Versatz eines Leuchtkastens

Baugesuch · Könizstrasse 153, 3097 Liebefeld

Projekt

Projekt
Versatz eines Leuchtkastens
Ort
Könizstrasse 153, 3097 Liebefeld
Gemeinde
Köniz
Kanton
Bern
Parzellen
10071
EGRID
CH369846358146
Zone
Überbauungsordung 4/11 Neumatt

Verfahren

Publiziert
03.12.2025
Einsprachen
bis 05.01.2026
Planauflage bei
Gemeinde Köniz - Bauinspektorat Landorfstrasse 1 3098 Köniz

Einsprache

Rechtsmittel / Einsichtnahme Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Das Baugesuch und die Pläne können während der Einsprachefrist online und beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Beteiligte