RPW 2003/3 S. 559
Coop/Waro
Rubrum
Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 33 KG
Examen; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 33 LCart
Esame; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 33 LCart
Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 19. Mai 2003
A.
Sachverhalt
A.1 Das Vorhaben und die Parteien
1. Am 6. Januar 2003 erhielt das Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend "Sekretariat") die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben. Danach beabsichtigt Coop, Basel (nachfolgend "Coop"), mittels Aktienkauf die Kontrolle über die Waro AG, Spreitenbach (nachfolgend "Waro"), zu erlangen.
2. Coop ist die Dachgesellschaft der schweizerischen Coop-Gruppe, zu welcher zahlreiche Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen gehören. Coop ist eine der führenden Detailhandelsketten für Food-Produkte und Non-Food-Produkte in der Schweiz. Das Kerngeschäft der Coop-Gruppe bilden ihre Supermärkte. Daneben ist die Coop-Gruppe unter anderem auch in den Bereichen Gastronomie (Coop Restaurants) und Tankstellen (Coop Mineralöl) tätig.
3. Waro ist ein im schweizerischen Detailhandel tätiges Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten hauptsächlich im Bereich der Verbrauchermärkte mit einem breiten Food und Near Food Sortiment liegen. Daneben ist Waro in beschränktem Ausmass in den Bereichen Gastronomie und Mineralölhandel aktiv. Waro gehört zur Denner-Gruppe.
4. Die Rast Holding SA ist die Dachgesellschaft der Denner-Gruppe. Die Denner-Gruppe ist ein in der Schweiz tätiger Detailhandelskonzern. Zur Denner-Gruppe gehören neben den Waro-Geschäften die Denner-Superdiscount-Geschäfte, welche ein Discountsortiment im Food- und im Near Food-Bereich anbieten.
5. Sowohl die Denner-Gruppe wie auch die Waro AG erfordern eine Restrukturierung. Nach eigenen Angaben ist die Rast Holding SA finanziell nicht in der Lage, neben der Renovation ihres Denner-Filialnetzes auch noch die 28 Waro-Verkaufsstellen zu sanieren. Ferner habe Waro im Schweizer Detailhandel einen eher schweren Stand und nicht die nötige Grösse. Die Denner-Gruppe sei daher bestrebt, sich auf ihre Kerngeschäfte zu fokussieren. Die eher grossflächigen Waro-Geschäfte entsprechen nicht der von der Denner-Gruppe primär verfolgten Discounter-Strategie. Um das Waro-Geschäft in seinem jetzigen Umfang zu erhalten, komme daher nur ein Verkauf beziehungsweise eine Übernahme durch einen finanzstarken Partner in Frage.
6. Es ist das Ziel der Rast Holding SA, die Waro AG als Ganzes zu verkaufen. Die Waro-Verkaufspunkte seien flächenmässig zu gross, um als Denner-Filialen geführt zu werden. Zudem sollten keine Waro-Verkaufspunkte geschlossen werden, da ein Verlust von Arbeitsplätzen vermieden werden soll.
7. Gemäss Auskunft der Rast Holding SA wurden für den Verkauf von Waro vier Hauptinteressenten evaluiert: Carrefour, Spar, Migros und Coop. Mit diesen vier Hauptinteressenten sei parallel verhandelt worden. Diese seien in den Verkaufsgesprächen zudem gleich behandelt worden. Die Rast Holding SA nahm an, dass ein Verkauf von Waro an Carrefour oder Spar kartellrechtlich keine Probleme darstellen würde, was die Angebote dieser Interessenten aufwertete.
8. Die ersten Gespräche mit Carrefour ergaben, dass diese nur an den Waro-Hypermärkten (vgl. Rz. 36) interessiert waren. Spar interessierte sich dagegen nur für die Waro-Supermärkte (vgl. Rz. 36). Die Rast Holding SA erklärte sich jedoch damit einverstanden, dass Carrefour und Spar ein gemeinsames Angebot einreichten. Zu diesem Zeitpunkt lagen die ersten Angebote von Migros und Coop bereits vor. Nach einer Betriebsbesichtigung und Due-Diligence-Gesprächen teilte Spar mit, dass sie definitiv nur an gewissen Waro-Supermärkten interessiert sei. Auf das Angebot von Carrefour/Spar, eine Offerte für 21 (von 28) Waro Verkaufstellen zu unterbreiten, wollte die Rast Holding SA zudem nicht eingehen, da sie sonst auf sieben Waro Verkaufsstellen sitzen geblieben wäre, welche als Denner-Filialen infolge zu grosser Fläche nicht in Frage kamen. Carrefour führte aus, dass es für sie aus logistischen Gründen (unterschiedliche logistische Strukturen) nicht rentabel sei, sämtliche Waro-Filialen, also auch die Supermärkte, zu übernehmen.
9. Im Gegensatz zu Carrefour war Coop bereit, sämtliche Filialen, Arbeitsverhältnisse und Lieferantenverträge von Waro zu übernehmen. Coop führte aus, mit dem vorliegenden Zusammenschluss ihr Detailhandelsnetz ergänzen und in diesem Bereich die kritische Grösse überwinden zu wollen. Synergien sollen dank der Ausnützung von Verbundsvorteilen vor allem in der Lagerbewirtschaftung, Logistik, Informatik und Administration erfolgen. Coop sei bei den Megastores (Grösse Hypermarkt) mit [0%-10%], insbesondere im Vergleich zu Migros, schwach vertreten. Diese strukturellen Defizite seien auszumerzen, unter anderem durch die Aquisition von Waro.
A.2 Das Verfahren
10. Mit Schreiben vom 12. November 2003 reichten die Parteien einen Meldungsentwurf ein. Mit Datum vom 6. Januar 2003 reichten die Parteien dem Sekretariat die definitive Meldung des Zusammenschlusses
ein. Am 6. Januar 2003 stellte das Sekretariat die Vollständigkeit der Meldung fest.
11. Am 3. Februar 2003 hat die zuständige Kammer Produktemärkte der Wettbewerbskommission (nachfolgend "Weko") gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 Kartellgesetz (KG; SR 251) sowie auf Antrag des Sekretariates das Vorliegen von Anhaltspunkten für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung allein oder gemeinsam durch den beabsichtigten Zusammenschluss bejaht und die Eröffnung eines Prüfungsverfahrens gemäss Artikel 10 und 33 ff. KG beschlossen.
12. Die Eröffnung des Prüfungsverfahrens wurde am 12. Februar 2003 im Schweizerischen Handelsamtsblatt und am 18. Februar 2003 im Bundesblatt publiziert.
13. Am 19. Februar 2003, am 2. April 2003 und am 16. April 2003 stellten die Parteien einen Antrag auf Akteneinsicht. Die gewünschten Akten, abgesehen von Dokumenten mit Geschäftsgeheimnissen, wurden den Parteien am 24. Februar 2003 beziehungsweise am 4. April 2003 und 22. April 2003 zugestellt.
14. Die detaillierte Begründung zur Einleitung des Prüfungsverfahrens wurde den Parteien mit Schreiben vom 17. Februar 2003 mitgeteilt.
15. Im Rahmen der durch das Sekretariat durchgeführten Abklärungen wurden Fragebogen an Konkurrenten (je 2 an 11, wovon alle geantwortet haben) und Lieferanten (83, wovon 67 geantwortet haben) von Coop und Waro sowie an verschiedene Verbände (5, wovon alle geantwortet haben) sowie an Konsumentenschutzorganisationen (3, wovon alle geantwortet haben) versandt. Zudem wurden mit Denner, Migros, Coop, Carrefour, Promarca und Waro Hearings durchgeführt.
16. Anlässlich der Sitzung vom 14. April 2003 beschloss die zuständige Kammer Produktemärkte, das Zusammenschlussvorhaben an die Weko zu überweisen.
17. Mit Datum vom 16. April 2003 versandte das Sekretariat den Parteien den Zwischenbericht. Am 30. April 2003 nahmen die Parteien dazu Stellung.
18. Anlässlich der Kommissionssitzung vom 5. Mai 2003 beauftragten die Kommissionsmitglieder den Präsidenten der Weko und der Kammer Industrie und Produktion, mit Coop in einem Treffen die wettbewerblich problematischen Punkte des Zusammenschlusses zu besprechen. Am 7. Mai 2003 fand in den Räumlichkeiten der Weko die entsprechende Sitzung unter Anwesenheit des Präsidenten und des Sekretariates der Weko sowie Coop statt.
B.
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
19. Das Kartellgesetz (KG) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 1 KG).
B.1.1 Unternehmenszusammenschluss
20. Coop übernimmt mittels Aktienkauf 100% der Aktien von Waro. Der Erwerb von 100% des Aktienkapitals ist als Kontrollerwerb und damit als Unternehmenszusammenschluss gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG zu qualifizieren.
B.1.2 Meldepflicht
21. Die beteiligten Unternehmen erzielten im Jahr 2001 in der Schweiz einen gemeinsamen Umsatz von CHF [>13 Mia.]. Getrennt betrug der Umsatz für Coop CHF [...] Mio. und jener von Waro CHF [< 1 Mia.]. Damit sind die Aufgreifkriterien von Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b KG erfüllt.
B.2 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens
22. Gemäss Artikel 10 Absatz 2 KG kann die Wettbewerbskommission den Zusammenschluss untersagen oder ihn mit Bedingungen und Auflagen zulassen, wenn die Prüfung ergibt, dass der Zusammenschluss:
a. eine marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt; und
b. keine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung überwiegt.
23. Laut Artikel 4 Absatz 2 KG gelten als marktbeherrschende Unternehmen einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmern in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.
24. Die voraussichtliche Marktstellung der Parteien nach dem Zusammenschluss ergibt sich folglich daraus, ob nach Realisierung ihres Vorhabens aktuelle und potenzielle Konkurrenten verbleiben und inwiefern sie sich in wesentlichem Umfang von den in der vorangehenden Ziffer genannten Marktteilnehmern unabhängig zu verhalten vermögen.
B.2.1 Relevante Märkte
25. Vorab gilt es festzustellen, in welchen Märkten der Zusammenschluss allenfalls zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen könnte.
26. In Bezug auf die relevanten Märkte sind die Unternehmen (Coop, Waro) im Vertrieb einer Vielzahl von Produkten auf der Stufe des Detailhandels in der Schweiz tätig. Für alle diese Produkte ist im Rahmen der wettbewerblichen Analyse grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
a) den Absatzmärkten, auf denen sich die Detailhändler als Anbieter den Endkonsumenten gegenübersehen, und
b) den Beschaffungsmärkten, auf denen sich die Detailhändler als Nachfrager den Herstellern gegenübersehen.
27. Vorab ist Folgendes anzumerken:
a) Zwischen den Absatz- und Beschaffungsmärkten bestehen Interdependenzen. Die Detailhandelsketten beeinflussen über ihre Aktivitäten in den Absatzmärkten das Einkaufsvolumen und ihre Stellung in den Beschaffungsmärkten. Diese Stellung beeinflusst ihrerseits die Einkaufskonditionen. Je grösser das Einkaufsvolumen, desto günstiger sind in der Regel die Einkaufskonditionen, die dem Handelsunternehmen von seinen Lieferanten eingeräumt werden. Günstige Einkaufskonditionen können wiederum auf verschiedene Weise dazu benutzt werden, die Marktposition auf dem Handelsmarkt zu verbessern (z.B. durch internes oder externes Wachstum, aber auch durch gezielte gegen Wettbewerber gerichtete Niedrigpreisstrategien).
b) Das Ausüben von Nachfragemacht, die zur Erzielung günstigerer Einkaufsbedingungen führt, ist in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung differenziert zu beurteilen. Wenn die Lieferantenseite selbst sehr konzentriert ist und die nachfragemächtigen Käufer auf ihren eigenen Absatzmärkten wirksamem Wettbewerb ausgesetzt und somit gezwungen sind, erzielte Einkaufsvorteile an ihre eigenen Abnehmer weiterzureichen, kann Nachfragemacht verhindern, dass auf Angebotsseite Monopol- oder Oligopolgewinne realisiert werden. Verfügt jedoch das nachfragemächtige Unternehmen auf seinem Absatzmarkt selbst über eine starke, vom Wettbewerb nicht mehr hinreichend kontrollierte Stellung, so ist ohne weiteres nicht mehr zu erwarten, dass erzielte Einkaufsvorteile an die Abnehmer weitergegeben werden.
c) Ein weiterer Zusammenhang zwischen Absatz- und Beschaffungsmärkten basiert auf der Intermedialfunktion der Detailhandelsketten zwischen Lieferanten und Endkonsumenten. Die Notwendigkeit dieser Vermittlerrolle ergibt sich aus den Eigenschaften der Konsumenten, die oft als wenig mobile und nur lückenhaft informierte Nachfrager zu charakterisieren sind 1. Damit tre-
1 London Economics, 1997: Competition in Retailing, OFT Research Paper 13, Kapitel 2
ten die grossen Detailhandelsketten im Ergebnis für die Konsumenten, die Einkäufe in relativ geringem Umfang tätigen, den Lieferanten entgegen (Gegenmachthypothese). Zudem bringen die Detaillisten die Produkte zu den (immobilen) Konsumenten und bündeln für die (uninformierten) Konsumenten Informationen über Angebot, Preise und Qualität von Produkten 2.
d) Obwohl die jeweiligen Produkte in ihren physischen Eigenschaften auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt identisch sind, können sie sich aus ökonomischer Sicht durchaus unterscheiden. Für Lieferanten und Konsumenten spielen beim Verkauf beziehungsweise Kauf eines Produktes typischerweise nicht nur das Produkt an sich, sondern auch die dazugehörigen komplementären Dienstleistungen des Detailhändlers (Transport, Information etc.) eine Rolle.
