschluss des obigen Gesezes zu hinterbringen. Bern, 5. Dezember 1877. Nagel. Zschokke. Hold. Weber. Vigier. Birmann. Hohl. Cornaz. Blumer. Keller.

A b ä n d e r u n g s a n t r a g zur M o t i o n Nagel. Der Bundesrath wird eingeladen : 1) bis zum nächsten Zusammentritt der Räthe Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht bis zur Annahme eines Gesezes über Militärpflichtersaz an dessen Stelle Geldcontingente zu beziehen seien ; 2) einen neuen Gesezentwurf über Militärpflichtersaz den Käthen vorzulegen. Bern, 15. Dezember 1877. W i l h . V i g i e r , Ständerath.

S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 17. Dezember 1877 : A b l e h n u n g der Motion.

38. Zürcher Kantonsrath, Vorschlag betreffend Geldkontingente. Vorschlag des Zürcher Kantonsrathes vom 28. November 1877, betreffend einstweiliger Bezug von Geldkontingenten statt der Hälfte des kantonalen Militärpflichtersazes. (Priorität beim Ständerath.) Nachdem bereits am 6. Dezember im Natiohalrathe, anlässlich der Eröffnung des Vorschlags, der Antrag des Präsidiums auf Einforderung eines bundesräthlichen Berichts unbeanstandet geblieben, wurde dann im Prioritätsrathe, d. h. im Ständerathe, die Ueberweisungsfrage noch näher behandelt. Es wurde vom Ständerathe am 20. Dezember (und zustimmend vom Nationalrathe am gleichen Tage) beschlossen : Das Initiativbegehren des Kantonsrathes von Zürich vom 28. November 1877, lautend: „Es möchte bis zur Erlassung eines Bundesgesezes über den Militärpflichtersaz von dem Bezüge der Hälfte der von deu Kantonen, auf Grundage ihrer Gesezgebung, erhobenen Militärpflichtersazsteuer Umgang genommen und der dadurch entstehende Ausfall durch die Einforderung von direkten Beiträgen der Kantone (Art. 42 f. der Bundesverfassung) gedekt werden", wird dem Bundesrath mit dem Auftrag übermittelt, bis zur nächsten Session den Käthen einen hierauf bezüglichen Bericht und Antrag einzureichen.

Die ständeräthliche Kommissionsmehrheit hatte beantragt : Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Vorschlags des Kantonsraths des Kantons Zürich, lautend : (Siehe oben) in der Hoffnung, dass der Bundesrath in Bälde sich mit Ausarbeitung eines neuen Gesezentwurfs über den Militärpflichtersaz beschäftigen werde, beschliesst: Es wird auf den Vorschlag des Zürcher Kantonsraths nicht eingetreten.

N o t e . Im Ständerathe wurde diese Angelegenheit der Büdgetkommission überwiesen, im Nationalrathe noch keine Kommission bezeichnet.

39. Nationalbahn, Rekurs. Bericht und Antrag des Bundesrathes vom 7. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 805) betreffend Umwandlung von Strohbedekungen längs des Bahnkörpers. (Priorität beim Ständerath.)

21 Vom Ständerathe wurde der Antrag in dem von Herrn Kappeier namens der ständeräthlichen Kommission verfassten Berichte*) (Bandesblatt IV, 811) am 17. Dezember zum Beschluss erhoben, und vom Nationalrathe am 21. Dezember demselben beigetreten. Der Bundesbeschluss ist daher übereinstimmend mit dem Wortlaute auf Seite 817 ; die Abänderung am bundesräthlichen Entwurfe besteht nur in einer Ergänzung der. Einleitung zum Beschlüsse.

