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Entscheid

RRB Nr. 838/2016

Anfrage Claudio Schmid, Bülach, betreffend Corporate Identity bei den Strafverfolgungsbehörden, Beantwortung

7. September 2016Deutsch2 min

Source zh.ch

Anfrage Claudio Schmid, Bülach, betreffend Corporate Identity bei den Strafverfolgungsbehörden, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 184/2016

Sitzung vom 7. September 2016

838. Anfrage (Corporate Identity bei den Strafverfolgungsbehörden) Kantonsrat Claudio Schmid, Bülach, hat am 30. Mai 2016 folgende An- frage eingereicht: Am 18. Mai 2016 publizierte der Wochenspiegel Einzelheiten über eine von der Staatanwaltschaft Winterthur-Unterland durchgeführte Haus- durchsuchung (http://www.wochenspiegel.ch/uploads/media/Wospi_18_ Gemäss Fotodokumentation befestigte der fallführende Staatsanwalt an seinem Fahrzeug ein Magnetbanner mit der Aufschrift «Staatsanwalt- schaft».

Erwägungen

1. Weshalb benützen Zürcher Staatsanwälte für den dienstlichen Ge- brauch Artikel aus Deutschland?

2. Sollten nicht die kantonalen Richtlinien (Corporate Design mit Züri- Leu etc. gemäss RRB 570/2014) zur Anwendung kommen?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der das Schild nutzende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Winter- thur/Unterland ist von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit der umfassenden Evaluierung eines Brandtourfahrzeuges einschliess- lich dessen Ausrüstung beauftragt. Das in der Anfrage erwähnte Schild mit den Reflektorstreifen ent- spricht den neusten sicherheitstechnischen Erkenntnissen, die zuerst in Deutschland umgesetzt wurden und die jetzt getestet werden. Diese Schil- der werden auch in der Schweiz bereits eingesetzt, so beispielweise bei der Bahnpolizei oder der Stadtpolizei Winterthur.

Zu Frage 2: Wie erwähnt werden verschiedene Möglichkeiten durch die Staatsan- waltschaft Winterthur/Unterland geprüft. Das Schild wurde nur von dem mit der Evaluation beauftragten Staatsanwalt verwendet. Der Entscheid bezüglich Einsatzes eines Brandtourfahrzeuges einschliesslich einer mög- lichen Beschriftung wird erst nach Prüfung der Evaluationsergebnisse und unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben gefällt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi