BBl 1881 III 826
Inserate.
I il s e r a t e.
Publikation.
Hinterlegung schweizerischer Fabrik- und Handelsmarken in Deutschland.
Zur Hinterlegung schweizerischer Fabrik- und .Handelsmarken in Deutschland sind folgende Formalitäten zu erfüllen: 1. Die Anmeldung einer Marke hat bei dem Handelsgerichte in Leipzig mit der Erklärung zu erfolgen, dass sich der Anmeldende für Klagen auf Grund, des Markenschutzgesetze der Gerichtsbarkeit des genannten Gerichts unterwirft. Die der Anmeldung anzuschliessende Darstellung der Marken hat in einer Abbildung von höchstens 3 Centimeter Höhe und Breite auf dauerhaftem Papier und in einer Angabe über die Art der Verwendung der Marken zu bestehen. Die Abbildung ist in vier Exemplaren einzureichen. Das Cliché für den Abdruk der Marken beizufügen, steht der meldenden Firma frei. 2. Mit der Anmeldung ist der Nachweis zu verbinden, dass in der Schweiz die Voraussezungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende einen Schuz für die Marke in der Schweiz beanspruchen kann. 3. Einsendung von 56 Mark = 70 Franken an das Handelsgericht in Leipzig. Anmerkung. Die Anmeldung begründet ein Hecht auf das Zeichen nur insofern und auf so lange, als der Anmeldende in der Schweiz in der Benuzung des Zeichens geschüzt ist. B e r n , den 9. September 1881. Eidgenössisches Amt für Fabrik- und Handelsmarken.
Bekanntmachung-.
Der II. Band der eidg. Gesezsammlung, umfassend die Jahre 1850 und 1851, welcher schon mehrere Jahre ganz vergriffen war, ist neu gedrukt worden, so dass nunmehr alle 15 geschlossenen Bände der Amtlichen Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen etc. vollständig beim Sekretariat für das Drukwesen der Bundeskanzlei gekauft werden können. B e r n , im September 1881. Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Berichtigung.
Im d e u t s c h e n Druke des Bundesgesezes betreffend die persönliche Handlungsfähigkeit, vom 22. Brachmonat 1881 (Bundesblatt 1881, Band III, Seite 439), ist in der zweiten Zeile vom Artikel 6 das Wort „gutgläubigen" ausgefallen, indem es heissen soll „wirken g u t g l ä u b i g e n Dritten gegenüber" u. s. w. B e r n , den 5. September 1881. Eidg. J u s t i z - u n d P o l i z e i d e p a r t e m e n t : Welti.
Landwehr-Inspektionen der Infanterie.
Infolge der gleichzeitig auf den 4. und 5. Oktober dieses Jahres fallenden Rekrutirung im Kanton Schwyz (VIII. Division) ist die Inspektion des Landwehrbataillons Nr. 86 und der Kompagnie Nr. 4 des Landwehr-Schüzenbataillons Nr. VIII wie folgt angesezt worden:
1., 2., 3. Kompagnie und Schüzenkompagnie Nr. 4 (Mannschaft der Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht) in Schwyz, Hofmatt, den 12. Oktober ; 4. Kompagnie des Bataillons Nr. 86 (Mannschaft von Gersau und Küssnacht) auf dem Hauptplaz in Küssnacht, den 13. Oktober. • Die Nachinspektion für das Landwehrbataillon Nr. 72 und Schüzen von March, Einsiedeln und Höfe findet statt den 25. Oktober auf der Haab in Lachen; diejenige des Landwehrbataillons Nr. 86 und Schüzen von Schwyz, Gersau und Küssnacht den 27. Oktober auf der Hofmatt in Schwyz. B e r n , den 5. September 1881. Der W a f f e n c h e f der Infanterie: Feiss.
Publikation.
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass Nachbenannte nicht mehr Unteragenten der betreffenden Auswanderungsagenturen sind: Ignaz Blöchlinger in Emmishofen (Thurgau), bisher Unteragent der Agentur A. Zwilchenbart in Basel. Ferdinand Noser in Kreuzlingen (Thurgau), bisher Unteragent der Agentur 0. Stör in Basel. Carlo Corecco in Sodio (Tessin), bisher Unteragent der Agentur J. Baumgartner in Basel. B e r n , den 9. September 1881. Schweiz. Haudels- und Landwirthschaftsdepartement.
Bau-Ausschreibung.
Die Arbeiten für Erstellung eines Rohgeschoss- und Zünder-Depot- Gebäudes in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Voranschlag und Bedingnissheft liegen beim eidg. Oberbauinspektorat in Bern und bei der eidg. Bauanfsicht in Thun zur Einsicht auf.
Uebernahmsofferten für einzelne Arbeiten oder das ganze Gebäude sind bis und mit dem 17. S e p t e m b e r nächsthin in verschlossenen Eingaben, mit der Aufschrift „Offerte für Rohgeschoss- und Zünder-Depot-Gebäude in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement franko einzureichen. B e r n , den 8. September 1881. Schweiz. Departement des Innern: Abtheilung Bauwesen.
Bekanntmachung.