28. Die eben erwähnten Ausführungen führen jedoch nicht zwingend dazu, dass die so genannte "Spiegelbildtheorie" zur Anwendung kommt. In den Fällen Migros/Globus und Coop/EPA (RPW 1997/3, S. 364 ff.; RPW 2002/3, S. 505 ff.) wurden die Beschaffungs- und Absatzmärkte symmetrisch definiert. Dies führte insbesondere dazu, dass die Spiegelbildtheorie zur Anwendung kam. Wenn die beiden Marktabgrenzungen jedoch nicht symmetrisch sind (Marktsegmentation), lässt sich die Spiegelbildtheorie nicht unbesehen anwenden. Das ist vorliegend der Fall. Einzelne Beschaffungsmärkte sind - im Gegensatz zu den Absatzmärkten - agrarrechtlich weitgehend konditioniert und gegenüber dem Ausland nur zum Teil offen. Deshalb sind die Beschaffungsmärkte nachfolgend unter Berücksichtigung der noch verbleibenden Interdependenzen zwischen Beschaffung und Absatz gesondert zu untersuchen.
B.2.2 Sachlich relevante Märkte
29. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, VKU; SR 251.4). Nachfolgend werden zunächst die Absatz-, dann die Beschaffungsmärkte bestimmt.
2 Vgl. zu dieser Rz. BÖHEIM M., 2002: Ökonomische Analyse der Wettbewerbssituation im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel, Wifo Monatsberichte, S. 325 ff.
Absatzmärkte
30. Gemäss den Weko-Entscheiden Migros/Globus und Coop/EPA werden die Absatzmärkte im Detailhandel nach Sortimenten unterteilt. Dem Sortimentskonzept liegt der Gedanke zu Grunde, dass der durchschnittliche Konsument ein mehr oder weniger umfassendes Güterbündel an einem Verkaufspunkt erstehen will, um so die Transaktionskosten (Such-, Transport- und Zeitkosten etc.) eines Einkaufs zu minimieren. Detailhandelsketten richten ihr Sortiment auf dieses Bedürfnis der Konsumenten aus. Das Sortimentskonzept ist sowohl auf Konsumgüter des täglichen Gebrauchs wie auch auf dauerhafte Güter des nicht täglichen Gebrauchs anwendbar, wobei das Sortiment bei höher wertigen Gütern tendenziell enger abzugrenzen ist. Zunächst werden - in enger Anlehnung an die Weko-Entscheide Migros/Globus (RPW 1997/3, S. 364 ff.) sowie Coop/EPA (RPW 2002/3, S. 505 ff.) - 16 sachlich relevante Märkte unterschieden (vgl. Rz. 30 ff.).
31. Im Entscheid Coop/EPA wurde zwischen den folgenden 16 sachlich relevanten Märkten beziehungsweise Sortimenten unterschieden (RPW 2002/3, S. 505 ff.):
?? Nahrungs- und Genussmittel
?? Kosmetik/Hygiene/Reinigung
?? Küchen- und Haushaltgeräte
?? Herrenbekleidung
?? Damenbekleidung
?? Kinderbekleidung
?? Schuhe
?? Möbel
?? Heimtextilien
?? Uhren/Bijouterie
?? elektrische Apparate/Unterhaltungselektronik
?? Sportwaren
?? Spielwaren
?? Bücher/Zeitschriften
?? Do-it-yourself
32. Aufgrund der unten genannten Erklärungen kommt diese Marktabgrenzung nicht mehr zur Anwendung:
33. Die Marktabgrenzung lässt sich anhand der Typen von Einkaufsläden, in welchen die Konsumenten ihre Einkäufe tätigen, vornehmen. Diese sich am EU-Recht orientierende Marktabgrenzung (Rewe/Meinl EU IV/M.1221, REWA/Billa EU IV/M.803; Ahold/Superdiplo EU Comp/
M.2161; Carrefour/Promodes EU IV/M.1684) stellt massgeblich auf das Verhalten der Konsumenten sowie auf das Angebot der von verschiedenen Akteuren offerierten Waren des täglichen Bedarfs ab. Im Gegensatz zur Definition in den Entscheiden Migros/Globus und Coop/ EPA (RPW 1997/3, S. 364 ff.; RPW 2002/3, S. 505 ff.) bildet das Sortiment vorliegend daher nicht eine einzelne Produktgruppe. Vielmehr besteht das Sortiment vorliegend aus einer Vielzahl von Produktgruppen, welche gemeinsam den täglichen Bedarf der Konsumenten abdecken. Ein solches Angebot besteht aus Food, Near-Food und Non-Food Produkten, mit einem Schwergewicht im Bereich der Food-Produkte, davon vorwiegend Frischprodukte. Dieses Angebot bildet den sachlich relevanten Markt.
34. Es bestehen im Detailhandel verschiedene Vertriebsformen, die sich etwa nach Breite und Tiefe des Sortiments und Grösse der Verkaufsfläche unterscheiden. Für den Detailhandel wird daher von einem Markt ausgegangen, der alle Einzelhandelsgeschäfte, mit einem für den Detailhandel typischen Sortiment von Food-, Near-Food und Non-Food Produkten umfasst (d.h. unter Ausschluss von Spezialgeschäften wie etwa Metzgereien und Bäckereien). Demgegenüber sind die Parteien der Auffassung, dass der Konsument die Wahl zwischen einer Vielzahl von Vollsortiments- und Teilsortimentsanbietern hat, dazu zählen insbesondere Supermärkte, Verbrauchermärkte, Discounter, Spezialgeschäfte des Fachhandels, Warenhäuser, Kioske sowie Tankstellen und Bahnhofshops.
35. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass die Konsumenten (a) den Spezialhandel, (b) Tankstellenshops oder Bahnhofshops (c), Discounter und (d) Warenhäuser nicht als gute Substitute für den Detailhandel sehen.
a) Der Konsument verlangt nach einem Warenangebot für den täglichen Gebrauch, welches sowohl Food-Produkte wie auch Near-Food und Non-Food-Produkte enthält und will dabei von den Vorteilen des "One-Stop-Shopping" profitieren. Das Angebot des Spezialhandels ist dabei typischerweise auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Produktgruppe beschränkt und steht im Hinblick auf das Warenkonzept, die Verkaufsflächen und das durchschnittliche Preisniveau nicht im direkten Wettbewerb mit den Vertriebsformen des Detailhandels. Das Angebot des Spezialhandels dient daher in erster Linie der Ergänzung des Angebots des Detailhandels.
b) Die Grösse der Verkaufsfläche bei Tankstellen- oder Bahnhofshops ist durchschnittlich sehr gering. Sie verfügen nur über ein eingeschränktes Sortiment, das sich auf Getränke und Impulsartikel konzentriert. Zudem ist bei diesen Shops im Regelfall eine wesentliche Preisdifferenz gegenüber dem Detailhandel festzustellen. Der Konsument ist daher bereit, insbesondere wegen der flexibleren Öffnungszeiten deutlich höhere Preise zu zahlen. Wegen der unterschiedlichen Beweggründe für den Einkauf bei Tankstellen oder Bahnhofshops und den Vertriebsformen des Detailhandels sind beide Distributionskanäle für den Konsumenten nicht austauschbar.
c) Fraglich ist, ob Discounter wie Denner oder Pick Pay und so weiter in den sachlich relevanten Markt ausgeschlossen werden sollten, weil sie über ein kleines oder gar kein Sortiment von Frischprodukten verfügen. Aus der Sicht des Konsumenten verfügen die Discounter somit nicht über ein ausreichendes Angebot zur Deckung des täglichen Bedarfs. Des Weiteren ist die durchschnittliche Zahl der angebotenen Artikel in Discountmärkten relativ gering. Zudem deutet auch der geringere Service auf ein nur eingeschränktes Wettbewerbsverhältnis hin. Ob Discountmärkte im vorliegenden Fall für die wettbewerbliche Prüfung des Zusammenschlussvorhabens in den relevanten Markt mit einzubeziehen sind oder nicht, kann jedoch offen bleiben, da sich die wettbewerbliche Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlusses nicht ändern würde.
d) Fraglich ist demnach auch, ob sämtliche grosse Warenhäuser wie Globus und Loeb und so weiter auszuschliessen sind, weil diese, obwohl sie über ein breites Sortiment verfügen, ihren Schwerpunkt nicht im Food-Bereich aufweisen. Ob Warenhäuser in den Markt mit einzubeziehen sind oder nicht, kann jedoch offen bleiben, da sich die wettbewerbliche Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlusses nicht ändern würde.
36. In Anlehnung an das Sortimentskonzept kann ebenfalls eine Unterteilung nach der Grösse der jeweiligen Verkaufspunkte (Verkaufsfläche) und damit nach dem Umfang des angebotenen Gesamtsortiments in Betracht kommen. Zwischen den Vertriebsformen im Detailhandel bestehen Unterschiede hinsichtlich der Breite und Tiefe der Sortimente, der Qualität, der Preise und der Grösse der Verkaufsflächen. Im Allgemeinen werden drei Typen von Verkaufspunkten anhand der Verkaufsfläche beziehungsweise Sortimentsbreite unterschieden:
a) Hypermärkte: Zentren mit sehr grossen Verkaufsflächen, meist in der Nähe von Autobahnausfahrten.
b) Supermärkte: Zentren mit grossen Verkaufsflächen in Städten oder in Agglomerationen.
c) Kleine Supermärkte von mittlerer Grösse in Quartieren und Dörfern.
37. Eine Unterteilung des Marktes in drei Segmente (Hyper-, Super-, kleine Supermärkte) liesse sich aus den folgenden Gründen rechtfertigen:
a) Die unternehmerischen Probleme sind je nach Marktsegment sehr verschieden. Die erforderliche Logistik - etwa für die Belieferung eines Netzes von Quartierläden oder von Hypermärkten - ist sehr unterschiedlich. Auch ist die Gestaltung eines Sortiments im Hypermarkt-Segment mit einem solchen im Quartier-Segment kaum vergleichbar (>5'000 Referenzen im Gegensatz zu rund 1'000 Referenzen).
b) Carrefour, die vor kurzem neu in den Schweizer Markt eingetreten ist, ist ausschliesslich im Hypermarkt-Segment tätig. Auf der anderen Seite sind Akteure wie Primo, Vis-à-vis, Volg oder Spar nur im kleinen Supermärkte-Segment tätig.
c) Schliesslich werden diese drei Segmente auch seitens der Konsumenten unterschieden. Die Hypermärkte dienen den Wochen- oder sogar Monatseinkäufen. Konsumenten fahren am Wochenende mit dem Auto zu diesen grossen Einkaufsstellen und kaufen eine grosse Menge Artikel ein. Unter der Woche werden noch einige Artikel in kleineren Geschäften gekauft, typischerweise in Quartierläden.
38. Ob es sich bei den drei oben genannten Segmenten um eigenständige Märkte handelt, kann offen gelassen werden, da dies das Ergebnis der gesamten Abklärungen nicht beeinflussen würde.
39. Zu beachten ist, dass Detailhandelsketten neben den Sortimenten mit weiteren Parametern im Wettbewerb stehen. Die wichtigsten Detailhändler in der Schweiz heben in diesem Zusammenhang namentlich die Preissetzung, inklusive der Durchführung von Verkaufsaktionen und Treueprogrammen, aber auch die Wahl geeigneter Standorte sowie die Höhe und Qualität von Verkaufsdienstleistungen (Atmosphäre in den Geschäften, Image bzw. Reputation der Detailhandelskette, Verkaufsförderung, Beratung während und nach dem Verkauf etc.) hervor 3. Bei der Analyse der Marktstellung von Coop und Waro auf den betroffenen Märkten sind diese Wettbewerbsparameter ebenfalls in Betracht zu ziehen.
II Beschaffungsmärkte
40. Bei den Beschaffungsmärkten bilden die Lieferanten von Produkten, die über das Vertriebsnetz des Detailhandels verkaufen wollen beziehungsweise müssen, die Marktgegenseite. Der Detailhandel erbringt in seiner intermediären Stellung auf der Beschaffungsseite Dienstleistungen, die es einem Lieferanten erlauben, mit seinem Produkt an den Endkonsumenten zu gelangen.
3 Vgl. hiezu auch: London Economics, 1997: Competition in Retailing. OFT Research Paper 13, Kapitel 2.3. sowie: accenture, 2002: KonsumGüter 2010: Handel - Macht - Marken, S. 13 f.
41. Die Bedürfnisse des Endkonsumenten wirken sich über den Detailhandel auf den Hersteller aus, weshalb den Verhältnissen auf den Absatzmärkten bei der Abgrenzung der Beschaffungsmärkte Rechnung zu tragen ist (vgl. Rz. 27 a).
42. Bei der Abgrenzung der Beschaffungsmärkte sind die Angebotsumstellungsflexibilität der Hersteller und deren Absatzalternativen massgeblich. Die Hersteller stellen in der Regel einzelne Produkte oder Produktgruppen (z.B. Molkereiprodukte, Brot und Backwaren) her und sind daher normalerweise nicht in der Lage, ihre Produktion ohne weiteres auf andere Produkte umzustellen. Der Lebensmittelhandel fragt zwar ein Gesamtsortiment nach, da sich die Nachfrage seiner Kunden ebenfalls auf ein Sortiment richtet. Ein Einzelhändler ist jedoch nicht in der Lage, dieses Gesamtsortiment komplett von ein und demselben Hersteller zu beziehen. Es kann daher nicht von einem einheitlichen Beschaffungsmarkt für den Lebensmittelhandel ausgegangen werden, sondern es sind nach Produktgruppen verschiedene Märkte zu unterscheiden (vgl. Rewe/Meinl EU IV/M.1221; REWA/Billa EU IV/M.803; Ahold/Superdiplo EU Comp/M.2161; Carrefour/Promodes EU IV/M. 1684).
