BBl 1986 II 1107

Bekanntmachungen der Gerichte

Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Donnerstag, 4. September 1986, 11 Uhr, in 3000 Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, Hochparterre 02, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

24. Juli 1986 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Hartmann

dert, am Dienstag, 26. August 1986, 8 Uhr, in 6300 Zug, Regierungsgebäude Zug, Postplatz (Gerichtssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

24. Juli 1986 Divisionsgericht 9A Der Präsident ai: Major Brandenberg

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Donherstag, 28. August 1986, 14 Uhr, in 9050 Appenzell, Grossratssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 7 zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

25. Juli 1986 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberst Gisun

bekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Montag, 25. August 1986, 14.15 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

25. Juli 1986 Divisionsgericht 10B Der Präsident: Oberstlt Flück

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 17. September 1986, 11.15 Uhr, in Burgdorf, Schloss, Amtsgerichtssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprpzess das Verfahren gegen Abwesende durchge- : führt.

25. Juli 1986 Divisionsgericht 10B Der Präsident: Oberstlt Stauffer