BBl 1884 IV 720
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Die internationale Centralstelle der Union zum Schutze des gewerblichen Eigenthums, welche durch die Konvention vom 20. März 1883 zwischen Belgien, Brasilien, Ecuador, Frankreich, Grossbritannien, Guatemala, Italien, den Niederlanden, Portugal, Salvador, Serbien, Spanien, der Schweiz und Tunisien gegründet wurde, wird vom 1. Januar 1885 an monatlich unter dem Titel „La Propriété industrielle" in französischer Sprache eine Zeitschrift erscheinen lassen, welche bestimmt ist, Angaben aller Art zu centralisiren betreffend den Schutz, welchen die Erfindungspatente, die industriellen Zeichnungen oder Modelle, die Fabrik- oder Handelsmarken und die Geschäftsfirmen in den verschiedenen Ländern geniessen. Die betreffende Zeitschrift wird enthalten : Artikel über Fragen, welche für die Union Interesse bieten : den Text obenerwähnter Konvention und aller Dokumente, die sich auf deren Ausführung beziehen, der Gesetze und Verordnungen, sowie der internationalen Konventionen, welche auf die in der Konvention vorgesehenen Gegenstände Bezug haben ; offizielle Nachrichten betreffend den Schutz des gewerblichen Eigenthums; statistische Angaben aller Art, Bibliographie, Entscheidungen der Gerichtshöfe, Miscellen. Abonnemente auf diese Zeitschrift nehmen zum Preise von fünf Franken jährlich (Porto nicht Inbegriffen) die Herren Jent & Reinert in Bern entgegen. B e r n , im November 1884. Die schweiz. Bundeskanzler
Konkurrenz-Ausschreibung.
Gemäss bundesräthlichem Beschlusse sollen die Pläne zu dem in St. Grallew zu erstellenden P o s t g e b ä u d e auf dem Konkurrenzwege beschafft werden, zufolge dessen die schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten zur Betheiligung an diesem Konkurse eingeladen werden. Ueber alles Weitere gibt das Programm, welches vom ei dg. O b e r - b a u i n s p e k t o r a t in B e r n gratis zu beziehen ist, die nothwendige Auskunft. B e r n , den 29. November 1884. Schweiz. Departement des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.
Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.
Veranlasst durch, fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, dass von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Notwendigkeit kreirt werden und dass somit Anstellungsgesuche nur in solchen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können. Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniss wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimatort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniss über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist. B e r n , den 1. August 1884. Eidg. Oberzolldirektion.
Reproduzirt im Dezember 1884.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i e h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein: ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben. Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die. für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.