43. Für die Marktabgrenzung sind im Wesentlichen folgende Produktgruppen zu unterscheiden, ohne dabei Modifikationen bei der Unterteilung zwischen und innerhalb der einzelnen Gruppen auszuschliessen:
?? Milchprodukte/Eier
?? Brot/Backwaren
?? Fleisch
?? Tiefkühlprodukte
?? Traiteur/Convenience (frisch und gekühlt)
?? Gemüse/Salate
?? Obst/Früchte
?? Konserven/Saucen
?? Suppen/Kochzutaten
?? Grundnahrungsmittel/Backzutaten
?? Warmgetränke/Cerealien
?? Süsswaren/Backwaren
?? Snacks/Apéro
?? Tiernahrung/Tierbedarf
?? Alk. Getränke
?? Erfrischungsgetränke
?? Körperpflege/Kosmetik
?? Wasch-/Reinigungsmittel
?? Papier-/Hygieneprodukte
?? Sonstige
44. Der Einkauf auf Seite des Detailhandels ist in der Regel ebenfalls nach den oben aufgeführten Produktgruppen organisiert. Coop beispielsweise wendet das Category Management an und unterteilt ihr Angebot in verschiedene Food-Kategorien (vgl. Rewe/Meinl EU IV/M. 1221 und ferner Geschäftsbericht Coop 2001, S. 89).
45. Aus der Sicht der Lieferanten sind demnach die verschiedenen Vertriebsmöglichkeiten (Absatzkanäle) zum Endkonsumenten in Bezug auf die oben genannten Produktgruppen massgeblich (vgl. Rz. 43). Für die Marktabgrenzung auf der Beschaffungsseite sind die Substitutionsmöglichkeiten dieser Absatzkanäle zu beurteilen. Dies ist gleichbedeutend mit der Beurteilung der Frage nach den Marktverhältnissen zwischen den Anbietern von Absatzkanälen (vgl. Migros/Globus, RPW 1997/3, S. 380, Rz. 84).
46. Zwar ist der Detailhandel in der Regel nicht der einzige Absatzkanal, der den Herstellern von Produkten des Detailhandel-Sortiments zur Verfügung steht. Neben dem Detailhandel bietet sich für die Hersteller namentlich die Möglichkeit des Vertriebes über spezialisierte Teilsortimentsanbieter (z.B. Bäckereien, Drogerien, Kioske etc.), den Grosshandel (z.B. zur Deckung der Nachfrage der Gastronomie und Hotellerie), den Direktvertrieb und neuerdings ebenfalls das E-Commerce und den Export. Diese Vertriebskanäle unterscheiden sich hinsichtlich der durchschnittlichen Qualität der Produkte, der Preise, der Grösse der Verkaufsfläche, der Erreichbarkeit, der Ausprägung des angebotenen Sortimentes, der Verkaufsatmosphäre und so weiter. Vor allem können über die aufgelisteten Absatzkanäle meist nur bestimmte Kundengruppen (wie private Konsumenten oder Gastronomiebetriebe) bedient werden.
47. Die Abklärungen der Weko haben jedoch ergeben, dass sich die Bedeutung der verschiedenen Absatzkanäle für die Lieferanten je nach Kundengruppen und Produkteigenschaften erheblich unterscheiden können. Der Detailhandel ist für die meisten Produktgruppen mit einem Anteil von mehr als 50% mit Abstand der wichtigste Absatzkanal. Auch die unterschiedliche Verteilung der Absatzkanäle spricht für eine Abgrenzung des Beschaffungsmarkts nach Produktgruppen.
48. Die Parteien machen in ihrer Stellungnahme geltend, dass die verschiedenen Absatzkanäle aus Sicht der Lieferanten substituierbar seien. Dass dabei einzelne Abnehmer geringere Mengen abnehmen als andere, bewirke nicht, dass die verschiedenen Abnehmer nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Es könne daher nicht allein aufgrund quantitativer Unterschiede in der abgenommenen Menge auf unterschiedliche Märkte geschlossen werden.
49. Zwar stimmt es, dass die Substituierbarkeit der verschiedenen Absatzkanäle nicht einzig aufgrund quantitativer Elementen beschlossen werden kann. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Absatzkanäle für die Hersteller nicht ohne weiteres austauschbar sind. Unterschiedliche Gebindegrössen, Aufmachung und Verpackung, unterschiedliche Verkaufsstrategien, das Erfordernis von unterschiedlichen Kenntnissen und Kontakten für verschiedene Vertriebswege und unterschiedliche Logistik erschweren den Wechsel zwischen verschiedenen Absatzkanälen. Zahlreiche Produkte (insbesondere Impuls- und Markenartikel) sind ausdrücklich für den direkten Verkauf an Letztverbraucher konzipiert. Für diese Produkte gibt es neben dem Detailhandel nur wenige Absatzalternativen. Eine kurzfristige und problemlose Substitution eines verloren gegangenen Detailhandel-Kunden durch Absatz über andere Absatzwege ist nach den Ermittlungen der Weko in den meisten Produktgruppen nicht möglich. Ein Wechsel von Absatzkanälen würde vielmehr - soweit überhaupt möglich - zum Teil erhebliche Investitionen und Umstellungen der Produktions- und Vertriebsorganisation sowie der Kostenstruktur der Unternehmen erfordern.
50. Beschaffungsseitig bilden vorliegend die Vertriebsdienstleistungen des Detailhandels, welche es den Lieferanten erlauben, mit ihren Produkten in eine Produktgruppe aufgenommen zu werden und damit letztlich an die (zumeist privaten) Konsumenten zu gelangen, den sachlich relevanten Markt. Ob die Absatzkanäle Gastronomie, Spitäler, Spezialgeschäfte (inkl. Tankstellen, Märkte) und Export Teil des relevanten Marktes sind, kann vorliegend offen gelassen werden. Diese werden im Rahmen der Analyse der einzelnen Produktgruppen in die Beurteilung einbezogen, da diese eine disziplinierende Wirkung ausüben. Im Übrigen hat dieser Ausschluss keinen Einfluss auf das Ergebnis der Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlusses.
B.2.3 Geografisch relevante Märkte
51. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
I Absatzmärkte
52. In geografischer Hinsicht spielt sich der Wettbewerb gemäss schweizerischer (vgl. Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 505 ff.), aber auch europäischer Rechtsprechung 4 auf zwei Ebenen ab, nämlich einerseits auf
4 Z.B. Rewe/Meinl EU IV/M.1221, Rewe/Billa EU IV/M.803, Ahold/Superdiplo EU Comp/ M.2161, Carrefour/Promodes EU IV/M.1684
der lokalen Ebene zwischen den jeweiligen Verkaufsläden und andererseits auf der nationalen Ebene zwischen den verschiedenen Detailhandelsketten. Beide Ebenen sind im Rahmen einer wettbewerblichen Analyse des Detailhandels in Betracht zu ziehen.
53. Aus Sicht der Nachfrager ist der geografisch relevante Markt lokal, da die Transaktionskosten in einem begrenzten Gebiet gering ausfallen und es sich infolgedessen für den Nachfrager lohnt, den Weg zu einem Verkaufspunkt auf sich zu nehmen. Typischerweise bevorzugt ein Nachfrager bei Gütern des täglichen Gebrauchs einen Verkaufspunkt in der näheren Umgebung; oft sogar den Nächstgelegenen. In geografischer Hinsicht ergibt sich damit ein Marktkreis mit dem nächstgelegenen Verkaufspunkt als Zentrum.
54. Zu beachten ist, dass sich die Marktkreise (je nach zur Verfügung stehenden Transportmittel, Verkehrsinfrastruktur, Transaktionskostenvorteilen [z.B. Verbundsvorteile dank umfassender Sortimente in einem Geschäft], Preisen, Präferenzen der Nachfrager etc.) erheblich unterscheiden können. So weisen Verkaufspunkte mit Konsumgütern des täglichen Gebrauchs deutlich kleinere Einzugsgebiete auf als jene mit dauerhaften und meist teureren Gütern des nicht täglichen Gebrauchs. In diesem Zusammenhang wird oft von der Reichweite eines Gutes (oder vorliegend eines Gütersortiments) gesprochen.
55. Die Europäische Kommission ging bis anhin für den Detailhandel von Marktkreisen mit einem Radius von 10-30 Autofahrminuten aus. Die Weko (vgl. Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 505 ff.) definierte die Marktkreise mit einem Radius von 20 Autofahrminuten.
56. Eine gewisse Anzahl Elemente der wettbewerblichen Analyse im Detailhandel sind hingegen in einem grösseren als nur dem lokalen Zusammenhang zu beurteilen. Folgende Wettbewerbsparameter können für eine Betrachtung der Wettbewerbsverhältnisse auf der Stufe der jeweiligen Vertriebsnetze im Detailhandel sprechen, die in der Schweiz typischerweise von nationaler Ausdehnung sind:
?? Im besiedelten Gebiet existieren im Detailhandel (bezogen auf die Reichweite der Produkte) allgemein dichte und flächendeckende Vertriebsnetze.
?? Die wettbewerblichen Entscheide werden im Detailhandel in der Regel zentral gefasst und koordiniert. Derartige Entscheide betreffen zum Beispiel Preispolitik, Werbung, Anpassungen des Vertriebsnetzes, Sortimentsgestaltung, Marketing, Verkaufsaktionen und so weiter.
II Beschaffungsmärkte
57. Beschaffungsseitig weist der relevante Markt nationale Dimensionen auf (vgl. Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 505 ff.; ferner Unilever/Bestfoods, RPW 2001/4, S. 702 f.). Als räumlich relevanter Markt
gelten die Vertriebskanäle des Detailhandels, welche es den Lieferanten erlauben, mit ihren Produkten an die Konsumenten in der Schweiz zu gelangen.
58. Daran ändert nichts, dass zahlreiche Lieferanten von Coop und Waro, wie von den Parteien vorgebracht wurde, international tätige Grossunternehmen sind. Als Gründe für eine nationale Abgrenzung lassen sich vorbringen:
a) International tätige Unternehmen sind in der Regel über eine nationale Vertretung tätig.
b) Für die befragten Lieferanten ist (wenn überhaupt) nur eine Substitution zwischen schweizerischen Vertriebskanälen möglich. Für die Belieferung ins Ausland bestehen nach Ansicht der meisten Lieferanten erhebliche Hindernisse und Kosten.
c) Die staatliche Regulierung (Bewilligungen, Vorschriften etc.) ist Angelegenheit der jeweiligen nationalen Behörden.
d) Es bestehen Unterschiede zwischen den nationalen Kundenpräferenzen.
B.3 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
B.3.1 Vorbemerkungen
I Konzentrationsprozess im europäischen Vergleich
59. In den letzten Jahren verzeichnete der Detailhandel in der Schweiz und in Europa ein schwaches Wachstum in Bezug auf die Nachfrage. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmen sein Wachstum grundsätzlich in erster Linie mittels folgender Massnahmen steigern kann:
?? Erhöhung seiner Marktanteile auf dem nationalen Markt
?? Verstärkung seiner Position auf dem ausländischen Markt
?? Eintritt in einen neuen Markt ausserhalb des Detailhandels
60. Es kann festgestellt werden, dass die Konzentration in den letzten zehn Jahren in zahlreichen europäischen Ländern zugenommen hat, obwohl diesbezüglich unter den Mitgliedern der europäischen Union bestimmte Diskrepanzen bestehen. So herrscht in einigen Ländern ein Duopol, in anderen ein Triopol oder ein Oligopol, oder es herrscht lediglich ein dominantes Unternehmen vor. Diese Unterschiede lassen sich namentlich mit den verschiedenen Grössen der nationalen Märkte begründen: Kleinere Länder, wie auch die Schweiz, verfügen im Detailhandel zumeist über ein einzelnes dominantes Unternehmen oder ein Duopol. Dies zeigen unter anderem auch folgende (von den Parteien ins Recht gelegte) Daten.
Tabelle
K5
K2
Norwegen 97,0
Niederlande 69,7
Grossbritannien 96,1
Finnland 66,9
Schweden 92,0
Schweiz 66,3
Niederlande 87,5
Schweden 64,0
Finnland 83,4
Norwegen 58,5
Schweiz 83,0
Dänemark 55,6
Österreich 78,9
Grossbritannien 54,8
Dänemark 77,8
Österreich 47,9
Frankreich 76,9
Belgien 45,6
Belgien 75,2
Portugal 41,4
Irland 68,8
Spanien 41,0
Spanien 65,3
Irland 39,3
Deutschland 64,4
Frankreich 38,7
Portugal 64,2
Deutschland 23,5
Quelle: M+M Planet Retail Daten für 2001
?? K5 bildet die Summe der fünf grössten Marktteilnehmer und ergibt deren Konzentrationsgrad.
?? K2 bildet die Summe der Marktanteile der zwei grössten Marktteilnehmer und ergibt ebenfalls deren Konzentrationsgrad.
61. Die Konzentration in Europa lässt sich wie folgt zusammenfassen:
a) Oligopole: Auf den grossen Märkten wie Deutschland und Frankreich herrscht in der Regel die schwächste Konzentration. Die Grösse des Marktes erlaubt die Existenz von mehreren grossen Detailhändlern nebeneinander. Grossbritannien weist trotz seines intern bedeutenden Marktes eine eher hohe Konzentration auf.
b) Duopole: Zahlreiche Länder wie beispielweise die Niederlande, Finnland, Schweden oder die Schweiz weisen mit 60% Marktanteil oder mehr eine deutlich duopolistische Marktstruktur auf.