40. Nordostbahn, Fristverlängerung für verschiedene Linien. Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 737), betreffend Fristverlängerungen für die Eisenbahnen: aargauische Südbahn, Glarus-Linththal, Thalweil-Zug, Etzweilen-Schaffhausen, Bülach-Schaff hausen, rechtsufrige Zürichseebahn, Dielstorf-Niederweningen. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 20. Dezember 1877. Derselbe weicht vom bundesräthlicheu Entwurfe im Art. 3 ab, indem die ständeräthliche Redaktion wie folgt lautet : 3. Unter Vorbehalt erworbener Hechte werden die für die Bahnkonzessionen Thalweil-Zug, Etzweilen-Schaffhausen, Bülach-Schaffhausen, Koblenz-Stein, rechtsufrige Zürichseebahn und Dielsdorf-Niederweningen, von den kantonalen und Bundesbehörden für den Finanzausweis, Beginn der Erdarbeiten und Inbetriebsezung dieser Linien aufgestellten Tristen um acht Jahre erstrekt. Soweit unter den Betheiligten eine diesbezügliche Vereinbarung besteht, hat der Bundesrath nach Ablauf des Jahres 1885 zu entscheiden, ob die Nordostbahn-Gesellschaft wieder genügend erstarkt sei, um den Bau der vorgenannten Linien an Hand zu nehmen (beziehungsweise, was die Linien Etzweilen- Schaffhausen und Koblenz-Stein betrifft, ihre bezüglichen Vertragspflichten zu erfüllen) und in welcher Reihenfolge dies zu geschehen habe, und er wird dann unvorgreiflich den gesezlichen Befugnissen der Bundesversammlung für jede einzelne Linie die Ausweis- und Bautermine neu festsezen. Wofern nicht hierüber vertragsgemäss verfügt ist oder wird, tritt das Moratorium nur insoweit in Kraft, als die Nordostbahn sich verpflichtet, den Gemeinden, welche Subventionen einbezahlt haben, die einbezahlten Summen bis 1. Januar 1879 zurükzuzahlen. Wenn sich iu der Zwischenzeit (bis 1885Ì etc. (Rest wie bundesräthlicher Entwurf).

*) Diesem Berichte wurde im D r u k e ein s p ä t e r e s Datum (18. Dezember) gegeben.

  1. Beschwerde Jaccard. Beschwerde von Eugène Jaccard in St. Croix vom 5. Dezember 1877, betreffend Nichtzulassung einer für die Pariser Ausstellung bestimmten Platte. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths. Kommission des Ständeraths. Weber. Morel. Huber. Wirz. Joly. Weber. Beschluss des Ständeraths vom 14. und des Nationalraths vom 21. Dezember : Es wird über die Beschwerde zur Tagesordnung geschritten, in Erwägung, dass nach dem Bundesbeschluss vom 27. März 1877 betreffend die Pariser Ausstellung (A. S. III. 68 ; Art. 6) im Falle von Differenzen zwischen Generalkommissariat, Spezialkommissionen und Fachexperten einerseits, und Ausstellern anderseits, das eidgen. Eisenbahn- und Handels-Departement endgültig entscheidet.

  2. Rekurs von Jakob Rihm. Rekurs von Jakob Rihm, Regenschirmfabrikant, von Trimbach, wohnhaft in Winznau bei Ölten, vom 8. Dezember 1877, gegen Beschluss des Bundesgerichts vom 19. Oktober 1877 in Sachen des Rekurrenten gegen den Kantons- und den Regierungsrath von Solothurn, betreffend Heirathsverweigerung etc. (Priorität beim Ständerath.) Kommission des Nationalraths. Kommission des Ständeraths. Weber. Schaller. Huber. Zangger. Joly. Franzoni. Der Ständerath ist am 14. Dezember über vorliegende Beschwerde zur Tagesordnung geschritten, mit der Erläuterung, dass auf allfällige fernere Eingaben des Rihm nicht werde eingetreten werden.

  3. Motion von Hrn. Ständerath Vigier vom 11. Dezember 1877, betreffend den Geschäftsverkehr. W o r t l a u t der Motion : Zu dem Geseze über den Geschäftsverkehr der beiden Räthe ist als § 2b folgender Zusaz aufzunehmen : „Die Präsidenten der beiden Räthe sollen dafür sorgen, dass vor jeder Session einzelne Kommissionen sich ersammeln und ihre Berichte und Anträge so weit vorbereiten, dass bei Beginn der ersten Sizung mehrere spruchreife Traktariden vorhanden sind."

