BBl 1886 II 667
Schweizerische Bundesversammlung.
Schweizerische Bundesversammlung.
Die gesetzgebenden Räthe der Schweiz. Eidgenossenschaft sind am 7. Juni 1886 zu ihrer ordentlichen Sommersession in Bern zusammengetreten. Die abtretenden Präsidenten der Räthe haben die Session mit Ansprachen eröffnet, wie sie hier folgen :
a. Ansprache des Präsidenten vom Nationalrathe, Hrn. A.Bezzola, Advokat, von und in Zernetz /Graubünden/. „Meine Herren Nationalrathe! „lieber die Aufgabe, die Bedeutung und den Werth der Volksvertretung neben dem Institute der direkten Volksgesetzgebung, dem R e f e r e n d u m , und umgekehrt, haben wir in neuester Zeit so vielfache und so weit auseinandergehende Ansichten gehört und gelesen, dass es nicht unpassend erscheinen mag, beim Ablauf eines Präsidialjahres in unserer Volkskammer und beim Beginn neuer Verfassungsarbeiten dieser Frage einige Beachtung zu schenken. Sind Jene im Recht, wollen wir untersuchen, welche behaupten, der Parlamentarismus habe sich überlebt, sei eine abgewirtschaftete Form im modernen staatlichen Organismus, oder Diese, welche der direkten Volksgesetzgebung, dem sogenannten Referendum , jede Berechtigung und jeden Werth absprechen. „Was zunächst den Kampf gegen die parlamentarischen Institutionen betrifft, so geht er von zwei Seiten, von zwei entgegengesetzten politischen Richtungen aus, von der a u t o k r a t i sehen und der extrem d e m o k r a t i s c h e n . Der einen ist das Parlament ein Hinderniss für die Herstellung einer thatkräftigen, einheitlichen, persönlich absoluten Leitung des Staatswesens, der andern für die Durchführung des Gedankens der reinen Demokratie. Die Erstem wollen kein Parlament, damit nur E i n e r , die Andern, damit A l l e herrschen können. .„Es liegt nun auf der Hand , dass die Anhänger der absoluten Monarchie vollständig Recht haben, wenn sie in den parlamentarischen Institutionen einen gefährlichen Feind sehen, weil diese es
6(58 eben sind, welche, wo sie in unverfälschter Form auftreten, die unversöhnlichsten und unerbittlichsten Bekämpfer der Einzelherr schaft waren und es ihrer Natur nach stet? ssein werden. „Ganz anders stellt sich die Frage, wenn w r die Tendenzen und Ziele der extrem demokratischen Richtung in's Auge lassen. Diese will durch die Beseitigung des Parlaments der direkten Volksherrschaft, einer neuen Form absoluterer Freiheit, die Woge ebnen. „Wird sie damit zum Ziele gelangen? Wir glauben es nicht; denn, wenn man ihre Anhänger befragt, in welcher Weise das Parlament ersetzt werden soll, so erhält man eine zweifache Antwort: die Einen wollen den Staat in der Weise rekonstruiren dass an seine Stelle eine Anzahl kleinerer Gemeinwesen zu treten hätte, welche, unabhängig von einer Centralgewalt als freie Kommunen, auf breitester demokratischer Grundlage aufgebaut, die staatlichen Aufgaben au lösen hätten. Damit wäre selbstredend der eigentliche Staat, nach unserer Anschauung die höchste Verkörperung der sittlichen Idee in der Menschheit, der vornehmste Träger der heutigen Kultur, zerstört. Andere wollen au der Spitae ihres Staates nur eine durch das Volk gewählte Regierung haben , welche die, Gesetzesvorlagen durch Spezialkommissionn vorberathen und au die Volksabstimmung bringen würde, im Uebrigen nach eigenem Ermessen das Gemeinwesen regierend. Mit dieser Organistition wäre aber offenbar keine neue Form der F r e i h e i t , wohl aber eine neue Gestalt der A l l e i n h e r r s c h a f t gefunden , ein persönliches Regiment, ähnlich dem des modernen, auf das Plebiszit sieh stützenden Kaiserthums. „Aus diesen kurzen Betrachtungen ziehen wir den Schluss, dass die parlamentarischen Institutionen für den Bestand und die freiheitliche Entwicklung eines irgend ausgedehnten Staatswesens von unersetzlichem Werthe sind und bleiben werden Sie bilden einen festen Damm, einerseits gegen den Absolutismus und anderseits gegen die Zerbröckelung und Auflösung des Staates in seine Atome. „Welchen Werth hat nun aber das Referendum neben der Volksvertretung? Unserem Dafürhalten nach einen sehr grossen und segensreichen ! „So lange nämlich M e n s c h e n auf Erden wohnen, wird sich die Erfahrung erneuern, dass der G-e b r a u e h der Ma ht gar oft zum M i ss b r a u c h derselben führt, welchem [Jubel auch eine Volksvertretung leicht verfallen kann. Koalitionen persönlicher und
materieller Interessen, menschliche Schwäche und Gutmüthigkeit, freundschaftliche und gevatterschaftliche Beziehungen, Selbstüber-
liebung und Parteileidenschaft sind geeignet, auch die höchstbegabte und bestgesinnte parlamentarische Kürperschaft von Zeit zu Zeit auf Abwege zu führen, oder wenigstens auf Bahnen zu leiten, auf welche das Volk ihr nicht zu folgen vermag, die es nicht versteht und nicht zu gehen gedenkt. In solchen Augenblicken ist es das R e f e r e n d u m , welches, als Regulator arbeitend, die Dissonanzen zu lösen und das gestörte Einverständnis zwischen Volk und Behörden wieder herzustellen hat. „Auf der anderen Seite holt sich das Volk aus den parlamentarischen Verhandlungen, wo in freier Rede und Gegenrede die Fragen des Tages besprochen werden, eine höhere Auffassung und Anschauung der Dinge, als diejenige ist, welche das tägliche Leben ihm zu bieten vermag. Es erhält Anleitung und Belehrung zum Verständniss und Begeisterung für die Annahme der vorgeschlagenen Gesetze. D a s V o l k f i n d e t , m i t e i n e m W o r t e g e s a g t , in den V e r h a n d l u n g e n seiner V o l k s v e r t r e t u n g den im h a r t e n Kampfe um's Dasein leicht e r l a h m e n d e n idealen S c h w u n g und das Parlament seinerseits, so oft es noth wendig wird, im erfrischenden Bade der Volkssouveränität seine republikanische Bescheidenh e i t und sein h ö h e r e s Ich wieder. „So ergänzen sich diese beiden Institutionen in höchst zweckdienlicher Weise und wirken gegenseitig veredelnd und bessernd auf einander ein. Es ist daher nicht wohlgetha und nicht weise gehandelt, wenn man den Werth der einen auf Kosten der andern übertreibt oder verringert oder gar den Stab über die eine oder andere bricht, nur weil sie nicht immer in unserem Sinne und nach unserem Willen arbeitet. „Referendum und Parlament sind und bleiben stets m e n s c h - l i c h e Einrichtungen, welche ihrer Natur nach niemals rein ideal funktioniren. Weil sie aber gegenseitig sich kontroliren und heben, weil stets die eine es verhindert, dass die andere dauernd in die Fehler gerathe, welche ihrer Natur innewohnen, so soll man sie ungestört und ungescheut neben einander arbeiten lassen zum Wohl und Gedeihen des Ganzen. „Es bleibt mir noch die traurige Pflicht übrig, Ihnen, meine Herren, den Hinschied unserer verehrten, lieben Kollegen, der Herren Nationalräthe B ü z b e r g e r und K a r r e r aus dem Kanton Bern, zu melden. Die Verstorbenen gehörten in die Reihe jener im Dienste
ihres Volkes und Landes ergrauten ehrwürdigen Veteranen, welche die Zierde unserer Behörde bilden und zu denen Jeder von uns, ohne Rücksicht auf seine politische Farbe, ehrfurchts- und ver-
trauensvoll hinaufblickt. Mit Herrn Karrer ist zudem das letzte Mitglied der Berner Deputation ans unserer Mitte geschieden, das vom Anfang des neuen Bundes, vom Herbst 1848 an, ununterbrochen dem Nationalrathe angehörte. „Beide Kollegen, deren Tod wir heute betrauern, nahmen durch die Lauterkeit ihrer Gesinnung, die Geradheit und Zuverlässigkeit ihres Charakters, das Mass- und Taktvolle ihres Strebens und die Liebenswürdigkeit ihrer Person einen hervorragenden Platz nicht nur in der Behörde, sondern auch in den Herzen von uns Allen ein. Durch reiche Lebenserfahrung, strenge, gewissenhafte Arbeit, verbunden mit natürlicher, hervorragender Begabung, hatten sie sich zu jener Klarheit des Geistes und Ruhe der Urtheilskraft durchgearbeitet, welche oft unsere Bewunderung erregte und die so wohlthätig auf die Verhandlungen einer obersten Landesbehörde einwirkt. Sie werden daher in unserem Erinnerung stets jenen vornehmsten Platz einnehmen, den nur Liebe, verbunden mit Hochachtung, sich erobern kann. Unser und des Vaterlandes Schmerz um die Dahingeschiedenen ist um so grösser und empfindlicher, als der Tod in letzter Zeit auch dem anderen Käthe eines seiner ausgezeichnetten Mitglieder, Herrn Ständerath V i g i e r , entrissen hat, das wir mit ihm betrauern. "Tief ergriffen rufen wir den Verstorbenen nach: Ehre Euerm Andenken, Friede Eurer Asche! und ich bitte Sie, Ihrer Theilnahme und Trauer um dieselben durch Aufstehen Ausdruck zu verleihen.a
l). Ansprache des Präsidenten vorn Ständerathe, Hrn. Landammann E. Zweifel, von Lintthal, in Glarus.