62. Der erwähnte Konzentrationsprozess lässt sich im Wesentlichen wie folgt begründen:
a) Infolge der Globalisierung und Internationalisierung der Unternehmen ist es für die Detailhandelsketten immer schwieriger, die Kosten für Transport und Logistik zu decken, falls sie nicht über eine bestimmte Mindestgrösse verfügen.
b) Die Ansprüche der Konsumenten sind gestiegen (angenehmere Verkaufsatmosphäre, breiteres Sortiment, bequemer Zugang zu einem Verkaufspunkt etc.). Um Kunden zu gewinnen, sind die Detailhandelsketten gezwungen, neue Mittel einzusetzen, was eine gewisse Finanzkraft und Mindestgrösse voraussetzt.
c) Mit einer gewissen Grösse erlangen Detailhandelsketten bei den Lieferanten bessere Einkaufskonditionen (vgl. Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 516, Rz. 27 und 49 f.).
63. Anzufügen bleibt, dass die ersten beiden Aspekte eher auf dem Vorhandensein von Wettbewerbsdruck basieren beziehungsweise auf der Realisierung von Effizienzgewinnen beruhen. Hingegen könnte der letzte Punkt wettbewerbsrechtliche Probleme aufwerfen, da die besseren Verkaufskonditionen nicht nur auf der Realisierung von Effizienzgewinnen, sondern auch auf der Ausübung von Nachfragemacht durch Detaillisten basieren können.
64. Angesichts der heutigen Situation in der Schweiz im Vergleich mit dem Detailhandelsmarkt in den Ländern der Europäischen Union sowie der Tendenz zu einer grösseren Konzentration, ist nach Einschätzung der Weko das Entstehen eines symmetrischen Triopols in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten.
II Stellungnahme der Konsumentenschutzorganisationen
65. Die Befragung der Konsumentenschutzorganisationen (Fédération Romande des Consommateurs, Konsumenten-Vereinigung Nordwestschweiz und Stiftung für Konsumentenschutz) hat Folgendes ergeben:
a) Die Konsumentenschutzorganisationen führen aus, dass die Wettbewerbsverhältnisse im schweizerischen Detailhandel unbefriedigend seien und weisen auf die starke Marktposition von Coop und Migros hin. Es herrsche praktisch ein Duopol, was die Konsumenten in Bezug auf Preispolitik und Produktauswahl den beiden Grossunternehmen ausliefere. Coop und Migros verfügten über eine enorme Verhandlungsmacht, was insbesondere für die Landwirtschaft gravierende Auswirkungen im Zusammenhang mit der Preisfixierung habe.
b) Die Fédération Romande des Consommateurs hält demgegenüber fest, dass der Schweizer Detailhandelsmarkt durchaus offen sei für Neueintritte, wie der Markteintritt von Carrefour zeige.
Daten
66. Die Ausführungen zur Datenerhebung sind mit folgenden Bemerkungen einzuleiten:
a) Die Marktanteile im Detailhandel können je nach Datenquelle (bzw. Datenerhebung) Unterschiede aufweisen.
b) Für die Berechnung der Marktanteile in der Schweiz stützt sich die Weko im Rahmen der vorliegenden Untersuchung auf die Angaben der IHA-GfK 5. Umsätze der Teilsortimentgeschäfte (wie z.B. Metzgerei oder Bäckerei) sind in den IHA-GfK Daten nicht inbegriffen.
B.3.2 Absatzmärkte
67. Bei der wettbewerbsrechtlichen Analyse ist zunächst die aktuelle Konkurrenz zu evaluieren. Die Frage nach potenzieller Konkurrenz (inkl. Markteintrittsschranken) stellt sich erst dann, wenn feststeht, dass es an aktueller Konkurrenz mangelt.
68. Im Rahmen einer Untersuchung ist nebst dem Umstand, dass der Marktanteil eines Unternehmens dadurch zunimmt, auch zu berücksichtigen, dass diejenigen von anderen Unternehmen abnehmen könnten (vgl. Rz. 116).
I Betroffene Märkte
69. Aufgrund der oben vorgenommenen Definition erfolgt die Analyse des aktuellen Wettbewerbs zunächst nach dem Sortimentskonzept des täglichen Bedarfs (vgl. Rz. 32) und nach Segmenten, das heisst Hyper-, Super-, kleine Supermärkte.
70. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU gelten aufgrund der oben stehenden Erwägungen zur Marktabgrenzung die nachfolgend grau unterlegten Bereiche als betroffene Märkte.
Umsatz 2001, in % Coop Waro Coop + Waro
Hypermärkte ?0%-10%? ?0%-10%? ?0%-10%?
Supermärkte ?40%-50%? ?0%-10%? ?40%-50%?
Kleine Supermärkte ?40%-50%? ?0%-10%? ?40%-50%?
TOTAL ?30%-40%? ?0%-10%? ?30%-40%?
5 IHA-GfK AG, Publikation des Schweizerischen Marketing-Forums, Detailhandel Schweiz 2002/03
71. Die Analyse auf dem nationalen Markt basiert im Wesentlichen auf den Marktanteilsdaten, welche anhand der Daten des IHA-GfK eruiert wurden. Infolge der engen Definition des sachlich relevanten Marktes (lediglich Grossverteiler unter Ausschluss von Warenhäusern, Spezialgeschäften und Discountern) verbleiben die Konkurrenten Carrefour, Denner Satelliten, Primo, Vis-à-vis, Volg und Spar (Magro als kleines Unternehmen wurde nicht in die Analyse miteinbezogen, was das Ergebnis der vorliegenden Analyse jedoch nicht beeinflusste). Die Marktanteile auf den drei Märkten der Grossverteiler (Hyper-, Super-, kleiner Supermarkt) sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich um die Marktanteilszahlen des Jahres 2001; sie basieren auf dem jeweils erzielten Umsatz (die Marktanteilszahlen berechnet anhand der Verkaufsflächen unterscheiden sich nur in geringem Masse von den unten stehenden).
II Nationale Ebene
72. Soweit es um den nationalen Gesamtdetailhandelsmarkt geht, ist der vorliegende Zusammenschluss nicht zu beanstanden:
Umsatz 2001 in %
Coop +
Waro Migros Carrefour
Denner-Satelliten
Primo Vis-àvis Volg Spar Total
Hypermarkt ?0%- 10%? ?60%- 70%? ?20%- 30%? - - - - - 100
Supermarkt ?40%- 50%? ?50%- 60%? - - - - - - 100
Kleine Supermärkte
?40%- 50%? ?20%- 30%? - ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? 100
TOTAL ?30%- 40%? ?40%- 50%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? ?0%- 10%? 100
a) Der vorliegende Zusammenschluss erhöht den Marktanteil von Coop von [30%-40%] um [0%-10%]. Diese geringe Marktanteilsaddition ist im Lichte des Umstandes, dass Coop auch nach dem Zusammenschluss die Nummer zwei bleibt, nicht als wettbewerbsrechtlich problematisch einzustufen.
b) Obwohl der Detailhandelsmarkt einen hohen Konzentrationsgrad aufweist, sind auf der nationalen Ebene einige wichtige Konkurrenten tätig. Allen voran verfügt Migros über einen bedeutenden Marktanteil [40%-50%] und bleibt somit Marktleader. Weitere Wettbewerber sind Carrefour, Denner, Spar, Volg, Vis-à-vis und Primo. Diese sind somit in der Lage, einen disziplinierenden Effekt
auf Coop auszuüben. Die Frage nach einer kollektiven Marktbeherrschung wird nachfolgend eingehend erläutert (vgl. Rz. 77 ff.).
c) Der Markteintritt der französischen Carrefour zieht einen neuen Wettbewerbsdruck nach sich. Insbesondere der Preiswettbewerb wurde erheblich verstärkt. Der Eintritt hat zwar die Anzahl Wettbewerber auf dem schweizerischen Markt nicht erhöht, da Carrefour Jumbo ersetzt hat. Trotzdem erfahren die sich bereits auf dem Markt befindenden Konkurrenten infolge der grossen Finanz- und Einkaufskraft der französischen Detailhandelskette einen höheren Wettbewerbsdruck. Das im Vergleich zu Coop und Migros unterschiedliche und ebenfalls breite Sortiment von Carrefour, insbesondere durch ausländische Produkte, erhöht den Wettbewerb somit erheblich.
d) Es ist auf den nicht vernachlässigbaren Einfluss des E-Commerce hinzuweisen, das trotz seines tiefen Entwicklungsstandes in gewissen Bereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt (vgl. Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 516).
73. Die Daten auf den Marktsegmenten zeigen, dass aufgrund des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens eine Bildung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Coop ausgeschlossen werden kann:
a) Supermarkt-Segment: Mit der restriktiven Marktdefinition verbleiben lediglich Migros, Coop und Waro als Konkurrenten auf dem Supermarkt-Segment. Nach dem Zusammenschluss von Coop/ Waro verfügen die Parteien über einen Marktanteil von [40%- 50%], wobei Waro [0%-10%] beisteuert. Migros bleibt mit [50%- 60%] Marktleader. Die Entstehung oder die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Coop liegt daher nicht vor. Die Frage nach einer kollektiven Marktbeherrschung wird nachfolgend behandelt.
b) Kleine Supermärkte-Segment: Mit rund [40%-50%] hat Coop auf diesem Segment eine Leaderposition inne. Waro hingegen ist auf diesem Segment nur mit einer einzigen Filiale (von insgesamt 28) vertreten, was einen Zuwachs von [<1%] ergibt. Migros verfügt über einen Marktanteil von knapp [20%-30%]. Im Übrigen verbleiben zahlreiche Konkurrenten in diesem Segment wie Primo, Vis-à-vis, Volg, Spar und Denner Satelliten [alle mit Marktanteilen <10%].
III Lokale Ebene
74. Für die lokale Ebene liegen keine Daten bezüglich der oben definierten Märkte (Sortimentskonzept des täglichen Bedarfs, Supermarkt, kleine Supermärkte) vor. Es ist den Parteien zudem nicht möglich, solche Daten zu liefern, da sie die Daten ihrer Konkurrenten nicht kennen. Es ist daher äusserst schwierig, eine präzise Analyse der Konkurrenz in Bezug auf das Sortimentskonzept des täglichen Bedarfs, Supermarkt und kleiner Supermarkt auf lokaler Ebene vorzunehmen. Dennoch können, auch ohne genaues Zahlenmaterial, einige Schlüsse gezogen werden.
Anzahl Verkaufsstellen (2002)
Coop +
Waro Migros Carrefour
Denner-Satelliten
Primo Vis-àvis Volg Spar Total
Hypermarkt 5+3 37 11 - - - - - 56
Supermarkt 221+20 201 0 - - - - - 442
Kleine Supermärkte 662+1 292 0 255 343 897 643 141 3234
TOTAL 888+24 530 11 255 343 897 643 141 3732
75. Auf der lokalen Marktebene des Sortimentskonzepts des täglichen Bedarfs können sich die Wettbewerbsverhältnisse zwischen den verschiedenen lokalen Märkten deutlich unterscheiden. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, ist auf den lokalen Märkten aber ausreichend aktuelle Konkurrenz vorhanden, um das Verhalten von Coop/Waro zu disziplinieren.
a) Da eine genaue Abgrenzung von lokalen Märkten, infolge der Dichte der schweizerischen Detailhandelsnetze und der Verteilung der Verkaufspunkte, schwierig vorzunehmen ist, hat die Weko entschieden, für die vorliegende Untersuchung den jeweiligen Verkaufspunkt von Waro als Ausgangpunkt für die Analyse zu wählen.
b) Es wurden sämtliche Gebiete untersucht, auf denen sich ein Verkaufspunkt von Waro befindet. In keinem dieser Gebiete zieht das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wettbewerbliche Probleme nach sich. Im Umkreis von 20 Autofahr-Minuten von einer Waro-Filiale entfernt finden sich immer eine Migros-Filiale sowie kleinere Supermarkt-Filialen, beispielsweise Primo, Vis-à-vis, Volg oder Denner.
76. Die Daten aus den Marktsegmenten zeigen, dass die Bildung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Coop aufgrund des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens ausgeschlossen werden kann:
a) Supermarkt-Segment: Aufgrund der restriktiven Marktdefinition sind momentan lediglich Migros, Coop und Waro Teil des Supermarkt-Segmentes. Durch die geplante Fusion ergeben sich für Coop/Waro 241 Verkaufspunkte, während Migros über 201 Verkaufspunkte verfügt. Das Territorium wird komplett von Coop und Migros besetzt, was bedeutet, dass praktisch keine Lücke in diesem Verkaufsnetz der beiden Parteien besteht. Im Umkreis von 20 Autofahr-Minuten von einer Coop-Filiale findet sich immer eine Migros-Filiale.
b) Kleine Supermärkte-Segment: Coop besitzt 662 Filialen im kleine Supermärkte-Segment in der Schweiz. Waro ist in diesem Grössenbereich praktisch nicht vertreten. Von den insgesamt 28 Waro-Filialen ist lediglich eine in diesem Segment anzusiedeln. Nach der Fusion würde Coop also über 663 kleine Supermarkt-Filialen verfügen. Neben Migros, welche über 292 kleine Supermarkt-Filialen verfügt, sorgen Primo mit 343, Vis-à-vis mit 879 und Volg mit 643 Verkaufspunkten dieser Art für ein dichtes Netz kleinerer Supermärkte.
IV Kollektive Marktbeherrschung von Coop und Migros
77. Die Analyse des Detailhandelmarktes ist mit der Analyse der kollektiven Marktbeherrschung zu vervollständigen. Dabei gilt es zu eruieren, ob die fraglichen Unternehmen über beträchtliche Marktanteile verfügen und sich in Bezug auf ihr Verhalten absprechen beziehungsweise parallel verhalten.
