RPW 2025/2 S. 474

BNPP/Mirova/Arkolia

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 27. Februar 2025

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 27. Februar 2025.

Erwägungen

1. Am 21. Februar 2025 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Dieses betrifft die Erlangung der gemeinsamen Kontrolle über das zukünftige Gemeinschaftsunternehmen Arkolia Energies SAS (nachfolgend: Arkolia) durch BNP Paribas Low Carbon Transition Infra Equity Fund I S.L.P. (nachfolgend: BNPP LCTIEF) und Mirova Energy Transition 6 S.L.P. (nachfolgend: MET 6).

2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

- BNPP LCTIEF ist ein Investmentfonds, der durch die Vermögensverwaltungsgesellschaft BNP Paribas Asset Management Europe (nachfolgend: BNPP) verwaltet wird, welche ihrerseits zur französischen Bankengruppe BNP Paribas gehört. BNPP bietet Anlagelösungen für Privatkundinnen und Privatkunden, Unternehmen und institutionelle Anlegerinnen an und investiert (über BNPP LCTIEF) in kohlenstoffarme Infrastrukturprojekte in verschiedenen Sektoren im Zusammenhang mit der Energiewende. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Dekarbonisierung des Verkehrs, der Kreislaufwirtschaft und der Kohlenstoffabscheidung.

- MET 6 ist ein Investmentfonds, der durch die Vermögensverwaltungsgesellschaft Mirova SA (nachfolgend: Mirova) verwaltet wird, welche ihrerseits – indirekt – zur Groupe BPCE, einer genossenschaftlichen Universalbank in Frankreich, gehört. Mirova ist auf verantwortungsbewusste Investitionen für nachhaltige Lösungen spezialisiert, insbesondere in den Bereichen Mobilität, Energie, Gebäude und Städte, Konsumgüter, Ressourcen, Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Finanzen.

- Arkolia ist ein französisches Unternehmen und entwickelt, installiert und betreibt insbesondere Anlagen für Photovoltaik, Windkraft und Methanisierung sowie auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

3. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.