Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen: Änderung der Bundesverfassung und Bundesgesetz über die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen
…Bundesrat und das Bundesgericht sind alle Stimmberechtigten wählbar (Art. 143 BV, Art. 175 Abs. 3 BV). Daher führt die vorliegende Vernehmlassungsvorlage dazu, dass neu theoretisch auch urteilsunfähige Personen, welche bisher von den politischen Rechten ausgeschlossen sind, in den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht gewählt werden könnten. Die…
· proj/2026/59/cons_1 · 14. Okt. 2026 · 3 Erwähnungen hier · Vernehmlassungen des Bundes