78. Die Voraussetzung der nötigen Marktanteile der Unternehmen ist erfüllt. Es kann dabei auf die diesbezüglichen oben gemachten Ausführungen verwiesen werden.
79. Die Beantwortung der Frage nach einem parallelen Verhalten der beiden fraglichen Unternehmen gestaltet sich schwieriger, da die Unternehmen eine Vielzahl von Verkaufsprodukten aufweisen. Anstatt den Unternehmen ein paralleles Verhalten nachzuweisen, ist daher auf einer globalen Ebene zu untersuchen, ob Migros und Coop in einem wahren Konkurrenzverhältnis stehen.
80. Die Analyse der folgenden Elemente gibt Hinweise darauf, ob eine kollektive marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird:
?? Anzahl der beteiligten Unternehmen
?? Symmetrien
?? Stabile Marktverhältnisse
?? Transparenz des Marktes
?? Sanktionsmechanismen
?? Stellung der Marktgegenseite
?? Potenzielle Konkurrenz
81. Vor der Analyse dieser Elemente sind zunächst die Wettbewerbsparameter Preis, Qualität, Standort und Sortimente zu untersuchen
(Rz. 39). Diese Analyse ist eine empirische Überprüfung des Verhaltens der Marktteilnehmer.
a) Analyse der Wettbewerbskriterien
82. Nach den Hearings, welche das Sekretariat im Rahmen des Fusionsverfahrens mit den betroffenen Unternehmen durchführte, herrscht unter den schweizerischen Grossverteilern eine effektive Konkurrenz. Sowohl die Konkurrenten von Coop wie auch die Lieferanten bestätigten diese Auffassung.
a.1) Preise
83. Migros ist nach eigenen Aussagen bestrebt, billiger zu sein als Coop, was auch in der Praxis teilweise umgesetzt wird. Denner und Carrefour halten ihre Preise nochmals tiefer als Migros und profilieren sich als Discounter. Die grossen Warenhäuser sind generell teurer. Die grosse Vielfalt der Preisniveaus ist ein Indikator, der gegen eine kollektive Marktbeherrschung unter den Marktteilnehmern spricht.
84. Zur Feststellung eines allfälligen parallelen Verhaltens in Bezug auf die Preisfestsetzung wurde eine Serie von Preisen der grössten Detailhändler, zusammengestellt aus 164 nach IHA definierten Märkten, untersucht. Dabei wurden die Preise von Migros, Coop und des Marktdurchschnittes herangezogen.
85. Als erstes gilt es, dabei abzuklären, ob sich die Unternehmen in der Preisfestsetzung gegenseitig beeinflussen. Dafür wurden zwei lineare Regressionen erstellt, von denen jede sowohl die Preise von Coop und Migros im Vergleich zu den Preisen des jeweiligen Konkurrenten während der gleichen Zeitperiode wie auch im Vergleich zu den Preisen des Unternehmens, des Marktes und des Konkurrenten im vorangegangenen Jahr zeigen (Coop 2001 bezeichnet zum Beispiel die Preise von Coop im Jahre 2001).
Coop 2002
Migros 2002
R^2 0,98
R^2 0,99
Koeff t-Stat
Koeff t-Stat
Markt (2001) 0,153* 3,05 Markt (2001) 0,172 7,25
Coop 2001 0,884 12,76 Migros 2001 0,985 37,87
Migros 2001 -0,162 -1,05 Coop 2001 -0,188 -3,75
Migros 2002 0,132 0,89 Coop 2002 0,037 0,89
Summe 1,007
Summe 1,006
*Fett gedruckte Ziffern: Signifikanter Koeffizient
86. Die Resultate dieser linearen Regressionen zeigen auf, dass sich die Preise der beiden Unternehmen sehr an den eigenen Vorjahrespreisen orientieren. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass die Unternehmen, bezogen auf eine bestimmte Zeitperiode, nicht von den Preisen des jeweiligen Konkurrenten beeinflusst wurden, sondern von den Marktbedingungen.
87. Sowohl die Summe der Koeffizienten wie auch die Koeffizienten des vorangegangenen Jahres liegen sehr nahe bei 1. Diese Tatsache deutet darauf hin, dass die Resultate nach einem Error Correcting Model (ECM) interpretiert werden können: Y=Y(-1) + r (X-Y[-1]).
88. Wenn r Null ist, hat dies zur Folge, dass die Zahlenreihe Y nicht zur Serie X konvergiert, da Y dann Y-1 entspricht. Und umgekehrt: wenn r = 1 ist, konvergiert die Serie Y sofort zur Serie X; Y entspricht dann X (–1). Befindet sich r zwischen den beiden Extremen, stellt dies einen Indikator für die Geschwindigkeit dar, mit welcher sich die beiden Serien einander annähern.
89. Für den vorliegenden Fall sind zwei Arten von Konvergenzen möglich. Entweder passen die beiden grossen Detailhändler ihre Preise generell den Preisen auf dem Markt an oder sie passen ihre Preise den Preisen ihres jeweiligen Konkurrenten an.
90. Es ist daher einerseits die Differenz zwischen den Marktpreisen und den Preisen eines Detailhändlers zu berechnen, andererseits sind die Preisdifferenzen zwischen den beiden Detailhändlern zu bestimmen. Die lineare Regression zeigt die Werte dieser beiden Koeffizienten auf. Wenn der Koeffizient der Differenz zwischen den Marktpreisen und den Preisen eines Detailhändlers nahe bei 1 liegt, zeigt dies, dass dieser Detailhändler stark von den Marktpreisen beeinflusst ist. Wenn der Koeffizient der Preisdifferenzen der beiden Detailhändler
nahe bei 1 liegt, bedeutet dies eine starke Beeinflussung durch die Preise des jeweiligen Konkurrenten.
91. Die Resultate dieser linearen Regressionen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Coop(2002)
Migros(2002)
Coefficient de détermination
R^2 0,168
Coefficient de détermination
R^2 0,387
Koeff t-Stat
Koeff t-Stat
Konstante 0,195 1,26 Konstante 0,108 1,32
Markt-Coop (2001) 0.185 4,31 Markt-Migros
(2001) 0,182 8,02
Migros-Coop (2001) -0,037 -1,32 Coop-Migros (2001) -0,158 -4,86
92. Coop wie Migros zeigen ein Verhalten, welches ihre Preise in die Nähe der ermittelten Marktpreise rückt, was sich in einer Preisänderung von 18% der Differenz zu den Marktpreisen für die fragliche Periode niederschlägt. Dies zeigt, dass der fragliche Markt konvergent ist und kein Anbieter gewinnbringend von einem mittleren Preisniveau abrücken kann.
93. Die Koeffizienten der Preisunterschiede der beiden Konkurrenten sind beide negativ. Es kann festgestellt werden, dass die beiden Grossverteiler sehr viel stärker auf die Bewegungen des Marktes als auf die Verhaltensweisen ihrer Konkurrenten reagieren.
94. Es kann des Weiteren festgehalten werden, dass, weil Migros als auch Coop Teil des Marktes sind, eine Erhöhung der Preise durch Migros während eines Jahres um einen Franken eine durchschnittliche Erhöhung der Marktpreise um zirka 50 Rappen zur Folge hätte; die Variable Markt-Coop erhöht sich dabei um ebenfalls zirka 0,5, die Variable Migros-Coop um 1. Das Resultat in Bezug auf die Preisentwicklung von Coop in den kommenden Jahren lässt sich daher folgendermassen berechnen: -0,037+0,185/2=+0,055. Im Durchschnitt werden die Preise von Coop im folgenden Jahr also um zirka fünf Rappen steigen. Für Migros gilt folgende Formel: -0,157+0,182/3 = -0,096. Im Gegensatz zu Coop werden die Verkaufspreise bei Migros im kommenden Jahr im Durchschnitt um zirka zehn Rappen sinken.
95. Diese Werte sind mit Vorsicht zu verwenden. Ziel dieser empirischen Analyse ist nicht die präzise Erfassung der Preispolitik der beiden
Unternehmen, sondern eine allgemeine Schlussfolgerung in Bezug auf ein allfälliges paralleles Verhalten von Coop und Migros bei der Preisfestsetzung.
96. Es kann festgehalten werden, dass die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Unternehmen in Bezug auf die Preisfestsetzung sehr schwach ist, aber dass beide sich den Schwankungen des Marktes anpassen.
a.2) Qualität
97. In Bezug auf die Qualität kann ebenfalls nicht von einer kollektiven Marktbeherrschung ausgegangen werden. Die Einführung von Bio-Produkten beispielsweise unterstützt diese Schlussfolgerung. Sowohl Migros wie Coop haben den Anteil an Bio-Produkten bei den Frischprodukten in den letzten zehn Jahren massiv erhöht. Die Einführung von Bio-Produkten wurde von den beiden Unternehmen unabhängig voneinander vorgenommen. Bei Migros fand die Einführung über die Linien M-Sano und M-Bio statt, Coop arbeitet mit der Vereinigung Bio-Suisse (Dachorganisation der Biolandwirte) zusammen. Die beiden Unternehmen unterscheiden sich dabei bezüglich der entwickelten Produkte, des Zeitpunkts des Markteintritts und der Kommunikation. Diese Entwicklung ist eher als Indiz für eine Konkurrenzsituation unter den Unternehmen als für ein abgestimmtes Verhalten zu werten.
a.3) Standorte
98. In Bezug auf die Standorte muss eine kollektive Marktbeherrschung ebenfalls verneint werden. Die grossen Center beim Stadtausgang oder an Autobahnen sind unter den Grossverteilern sehr begehrt, wobei Coop auf diesem Gebiet ein Defizit gegenüber Migros beklagt. Des Weiteren geht die Tendenz in Richtung Schliessung der ganz kleinen Verkaufspunkte und Konzentration auf die mittleren und grossen Verkaufspunkte. Diese Tendenz folgt einer Entwicklung des Kaufverhaltens der Konsumenten. Der damit verbundene Transformationsprozess bedeutet einen grossen finanziellen Aufwand für die Detailhändler. Würden die Unternehmen eine Möglichkeit sehen, diese Kosten durch abgestimmtes Verhalten zu senken, hätten sie von dieser Möglichkeit wahrscheinlich Gebrauch gemacht.
a.4) Sortimente
99. Bezüglich ihrer Sortimente weisen Coop und Migros klare Unterschiede auf. Coop unterhält im Wesentlichen ein Sortiment von Markenartikeln, wogegen Migros mehr als 90% Eigenmarken verkauft. Der Konsument hat demnach die Auswahl zwischen zwei relativ verschiedenen Sortimenten, auch wenn die Sortimentsbreite und -tiefe ähnlich sind. Der Markteintritt von Carrefour bewirkte eine Konkurrenzsteigerung in Bezug auf die Sortimente, da das französische Unternehmen eine Sortimentsvielfalt anbietet, die sich wesentlich von den traditionellen Angeboten in der Schweiz unterscheidet.
a.5) Zusammenfassung
100. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Analyse der wettbewerblichen Parameter Preis, Qualität, Standort und Sortiment zurzeit keine Hinweise auf das Bestehen einer kollektiven Marktbeherrschung von Coop und Migros ergab.
b) Kriterien, die die Wahrscheinlichkeit einer kollektiven Marktbeherrschung steigern
b.1) Anzahl beteiligter Unternehmen 6
101. Dieses Kriterium zeigt auf, dass je weniger an der potenziellen kollektiven Marktbeherrschung beteiligte Unternehmen vorhanden sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, eine solche anzunehmen. Vorliegend ist dieses Kriterium mit zwei beteiligten Unternehmen (Migros und Coop) in Bezug auf den Detailhandel erfüllt.
b.2) Symmetrien
102. Dieses Kriterium geht davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit der Kollusion der Unternehmen steigt, wenn diese symmetrische Strukturen (beispielsweise in Bezug auf Kosten, das Netz von Standorten etc.) aufweisen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass strukturell ähnliche Unternehmen die Tendenz haben, ähnliche Strategien anzuwenden, wodurch der Anreiz zu parallelem Verhalten verstärkt wird.
103. Coop und Migros unterscheiden sich stark in ihren Strukturen: Coop ist vertikal kaum integriert, Migros hingegen sehr stark. Sie unterscheiden sich auch wesentlich in Bezug auf die Grösse der Verkaufsflächen: Coop ist in den kleine Supermarkt- und Supermarkt-Segmenten stark vertreten, Migros in den Supermarkt- und Hypermarkt-Segmenten. Dies führt zu einer unterschiedlichen Kosten- und Logistikstruktur. Das Kriterium der Symmetrie der Unternehmen kann zurzeit für Migros und Coop daher nicht schlüssig nachgewiesen werden.
b.3) Stabile Marktverhältnisse
104. Dieses Kriterium gibt einen Hinweis auf die Dynamik des Marktes. Verhalten sich die Marktanteile stabil und sind die Lancierung neuer Produkte sowie die Markteintrittsschranken gering, kann von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Absprachen unter den Unternehmen ausgegangen werden.
6 Die Kriterien werden hier für Migros und Coop analysiert. Wenn weitere Wettbewerber eingeschlossen worden wären, würden sich die Folgen der Analyse der kollektiven Marktbeherrschung im Wesentlich nicht ändern.
