BBl 1986 II 1107
Bekanntmachungen der Gerichte
Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Donnerstag, 4. September 1986, 11 Uhr, in 3000 Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, Hochparterre 02, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
24. Juli 1986 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Hartmann
dert, am Dienstag, 26. August 1986, 8 Uhr, in 6300 Zug, Regierungsgebäude Zug, Postplatz (Gerichtssaal), als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
24. Juli 1986 Divisionsgericht 9A Der Präsident ai: Major Brandenberg
zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Donherstag, 28. August 1986, 14 Uhr, in 9050 Appenzell, Grossratssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 7 zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
25. Juli 1986 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberst Gisun
bekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Montag, 25. August 1986, 14.15 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
25. Juli 1986 Divisionsgericht 10B Der Präsident: Oberstlt Flück
zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 17. September 1986, 11.15 Uhr, in Burgdorf, Schloss, Amtsgerichtssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprpzess das Verfahren gegen Abwesende durchge- : führt.
25. Juli 1986 Divisionsgericht 10B Der Präsident: Oberstlt Stauffer