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Bern

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Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

eBau-Nr. 2020-629 _________________ Bauvorhaben: Neubau Mastschweinestall für 720 Wiesenschweine (280 Vormast , 420 Ausmast, 20 Krankenstall)/ Neubau Jauchegrube, Wassergrube und 4 Futtersilos/ Neubau Erschliessung Wasser und Strom _________________ Standort, Zone: Fraubrunnen, Schmidacher, 3317 Mülchi, Parzellen-Nr. 212 (Erschliessung über Parzellen Nrn. 2, 8, 10, 29, 84, 147, 243 und 245), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2‘603‘304/1‘216‘030 _________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzabwasser wird in eine Güllenbgrube abgeleitet, das Sauberabwasser wird über eine Versickerungsmulde versickert _________________ Ausnahmen: - Abweichung Standortvorgabe in der Landwirtschaftszone, Art. 27 Abs. 4 GBR - Abweichung Dachgestaltung, Art. 24 Abs. 3 GBR (Unterschreitung Dachneigung bei Satteldach) - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 11 Abs. 1 GBR _________________ Hinweise: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 16a und 22 RPG - Antrag zur Abweichung nach Art. 85 Abs. 2 SG (2 Strassenanschlüsse) - Mülchi im Inventar historischer Ortsbilder Schweiz ISOS - Rainacher (Strassenparzelle Nr. 10) im Inventar historischer Verkehrswege IVS _________________ Auflagestelle: Gemeinde Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried _________________ Auflage- und Einsprachefrist: 01. Oktober 2021 _________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _________________ Ostermundigen, 01. September 2021 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Erika Wyss-Marti (Gesuchsteller) · 01.09.2021

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