105. Der Detailhandel befindet sich momentan in einer Restrukturierungsphase. Die Marktanteile variieren von Jahr zu Jahr, was für eine wettbewerbliche Dynamik spricht. Zudem trat Carrefour neu in den Schweizer Markt ein. Aus diesem Kriterium kann daher keine kollektive Marktbeherrschung von Coop und Migros abgeleitet werden.
b.4) Transparenz des Marktes
106. Dieses Kriterium basiert auf der Möglichkeit der Unternehmen, sich gegenseitig zu observieren. Je ausgeprägter die Möglichkeit der gegenseitigen Beobachtung ist, desto eher besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig auf die Einhaltung des kollusiven Verhaltens zu kontrollieren und bei Abweichungen entsprechend zu reagieren.
107. Es besteht eine gewisse Transparenz im Detailhandelsmarkt, da die Unternehmen Zugang zu den Verkaufspreisen der Konkurrenten haben.
108. Auf der Ebene des Beschaffungsmarktes ist die Transparenz eher schwach. Migros hat keine Kenntnis darüber, zu welchen Konditionen Coop beliefert wird, und Coop kann die Produktionskosten von Migros nicht abschätzen, weil diese in eine vertikale Struktur integriert sind (abgesehen von gewissen Agrarmarkt-Segmenten). Dies hat zur Folge, dass die Unternehmen ihre gegenseitigen Margen nur schlecht kennen, was es für die Unternehmen schwierig macht, sich über gemeinsame Preise abzusprechen.
b.5) Sanktionsmechanismen
109. Dieses Kriterium erlaubt es zu verifizieren, ob allfällige glaubwürdige Sanktionen (i.d.R. der Übergang von einer kollusiven zu einer wettbewerblichen Verhaltensweise), welche die Unternehmen für den Fall verhängen, dass sich ein Unternehmen nicht an eine gemeinsame Absprache hält, bestehen. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden keine Hinweise für das Vorhandensein derartiger Sanktionen entdeckt.
b.6) Stellung der Marktgegenseite
110. Dieses Kriterium indiziert die Möglichkeit der Marktgegenseite, die kollektive Marktbeherrschung der beteiligten Unternehmen aufzubrechen, was wahrscheinlicher ist, wenn die Marktgegenseite über eine gewisse Gegenmacht verfügt.
111. Im vorliegenden Fall bilden die Konsumenten die Marktgegenseite. Diese verfügen als Einzelne nicht über die nötige Macht, eine kollektive Marktbeherrschung zu destabilisieren.
b.7) Potenzielle Konkurrenz
112. Dieses Kriterium bezeichnet die Schwelle beziehungsweise die Möglichkeit des Markteintritts für einen neuen Konkurrenten, welcher eine allfällige kollektive Marktbeherrschung sprengen könnte.
113. Vor kurzem ist Carrefour in den Schweizer Markt eingetreten. Dieser Markteintritt führt zu einer bedeutenden Belebung des Marktes. Er zeigt, dass die Destabilisierung einer allfälligen kollektiven Marktbeherrschung möglich ist und potenzielle Konkurrenz besteht.
c) Schlussfolgerung
114. Der Zusammenschluss erfüllt die Kriterien für die Annahme einer kollektiven Marktbeherrschung derzeit noch nicht, wie die Analyse ergeben hat. Indes ist festzustellen, dass sich die Verhältnisse durch den Zusammenschluss insoweit ändern, als nunmehr die Kriterien für das Vorliegen einer kollektiven Marktbeherrschung von Coop und Migros auf dem schweizerischen Grossverteilermarkt eher erfüllt werden können.
115. Die Anhaltspunkte dafür, dass durch den Zusammenschluss eine alleinige oder kollektiv marktbeherrschende Stellung von Coop auf dem Absatzmarkt begründet oder verstärkt wird, haben sich nicht bestätigt.
V Weitere Erwägungen
116. Die Beurteilung der Marktstellung von Coop nach einer allfälligen Integration von Waro hängt auch - unter Umständen sogar vorwiegend - von der relativen Stärke der neben Migros noch verbleibenden Marktteilnehmer ab. In diesem Zusammenhang hat der Wegfall des Konkurrenten Waro mit einem Marktanteil von [0%-10%] ein gewisses Gewicht. Der Wegfall, gemessen an den neben Coop und Migros verbleibenden Anteilen, ist grundsätzlich bedeutsam.
117. Beim vorliegenden Zusammenschluss wird die Bedeutung dieses Wegfalles jedoch durch besondere Umstände aufgewogen. Diese bestehen vorerst darin, dass die Verkäuferin der Waro, die Rast Holding SA, zu welcher insbesondere die Denner AG gehört, auf dem Markt verbleibt. Die Verkäuferin legte dar, dass sie Waro veräussern möchte, um sich auf jenen Bereich zu konzentrieren, welchen sie zu ihren Kerngebieten zählt (vgl. Rz. 72 b).
118. Wie bereits erwähnt, setzte der erfolgreiche Markteintritt von Carrefour den schweizerischen Detailhandelsmarkt im gegenwärtigen Zeitpunkt einem neuen Wettbewerbsdruck aus, insbesondere bezüglich Preisen und Sortiment. Diese Entwicklung verstärkt nicht nur den aktuellen Wettbewerb, sondern zeigt, dass der Markt neuen Anbietern offensichtlich offen steht und somit einer disziplinierenden Wirkung des potenziellen Wettbewerbs unterliegt (vgl. Rz. 72 c).
B.3.3 Beschaffungsmärkte
119. Die Weko hat die Beschaffungsmärkte unter den folgenden Gesichtspunkten analysiert.
1) Zunächst wurde jedes Marktsegment einzeln analysiert, und zwar unter Anwendung der Methode, welche im Rahmen des Zusammenschlusses Coop/Epa (vgl. Coop/Epa, RPW 2002/3, Rz. 62 ff.) entwickelt wurde (Rz. 120 ff.).
2) Der zweite Ansatzpunkt besteht darin, die Beschaffungsmärkte in globaler Weise zu analysieren, wobei der Problematik der Einführung von Innovationen und der Situation der unabhängigen Hersteller Rechnung getragen wird (Rz. 145 ff.).
I Analyse für jedes Marktsegment
120. Die Methode, welche im Rahmen des Zusammenschlusses Coop/Epa entwickelt wurde, ist Folgende:
1) Der erste Schritt besteht in der Identifizierung einzelner Lieferanten, welche sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Coop befinden. Die Lieferanten von Coop und Waro wurden dafür einer Beurteilung nach bestimmten Kriterien unterzogen. Im vorliegenden Verfahren wurden diese Kriterien gegenüber dem Verfahren Coop/EPA verfeinert beziehungsweise genauer definiert.
2) Der zweite Schritt besteht in einer vertieften Analyse der Märkte auf denen die gemäss 1) identifizierten Lieferanten aktiv sind (allfällige marktbeherrschende Stellung von Coop).
121. Die Kriterien zur Bestimmung der zu identifizierenden Lieferanten sind die folgenden:
1) Absatzkanäle, über welche ein Lieferant momentan vertreibt: Der Lieferant verfügt gegenwärtig, abgesehen von Coop/Waro, über genügend Absatzkanäle, selbst wenn Coop/Waro den Vertrieb seines Produktes einstellen würde. Die Weko geht davon aus, dass bei einem Vertriebsanteil eines Lieferanten von weniger als 20% über Coop/Waro genügend weitere Absatzkanäle offen stehen.
2) Absatzkanäle, welche sich ein Lieferant potenziell erschliessen könnte: Im Falle eines Abbruchs der Lieferbeziehungen mit Coop/Waro könnte ein Lieferant den Verlust des Verkaufsvolumens entweder durch die Eröffnung neuer Absatzkanäle oder durch die Erhöhung des Volumens bei bestehenden Absatzkanälen ausgleichen. Dabei geht die Weko von einer Schwelle von 50% des Umsatzverlustes aus, bei deren Kompensierung von einem potenziellen Absatzkanal ausgegangen werden kann.
3) Verhandlungsmacht: Der Lieferant verfügt seinerseits über eine ausreichend hohe Verhandlungsmacht, weshalb Coop seine Bedingungen nicht einseitig durchsetzen kann. Die Weko zieht diese Möglichkeit namentlich in Betracht, wenn das vertriebene Produkt eine renommierte Marke darstellt und die Präferenzen des Konsumenten für diese Marke derart hoch sind, dass dieser eher eine Substitution der Verkaufspunkte als eine Substitution der Marke vornimmt. Dieses Kriterium ist restriktiv zu handhaben.
Gemäss einer Studie 7 ist der Konsument lediglich bei Leadermarken bereit, diese anderweitig zu beschaffen. Bei zweitrangigen Marken ist er eher bereit, darauf zu verzichten, als die Marke anderweitig zu beschaffen.
4) Konkurrenz Coop/Waro: Es ist zu fragen, inwiefern Waro ein aktueller Konkurrent von Coop ist. Falls der Umsatz von Waro 20 Mal kleiner ist als jener von Coop, ist die Weko der Ansicht, dass der vorliegende Zusammenschluss die Lage der Lieferanten nur unwesentlich beeinflussen würde.
122. Das Sekretariat hat 83 Fragebogen an die Lieferanten von Coop und Waro versandt. Insgesamt 67 Lieferanten haben geantwortet. Bei den befragten Lieferanten handelt es sich um Grosslieferanten, internationale Unternehmen und KMU, die auf nationaler, lokaler beziehungsweise regionaler Ebene tätig sind.
123. Die Analyse der Antworten ergab, dass 17 Lieferanten die vier oben genannten Kriterien erfüllen beziehungsweise sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Coop befinden (vgl. Rz. 121).
124. Diese 17 Lieferanten sind auf 14 (vgl. in der nachfolgenden Tabelle als "identifizierte Märkte" grau bezeichnet) der oben identifizierten 20 Produktgruppen-Märkte (vgl. Rz. 43) aktiv.
125. In der Folge wurde geprüft, ob der Zusammenschluss auf diesen 14 Märkten eine marktbeherrschende Stellung von Coop begründen oder verstärken würde. Die Weko hat die Wettbewerbssituation in den verschiedenen Märkten untersucht und dabei den Schwerpunkt auf die Beziehung der Abhängigkeiten zwischen Lieferanten und Detaillisten gelegt.
126. Es gilt festzuhalten, dass damit nicht der Schutz eines einzelnen, individuellen Lieferanten beabsichtigt ist. Vielmehr soll damit die Gesamtstruktur der Beziehungen zwischen Coop und ihren Lieferanten analysiert werden (marktstrukturelles Abhängigkeitsverhältnis).
127. Deshalb untersuchte die Weko die folgenden Parameter:
a) Marktanteil Coop/Waro
b) Struktur der Angebotsseite
c) Potenzielle Absatzmärkte
d) Auswirkungen des Zusammenschlusses
7 Schweiz Verkaufsförderungs-Forum - Vagabundia 98, Fuhrer & Partner GDI Gottlieb Duttweiler Institut, IHA GfM Institut für Marktanalysen AG
Tabelle
Identifizierte Märkte (die grau bezeichneten erfüllen die oben genannten Kriterien gemäss Rz. 109)
Marktanteil Coop/
Waro >30% (grau)
Struktur der Angebotsseite, Ausmass der Konzentration (grau)
Potenzielle Absatzkanäle (grau: keine vorhanden)
Auswirkung des Zusammenschlusses (weiss: Waro 20x kleiner)
Milchprodukte/Eier >30%
KMU/CHU Konzentr. (Gm von Emmi)
Prüfung offen
gelassen ja
Brot/Backwaren >30%
KMU/CHU Keine Konzentr.
(keine Gm)
Prüfung offen
gelassen ja
Fleisch >30%
KMU/CHU Keine Konzentr.
(keine Gm)
Gastronomie ja
Tiefkühlprodukte >30%
Gemischt Keine Konzentr.
(keine Gm)
Prüfung offen
gelassen ja
Traiteur/Convenience (nur frisch, gekühlt)
>30%
IU Keine Konzentr.
(keine Gm)
Prüfung offen
gelassen ja
Gemüse/Salate >30%
KMU Keine Konzentr.
(keine Gm)
Prüfung offen
gelassen ja
Obst/Früchte >30%
KMU Keine Konzentr.
(keine Gm)
Prüfung offen
gelassen ja
Konserven/Saucen >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Suppen/ Kochzutaten >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Grundnahrungsmittel/Backzutaten >30% Gemischt Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Warmgetränke/ Cerealien >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Süsswaren/ Backwaren >30%
Gemischt Wenig Konzentr.
(keine Gm)
Export ja
Snacks/Apéro >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Tiernahrung/ Tierbedarf >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Alk. Getränke >30%
Gemischt Keine Konzentr.
(keine Gm)
Gastronomie nein
Erfrischungsgetränke >30%
Gemischt Keine Konzentr.
(keine Gm)
Gastronomie nein
Körperpflege/ Kosmetik >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Wasch-/ Reinigungsmittel >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Papier-/Hygiene-Produkte >30% IU Konzentr. (Gm)
Prüfung offen
gelassen nein
Legende: KMU: Kleine und mittlere Unternehmen IU: Internationale Unternehmen Gm: Gegenmacht CHU: Schweizerisches Unternehmen
a) Marktanteil von Coop/Waro
128. Es gilt festzuhalten, dass präzise Daten in Bezug auf den Beschaffungsmarkt schwierig zu erlangen sind. Die Weko verfügt über IHA-Daten, welche das Verkaufsvolumen der verschiedenen Detailhändler in Bezug auf einzelne Produktgruppen aufzeigen. Die Weko betrachtet die Marktanteile der verschiedenen Detailhändler auf den einzelnen Beschaffungsmärkten als annähernd so gross wie die Marktanteile in den entsprechenden Absatzmärkten, ohne jedoch gewisse Abweichungen auszuschliessen.