„Meine Herren Ständeräthe! „Ihr heute reglementsgemäss abtretendes Präsidium beehrt sich hiemit, die diesjährige Junisession des schweizerischen Ständerathes noch zu eröffnen und Ihnen Allen freundlichen Gruss und Willkomm zu gemeinsamer Arbeit zu entbieten. „Die drohende Wolke, welche während Monaten über der südöstlichen Spitze Europas lagerte, ist, Dank der Intervention der europäischen Mächte, wenigstens für die nächste Zeit, am Horizont verschwunden. Das rege Interesse, mit dem wir die verschiedenen Phasen der Entwicklung jener Frage verfolgten, vermochte nicht die Sorge zu verscheuchen, dass ein kleines Land vor einem Unternehmen stehe, welches mit einiger Wahrscheinlichkeit fast über seine Kräfte gehen könnte. Wir mussten befürchten, die alte Er-
fahrung aufs Neue bestätigt zu sehen, dass Kleinstaaten gegenüber stillen Aufmunterungen Dritter nicht allzu vertrauensselig sein dürfen, weil eben schliesslich von dem verschleierten Bilde eines durch die Hoffnung auf fremde Unterstützung angefachten kriegerischen Geistes kaum Anderes denn schwere Enttäuschungen übrig bleiben, sofern derselbe nicht unbedingten Rückhalt findet in dem Rechtsbewusstsein, der Kraft und Opferwilligkeit des eigenen Volkes. „Wenn auch die Lage der Volkswirtschaft in unserm Vaterlande sich seit unserer letzten Session kaum gebessert hat, so haben wir doch keine so betrübende Erscheinungen und Ausschreitungen zu verzeichnen, wie solche in den letzten Monaten dies- und jenseiis des Océans leider mehrfach zu Tage getreten sind. Der wahre Republikaner, der ja gleichzeitig berufen ist, an der Gesetzgebung mitzuwirken, birgt in seinem Innern ein tiefes Gefühl für Recht und Ordnung. Dasselbe findet in dem Bestreben unserer Behörden und betheiligten Kreise, das materielle und geistige Wohl der untern Volksklassen nach bestt u Kräften zu heben, einen kräftigen Ansporn und Wiederhall. „Der so sehr günstige Abschluss der 1885er Staatsrechnuug gibt dem Bunde die Mittel an die Hand, nebst anderweitigen Zuwendungen aueh denjenigen Fond in erheblichem Masse zu bedenken, der bestimmt ist, für die verunglückten eidgenössischen Wehrmänner oder ihre JHinterlassenen eine Quelle des Trostes und der Fürsorge zu seiu. Wir dürfen aus dieser erfreulichen Thatsaohe die Hoffnung schöpfen, der Bund werde seine helfende Hand auch fernerhin jenen Gegenden zuwenden können, deren Bewohner im Kampfe mit den Natnrgewalten gar oft einen sehr schweren Stand haben. „Das Geschäftsverzeichniss für die heute beginnende Session weist bereits die erhebliche Zahl von 37 Nummern auf. Darunter befinden sich indessen nur einige wenige Fragen von bedeutender Tragweite. Die drei grossen Geschäfte: Alkoholgesetz, Entwurf für Schuldbetreibung und Konkurs und civilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter können der umfassenden Vorarbeiten wegen von den Käthen erst später behandelt werden. „In Sachen der Revision, resp. Kündigung des deutsch-schweizerischen Meistbegiinstigungsvertrages wird den eidgenössischen Käthen ab Seite des Bundesrathes der Abgang einer Note an den
schweizerischen Minister in Berlin zu Händen der deutschen Reichsregierung mitgetheilt werden, wonach der Bundesrath die Eröffnung von Unterhandlungen im Auge hat, um gleichmässigere und gesichertere Verhältnisse für den Austausch der Waaren zwischen lieiden Ländern herzustellen.
