Botschaft über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Sittlichkeit und gegen die Familie) vom 26. Juni 1985
…l und 2 SVG) oder gemeingefährliche Delikte verschiedenster Art (Art. 222, 223, 225, 227-231, 234; 237 und 238 StGB) erfüllt werden, die alle schon bei fahrlässiger Begehung von Amtes wegen zu verfolgen sind. In diesen Fällen unterbleibt die Sicherung wichtiger Spuren auch bezüglich der Körperverletzung sicher nicht aus dem einzigen Grund, dass noch…
· 1985-2-de1009-fr1021-it901 · 10. Sept. 1985 · 171-mal zitiert · 3 Erwähnungen hier · Bundesblatt