Talstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee

Bern

Auf der RegisterkarteAuf der Bundeskarte (map.geo.admin.ch)

Aktive Unternehmen
3
In Liquidation
0
Gelöscht
2
Weggezogen
1

Unternehmen an dieser Adresse

AlleAktivIn LiquidationGelöscht

Früher an dieser Adresse

Unternehmen, deren SHAB-Meldungen diese Adresse nannten, bevor sie wegzogen (Meldungen seit 2018).

Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

eBau Nr. 2025-10930 ____________________ Bauvorhaben: Neubau Fernwärmeleitungen (Verbindungsleitung Radiostrasse - Oberdorfstrasse) / Ersatz Wasserleitung und Strassenentwässerung, Belagssanierung Strasse und Gehweg (Lindenweg) ____________________ Standort: Radiostrasse 25/ Lindenweg/ Oberdorfstrass, 3053 Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 18/ 19/ 53/ 78/ 96/ 2622/ 2623/ 2624, Nutzungszone: ZöN O (Radiostation)/ Strassenareal in div. Bauzonen/ Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’600’104 / 1’207’332 ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Sanierungsmassnahmen ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 SG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Das Bauvorhaben erfordert eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/253760 eBau Nummer: 2025-10930 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 14. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Energie Münchenbuchsee AG (Gesuchsteller) · 14.01.2026

Weitere Eingänge dieses Gebäudes

In der Nähe

Adressen im Umkreis von 250 m mit Unternehmen, Anwälten oder Baugesuchen, die nächsten zuerst.

Talstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee: Unternehmen, Anwälte und Baugesuche | Lexipedia