23 Vom Ständeratke am 12. und vom Nationalrathe am 21. Dezember angenommen. (Vorbehalten bleibt jedoch die Aufnahme unter die Reglementsbestimmungen, wohin das Beschlossene besser zu passen scheint, statt in das Gesez über dea Geschäftsverkehr).

  1. Motion von Hrn. Ständerath Brosi vom 11. Dezember 1877, betreffend die Kranken-, Unterstüzungs- und .Pensionskassen der schweizerischen Eisenbahngesellschaften. Gleichlautendes Postulat des Stände raths vom 12. Dezember 1877 : Der Bundesrath wird eingeladen, beförderlich Bericht nnd Antrag einzubringen, auf welche "Weise das Vermögen, der Kranken-, Unterstüzungs- und Pensions-Kassen der schweizerischen Eisenbahngesellschaften, sowie die Baarkautionen ihrer Angestellten für den Fall der Zwangsliquidation einer Gesellschaft zu Gunsten der Angestellten sichergestellt werden sollen.

  2. ZUrcher Banknotengesez. Rekurs der Regierung des Kantons Zürich gegen Bundesrathsbeschluss vom 3. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 770), in Sachen der Direktion der Bank in Zürich, betreffend Verlezung der Gewerbefreiheit (Zürcher Kantonalgesez vom 15. April 1877, betreffend Banknotenemissionsmonopol der Zürcher Kantonalbank). (Priorität beim Nationalrath.) Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Brunner. Nagel. Barman. Moriaud. Durrer. Brosi. Keel. Herzog. Rohr (Aargan). Eussenberger. Ruchonnet. Steinhauser.

  3. Bulle-Romont, Betriebsvertrag. Botschaft vom 15. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 799), betreffend den Betriebs vertrag der Eisenbahngesellschaft Bulle-Romont mit derjenigen der Suisse Occidentale, vom 10. November 1877. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ss vom 21. Dezember, wie der bundesräthlicheB ntwurf.

  4. Motion von Hrn. Nationalrath Joos, vom 17. Dezember 1877, betreffend Verbot der Fabrikation und des Verkaufs von Phosphor-Streichhölzchen. Wortlaut der Motion : Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen und zu begutachten, ob nicht die Fabrikation und der Verkauf der Phosphor-Streichhölzer zu verbieten sei.

  5. Motion von Hrn. Ständerath Cornaz, vom 18. Dezember 1877, betreffend Reorganisation der Eisenbahn-Abtheilung des eidgenössischen Eisenbahn- und Handels-Departements. Gleichlautendes Postulat des Ständeraths vom 21. Dezember 1877: Der Bundesrath ist eingeladen, in nächster Session über die Frage Bericht vorzulegen, ob nicht eine Reorganisation der Eisenbahn-Abtheilung des eidgenössischen Eisenbahn- und Handels-Departements einzutreten habe.

Pro memoria. V e r t a g u n g d e r W i n t e r s e s s i o n a u f d e n 4 . Feb r u a r 1878, beschlossen vom Ständerathe am 21. Dezember und vom Nationalrathe am gleichen Tage (lezterer hatte zuerst den 28. Januar gewählt).

II. Allgemeine Kommissionen.

a. B ü d g e t k o m m i s s i o n e n .

Kommissionen für 1) Budget, 2) Nachkredite, 3) Staatsrechnung.

L Vom Jahre 1877. — (Priorität beim Ständerath.) Nationalräthliche Kommission: Ständeräthliche Kommission: Klein. Vigier. Arnold. • Bodenheimer. Bücher. Hold. Carteret. Schaller. Delaragoaz. Estoppey. Häbeiiin. Kopp. Kaiser (Soloth.). Birmann. Keller. Weck-Keynold.

