Baugesuch

Baugesuch · Seftigenstrasse 57, 3007 Bern

Projekt

Ort
Seftigenstrasse 57, 3007 Bern
Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
EGRID
CH894687043531

Verfahren

Publiziert
12.11.2025
Einsprachen
bis 12.12.2025
Planauflage bei
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 12. Dezember 2025. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern