BBl 1983 III 1139
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Schriftenreihe Wohnungswesen In der Schriftenreihe Wohnungswesen werden Berichte der Forschungskommission Wohnungswesen sowie allgemeine Schriften des Bundesamtes für Wohnungswesen veröffentlicht. Die Publikationsliste kann beim Bundesamt für Wohnungswesen, Postfach 38, 3000 Bern 15, angefordert werden. Soeben erschienen:
Band 27
Verdichtete Wohn- und Siedlungsformen
Empfehlungen zur Planungs- und Baubewilligungspraxis von Kantonen und Gemeinden Nur in deutscher Sprache erhältlich. Die französische Fassung ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Sommer 1983 erscheinen. 68 Seiten, Bestellnummer 725.027 d, Preis Fr. 6-
Diese Veröffentlichungen können unter Angabe der Bestellnummer bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Verwaltungspraxis der Bundesbehörden
Im Herbst 1980 ist das «Schlagwort- und Gesetzesregister zu den Verwaltungsentscheiden der Bundesbehörden 1948-1976» in französischer Sprache erschienen. Der Band, welcher im Abonnement der Zeitschrift nicht Inbegriffen ist, kann zum Preise von 40 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ), 3000 Bern, bestellt werden.
Erhältlich sind weiterhin die Registerbände 1948-1976 (Fr. 40.-) sowie 1927- 1947 (Fr. 20.-) in deutscher Sprache.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern. [17]
Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 107.- im Jahr und Fr. 62.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr^ die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriffen. Das Abonnement beginnt am li Januar bzw. am 1. Juli. Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw. Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) sowie die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte. Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli -l- Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet. Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 57.- im Jahr und Fr. 34.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materiälzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen. ;
1. Dezember 1982 Bundeskanzlei
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1983 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 41 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 18.10.1983 Date Data
Seite 1139-1140 Pagina
Ref. No 10 049 125
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.