Auszug aus dem Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommission vom 6. September 2002 i.S. D. K. C., Nepal, auch erschienen in Entscheidungen und Mitteilungen der Schweizerischen Asylrekurskommission [EMARK] 2002 Nr. 15
…einem Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (vgl. Art. 112 Abs. 1 AsylG) einreichen muss, wenn sie nicht riskieren will, nach Ablauf dieser Frist ausgeschafft zu werden (vgl. EMARK 1995 Nr. 13, S. 119 ff.). Kommt hinzu, dass die Beschwerde an bestimmte Formen gebunden ist, was für die von der Verfügung betroffene Person ein weiteres…
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