Engehaldenstrasse 20, 3012 Bern

Bern

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Unternehmen an dieser Adresse

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Früher an dieser Adresse

Unternehmen, deren SHAB-Meldungen diese Adresse nannten, bevor sie wegzogen (Meldungen seit 2018).

Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

Neubau Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrum Rain --- Standort:

Baugesuch · LEISMANN AG (Projektverfasser) · 09.04.2025

eBau Nr. 2024-2013 ___________________ Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Busdepothalle: Werkstatt für den laufenden Unterhalt der Busse / Umlegung der Gemeindekanalisation / temporärer Baustelleninstallationsplatz in der Landwirtschaftszone ___________________ Standort: Meikirchstrasse 20b, 3042 Ortschwaben, Parzellen-Nrn. 1949 und 1015, Nutzungszone: Überbauungsordnung «Bushalle Ortschwaben» / Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’597’104 / 1’204’486 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation abgeleitet / das Sauberabwasser wird über ein Retentionsbecken in die Sauberabwasserleitung abgeleitet ___________________ Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG ___________________ Hinweise: - Bauen unterhalb dem mittl. Grundwasserspiegel, Art. 26 Abs. 2 Bst. g KGV - Unterschreitung Bauabstand zu öffentlichen Leitungen, Art. 10 Abs. 2 AWR ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/217418; eBau Nummer: 2024-2013 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 11. April 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 12. März 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · architektur mariette noelly gmbh (Projektverfasser) · 12.03.2025

Incanto

Marke · Domicil Bern AG (Inhaber) · 02.11.2020

KIPPBEGRENZUNGSEINRICHTUNG ZUM BEGRENZEN DER KIPPBEWEGUNG EINES VIERBEINIGEN STUHLS

Patent · Domicil Bern AG (Inhaber) · 03.08.2016

Domicil LEBEN UND WOHNEN IM ALTER. ((fig.))

Marke · Domicil Bern AG (Inhaber) · 21.10.2011

Domicil HAUSGEMEINSCHAFT ((fig.))

Marke · Domicil Bern AG (Inhaber) · 19.02.2010

Domicil ((fig.))

Marke · Domicil Bern AG (Inhaber) · 11.05.2005

Domicil für Senioren ((fig.))

Marke · Domicil Bern AG (Inhaber) · 22.12.2004

In der Nähe

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