«72 „Um der Schweiz gegenüber denjenigen Staaten, welche mil ihr nicht auf dem Fusse der Meistbegünstigung verkehren, odor welche schweizerische Erzeugnisse mit besonders hohen Zöllen belegen , eine gehörige Waffe in die Hund zu geben, gelangt eine angesehene fachmännische Vereinigung mit dem Vorschlage an Sie. als Zusatz zu § 2 des Zollgesetzes eine Bestimmung aufzunehmen, welche den Bundesrath unter Kenntnissgabe im die Räthe ermächtigen würde, die Ansätze unseres Tarifs gegenüber jenen Staaten um das Drei- bis Sechsfache zu erhöhen. „Es mag in unseren handelspolitischen Verhältnissen gewissermassen als Lichtpunkt betrachtet werden, dass unter Vorbehalt der Genehmigung durch dia kompetenten Organa vorgestern zwischen Rumänien und der Schweiz ein Meistbegünstigung«vertrug unterzeichnet wurde, der uns endlich von dem unsichern Zustande den Provisoriums befreien dürfte. „Die Frage der Revision unsers Haftpflichtgesetzes befindet sich derzeit noch im Stadium der Berathung durch den Bundesrath. „Meine Herren! Im Personalbestand unseres Rathes nahen sich seit unserer letzten Session wesentliche Veränderungen vollzogen. Es waren vier Lücken auszufüllen, die theils durch Hinschied, theils durch anderweitige Verhältnisse eingetreten sind. Ich gedenke mit Achtung und Anerkennung der von uns scheidenden Herren Kollegen Dr. Schmid (Zug), Olivier Zschokke (Aargau) und Dr. Wartmann (St. Güllen), und bin überzeugt, dass Sie, gleich wie ich, ihnen ein freundliches Andenken bewahren werden. „Aber ein schmerzliches Bedauern durchzieht unser Gemüth wenn wir an die Lücke denken, die der Tod gerissen. Kaum hatte sich die stille Gruft über den sterblichen Ueberresten eines feinsinnigen, hochbegabten frühern Kollegen in St. Gallen geschlossen, .als am 21. März abhin eine grosse Trauerversammlung in Solothurn vor dem offenen Grabe eines Mannes stand, dessen ganzes Sein und Wesen dem Dienste des engem und weitem Vaterlandes gewidmet war. Landammann und Ständerath Wilhelm Vi g i e r ist nicht mehr, so tönte die Trauerkunde von Mund zu Mund durch die Gauen des Schweizerlandes. Noch im verflossenen Dezember weilte er thätig unter uns. Und wenn auch damals ein schwerer Schlag in der Familie sein Vaterherz erschütterte, so ahnte gewiss Niemand, dass er so bald einer tückischen Krankheit erliegen sollte. „Wohl hatte ihm Mutter Natur nehan einem klaren, scharten
Verstande die Gabe dei- Rede in reichem Masse verliehen. Allein daneben besass er eine Energie des Willens, einen Fleiss und eine; Arbeitskraft, wie sie wohl selten zu treffen sind. Diese E'gen-
schaften, in Verbindung mit einer gründlichen Bildung und seltenen Leutseligkeit, führten ihn frühe ins öffentliche Leben sowohl seines Heimatkantons als der Schweiz. Eidgenossenschaft. Was er da geleistet, steht in bestem Andenken. Seit 1856 war er ununterbrochen Mitglied dieses Rathes ; letzterer bewies ihm die hohe Achtung und Anerkennung seines Wirkens dadurch, dass er ihm zwei Mal die Ehre des Präsidiums zu Theil werden liess und ihn fortwährend bald an die Spitze, bald als Mitglied der wichtigsten Kommissionen berief. So hat er denn in den letzten dreissig Jahren an der politischen Gestaltung, sowie an der Gesetzgebung der Eidgenossenschaft unter der Fahne des Fortschritts einen hervorragenden Antheil genommen und lässt desshalb in unserem Rathe eine grosse, empfindliche Lücke zurück. „Indem ich dem Schmerze und Bedauern über seinen für Familie und Vaterlandallzufrüh erfolgten Hinschied hiemit öffentlich Ausdruck verleihe, glaube ich voraussetzen zu dürfen, dass Sie, meine Herren, welcher politischen Farbe Sie auch angehören mögen, sich diesem Ausdrucke anschliessen und unserm heimgegangenen, ehrenwerthen Kollegen ein langes und freundliches Andenken bewahren werden."
