BBl 1884 II 868

Inserate.

Inserate.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Emmenthalbahngesellschaft beabsichtigt, das im Jahr 1875 aufgenommene Anleihen von 1,050,000 Franken auf den 1. September 1884 abzubezahlen und zu diesem Behuf ein neues Anleihen von einer Million Franken aufzunehmen und im ersten Rang auf die Bahnlinie Solothurn-Burgdorf, nämlich a. die Bahnstrecke vom Anschluss an den Centralbahnhof in Neu-Solothurn bis zum Anschluss an den Bahnhof Burgdorf heim Thiergartenweg in einer Länge von 19,948 Meter, und b. den der Emmenthalbahngesellschaft gehörenden Antheil auf der Nordseite des Bahnhofs Burgdorf zwischen dem Thiergartenweg und dem Salzmagazin, in der Länge von 497 Meter, zu versichern. Allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung sind bis zum 9. Juni 1884 dem Bundesrath einzureichen. B e r n , den 14. Mai 1884. Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale Ausstellung von Sämereien, Futterstoffen u, Düngemitteln in

Budapest.

Gleichzeitig mit der vom 1. Mai bis 15. Oktober 1885 in Budapest abzuhaltenden allgemeinen ungarischen Landesausstellung und im Rahmen derselben soll eine internationale Ausstellung von Sämereien, Futterstoffen und Düngemitteln stattfinden. Dieselbe wird folgende Klassen umfassen :

1. Sämereien der ssrodfrüchte ; 2. Samen der Medizinalpflanzen; 3. Samen der Grespinnstpflanzen; 4. Samen der Handelsgewächse und landwirthschaftlichenlndustriepflanzen; 5. Sämereien der Futterpflanzen; 6. andere Futterstoffe; 7. Düngemittel. Die weitern diese Ausstellung betreffenden Bestimmungen sind in einem Spezialprogramme enthalten ; Exemplare dieses letztern, sowie Anmeldebogen können bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden. B e r n , den 12. Mai 1884. Schweiz. Landwirlkschaftsdepartcment.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Juni nächsthin tritt zum Tarif vom 1. November 1880 für die Beförderung von Personen und Gepäck im direkten Verkehre zwischen der Nordostbahn, sowie der Linie Effretikon-Hinweil einer- und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits ein I. Nachtrag in Kraft. Derselbe kann auf den betheiligten Stationen eingesehen werden. Z ü r i c h , den 12. Mai 1884.

Im Anschluss an unsere Publikation vom 28. vor. Mts. bringen wir zur Kenntniss, dass mit 20. äs. Mts. für die Beförderung von Holzstoff, Holzzellstoff (Cellulose) und Holzzeugmasse in Wagenladungen von 10,000 kg. nachstehende weitere Ausnahmetaxen in Kraft treten: Cham-Basel S. C. B. transit pro Tonne . . . Fr. 6. 53 „ -Delle transit pro Tonne „ 10. 64 „ -Verrières transit pro Tonne . . . „ 11. 38 Die Taxe für Basel transit ist nur für Sendungen nach Mülhausen und weiter, beziehungsweise Müllheim und weiter anwendbar. Z ü r i c h , den 14. Mai 1884. Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Pur den Transport von rohem Bauholz in Ladungen von 10,000 kg. pro verwendeten Wagen ab der Station Nebikon nach Aarau wird bei garantirter Lieferung von mindestens 60 Wagenladungen bis Ende 1884 auf den gegenwärtigen Tarifsätzen ein .Rabatt von 10% auf dem Eückvergütungswege gewährt. B a s e l , den 9. Mai 1884. Das Direktorium.

Gotthardbahn.

Am 15. fl. Mts. tritt für den Transport von G e t r e i d e etc. in Ladungen von mindestens 10,000 kg. pro Wagen ab einigen i t a l i e n i s c h e n S e e - h ä f e n nach den Stationen der Gotthardhahn, der J Jura-Bern-Luzern- B a h n , der E m m e n t h a l b a h n , der S c h w e i z e r i s c h e n C e n t r a l b a h n und der N o r d o s t b a h n ein nener Ausnahmetarif in Kraft. Derselbe kann auf den betreifenden Stationen eingesehen und durch unser kommerzielles Bureau zum Preise von 20 Cts. bezogen werden. L u z e r n , den 9. Mai 1884.

Vom 1. künftigen Juni an gelangen für den Personenverkehr zwischen den Stationen der Gotthardbahn Arth-Goldau,Schwyz, Brunnen, Flüelen, Amsteg, Gesehenen, Airolo, Bellinzona, Locamo, Lugano und Chiasso einerseits und denjenigen der Schweizerischen Centralbahn Aarburg, Alt-Solothurn, Biel, Herzogenbuchsee, Langenthal, Liestal, Neu-Solothurn, Ölten, Sissach, Sursee, Zofingen, Aarau, Sremgarten, Lenzburg und Wohlen anderseits S o n n - und F es 11 ags b ili e t e zu e r m ä ss i g t e n Taxen zur Ausgabe. Der bezüglicbe Tarif kann bei den genannten Verbandstationen eingesehen werden, L u z e r n , den 10. Mai 1884. Die Direktion.