129. Coop/Waro besitzt für jede Produktgruppe sehr hohe Marktanteile, wie die oben stehende Tabelle zeigt.
130. Die Weko hat die Lieferanten aufgefordert, den Prozentsatz des Umsatzes bekannt zu geben, ab dem ein Verlust eines oder mehrerer Abnehmer existenzbedrohend wäre. Die eingeholten Auskünfte ergaben eine durchschnittliche Schwelle von 20%-30% Umsatzverlust. Jenseits dieses Anteils könnte ein Lieferant einen Kunden, wenn überhaupt, dann nicht ohne erhebliche finanzielle Verluste ersetzen. Dieser Prozentsatz stimmt bei den meisten Lieferanten mit demjenigen Umsatzanteil, den sie mit Coop erzielen, überein. Ein Marktanteil von Coop in einer Produktgruppe von mehr als 30% kann daher als Indiz für eine wirtschaftliche Abhängigkeit des auf dem betreffenden Markt
tätigen Lieferanten gedeutet werden. Es ist festzuhalten, dass es sich dabei um einen Mittelwert handelt und daher nicht auf die Abhängigkeit sämtlicher Lieferanten auf dem entsprechenden Markt geschlossen werden kann.
131. Dass Coop auf allen identifizierten Märkten einen Anteil von mehr als 30% inne hat, ist also ein Indiz für die wirtschaftliche Abhängigkeit der entsprechenden Lieferanten von Coop.
b) Struktur der Angebotsseite
132. Wie unter Ziffer 59 gezeigt wurde, weist die Marktstruktur auf der Nachfrageseite (im vorliegenden Fall die Grossverteiler) eine starke Konzentration auf. Die Lieferanten sehen sich mindestens zehn verschiedenen Absatzkanälen gegenüber, wovon nur zwei das gesamte Gebiet der Schweiz mit sämtlichen Segmentarten (Hyper-, Super-, kleine Supermärkte) abdecken (Coop und Migros). Es gilt nun zu untersuchen, ob die Struktur der Angebotsseite eine genügende Konzentration aufweist, um ein Gegengewicht zur Nachfrageseite zu schaffen.
133. Die Struktur der Angebotsseite ist je nach Produktgruppe unterschiedlich. Gemäss den Daten der Weko sind die Anbieter von Milchprodukten/Eier, Brot/Backwaren, Fleisch, Gemüse/Salate und Obst/ Früchte (einige Ausnahmen vorbehalten) Schweizer Unternehmen, die ihre Aktivität auf den nationalen Markt beschränken und in ihrer Mehrzahl KMU sind (Kriterien: nicht mehr als CHF 60 Mio. Umsatz und weniger als 250 Mitarbeiter). Grosse internationale Unternehmen bilden die Ausnahme. Was Tiefkühlprodukte, Grundnahrungsmittel/Backzutaten, Süsswaren, alkoholische Getränke und Erfrischungsgetränke anbelangt, haben die internationalen Gruppen und die KMU je einen gleich grossen Anteil am Schweizer Markt inne. Die restlichen Produkte werden im Wesentlichen durch internationale Gruppen geliefert.
134. Somit lässt sich auf den folgenden Märkten eine Konzentration der Angebotsseite feststellen (vgl. in oben genannter Tabelle, als "Struktur der Angebotsseite" bezeichnet, weisse Felder): Near-Food (Procter & Gamble, Beiersdorf oder Lever-Fabergé), Kolonialwaren (Nestlé, Unilever Bestfoods), Warmgetränke (Kraft foods), Snacks (Zweifel) und Tiernahrung (Masterfoods oder Vitakraft). Die Angebotsseite scheint also auf diesen Märkten (trotz sehr hoher Marktanteile von Coop/Waro) genügend konzentriert zu sein, um gegenüber den Grossverteilern ein Gegengewicht darzustellen 8.
8 Quellen: "l'industrie des produits alimentaires et des boissons en Suisse, édition 2003", Schweiz Kosmetik-und Waschmittelverband und Angaben von PROMARCA zu den jeweiligen Unternehmen
135. Im Gegensatz dazu ist die Angebotsseite in anderen Märkten weit weniger konzentriert (vgl. in oben genannter Tabelle, als "Struktur der Angebotsseite" bezeichnet, graue Felder) als die Nachfrageseite. Im Besonderen trifft dies für den Frischwarenmarkt zu, der eine grosse Anzahl von anbietenden Unternehmen aufweist 9. Obwohl die Milchproduktebranche durch viele kleine Unternehmen gekennzeichnet ist, muss festgestellt werden, dass die Emmi Gruppe nach der Übernahme eines grossen Teils von Swiss Dairy Food eine gewisse Gegenmacht gegenüber Coop/Waro ausüben kann.
c) Potenzielle Absatzkanäle
136. Die Weko hat untersucht, ob im Falle des Verlustes eines Grosskunden (im vorliegenden Fall Coop) potenzielle Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels vorhanden wären. Gemäss den Informationen der befragten Lieferanten bringt jede Veränderung in den Absatzkanälen für sie erhebliche Probleme mit sich.
137. Als potenzielle Absatzkanäle kommen in Frage: (a) Spezialgeschäfte, (b) Export und (c) die Gastronomie.
a) Der Absatzkanal der Spezialgeschäfte würde es den Lieferanten erlauben, einen Teil der an die Grossverteiler verkauften Produkte auf andere Weise abzusetzen. Er kann jedoch in keinem Fall einen Kunden wie Coop gänzlich ersetzen, was insbesondere mit den unterschiedlichen Umsatzvolumina zu tun hat. Der Absatzkanal der Spezialgeschäfte bildet zwar eine Alternative, insbesondere für Frischprodukte (Milchprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse) und Süsswaren. Ob dieser aber auf Coop eine disziplinierende Wirkung auszuüben vermag, kann im Zusammenhang mit dem vorliegenden Zusammenschluss jedoch offen gelassen werden, da sie auf das Schlussresultat keinen Einfluss hat.
b) Nach den Ermittlungen der Weko ist für Frischprodukte der Export als alternativer Absatzkanal auszuschliessen, da die hohen Produktionskosten, die Zollschranken sowie weitere Handelshemmnisse es den betreffenden Lieferanten nicht erlauben, im Ausland konkurrenzfähig zu sein (Ausnahme: Käse). Ob der Absatzkanal des Exports für andere Produktgruppen eine genügende Alternative darstellt, kann vorliegend offen gelassen werden, da das Ergebnis einer solchen Analyse keinen Einfluss auf das Endresultat des Zusammenschlusses hätte.
c) Schliesslich bleibt die Gastronomie eine Alternative für gewisse Hersteller, insbesondere für Fleischhersteller oder für die Getränkelieferanten (vgl. in oben genannter Tabelle, als "Potenzielle Absatzkanäle" bezeichnet, weisse Felder). Unterschiede bezüglich
9 vorerwähnt
Verpackung und Produktpräsentation in unterschiedlichen Absatzkanälen bilden ein Hindernis für einen schnellen und einfachen Wechsel des Absatzkanals. Auch Unterschiede im Bereich Logistik und Vertriebsstruktur, welche verschiedene Anforderungen an die Unternehmen stellen, wirken sich hemmend aus. Ob der Absatzkanal Gastronomie für andere Produktgruppen eine genügende Alternative darstellt, kann jedoch vorliegend offen gelassen werden, da das Ergebnis einer solchen Analyse keinen Einfluss auf das Endresultat des Zusammenschlusses hätte.
138. Hinzu kommt die Tatsache, dass die wichtigsten Lieferanten bereits einen grossen Teil der verschiedenen Vertriebskanäle besetzen und schon bei allen grossen Detailhandelsunternehmen, welche Nahrungsmittel anbieten, vertreten sind. Der Wechsel zu anderen Vertriebskanälen ist schwierig, teuer und in manchen Fällen sogar, zumindest in angemessener Frist, unmöglich.
d) Auswirkungen des Zusammenschlusses
139. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a KG ist zu bestimmen, inwiefern der vorliegende Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung von Coop, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet beziehungsweise verstärkt. Dafür ist eine Kausalität zwischen dem Zusammenschluss und der Verschlechterung des Wettbewerbs erforderlich.
140. Die Analyse hat ergeben, dass der Zuwachs an Marktanteilen von Coop durch den Zusammenschluss von [<2%] beträgt und somit als gering bezeichnet werden kann. Im Übrigen ist festzustellen, dass der Marktanteil von Waro auf den potenziell problematischen Märkten 20 Mal kleiner oder noch kleiner als derjenige von Coop und somit besonderes klein ist (vgl. Rz. 121, Kriterium Coop/EPA; vgl. Tabelle). Der Zusammenschluss wird die wettbewerbliche Situation von Coop daher im Wesentlichen nicht verändern. Demgegenüber bedeutet der Zusammenschluss für Denner eine Möglichkeit, sich auf dem Markt stärker zu positionieren. Es ist aus Wettbewerbssicht wünschbar, wenn Denner stärker wird, da eine Disziplinierung von Coop und Migros möglich wird.
141. Auf Lieferantenseite wird der geplante Zusammenschluss keine namhaften Veränderungen nach sich ziehen, da die meisten Waro-Lieferanten auch schon Coop beliefern. Coop verpflichtet sich, die übrigen Waro-Lieferanten aufzunehmen, sofern eine Integration unter Berücksichtigung der Kriterien des Coop Category Managements möglich ist.
142. Gegenüber den Waro-Lieferanten, deren Produkte den Anforderungen des Coop Category Managements nicht genügen, verpflichtet sich Coop, eine individuelle Lösung für eine Fortsetzung der Lieferbeziehungen zu suchen, wenn sie sonst als unmittelbare Folge des Zusammenschlusses ihre wirtschaftliche Existenz verlieren würden. Derartige individuelle Lösungen werden darin bestehen, dass sich Coop auf Anstrengung der betroffenen Händler hin bereit erklärt, [...].
e) Zwischenfazit
143. Diese Feststellungen zeigen, dass die Abhängigkeit der Lieferanten gegenüber Coop/Waro stärker ist als jene von Coop/Waro gegenüber ihren Lieferanten. Die Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung des Warensortiments im Detailhandel ist grösser als diejenige der Hersteller bei der Produktion und dem Vertrieb ihrer Produkte beziehungsweise Produktgruppen. Es ist für einen Detailhändler einfacher, auf den Kauf eines bestimmten Produktes zu verzichten, als es für einen Produzenten ist, auf die Herstellung eines Gutes zu verzichten.
144. Nach den obigen Ausführungen und angesichts des hohen Marktanteils von Coop sowie der nur wenig konzentrierten Struktur der Angebotsseite ergibt sich, dass Coop/Waro eine Marktmacht innehat. Ob Coop auf den oben genannten Märkten (vgl. die Tabelle) eine marktbeherrschende Stellung besitzt, kann vorliegend offen gelassen werden, da der Zusammenschluss diese Märkte nicht wesentlich beeinflusst und damit weder eine marktbeherrschende Stellung begründen noch verstärken würde, wenn denn bereits eine solche Stellung bestehen würde.
II Vertikale Integration und Einführung neuer Produkte
a) Beurteilung
145. Da die Struktur des Schweizer Detailhandels besonders von vertikalen Integrationen geprägt ist, hat die Weko noch die Wettbewerbslage im Segment der Einführung neuer Produkte überprüft. Unter Berücksichtigung dieser Struktur stellt sich die Frage, wie ein Produkt auf dem Schweizer Markt eingeführt werden kann.
146. Zur Analyse der vertikalen Integration erkundigte sich die Wettbewerbsbehörde bei Coop/Waro und anderen Verteilern (Migros, Globus, Manor, Carrefour, Denner, Spar, Volg, Pick-pay, Primo und Vis-àvis) nach dem Grad der vertikalen Integration in den Bereichen Food und Near-Food.
147. Die Analyse der vertikalen Integration in den Bereichen Food und Near-Food ergab die folgenden Resultate:
Tabelle: Prozentsatz des Grades der Integration (Eigenmarken 10 und Kompetenz-Marken 11) in Bezug auf die Gesamtheit des Einkaufsvolumens
Migros Coop Andere Verteiler Insgesamt
Food >80% >40% >10% 53,4%
Near-Food >90% <20% <10% 34%
a) Bei Migros ist der Integrationsgrad in den Segmenten Food und Near-Food sehr hoch. Somit haben unabhängige Markenhersteller wenig Zugang zu diesem Distributionskanal.
Der Presse war zu entnehmen, dass Migros eine neue Markenpolitik verfolgen und in ihren Verkaufsstellen vermehrt Markenartikel anbieten werde. Diese Berichte wurden von Migros dementiert beziehungsweise dahingehend präzisiert, dass nur gewisse führende Markenartikel (Zweifel, Kellog's), welche bereits über eine starke Stellung im Markt verfügen, ins Sortiment aufgenommen werden. Diese "Öffnung" ändert an der Situation der übrigen Hersteller von Markenartikeln nichts; für sie bleibt dieser Vertriebskanal weiterhin verschlossen. Eine Politik der Migros, ihre Regale grundsätzlich für Hersteller von Markenartikeln zu öffnen, scheint in absehbarer Zukunft nicht wahrscheinlich.
b) Bei Coop ist die Integration im Bereich Near-Food schwach, aber relativ hoch im Bereich Food. Coop ist in gewissen Märkten ebenfalls vertikal integriert. Bei Coop setzt sich das Sortiment für ein Produkt in der Regel wie folgt zusammen:
?? Marktführende Marke
?? Coop Eigenmarke
?? 1 bis 2 Marken anderer Hersteller
10 Unter Eigenmarken versteht man Produkte, die entweder vom Detailhandel selbst produziert werden (vertikale Integration) oder von einem unabhängigen Hersteller unter der Eigenmarke (längerfristige Beziehung).
