Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung.
Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.
Art. 117 BV
Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung.
Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.