BBl 1881 II 948
Bemerkungen.
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Zürich. Die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Aussersihl erfolgte durch einen Transport Mastochsen aus Basel, von welchen 5 infizirt befunden und desshalb auf veterinär-polizeiliche Anordnung sofort an die Schlachtbank abgeliefert wurden. In Wetzikon, Bezirk Hinweil, sind 2 Rozfälle vorgekommen. Bern. Ueber die Ortschaften Röschenz und Liesberg ist der Ortsbann verhängt worden; die rasche Verbreitung der Seuche machte sich von den Gemeindeweiden aus. IQ Röschenz und in Finsterhennen, Bezirk Erlach, ist je l und in Delsberg sind 2 Milzbrandfälle vorgekommen. In Obergoldbach, Bezirk Konolfingen, musste ein an Roz erkranktes Pferd abgethan werden. Luzern. In Dambach, Gemeinde Pfaffnau, wurde l Fall von Milzbrand konstatirt. Solothurn. Die Verschleppung der Maul- und Klauenseuche auf die Weiden von Matzendorf und Herbetswyl erfolgte von Matzendorf aus. Die am 1. Juni noch infizirten Ställe enthalten 195 Stük Vieh. Zu verzeichnen sind ferner 3 sporadische Milzbrandfälle im Kreise Balsthal. Baselstadt. Die 2 infizirten Stallungen enthalten je 3 Stük Vieh. Stallsperre und die üblichen Gegenmassregeln sind angeordnet. Appenzell A. Rh. In Urnäsch, Bezirk hinter der Sitter, ist ein Mastschwein infolge Erkrankung an Milzbrand umgestanden. Thurgau. In Sitterdorf, Bezirk Bischofszell, und in Bottighofen, Bezirk Kreuzungen, ist je l Fall von Milzbrand konstatirt worden. Tessin. In Lamone, Bezirk Lugano, musste ein an Roz erkranktes Pferd abgethan werden.
Wallis. Ueber den Bezirk Monthey ist in Folge des erneuerten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche provisorisch Viehsperre verhängt worden. Alles in Halden an der Lungenseuche erkrankte Vieh wurde sofort abgeschlachtet. Die nöthigen Massregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche sind angeordnet. Mit Rüksicht auf das Erlöschen der Maul- und Klauenseuchein der nordöstlichen Schweiz hat der Bundesrath unterm 10. Mai die am 9. Oktober 1880 angeordnete Reduktion der Gültigkeitsdauer der Viehgesundheitsscheine auf 3 Tage aufgehoben und dieselbe für den Viehverkehr im Innern der Schweiz, ausgenommen für denjenigen in den Kantonen Solothurn, Graubünden und Tessin und in den bernischen Amtsbezirken Wangen und Laufen, wieder; auf 8 Tage angesezt. In Elsass-Lothringen ist die Maul- und Klauenseuche fast gänzlich erloschen. Anfangs Mai war die Seuche noch in 5 Gemeinden zu beobachten. Die Lungenseuche ist in Baden in einem Stalle und in Württemberg und Bayern in mehrern Stallungen ausgebrochen. In der Lombardei sind 215 Thiere an der Maul- und Klauenseuche erkrankt. Auf Ende Mai wird vom österreichischen Bulletin eine Gemeinde in Dalmatien als von der Rinderpest verseucht verzeichnet. B e r n , den 1. Juni 1881. Schweizerisches Handels- und Landwirlhschaftsdepartement..
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Jahr 1881 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 24 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1881 Date Data
Seite 948-949 Pagina
Ref. No 10 011 103
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