BBl 1982 II 383
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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:
Die AHV- und IV-Renten im Lichte der Statistik Ergebnisse der Monatserhebungen für 1979 und 1980
Seit 1975 bestehen wieder Auswertungen über die AHV- und IV-Renten. Die jetzt vorliegenden Monatserhebungen für März 1979/80 entsprechen in Form und Inhalt weitgehend der Veröffentlichung von 1977/78, welche gegenüber jener von 1975/76 stark erweitert worden war. Das Zahlenmaterial wird wie folgt präsentiert I.Teil: Tabellen AHV-und IV-Renten
Gesamtresultate
Spezifische Auswertungen
Entwicklung gewisser Resultate seit 1976 2. Teil: Grafische Darstellungen S.Teil: Anhang
Umrechnung des Rentnerbestandes auf das Jahr
Allgemeine statistische Angaben Mit insgesamt 205 Tabellen und 11 Abbildungen vermittelt diese Publikation einen sehr breiten Überblick über den aktuellen Stand der AHV- und IV-Renten.
Umfang 200 Seiten Bestellnummer 318.123.79-80 - Preis Fr. 19.—
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern
Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 101.- im Jahr und Fr. 58.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw. Dem Bundesblatt werden beigegeben: di.e einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) sowie die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte. Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet. Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 54.- im Jahr und Fr. 32.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.
I.Dezember 1981 Bundeskanzlei
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1982 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 25 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 29.06.1982 Date Data
Seite 383-384 Pagina
Ref. No 10 048 672
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.