Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.
Art. 147 BV
Vernehmlassungsverfahren
Zitiert in
Die zitierenden Dokumente konnten nicht geladen werden.