Postamtliche Bekanntmachung.

in Gemässheit von Artikel 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 10. August 1876 sind sämmtliche vom Jahr 1883 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden. Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermissten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden. Nach Umfluss von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräussert. B e r n , den 10. Mai 1884. Die S c h w e i z . Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Schweizerische Postverwaltung.

Bekanntmachung.

Das von der schweizerischen Oberpostdirektion bis jetzt nur in deutscher Sprache herausgegebene "Posthandbuch für die Schweiz" ist soeben auch in französischer Sprache erschienen, und es kann die französische Ausgabe, gleich wie die deutsche, zum Preise von Fr. 1 bei der Oberpostdirektion, bei den Kreispostdirektionen, sowie bei sämmtlichen Poststellen der Schweiz bezogen werden. Das „Posthandbuch" ist zunächst und hauptsächlich für das mit der Post verkehrende Publikum bestimmt und enthält namentlich folgende Hauptkapitel : Organisation der Postverwaltung; Umfang des Postdienstes; Postregal; Dienstverkehr mit den Poststellen; Verbotene und bedingt zugelassene Gegenstände;

Haftpflicht der Postverwaltung; Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks; Adressirung, Frankirung, Aufgabe, Rückforderung, Spedition und Aushingabe der Postsendungen; Portofreiheit; Taxen und besondere Bestimmungen betreffend die verschiedenen Kategorien von Postsendungen (nebst Distanzenanzeiger zur Berechnung der inländischen Fahrposttaxen für Sendungen über 5 kg.); Mitwirkung der Post beim Telegraphen- und beim Zolldienste; Verzeichniss der Länder und Orte des Weltpostvereins etc. B e r n , den 10. Mai 1884. Die Oberpostdirektion: Ed. Huhu.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Sekretärs des Waffenchefs der A r t i l l e r i e , mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 4000, wird neuerdings zur Bewerbung ausgeschrieben. Anmeldungen für diese Stelle sind in Begleit der nöthigen Ausweise über technische und militärische Befähigung bis zum 20. Mai nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen. B e r n , den 30. April 1884. Schweiz. Militärdepartement

Ausschreibung einer erledigten Stelle.

Die durch Rücktritt des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines A d - j u n k t e n d e s a d m i n i s t r a t i v e n I n s p e k t o r a t s d e s schweizer i s c h e n E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t s , mit einer Jahrosbesoldung von Fr. 4500—5000, wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerber auf diese Stelle, mit welcher namentlich die Besorgung der Tarifkontrolle verbunden ist, wollen ihre schriftlichen Anmeldungen, hegleitet

mit Zeugnissen üb e r bisherige Leistungen, dem unterzeichneten Departement längstens bis am 24. d. M. einreichen. B e r n , den (i. Mai 18842. Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement : Eisenbahnabtheilung.

Bekanntmachung.

Nach einem neulichen Elitscheide der Court of Claims in Washington sind die O f f i z i e r e der r e g u l ä r e n Armee und der Flotte der V e r - e i n i g t e n S t a a t e n , welche im K r i e g e mit M e x i k o gedient haben, zu einer nachträglichen V e r g ü t u n g im Betrage eines dreimonatlichen Soldes berechtigt. Ein weiterer Antrag, allen O f f i z i e r e n und S o l d a t e n (auch denjenigen der freiwilligen Truppen), welche in dem genannten Kriege gedient haben, eine monatliche P e n s i o n von acht Dollars zu bewilligen, ist bereits im Monat März vom Repräsentantenhause angenommen worden und liegt gegenwärtig beim Senat. In diesem Alitrage, -welcher vom Senat ebenfalls angenommen werden dürfte, sind auch die Wittwen jener Offiziere und Soldaten eingeschlossen, wofern sie mit letzteren schon vor deren Entlassung verheiratet waren. Da eine möglichst rechtzeitige Anmeldung rathsam erscheint, so werden allfällige Pensionsberechtigte schon jetzt auf diese Beschlüsse aufmerksam gemacht. B e r n , den 30. April 1884. Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Ua Druckschriften, welche zur Vertheilung au die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen wurden, so wird wiederholt daran erinnert, dass für solche

Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und dass bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekre tariates für Drucksachen, ein etwelcher Eeservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat. B e r n , den 22. Dezember 1881. Die schvreiz. Bnndeskanzlei.

Beprodazirt im Mai 1884.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o - frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben. Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Krnennnng festgesetzt. iNähere Auskunft erthe.ilt die für die Empfanguahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.