BBl 1987 III 158
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Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht:
Zweites Paket von Vorschlägen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen 274 Seiten, Bestellnummer 407.307.1/5806 d, Preis Fr. 24-
Zudem können Unterlagen über das erste Paket bezogen werden, insbesondere:
Elemente einer Neuverteilung 1977
32 Seiten, Bestellnummer 407.303/2680 d, Preis Fr. 3.-
Erste Vorschläge zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen 178 Seiten, Bestellnummer 407.307/2684 d, Preis Fr. 13.50
Zusammenstellung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (1980) 184 Seiten, Bestellnummer 407.309/2686 d, Preis Fr. 13.50
Botschaft vom 28. September 1981 über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen
152 Seiten, Preis Fr. 15.50
Diese Publikationen sind auch in französischer Sprache erhältlich.
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten. [18]
Landeskarten-Zusammensetzungen In der Reihe der Landeskarten-Zusammensetzungen l :50 000 hat das Bundesamt für Landestopographie neu herausgegeben:
5027 Weinfelden - Bodensee
Preis Fr. 15.—, gefalzt und ungefalzt.
Verkauf durch die offiziellen Verkaufsstellen. Herstellung und Verlag: Bundesamt für Landestopographie, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern, Telefon (031)5491 11. [24]
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Register
Schlagwort- und Gesetzesregister zu den Verwaltungsentscheiden der Bundesbehörden 1948-1976. Der Band ist im Abonnement der Zeitschrift nicht inbegriffen. Preis Fr. 40.-.
Erhältlich ist weiterhin der Registerband 1927-1947, Preis Fr. 20- Diese Publikationen sind auch in französischer Sprache erhältlich.
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten. [17]
Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 117.- im Jahr und Fr. 68.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli. Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw. Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.). Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet. Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr.63.- im Jahr und Fr.38.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am l. Januar bzw. am l. Juli. Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze bezogen werden. Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.
1. Dezember 1986 Bundeskanzlei
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1987 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 39 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1987 Date Data
Seite 158-160 Pagina
Ref. No 10 050 498
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.