Bernstrasse 8, 3053 Münchenbuchsee

Bern

Auf der RegisterkarteAuf der Bundeskarte (map.geo.admin.ch)

Aktive Unternehmen
1
In Liquidation
0
Gelöscht
0
Weggezogen
0

Unternehmen an dieser Adresse

AlleAktivIn LiquidationGelöscht

Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

eBau Nr. 2025-10930 ____________________ Bauvorhaben: Neubau Fernwärmeleitungen (Verbindungsleitung Radiostrasse - Oberdorfstrasse) / Ersatz Wasserleitung und Strassenentwässerung, Belagssanierung Strasse und Gehweg (Lindenweg) ____________________ Standort: Radiostrasse 25/ Lindenweg/ Oberdorfstrass, 3053 Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 18/ 19/ 53/ 78/ 96/ 2622/ 2623/ 2624, Nutzungszone: ZöN O (Radiostation)/ Strassenareal in div. Bauzonen/ Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’600’104 / 1’207’332 ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Sanierungsmassnahmen ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 SG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Das Bauvorhaben erfordert eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/253760 eBau Nummer: 2025-10930 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 14. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 14.01.2026

eBau Nr. 2024-15998 ____________________ Bauvorhaben: Neubau Wanderweg (im Zusammenhang mit der Offenlegung des Dorf- und Mühlebachs) auf der orographisch rechten Seite des Gewässers / temporärer Baustelleninstallationsplatz ____________________ Standort: Chüerain, 3053 Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 307 und 626, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’601’363 / 1’208’100 ____________________ Schutzzone/ -objekt: Landschaftsschongebiet LSG Hofwil ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ und üB Gewässerschutzmassnahmen: das Sauberabwasser wird über die Schulter versickert ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Hofwil im Inventar schützenswerter Ortsbilder Schweiz ISOS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/220364; eBau Nummer: 2024-15998 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 28. März 2025 ____________________ Einsprachstelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 26. Februar 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 26.02.2025

eBau Nr. 2022-13908 ___________________ Bauvorhaben: Erweiterung Fernwärmenetz der EMAG und Ersatz Wasser- und Abwasserleitungen der Gemeinde ___________________ Standort: Oberdorfstrasse, Hübeliweg, Ulmenweg, Paul Klee-Strasse, Schöneggweg, Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 9, 17, 18, 1031, 1187, 1431, 1481, 1482, 1483, 2640, Nutzungszone: Strassenareal und diverse Bauzonen, Koordinaten: 2’600’062/1’207’675 ___________________ Schutzzone/ -objekt: In der näheren Umgebung von geschützten Einzelbäumen (Kategorie II) ___________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Ersatz Regenabwasserleitung ___________________ Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 GBR i.V.m. Art. 81 SG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Oberdorfstrasse und Hübeliweg im Inventar historischer Verkehrswege IVS ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20762 (eBau Nummer: 2022-13908) ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 14. April 2023 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 15. März 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 15.03.2023

eBau 20214316 _______________ Bauvorhaben: Sofortmassnahmen zum Hochwasserschutz der Mühlebach-Siedlung (temporäre Erhöhung der Terrassenmauern mittels Blechwand/ Neubau Erdwalm/ Anpassung Strassenentwässerung) _______________ Standort, Zone: Mühlebachweg 4 - 48, Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 2669/ 2690/ 2691/ 2692/ 2693/ 2694/ 2695/ 2696/ 2697/ 2698/ 2699/ 2700/ 2701/ 2702/ 2703/ 2704/ 2705/ 2706/ 2707/ 2708/ 2709/ 2710/ 2711/ 2712/ 2756; Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht mit Überbauungsordnung ZPP 4 (Mühlematte); Koordinaten: 2’601’326/1’207’797 _______________ Schutzzone/ -objekt: geschützter Wiesenstandort _______________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Anpassung der best. Strassenentwässerung (Trennsystem) _______________ Ausnahmen: - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 GBR i.V.m. Art. 81 SG - Blecheinfassung auf Mauer, Art. 20 Abs. 2 UeV - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 21 NHG _______________ Hinweise: - Teilweise nachträgliches Baugesuch gemäss Begründungsschreiben zur Dringlichkeit - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bei der Blecheinfassung handelt es sich um eine temporäre Massnahme bis der Dorfbach revitalisiert ist _______________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee _______________ Auflage- und Einsprachefrist: 24. September 2021 _______________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _______________ Es wird auf die Gesuchsakten und die realisierte Bleicheinfassung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _______________ Ostermundigen, 25. August 2021 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 25.08.2021

eBau Nr. 2021-1124 _______________ Bauvorhaben: Gesamtsanierung Teilabschnitt Quartier-Erschliessungsstrasse, inkl. Werkleitungsbau. Strassenoberbau sowie Ersatz Druckwasserleitung, Hydranten, Kanalisation und Strassenentwässerung. Neubau von Kontrollschächten, Schlammsammlern und Einlaufkästen. _______________ Standort, Zone: Waldstrasse / Meienstrasse, Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 809, 1887, 2087, 2089, 2091, 2092, 2093, 2094, 2100; Nutzungszone: Verkehrsfläche, Wohnzone W3, Arbeitszone A1 und A3, Wald; Koordinaten: 2’601’755/1’205'825 _______________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: gemäss Sanierungsprojekt _______________ Schutzobjekt/ -zone: Keine / Keines _______________ Ausnahmen: - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 GBR i.V.m. Art. 81 SG - Baute in Waldnähe, Art. 25, 26 und 27 KWaG - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 ff RPG _______________ Hinweis: Hydrantenersatz im Waldareal _______________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee _______________ Auflage- und Einsprachefrist: 18. Juni 2021 _______________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _______________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _______________ Ostermundigen, 19. Mai 2021 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 19.05.2021

Sanierung Schiessanlage Bärenried, Einbau Kugelfangsystem und Erstellen temporäre Baupisten sowie Zwischenlager

Baugesuch · Einwohnergemeinde Münchenbuchsee (Gesuchsteller) · 02.09.2020

In der Nähe

Adressen im Umkreis von 250 m mit Unternehmen, Anwälten oder Baugesuchen, die nächsten zuerst.