Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.
Art. 57 BV
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.