Bei der unterzeichneten Stelle ist ein Programm einzusehen über die nähern Bedingungen zur Theilnahme an einem Konkurse, welcher von einer königl. Kommission in Rom für Entwürfe zu einem N a t i o n a l m o n u - m e n t e zn Ehren des Königs V i c t o r Emanue II. eröffnet worden ist. Die Entwürfe sind binnen der Frist vom 25. August bis zum 23. September dieses Jahres einzugeben an die Adresse : Segretaria della Commissione Beale, Via Santa Susanna in Roma. Der Ort und Tag der Eröffnung und die Dauer der Ausstellung werden laut obigem Programm durch die Zeitungen später bekannt gemacht werden. B e r n , den 27. August 1881. Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Publikation.
Die Auswanderungsagentur Joh. Baumgartner in Basel hat unterm 27. d. Mts. dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, dass Hr. Vinzenz Zanatta in Lugano (siehe Bundesblatt 1881, Bd. III, S. 615) nicht mehr ihr Unteragent sei. B e r n , den 29. August 1881. Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Bekanntmachung.
Die Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt wurde, ist zu ermitteln, nämlich : Für August Euenzi, gebürtig von Wyl (St. Gallen) ?, gewesener Koch, Witwer der Mane Celine Lucie Lesage, gestorben in Brüssel am 15. November 1880 im Alter von 43 Jahren. Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, sowie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen. B e i n , den 30. August 1881. Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Zur Heranbildung von eidg. Probirern für die Kontroiämter von Gold- und Silberwaaren wird vom 15. Oktober laufenden Jahres bis Anfangs März 1882 am eidg. Polytechnikum in Zürich unter der Oberleitung des Herrn Professor Dr. L u n g e ein Kurs in der Probirkunde abgehalten. Wir theilen nachstehend das Programm für denselben mit : Vom 15. Oktober 1881 bis 3l. Dezember 1881. 1. Vorlesungen über anorganische Experimentalchemie, 6 Stunden wöchentlich, Prof. Dr. V. Meyer. 2. Vorlesungen über Metallurgie, 2 Stunden wöchentlich, Prof. Dr. L u n g e . 3. a. Vorlesungen über die Chemie der Edelmetalle und ihrer Legirungen, 2 Stunden wöchentlich, Prof. Dr. H e u m a n n . b. Uebungen dazu, 2 Stunden wöchentlich, Prof. Dr. L u n g e und Prof. Dr. H e u m a n n . Vom 1. Januar bis Anfangs März 1882. Theorie und Praxis der Probirknnde und des Betriebes von Kontroiämtern, täglich, Hr. Louis P r u t i g e r , von Genf, unter Mitwirkung von Prof. Dr. Lunge. Der Unterricht wird zum Theil in deutscher, zum Theil in französischer Sprache ertheilt, und es können sich daher nur diejenigen als Schüler an diesem Kurse betheiligen, welche beider Sprachen in genügendem Grade mächtig sind. Die Anmeldungen für den Kurs sind bis spätestens den 1. Oktober laufenden Jahres Hrn. Prof. Dr. L u n g e , chemisch-technisches Laboratorium in Z ü r i c h , einzureichen. Der Kurs wird nur abgehalten, wenn sich mindestens 4 Theilnehmer anmelden. Bei.Eröffnung desselben hat jeder Theil-
nehmer die auf Fr. 100 festgesezte Gebühr an Hrn. Prof. Dr. L u n g e zu entrichten. Nach Beginn des Kurses dürfen keine Schüler mehr zugelassen werden. Am Ende desselben findet für diejenigen Aspiranten, welche sich um das Diplom eines eidgenössischen Probirers bewerben wollen, eine Prüfung statt, welche alle im Kurs gelehrten Fächer umfasst. B e r n , den 22. Juli 1881. Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Bekanntmachung.
Eine Lehrstelle für höhere Mathematik in analytischer Richtung (Funktionentheorie etc.) am eidg. Polytechnikum wird blêmit zur Besetzung ausgeschrieben, Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilage von Zeugnissen, allfälligen wissenschaftlichen Arbeiten und eines curriculum vitse bis spätestens £nde September d. J. an den Unterzeichneten einsenden, welcher auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft er- •theilen wird. Z ü r i c h , den 23. August 1881. Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeier.
Bekanntmachung.
Eine Hauptlehrstelle für Forstwissenschaft mit besonderer Berücksichtigung der mathematischen Richtung (Taxationslehre und Waldwerthberechnung) an der Forstschule des eidg. Polytechnikums wird hiemit zur Besetzung 'ausgeschrieben.
Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen, allfälligen wissenschaftlichen Arbeiten und eines curriculum vitse bis spätestens Ende September d. J. an den Unterzeichneten einsenden, der auf verlangen über Anstellnngs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheflen wird. Zürich, den 23. August 1881. % Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kuppelei-.
Vereinigte Schweizerbahnen.
Mit dem 1. k. M. Oktober tritt ein II. N a c h t r a g zum w ü r t t e m - bergisch-schweizerischen G ü t e r t a r i f h e f t III vom 15. Dezember 1880, neue Taxen für Ulm, sowie neue Getreidefrachtsätze und Taxberichtigungen enthaltend, in Kraft, der bei den Verbandstationen eingesehen und gratis bezogen werden kann. St. G a l l e n , den 9. September 1881. Die Generaldirektion.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben. Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.