H. Vom Jahre 1878. — (Priorität beim Nationalrath.) Nationalräthliche Kommission : Ständeräthliche Kommission: (Gewählt durch das Bureau (Bestätigt durch das Bureau am 31. August 1877) am 6. Dezember 1877) Künzli. Vigier. Bucher. Boaenheimer. Chalumeau. Hold. Gaudy. Schaller. Holdener. Estoppey. Joos. Kopp. Kaiser (Soloth.) Birmann. BiUchonnet. Studer. Weck-Reynold. Zingg.

b . G e s c h ä f t s b e r i c h t f ü r 1877: (Priorität beim Nationalrath.) Nationalräthliche Kommission : . Ständeräthliche Kommission : (Gewählt v. Bureau am 3. Dezbr. 1877) (Gewählt v. Bureau am 4. Dezbr. 1877) Aepli. Estoppey. Bleuler-Hausheer. Nagel. Burckhardt. Tschudy. Büzberger. Herzog. Chalumeau. Wirz. Du Plessis. Moriaud. Sohwerzmann. Zschokke. Sträub. Zweifel.

c. E i s e n b a h n - K o m m i s s i o n e n : Nationalräthliche : Ständeräthliche : Zingg. Kappeier. Bavier. Estoppey. Chaney. Vigier. Merkle. Schaller. Tanner. Sulzer. Keller. Morel.

d. P e t i t i o n s k o m m i s s i o n des N a t i o n a l r a t h s: (Gewählt vom Bureau am 5. März 1877) Escher. Fischer. Lurati. Mayor-Vautier. Bitschard.

e. M i l i t a r k o m m i s s i o n d e s S t ä n d e r a t h s : Hold. Moriaud. Zschokke. Brosi. Vessaz. Blumer. Zangger.

III. Résume des Erledigten und der Tendenzen.

A. Erledigtes. Nummer 1. Wahlaktenprüfung. 2. Bundesrath, Präsidiumbestellung. 3. Gestionskommissionen, Wahl. 4. Abstimmung vom 21. Oktober 1877. 5. Eeferendumsbegehren zum Militärbesoldungsgesez. 8. Mediziualpersonal, Freizügigkeit. Nr. 8 der Session Juni 1877. 12. Nidwaldner Verfassung. (Pendent bleibt Vorlage des zu revidirenden Art. 79.) 15. Rekurs Tessin gegen Grassi und Righi. 16. Rekurs Bertela und Svanaseini. 18. Budget 1878. 19. Nachkredite 1877. 22. Wald-Rüti, Betriebsvertrag. 24. Genfer Strassenbahnen, Konzessionsabänderung. 25. Simplonbahn, Fristverlängerung. 27. Dreideoiliterfrage. Nr. 44 der Session Juni 1877. 28. Begnadigungsgesuche : a. Bachmann. b. Bickel. c. Nieserwitzky. d. Udry. e. Rigoni. f. Vogt. g. Baumgartner. 29. Rekurs Tessin gegen Riboni. 30. Rekrutenausrüstung. 31. Bern-Lnzern-Bahn, Betriebsvertrag. 37. Motion Nagel betr. Militärersaz. 39. Nationalbahn, Rekurs. 41. Beschwerde Jaccard. 43. Motion Vigier betr. Geschäftsverkehr. 44. Motion Brosi betr. Eisenbahnkrankenkassen etc. 48. Motion Cornaz betr. Kisenbalmdepartement. (Pendent bleibt das zu gewärtigende bundesräthliche Gutachten.) (31 erledigte Gegenstände.)

B. Pendenzen. Das Zeichen + bedeutet : verschoben vom Prioritätsrathe. „ „ X „ behandelt von dem Eathe, der die Priorität hatte, jedoch verschoben vom zweitbehandelnden Rathe. „ „ = „ mehrmals hin- und hergeschoben.

