Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten b. Bern
Bern
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Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.
Kugelfangsanierung der ehem. 300 m Schiessanlage Kalchacker in Bremgarten bei Bern Standort: Hoger, Bremgarten bei Bern, Parzellen-Nrn. 46 und 219 Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’584 / 1’203'085 und 2’599’498 / 1’202’855 Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend, keine Anpassung. Gewässerschutzbereich üB Ausnahmen: - Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete (Schutzgebiete nach Art. 6 NSchG) nach Art. 18 Abs. 1bis und 1 ter NHG, Art. 6, 7 und 15 NSchG sowie RRB 4888 vom 29. November 1989 - Eingriffe in Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung nach Art. 18 Abs. 1bis und 1 ter NHG und Art. 6 und 7 TwwV - Eingriff in Lebensräume geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 15 NSchG und Art. 19 und 20 NSchV - Eingriff in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG, Art. 15 NSchG und Art. 25, 26 und 27 NSchV - Bauten in Waldnähe nach Art. 25 ff. KWaG - Bauen ausserhalb Baugebiet nach Art. 24 ff. RPG Hinweis: Bei der Profilierung wurden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Bremgarten bei Bern, Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten b. Bern Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/280702 eBau Nummer: 2026-8614 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und be-gründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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