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Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

Gesamtsanierung Sport- und Freizeitanlage Weyermannshaus mit Neubau Eishalle, Hallenbad und unterirdischem Regenüberlaufbecken, Gastronomie mit Aussenbewirtung sowie Umbau und Erneuerung Nebengebäude und Umgebung; Antrag auf Anpassung der Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz, GGG (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank) -- Standort:

Baugesuch · INGE HORUBS c/o Holinger AG (Projektverfasser) · 24.06.2026

Erweiterung und Fertigstellung der Retentions- und Versickerungsanlage (RVA) Oberfeld mit Neu-gestaltung von Naturelementen, Ersatz der Wasserleitung und Verlegen der Mischabwasserleitung und Neubau Speicherkanal sowie Sanieren und Umgestalten des Schiessplatzwegs. __________ Standort:

Baugesuch · Holinger AG (Projektverfasser) · 30.04.2025

Neubau Abwasserschacht __________________________ Standort:

Baugesuch · HOLINGER AG (Projektverfasser) · 23.04.2025

Überbauungsordnung nach Art. 88 Abs. 6 BauG und Art. 28 KGSchG / Art. 21 + 22 WVG für die Si-cherung von öffentlichen Abwasserleitungen (SöL) und Erteilung der Baubewilligung

Baugesuch · HOLINGER AG (Vertreter) · 15.03.2023

eBau Nr. 2022-10777 _____________________ Bauvorhaben: Ersatz Wasserleitung der Wasserversorgung Kriechenwil sowie Neubau einer Regenabwasserleitung (2. Bauetappe) _____________________ Standort: Murtenstrasse und Süderenweg, Kriechenwil, Parzellen-Nrn. 22, 26,102, 476, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Wohnzone W2 und Strassenareal in diversen Bauzonen, Koordinaten: 2’583’473/1’195’502 _____________________ Schutzzone/ -objekt: - Baugruppe C - Ortsbildschutzgebiet _____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: neue Regenabwasserleitung _____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 15 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 SG _____________________ Hinweis: Murtenstrasse im Inventar historischer Verkehrswege IVS _____________________ Auflagestelle: Gemeinde Kriechenwil, 3179 Kriechenwil _____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20694 (eBau Nummer: 2022-10777) _____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 3. März 2023 _____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _____________________ Ostermundigen, 01. Februar 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · HOLINGER AG (Projektverfasser) · 01.02.2023

eBau Nr. 2022-3691 ___________________ Bauvorhaben: Erweiterung Abwasserreinigungsanlage: Neubau Betriebsgebäude für die Elimination von Mikroverunreinigungen (GAK-Filtration) / Photovoltaikanlage auf dem Dach/ kugelsichere Hauptfassade auf der Westseite/ Kompensationsmassnahmen Heckenpflanzung auf der Parzelle Nr. 775 / Kompensationsmassnahmen Magerwiese auf der Parzelle Nr. 715 und 63/ temporäre Baupiste und Baustelleninstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 63 ___________________ Standort: Hirsriedweg 36, 3177 Laupen, Parzellen-Nrn. 63, 715, 775, Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzungen ZöN A (Abwasserreinigungsanlage) und Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’584’870/1’196’150 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Das Sauberabwasser wird versickert ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreiten Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG - Eingriffe in Hecke und Feldgehölze, Art. 18 NHG und Art. 27 NSchG - Ausnahme von den Vorschriften über die Energienutzung, Art. 36 KEnG - Unterschreitung Zonenabstand, Art. 144 Abs. 8 GBR ___________________ Hinweise: - Baute im Grundwasser, Art. 26 Abs. 1 Bst. g KGV - Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2022-3691) ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 29. Juli 2022 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 29. Juni 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · HOLINGER AG (Projektverfasser) · 29.06.2022

Verbreiterung des Uferwegs und Anpassung der Linienführung des Verbindungswegs im Dählholzliwald; Rodung und Ersatzaufforstung entlang der Worblaufenstrasse gemäss den aufgelegten Plänen

Baugesuch · HOLINGER AG (Projektverfasser) · 15.06.2022

eBau Nr. 2022-7106 __________________ Bauvorhaben: Neubau Glasfasernetz __________________ Standort, Zone: Bösingenstrasse, Neuengasse, Beim Tor, Laupen, Parzellen-Nrn. 1, 6, 7, 24, Nutzungszone: Strassenareal in diversen Bauzonen/ Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’584’842/1’194’510 __________________ Schutzzone/ -objekt: - Ortsbilderhaltungsgebiet - schützenswertes K-Objekt (Sensebrücke) __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Keine __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A146 GBR i.V.m. Art. 81 SG __________________ Hinweise: - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - im Inventar historischer Verkehrswege IVS __________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2021-7106) __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 29. April 2022 __________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachstelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Ostermundigen, 30. März 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · HOLINGER AG (Projektverfasser) · 30.03.2022

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