Nummer + 6. Diplomatische Vertretung. X 7. Grossbritannien, Fabrikmarken. + 9. Verhaiidlungsbulletin. Nr. 43 der Session vom Sommer 1876, und seither auf der Traktandenliste. X 10. Phylloxéra. Nr. 9, 7 und 7 der drei vorigen Sessionen. = 11. Civilrechtliche Verhältnisse (verschoben im Sinne einstweiligen Fallenlassens). Nr. 27a der Session vom Sommer 1876; „ 12 „ „ „ Dezember 1876; „ 11 „ „ März 1877; „ 13 „ „ „ Juni 1877. 12. Der zurükgewiesene Art. 79 der Nidwaldner Verfassung. + 13. Abstimmungsgesezgebuiig. Nr. l vom März 1876. = 14. Rekurs Dürnten. Nr. 31 vom März 1876, und seither auf der Traktandenliste. + 17. Munition. X 20. Finanzgleichgewicht. Nr. 41 und 18 vom März und Juni 1877. X 21. Zolltarif. Nr. 20 vom Juni 1877. + 23. Zürcher Rekurs betr. Strassenbahnen. + 26. Motion Schoch. Nr. 45 vom Juni 1877. X 32. Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüke. Nr. 19 vom Dezember 1875. X 33. Silbermünzen-Prägung. + 34. Kummer und Ernst, Petition. (Die erste Petition, vom November 1869, wurde von den eidg. Räthen im Dezember gì. J. abgewiesen.) X 35. Bahnpolizeigesez. + 36. Rekurs Delsberg. + 38. Zürcher Kantonsrath, Initiativbegehren betr. Geldkontingente. X 40. Nordostbahn, Fristverlängerungen. Nr. 47 der Session Juni 1877. X 42. Beschwerde Rihm. + 45. Zürcher Banknotengesez. X 46. Bulle-Romont, Betriebsvertrag. -J- 47. Motion Joos betr. Zündhölzchen. 48. Bundesräthlicbes Gutachten infolge der Motion Cornaz. (25 verschobene oder pendent gebliebene Gegenstände.)

C. Aeltere und neuere Pendenzen. (Näheres theils in den Verhandlungen, theiis in der Postulate-Sammlung.) Abstimmungsgesezgebnng, Revision. Auswanderung (Motion Joos). Banknotengesez, zweiter Entwurf. (Motion Stämpfli.) Banknotengesez von Zürich, Rekurs betr. Emissionsmonopol. Bauliches : Polytechnikum. Nationalrathsaal. Journalistenpläze. Bundeskasseseheine, gesezliche Regulirung. Bundesrathhaus, höhere Versicherung. Civilrechtliche Verhältnisse, Gesezentwurf (für einstweilen fallengelassen). Delsberg, Rekurs betreffend Vorkauf. Diplomatisehe Vertretung. Drukkosten, Ersparnisse. Dürnten, Rekurs. Edelmetalle, Kontrolirung (Motion Bodenheimer). Eisenbahnwesen *) : a. G e s e z l i c h e s oder A l l g e m e i n e s : Anlagekostenermittlung. Bahnpolizeigesez. Dienstsicherheit, Artikel 31 des Gesezes. Eisenbahndikasterium, Reorganisation (Motion Cornaz). Modus bei Ertheilung von Konzessionen etc. (Motion St. R. Keller). Schnellzüge. Transportwesen, internationale Regulirung. Zürcher Rekurs betreffend Strassenbahnen. b. E i n z e l n e K o n z e s s i o n e n , P ris tg e s u o h e , B e t r i e b s - v e r t r ä g e u. s. w. Bulle-Romont, Betriebsvertrag. Nordostbahn, Fristverlängerungen. Ersparnisse, allgemeine (Finanzgleichgewicht). . — im Drukwesen. Fabrikzeichen (Motion Bodenheimer). Finanzgleichgewicht. Finanzwesen : Finanzkontrolbüreau, Kompetenzen. Rechnungshof. Geldkontingente, Vorschlag des Zürcher Kantonsraths. Geschäftsverkehr der Räthe, Gesezesrevision. Grossbritannien, Fabrikmarken. *) Berichtigung zur vorigen Uebersicht : E r l e d i g t (durch Fallenlassen) ist die Ergänzung des Gesezes über Eisenbahnverpfändung und Zwangsliquidation (siehe Postulat 93 der Postulatensammlung).

Handelstatistik. Hundswuth, gesezliche Massnahmen. Impfzwang. Inneres (Departement des Innern), Frage der Reorganisation. Korrektionen: Aare, Rhein, Rhone. Kultussteuern, Vorlage eines zweiten Gesezentwurfs. Kummer und Ernst, Petition. Militärwesen : Arbeitsvergebungen à forfait. Militärmnsikkorps (Motion Moriaud). Munition der Handfeuerwaffen. Motionen : Joos (Phosphorzündhölzehen). - Schoch (Civilstandsa'kten). Münzwesen : Prägung von Silberscheidemünzen. Zwanzig-, Zehn- und Fiinfrappenstüke. Nidwaldner Verfassung, Art. 79. Patentschuz (Motion Bally). Phylloxéra. Postwesen : Frankaturzwang (Motion Joos). Korrespondenzkarten, Kontrolirung der Fabrikation. Postregal, Gresezrevision. Pulverfabrikation, ekiges Pulver. Schulwesen, Vollziehung von Artikel 27 der Bundesverfassung. Sonntagsruhe oder dienstfreier Tag. Veröffentlichung der Verhandlungen der Räthe. „ eidgenössischer Erlasse in den Kantonen. „ staatsrechtlicher Entscheidungen (Ullmer-Sammlung, Fortsezung). „ öffentlich rechtlicher Entscheide. Viehgesundheitspolizei. Viehseuchen : Gresezrevision. Internationale Massnahmen. "Wildhutkosten. Zolltarif, neuer.

IV. Alphabetische Uebersicht der Traktuideii vom Dezember 1877.

Abstimnumgsgesezgebung, Nr. 13. Militärwesen : Begnadigungsgesuche : Militärpflichtersaz, s. Geldkontin- Bachmann, 28a. gente. Banmgartner, 28g. Munition, 17. Bickel, 28b. Rekrutenausrüstung, 30. Nieserwitzky, 28c. Motionen : Kigoni, 28e. Brosi (Eisenbahnhilfsfonds), 44. Udry. 28d. Coruaz(Eisenbahndikasterram), 48.. Vogt, 28f. Joos (Phosphorzündhölzchen), 47. Budget 1878, 18. Nagel (Militärersazpflicht), 37. Bundesrathpräsidium, 2. Schoch (Civilstandsakten), 26. Vigier (Geschäftsverkehr), 43. Civilrechtliche Verhältnisse, 11. Münzwesen : Diplomatische Vertretung, 6. Silbermünzenprägung, 33. Dreideciliterfrage, 27. Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappen- Eisenbahnwesen : stüke, 32. • Bahnpolizeigesez, 35. Nachkredite 1877, 19. Bern-Luzern-Bahn, 31. Phylloxéra, 10. Bulle-Romout, 46. Ret'erendumsangelegenheiten : Genfer Strassenbahnen, 24. Volksabstimmung Oktbr. 1877, 4. Motionen Brosi, Cornaz, 44, 48. Referendumsbegehren zum Militär- Nationalbahn, 39. besoldungsgesez, 5. Nordosthahn, 40. Rekurse : Simplonbahn, 25. Bertela, 16. Wald-Rüti, 22. Delsberg (Schacher) betreffend Vor. Zürcher Rekurs betreffendStrassen- kauf, 36. bahnen, 23. Dürnten, 14. Finanzgleichgewicht, 20. Rihm, 42. Tcssin gegen Grassi und Righi, 15. Geldkontingente : Tessin gegen Riboni, 29. Motion Nagel, 37. Zürcher Rekurs betreffend Strassen- Zürcher Vorschlag, 38. bahnen, 23. Gestionskommissionen, 3. Unterwaiden nid dem Wald, Ver- Grossbritannien, Fabrikmarken, 7. fassung, 12. Jaccard, 41. Verhandlungsbulletin, 9. Vertagung, Seite 24. Kummer und Ernst, 34. Wahlaktenprüfung, 1. Medizinalpersonal, 8. Zolltarif, 21.

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