BBl 1985 II 733
Bekanntmachungen der Gerichte
Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
zeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert am Dienstag, 20. August 1985, 16 Uhr, in 8000 Zürich, Lindeneggsaal, Haus Lindenegg, Untere Zäune 2, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
5. August 1985 Divisionsgericht 9A Der Präsident ai: Major Brandenberg
kobsstrasse 60, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert am Freitag, 23. August 1985, 11 Uhr, in 7000 Chur, Kantonsgerichtssaal, Poststrasse 14, als Angeklagter vor Divisionsgericht 12 zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls, .der .Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
7. August 1985 Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberst Guyan
enthalts, wird hiermit aufgefordert am Dienstag, 20. August 1985, 15.30 Uhr, in 8000 Zürich, Lindeneggsaal, Haus Lindenegg, Unter Zäune 2, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
5. August 1985 Divisionsgericht 9A Der Präsident II ai: Major Brandenberg
bekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert am Freitag, 23. August 1985, 13.45 Uhr, in 8706 Meilen, Bezirksgericht, als Angeklagter vor Divisionsgericht 11 zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
2. August 1985 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Kühn
mit aufgefordert am Freitag, 23. August 1985, 14.30 Uhr, in 8706 Meilen, Bezirksgericht, als Angeklagter vor Divisionsgericht 11 zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
2. August 1985 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Kühn