Baugesuch

Baugesuch · Effingerstrasse 102, 3010 Bern

Projekt

Ort
Effingerstrasse 102, 3010 Bern
Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
EGRID
CH207635144696

Verfahren

Publiziert
03.12.2025
Einsprachen
bis 02.01.2026
Planauflage bei
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 2. Januar 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Das Bauinspektorat bleibt vom 24. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 geschlossen. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern