BBl 1880 III 646

Inserate.

Inserate.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformirung der schweizerischen Postbediensteten für 1881 wird hiemit über die Lieferung des nachgezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet : Breite Gewicht Liefertermin Bedarf. inner den per m. .001 Leisten. m. cm. g. 4800 blaumelirtes Uniformtuch . . 135 700 1. März. 4800 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 140 860 1.Juli. 500 blaugrau Satin . . . .140 750 1. April. 500 Futterleinwand für Mäntel . . 120 330 1. Juli. 1000 grau Barchent . . . . 90 — 1. Juli. 2600 Blousen aus roher, genässter Leinwand — 15. April. Muster für sämmtliche Artikel können bei dem Materialbüreau der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen. Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Blousen getheilt oder ungetheilt zu übertragen. Die Eingaben sind v e r s c h l o s s e n und mit der Aufschrift: „Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" versehen, bis zum 15. S e p t e m b e r nächstbin frankirt der Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n einzusenden. B e r n , den 25. August 1880. 3i Die schweiz. Oberpostdirektion.

Erste Vorladung.

Auf das Gesuch der Eventualerben des am gebornen und seit 9. Juli 1848 ohne statthafte Nachricht abwesenden Kts. St. Gallen, und in Folge Erkenntnisses des Bezirksgerichts Wyl vom 11. August 1. J. ergeht an den Genannten oder dessen allfällige rechtmässige Nachkommen die Aufforderung, sich bis zum 12. October 1. J. beim Präsidium des Bezirksgerichts Wyl zu stellen oder demselben glaubwürdige Zeugnisse über Leben und Aufenthalt einzusenden, ansonsten Idtensohn als verschollen erklärt und über das Vermögen zu Gunsten der bekannten Erben gesezlich verfügt würde. St. G a l l e n , den 18. August 1880. 2 1 Die Staatskanzlei.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. September in Kraft tretender VII. Nachtrag zum bayerischschweizerischen Transittarif vom 1. Juli 1872 kann bei unserer Station Romanshorn unentgeltlich bezogen werden. Derselbe enthält: