BBl 1983 I 1426

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Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Zeitschrift

zur Veröffentlichung rechtskräftiger Entscheidungen und anderer Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse wie Kreis- oder Rundschreiben, besondere Weisungen, Richtlinien, Noten oder generelle Adressen, erläuternde Stellungnahmen sowie Gutachten, die vom Bundesrat, den Eidgenössischen Departementen oder Abteilungen der Bundesverwaltung ausgehen sowie gelegentlich und mit Einwilligung des Bundesgerichts auch Bundesgerichtsurteile, die in dessen Sammlung nicht veröffentlicht sind, aber die Verwaltungen von Bund und Kantonen interessieren können. Bearbeitet und herausgegeben im Auftrage des Bundesrates vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Abonnementspreis für 4 aufeinanderfolgende Hefte : Fr. 50.-

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale-, 3000 Bern. [4]

Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement veröffentlicht:

Das Schweizerische Tourismuskonzept

Grundlagen für die Tourismuspolitik

  • Schlussbericht: 126 Seiten, Bestellnummer 802.900d, Preis Fr. 11.50

  • Kurzfassung: 55 Seiten, Bestellnummer 802.901d, Preis Fr. 5.-

In deutscher und französischer Sprache erhältlich.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern. [16]

Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht:

Zusammenstellung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (1980) 180 Seiten, Preis Fr. 13.50

Zudem können immer noch die Unterlagen des Vernehmlassungsverfahrens be- : zogen werden, insbesondere: Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen Bericht der Studienkommission für die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen vom 31. Juli 1979 sowie

Elemente einer Neuverteilung 1977

Preis zusammen Fr. 16.50

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern. [18]

Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat veröffentlicht:

Sonnenenergie und Baubewilligung Diese Broschüre soll zuständigen Behörden als Entscheidungshilfe im Bewilligungsverfahren dienen. Die Aufmerksamkeit wird dabei auf jene Gesetzespunkte gerichtet, die erfahrungsgemäss mit gewissen Projekten zur Nutzung der Sonnenenergie in Konflikt geraten. Die Broschüre soll des weiteren abzuklären helfen, ob ein Bauvorhaben im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften beurteilt werden kann, oder ob sich gegebenenfalls - aufgrund des mutmasslichen energetischen Nutzens der Anlage - die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vertreten lässt.

In deutscher, französischer und italienischer Sprache erhältlich.

32 Seiten, Bestellnummer 805.730d, Preis Fr. 5-

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern. [31]

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 107.- im Jahr und Fr. 62.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw. Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) sowie die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte. Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet. Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 57.- im Jahr und Fr. 34.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfii + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1982 Bundeskanzlei

[1] ,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1983 Année Anno

Band 1 Volume Volume

Heft 13 Cahier Numero

Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 05.04.1983 Date Data

Seite 1426-1428 Pagina

Ref. No 10 048 946

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.