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Bern

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Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

Neubau Trinkwasserreservoir

Baugesuch · Wasserversorgung Utzigen - Genossenschaft (Gesuchsteller) · 03.01.2024

Erstellung Trinkwasserleitung auf einer Länge von rund 1'060m (DN 200), Neubau Quellwasserpumpwerk (QWPW Schächli), Neuerstellung Quellableitungen Kehr, Hutmatt, Haselacker und in das QWPW eingeleitet

Baugesuch · Wasserversorgung Utzigen - Genossenschaft (Gesuchsteller) · 19.10.2022

Erstellung Trinkwasserleitung auf einer Länge von rund 1'060m (DN 200), Neubau Quellwasserpumpwerk (QWPW Schächli), Neuerstellung Quellableitungen Kehr, Hutmatt, Haselacker und in das QWPW eingeleitet

Baugesuch · Wasserversorgung Utzigen - Genossenschaft (Gesuchsteller) · 14.09.2022

Bauvorhaben: Ersatz best. Trinkwasserleitung Rösslikreuzung - Aebnit, Neubau Druckreduzierventil-Schacht, Erstellung Verbindungsleitung Aebnit - Chläbi __________________ Standort: Chläbi/Aebnit, Utzigen, Parzellen Nrn. 4082, 935, 924, 510, 933, 2954, Zone: Landwirtschaftszone, Waldparzelle, Verkehrsanlage, Koordinaten: 2’609’586 / 1’200'571 und diverse, Gewässerschutzbereich üB __________________ Inventar: Waldnaturinventar __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 ff RPG - nichtforstliche Kleinbaute Art. 35 KWaV – Baute im Wald - Unterschreiten Waldabstand Art. 25 KWaG - Bauen im Strassenabstand Art. 80 SG __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 6. April 2021 __________________ Auflagestelle: Gemeinde Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll __________________ Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. __________________ Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. __________________ Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). __________________ Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Wasserversorgung Utzigen - Genossenschaft (Gesuchsteller) · 03.03.2021

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