11 Unter Kompetenzmarken versteht man Produkte, die von Lieferanten (längerfristige Beziehung) für den Detailhandel produziert werden unter Berücksichtigung von vom Detailhandel erstellten Richtlinien.
Die jeweils führende Marke im entsprechenden Bereich ist bei Coop grundsätzlich im Sortiment enthalten. Für die Hersteller nicht führender Marken gibt es somit in diesen Bereichen zwischen den Eigenmarken und den führenden Marken Platz. Coop schliesst dort mit einzelnen unabhängigen Herstellern Verträge ab.
c) Die anderen Verteiler weisen zusammen genommen einen schwachen Integrationsgrad von ungefähr 10% auf. Somit ist der Zugang für Markenhersteller bei diesen Dritten sehr offen und stellt eine Alternative zu den Migros- oder Coop-Vertriebskanälen dar. Die Grösse dieses Drittkanals ist jedoch kleiner als jener von Migros oder Coop.
148. Für einen Hersteller ist es somit von Bedeutung, bei Coop vertreten zu sein. Coop bietet die rentabelste Möglichkeit, in der Schweiz ein neues Markenprodukt auf nationaler Ebene, das heisst flächendeckend beziehungsweise gesamtschweizerisch, zu platzieren und bekannt zu machen. Coop ermöglicht mit seiner gesamtschweizerischen Medienpräsenz und über knapp tausend Verkaufspunkten eine nationale Abdeckung. Diese Situation führt dazu, dass Coop für die Einführung neuer Markenprodukte eine starke Verhandlungsposition innehat.
149. Die 11 befragten Grossverteiler wurden ausserdem gebeten, ihre zehn Hauptlieferanten anzugeben. Die Auswertung der Antworten hat ergeben, dass fünf Lieferanten in mindestens acht Vertriebsnetzen erscheinen. Diese Lieferanten werden in der weiteren Beurteilung als Lieferanten führender Marken bezeichnet.
150. Wenn ein Produkt marktführend ist und somit einen grossen Bekanntheitsgrad beim Publikum geniesst, sind treue Kunden eher dazu bereit, sich ihre bevorzugte Marke bei einem anderen Warenhaus zu beschaffen, wenn das bisherige Warenhaus die entsprechende Marke nicht mehr im Sortiment führt, anstatt sich ein Substitut zu beschaffen. Somit kann das betreffende Produkt weiterhin auf dem Umweg über die Konkurrenten von Coop und Migros auf dem Schweizer Markt verteilt werden. Die Auslistung eines Markenartikels würde dazu führen, dass der mit Coop erzielte Umsatz für den Hersteller zwar verloren ginge, dass aber dieser Umsatzrückgang durch gesteigerte Verkaufszahlen in den anderen Vertriebskanälen mindestens zu einem Teil kompensiert würde. Im Gegensatz dazu würde Coop den durch dieses Produkt generierten Umsatz verlieren, während mit dem neu angebotenen Produkt nur diejenigen Kunden gehalten werden könnten, die der führenden Marke nicht treu bleiben. Somit ist der Hersteller einer
führenden Marke gegenüber Coop in einer ausgeglichenen, wenn nicht sogar vorteilhaften Verhandlungsposition 12.
151. Demgegenüber wird ein Hersteller eines Markenartikels, dessen Marke nicht führend ist, den verlorenen Umsatz nicht anderweitig kompensieren können, wenn das betreffende Produkt in einer Warenhauskette durch eine Konkurrenzmarke ersetzt wird, da die Konsumenten auf das Substitut umstellen werden. Der Verlust an Marktanteilen ist ebenso gross wie der Erlös aus den bisher bei diesem Verteiler getätigten Verkäufen. Diese Einbusse verringert den Gewinn aus Werbe- und Promotionskampagnen. Die Stellung des betroffenen Unternehmens wird so weiter geschwächt und die Marke riskiert, gänzlich vom Markt zu verschwinden. Diese Unternehmen haben somit gegenüber Coop eine eher schwache Verhandlungsposition.
152. Somit entsteht ein "Wettbewerb um den Zuschlag", ähnlich dem Submissionsmarkt. Der zugelassene Hersteller erhält den ganzen Anteil und die anderen Hersteller gehen leer aus ("The winner takes it all"). Wenn der Aufbau eines effizienten Marktes das Bestehen eines einzelnen Unternehmens mit sich bringt, dann konkurrenzieren die Lieferanten beziehungsweise Hersteller unter sich, um zu bestimmen, wer das einzelne Geschäft abschliessen kann.
153. Alle Markenhersteller versuchen, Coop das beste Produkt zum besten Preis anzubieten. Somit kann Coop die Rolle des Schiedsrichters übernehmen und entscheidet sich nur für den Hersteller, der ihm das passendste Angebot unterbreitet. Man muss festhalten, dass ein unabhängiger Anbieter eine genügende Grösse aufweisen muss, um die Nachfrage von Coop überhaupt befriedigen zu können. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die entsprechende Nachfrage zu befriedigen, dann reichen die restlichen vorhandenen Absatzkanäle aus, um die hergestellten Produkte absetzen zu können.
154. Diese Marktstruktur führt die Hersteller dazu, die bestmöglichsten Produkte zu den bestmöglichen Konditionen anzubieten. Die Produkte sind konkurrenzfähig, aber die Auswahl für den Konsumenten verringert sich in der Folge. Da der Markt aber umkämpft ist, sind die Hersteller weiterhin daran interessiert, vorteilhafte Angebote zu unterbreiten.
12 Arbeitspaper Nr. 58 "Marken- und Einkaufsstättentreue bei Konsumgütern - Empirische Analyse anhand von Haushaltspaneldaten", Universität Erlangen-Nürnberg Betriebswirtschaftliches Institut, Mai 1997
155. Ein Hersteller, der eine Innovation auf den Markt bringen will, ist praktisch gezwungen, das Produkt auf dem Weg des Vertriebskanals von Coop zu lancieren. Es besteht zum Beispiel die Befürchtung, dass Coop einen möglichst grossen Teil des zu erwartenden Gewinns für sich beanspruchen würde, was die Amortisation der getätigten Investitionen seitens des Herstellers unmöglich machen und somit zur Aufgabe des Projekts führen würde.
156. Die Nachfragemacht Coop hat einen erheblichen Einfluss darauf, welche Produkte auf den Markt kommen und damit für den Verbraucher erhältlich sind. Produkte, die von Coop nicht abgenommen werden, haben wenig Chancen, den Endverbraucher zu erreichen, da es den Lieferanten an alternativen Absatzmöglichkeiten mangelt. Damit entscheidet letztlich Coop über die Erfolgsaussichten von Produktinnovationen, obwohl die Marktanalysen dabei eine sehr wichtige Rolle spielen.
157. Es muss jedoch unterstrichen werden, dass die Anreize eines innovativen Herstellers und die Anreize von Coop weitgehend übereinstimmen, wenn es um die Einführung einer Innovation geht. Wenn die Innovation auf dem Markt tatsächlich Erfolgsperspektiven aufzeigt, wäre es nur schwer zu verstehen, warum Coop eine solche Innovation nicht ins Sortiment aufnehmen sollte. Wenn die Innovation aber auf dem Markt keine Erfolgsperspektiven aufzeigt, würde Coop weder den Lieferanten noch den Konsumenten dienen, wenn sie einer solchen Innovation eine Chance gäbe. Aus diesen Gründen ist der Entscheid seitens Coop, eine Innovation ins Sortiment aufzunehmen, weitgehend von den Marktbedingungen abhängig.
158. Zu beachten bleibt, dass zwischen dem Absatz- und Beschaffungsmarkt Interdependenzen bestehen (vgl. Rz. 27). Wenn Konkurrenten von Coop zum Beispiel neue Produkte erfolgreich einführen, kann sich Coop nicht leisten, solche Innovationen nicht auch ins Sortiment aufzunehmen. Es besteht deshalb ein Wettbewerbsdruck auf Absatzseite, der sich direkt auf die Beschaffungsseite für die Einführung neuer Produkte überträgt. Aus diesem Grund ist der Entscheid seitens Coop, eine Innovation ins Sortiment aufzunehmen, weitgehend vom Wettbewerbsdruck auf Absatzseite abhängig.
159. Von beiden Elementen geht in der gegenwärtigen Situation eine disziplinierende Wirkung auf die Marktmacht von Coop aus. Überdies legte Coop gegenüber der Weko das Verfahren bei der Einführung neuer Produkte dar, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung. Das Verfahren kann wie folgt zusammen gefasst werden:
?? Coop ist aufgrund der Marktverhältnisse gezwungen, keine sich stellende Gelegenheit für die erfolgreiche Einführung einer Neuheit auszulassen, und hat entsprechend für verbindlich erklärt, dass sämtliche ihr vorgelegten Neuheiten nach objektiven Kriterien geprüft werden; darüber hinaus prüft Coop auch auf eigene Initiative regelmässig weiter Neuheiten.
?? Zur Sicherstellung der Ausrichtung auf die Konsumentenbedürfnisse, aber auch in Hinblick auf die Vielzahl der Lieferanten und Produkte hat Coop verbindlich erklärt, bei der Prüfung der Marktchancen von Neuheiten ein standardisiertes Verfahren anzuwenden.
Gegenstand dieses Verfahren ist:
��Sämtliche angebotenen und selbstverständlich auch die von Coop initiierten Neuheiten werden ausnahmslos in das standardisierte Prüfungsverfahren einbezogen.
��Der Prüfungsablauf ist für sämtliche Lieferanten und Produkte gleich; er erfolgt nach den Vorgaben des Coop-Category-Managements. Diese Vorgaben werden zu Beginn des Prüfungsprozesses dem betroffenen Lieferanten bekannt gemacht; der Lieferant ist im Rahmen eines Dialogs in das Prüfungsverfahren mit einbezogen.
��Die Prüfungsergebnisse werden dem Lieferanten in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt. Der Lieferant hat Gelegenheit, die Prüfungsergebnisse mit den Verantwortlichen des Coop-Category-Managements zu besprechen und im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses Gelegenheit, Verbesserungsvorschläge für sein Produkt zu unterbreiten, welche anschliessend von Coop nach den im ursprünglichen Prüfungsverfahren geltenden Bedingungen erneut evaluiert werden.
f) Zwischenfazit
160. Es kann festgehalten werden, dass Coop rentabelsten Zugang für Neueintritte vom Markenprodukten zum Schweizer Markt darstellt. Coop hat eine starke Stellung im Bereich von Einführungen von Markeninnovationen auf dem Schweizer Detailhandelsmarkt.
161. Die Frage, ob Coop eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Einführungen neuer Markenprodukte zukommt, kann offen gelassen werden: Da Waro in diesem Bereich eine unwesentliche Rolle spielt, wird der Zusammenschluss auch in diesem Bereich keine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, selbst wenn Coop bereits eine marktbeherrschende Stellung innehaben sollte. Waro verfügt weder über die nötige Kapazität noch über die geografische Abdeckung, um für die Lieferanten eine Alternative von Coop zu bilden. Somit ist die Wettbewerbssituation im Bereich Einführungen neuer Markenprodukte vom Zusammenschluss nicht betroffen.
C. Schlussfolgerungen
162. Aufgrund der vorstehenden Untersuchung, der Darlegungen der Markt-Teilnehmer sowie der Ausführungen der Parteien gelangt die
Wettbewerbskommission zum Schluss, dass die Anhaltspunkte dafür, dass durch den Zusammenschluss eine alleinige oder kollektiv marktbeherrschende Stellung von Coop auf dem Absatz- oder Beschaffungsmarkt begründet oder verstärkt wird, sich nicht bestätigt haben:
?? Die Anzeichen für eine Behinderung oder gar einen Ausschluss anderer Wettbewerber beim Kauf von Waro ("Blockierungskauf") wurden durch die Untersuchung nicht erhärtet.
?? Die Prüfung zeigte, dass zurzeit starker Wettbewerb im Detailhandel in der Schweiz herrscht. Coop alleine verfügt nicht über eine marktbeherrschende Stellung auf dem Absatzmarkt. Der erfolgreiche Markteintritt ausländischer Akteure im schweizerischen Detailhandel führte zu neuer Bewegung. Es bestehen keine Hinweise für das Vorhandensein künstlicher Eintrittsbarrieren. Der Markt ist der disziplinierenden Wirkung potenziellen Wettbewerbs aus dem Ausland ausgesetzt.
?? Die Prüfung bestätigte auch das Vorliegen einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Coop zusammen mit Migros auf dem Absatzmarkt nicht. Sie förderte keine Nachweise für einen Parallelverlauf in der Preisentwicklung der beiden Grossverteiler zu Tage. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass auch grosse Akteure sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht unabhängig auf den Absatzmärkten verhalten können.
?? Auch auf den Beschaffungsmärkten insgesamt führt der relativ geringe Zuwachs an Marktanteilen durch den Erwerb von Waro unter diesen Voraussetzungen zurzeit nicht zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Coop.
?? Die Bedenken der Wettbewerbskommission hinsichtlich der Einführung von Innovationen auf dem Markt sowie hinsichtlich besonderer Abhängigkeitsverhältnisse einzelner Lieferanten auf bestimmten Beschaffungsmärkten, in welchen Coop über Marktmacht verfügt, konnten im Verlaufe des Verfahrens ausgeräumt werden.
163. Die Weko nimmt zur Kenntnis, dass:
1. Coop den vom Zusammenschluss besonders betroffenen Lieferanten eine angepasste Lösung anbieten wird (vgl. Rz. 142).
2. Coop hinsichtlich der Einführung neuer Markenartikel eine Gleichbehandlung und eine Beurteilung nach objektiven Kriterien garantiert (vgl. Rz. 159).