Der N a t i o n a l r a t h hat 5 neue Mitglieder erhalten, nämlich : Hrn. Jakob M ü l l e r , Kantonsrath, von St. Gallen, gewählt vom XXX. eidg. Wahlkreise am 14. Februar 1886 an dei- Stelle des zurückgetretenen Hrn. Albert K u n k l e r . Karl E n g e l , Gutsbesitzer, von und in T wann (Bern), vom IX. eidg. Wahlkreise am 2. Mai 1886 gewählt für den zurückgetretenen Hrn. Oberst K ü h n . „ Wilhelm Vi g i e r , von Solothurn, Banquier, gewählt vom XXIV. Wahlkreise am 2. Mai 1886 für den zurückgetretenen Hrn. Regierungsrath Heutschi in Solothurn. „ Johann S c h ä r , Grossrath, von Inkwyl (Bern), gewählt am 9. Mai 1886 im VIII. eidg. Wahlkreise an der Stelle des verstorbenen Hrn. Job. B ü z b e r g e r. „ Adolf M ü l l e r , Dr. med., von und in Sumiswald (Bern), im VII. eidg. Wahlkreis am 30. Mai 1886 gewählt für den verstorbenen Hrn. Grossrath Karl K a r r er.
Im 8 t a u d e r a t h erschienen als neue Abgeordnete: für S o l o t h u r n : Herr Oskar M ü n z in g e r, Regierungsrath. von Ölten, :.n Solothurn ; „ Aa r g a u : „ Johann H a h e r s t i c h, Fürsprecher, von Ober-Kat;'elden, in Aarau ; ., St. G a l l e n : „ Karl Friedrich G o o d , Fürsprecher, von und in Mels- •n Zu £: fl Herr Joseph H i l d e b r a n d , Staatsanwalt, von Cliatn, in Hünenborg.
Für die Junisession wurden die Bureaux beider Räthe bestellt wie folgt: 1. Na t i o n al r a t h. Präsident : Herr Henri M o r e l, Grossrath, von Colombier (Neuenburg), in Chuux-de-Fonds, gewesener Vizepräsident ; Vizepräsident : „ Dr. Joseph Z e m p, Grossrath, von und in Entlebueh (Luzern); Stimmenzähler : „ Adrien T h è l i n , Nugotiant, von Bioley- Orjulaz, in La Sarraz (Waadt) ; „ Job. M o s e r , Statthalter, von und in Klein- Andelfiagen (Zürich) ; „ Robert D u r r e r, Landammann, von Thal- \vyl, in Stauz (Unterwaiden); fl Henri C u e n a t , Gerichtspräsident, von Coeuve, in Pruntrut (Bern). (Die Stimmenz,ählor sind die gleichen wie im Jahr 1885.)
2. S t ä n d e r a t h. Präsident : Herr Alphonse B o r y , Grossrath, von und in Coppet (Wrtadt), im Jahr 1885 Vizepräsident 5 Vizepräsident : fl Albert S c h e r b, Staatsanwalt, von und in Bischof'szeil (Thurgau);
Stimmenzähler Herr Job. Jakob H o h l , Vizepräsident des Regierungsrathes, von Heiden, in Herisau (Appenzell A. Rh.) ; ., Joseph C h a p p e x , Staatsrath, von Massongex (Wallis), in Sitten. (Die Herren Hohl und Chappex waren im vorigen Jahre auch Stimmenzähler.}
Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 5. Juni 1886.) Herr Heinrich Hauser in Pfäffikon (Zürich), Hauptmann bei den Verwaltungstruppen, ist vom Bundesrath zum Hauptmann der Militärjustiz ernannt worden.
Vom Bundesrathe wurden gewählt: (am 5. Juni 1886) als Postkommis in Bern: Hr. Gottfried Schwarz, von Bowyl (Bern), gegenwärtig Postkommis in Davos-Platz (Graubünden); „ Telegraphist in Winterthur : „ Konrad Sturzenegger, Telegraphenaspirant, von Wolfhalden (Appenzell A. Rh.), in Winterthur ; (am 7. Juni 1886) als Telegraphist in St. Gallen : Hr. Jakob Engeli, von Engishofen (Thurgau), Telegraphenaspirant in St. Gallen ;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schweizerische Bundesversammlung.
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1886 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 25 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 12.06.1886 Date Data
Seite 667-675 Pagina
Ref. No 10 013 145
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.